Autokäufer macht Stress!

Liebe Forum-Gemeinde,

ich habe vor ein paar Tagen ein Hyundai Coupé von 2002 mit 141.000km für 1600€ an ein Pärchen NRW verkauft

Am Tag der Abholung hatte die Dame - die das Auto dann kaufte - schon Probleme gehabt, da Sie ohne Fahrzeugpapiere und Fahrzeugbrief keine Kurzzeitkennzeichen bekommen hatte. Ein kurzer Anruf bei mir hat das Problem dann schließlich gelöst, da ich schnell die Fahrzeugunterlagen eingescannt und an die Zulassungsstelle Ihres Ortes geschickt habe, gleiches galt für den TÜV Bericht.

Später eine SMS erhalten:"Habe die Kurzzeitkennezcihen! Bis heute Abend!"

Ich habe das Auto vorher von einem Bekannten, welcher TÜV-Prüfer ist anschauen lassen, dieser meinte, dass am Endtopf ein wenig geschweißt werden müsste, aber sonst das Auto über den TÜV ging

Das Fahrzeug war für 2000€ inseriert, der Mann hatte aber anscheinend Ahnung von Autos und hat mich auf Mängel hingewiesen, von denen ich nichts wusste. Vorher wurden aber an dem Fahrzeug viele Verschleißteile ausgetauscht:

- Bremsen
- Querlenker
- Spurstangenköpfe + Spurstangen (Achse wurde vermessen)
- Ventildeckeldichtung
- Zahnriemen
- Keilriemen (alle!)
- Ölwechsel
- Bremsflüssigkeitswechsel
- Klima wurde neu aufgefüllt, etc...

Nach kurzem Verhandeln haben wir uns auf einen Kaufpreis von ca. 1600€ geeinigt. Schilder dran gemacht und einen Kaufvertrag aufgesetzt, in welchen ich in den Sonderbedinungen folgenden Satz geschrieben habe

"Das Fahrzeug wird ohne Rückgaberecht, ohne Gewährleistung und/oder Garantien jedlicher Art verkauft"

Kaufvertrag wurde von beiden Seiten dann unterschrieben und sind dann nach kurzem Smalltalk getrennte Wege gegangen

Am nächsten Tag fuhr der Käufer dann mit dem Auto zur DEKRA für einen HU Untersuchung (Eigentlich Schwachsinn, weil das Auto noch TÜV bis Januar 2016 hatte): Da kamen dann mehrere Mängel auf, von denen ich nichts gewusst hatte!

Dort hat der TÜV dann die Reifen moniert, dass diese nicht eingetragen sind. Nach kurzer Frage bei meinem Prüfer meinte er, dass ich ne ABE mir vom Felgenhersteller zuschicken lassen kann und dann können die Reifen eingetragen werden. Problem an der Sache ist nun, dass der Felgenhersteller Postert-Tuning insolvenz gegangen ist und auf meine Mails nicht antwortet.

Dann wurden noch Querlenker und die hinteren Koppelstangen bemängelt. Daraufhin habe ich in einem Telefonat mich geeinigt, dass ich neue Querlenker + Koppelstangen zuschicken werde (Auf meine Kosten), da der Mann anscheinend Schrauber ist und diese selbst einbauen möchte.

Ich fühle mich hier imens unter Druck gesetzt und befürchte, dass dieser vom Kaufvertrag zurücktreten will, obwohl dies ja eigentlich nicht ginge.

Hatte jemand von euch solch eine Situation schon mal gehabt? Was soll ich am besten machen? Ich will den Wagen nicht zurücknehmen, der Stand jetzt 6 Monate in meiner Garage und hat nur Platz weggenommen.

Gruß
Hessen90

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe für dich, dass du die Teile noch nicht gekauft hast, oder? So Leute sind einfach nur dumm dreist, kaufen in der unteren Liga für ~1600 EUR ein Auto und erwarten einen Neuwagen mit Garantie.....

Hätte ich ein Auto in dieser Preisliga gekauft und würde sich herrausstellen das die Reifen nicht eingetragen sind, würde ich mich in den Hintern beißen und mich ärgern das ich nicht vorm Kauf darauf geachtet habe und selbst die ABE besorgen.
Ich gehe mal von Leichtm,etallfelgen aus, da gehört es immer überprüft ob die eingetragen sind oder eine ABE vorhanden ist.

Da ticke ich evtl. anders, habe aber selber mal ein Auto das V Reifen brauchte und nur welche mit H - Index hatte in der 1000 EUR Liga gekauft. Hab mich geärgert das ich nicht vorm Kauf daruf geachtet habe und selbst passende Reifen besorgt, aber auf die Idee da den Käufer zu kontaktieren bin ich nicht gekommen....das ist mir einfach zu blöd.

