Autokäufer macht Stress!
Liebe Forum-Gemeinde,
ich habe vor ein paar Tagen ein Hyundai Coupé von 2002 mit 141.000km für 1600€ an ein Pärchen NRW verkauft
Am Tag der Abholung hatte die Dame - die das Auto dann kaufte - schon Probleme gehabt, da Sie ohne Fahrzeugpapiere und Fahrzeugbrief keine Kurzzeitkennzeichen bekommen hatte. Ein kurzer Anruf bei mir hat das Problem dann schließlich gelöst, da ich schnell die Fahrzeugunterlagen eingescannt und an die Zulassungsstelle Ihres Ortes geschickt habe, gleiches galt für den TÜV Bericht.
Später eine SMS erhalten:"Habe die Kurzzeitkennezcihen! Bis heute Abend!"
Ich habe das Auto vorher von einem Bekannten, welcher TÜV-Prüfer ist anschauen lassen, dieser meinte, dass am Endtopf ein wenig geschweißt werden müsste, aber sonst das Auto über den TÜV ging
Das Fahrzeug war für 2000€ inseriert, der Mann hatte aber anscheinend Ahnung von Autos