Ich würde mich an deiner Stelle ersteinmal stur stellen und erst wenn doch was z.B. Anwalt kommen sollte aktiv werden. Der gibt sonst keine Ruhe und kommt morgen evtl. wegen einem defektem Getriebe, was machste dann .... ihm ein neues kaufen...😕

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Zitat:

@MrNearly schrieb am 8. Oktober 2015 um 02:37:48 Uhr:



Na klar.
Aber ein 14 Jahre alter Gebrauchtwagen für 2000,-€ ist und bleibt in meinen Augen eine Bastelbude für Selberschrauber die wissen auf was sie sich einlassen.

finde den Fehler😉

Zitat:

@Hessen90 schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:46:02 Uhr:


Evtl. noch ein Lacher zu dem Thema bevor hier Sense ist:

Der Käufer hat mich auf Vorsätzlichen Betrug und Arglistiger Täuschung verklagen wollen. Er meinte er wäre "Super Rechtschutzversichert" und würde sich soetwas "von einem Drecks Kanacken" wie mir nicht gefallen lassen.

Finde ich schon Schade, dass man auf Grund von Schwarzen Haaren direkt an Kanacke abgestempelt wird, wenn man doch rein Hessische Wurzeln hat 😁

Ist mir auch schon passiert. Ich wurde als "Dreckstürke" betitelt, vermutlich weil in meinem Familienname ein "Ü" vorkommt. 😁

Dabei kann ich nachweisen, dass schon mein Großvater einen deutschen Schäferhund besessen hat. 😉

Entweder der Käufer und ich sind uns einig oder es gibt keinen Handel. So einfach ist das. Dem TE ist das zwar im aktuellen Fall keine Hilfe mehr, aber vielleicht schreckt es in der Zukunft den einen oder anderen ab der glaubt sich benehmen zu können wie die Axt im Walde. 😉
Dem TE würde ich einfach nur raten dem Käufer schriftlich (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!) die Rückabwicklung anzubieten und danach das Telefon auszumachen. Dann hat er im schlimmsten Fall das Auto wieder auf dem Hof aber keinen Stress mehr. Ich bin mir allerdings zu 95% sicher das der Käufer genau das gar nicht will, sondern nur den Preis drücken.

Zitat:

Ich bin mir allerdings zu 95% sicher das der Käufer genau das gar nicht will, sondern nur den Preis drücken.

Da der Wagen keine Betriebserlaubnis hat, enstehen dem Käufer auf jeden Fall kosten.

Ähnliche Themen

Das dreht sich hier immer noch im Kreis. Die zentrale Frage ist bisher nicht beantwortet worden.

Wird ein versteckter Mangel - der also dem Verkäufer nicht bekannt ist - vom Gewährleistungsausschluß erfasst oder nicht?
Wenn er nicht erfasst wird, dann deshalb, weil der Mangel vom Verkäufer hätte erkannt werden können? Oder nur dann, wenn er die BE/ABE betrifft?
Ist es ein besonders grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) des Verkäufers, wenn er die Eintragung der Felgen nicht geprüft hat? Wenn das so ist, was hätte er noch prüfen müssen?

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 8. Oktober 2015 um 12:37:21 Uhr:


Das dreht sich hier immer noch im Kreis. Die zentrale Frage ist bisher nicht beantwortet worden.

Wird ein versteckter Mangel - der also dem Verkäufer nicht bekannt ist - vom Gewährleistungsausschluß erfasst oder nicht?
Wenn er nicht erfasst wird, dann deshalb, weil der Mangel vom Verkäufer hätte erkannt werden können? Oder nur dann, wenn er die BE/ABE betrifft?
Ist es ein besonders grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) des Verkäufers, wenn er die Eintragung der Felgen nicht geprüft hat? Wenn das so ist, was hätte er noch prüfen müssen?

Die kann hier auch gar nicht beantwortet werden, denn das ist im jeweils konketen Einzelfall vom Richter zu bescheiden.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 8. Oktober 2015 um 12:37:21 Uhr:


Das dreht sich hier immer noch im Kreis. ...

Das dreht sich hier aber nur bei den Hobbyjuristen im Kreis.

In Echt war es eine Bimmelbirne die einfach den Kaufpreis nachträglich senken wollte und glücklicherweise vom Verkäufer abgeschmettert wurde.😉

abwarten, kann ja sein, dass die Käuferin doch noch weiter macht.

Ja, ganz sicher, Käufer die in dieser Preisliga kaufen und auf Krawall aus sind haben auch das Wissen um einen Rechtsstreit oder das nötige Spielgeld. Die sind einfach stinkig weil sie nicht selber die Alu´s geprüft haben.
Würde mich nicht wundern wenn die jetzt trotzdem mit den rädern rumfahren und bei einer Kontrolle natürlich auch von garnix wissen. ich kenne solch ein Pack, im Grunde sind die aber harmlos...

Und bitte nicht mit RSV kommen, haben die eh nicht...

Zitat:

@tartra schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:46:28 Uhr:


Ja, ganz sicher, Käufer die in dieser Preisliga kaufen und auf Krawall aus sind haben auch das Wissen um einen Rechtsstreit oder das nötige Spielgeld.

aha.

Ich dachte, dass die Leute, die in der Billigliga kaufen, eher kein Geld haben und oftmals auch nicht sehr viel juristisches Wissen.

Ich hätte die Scheiß Felgen verkloppt und mir andere geholt. Stattdessen so ein umständlicher Rotz. Allein die Recherchearbeit.., wenn man das mal mit Stundenlohn gegenrechnet.

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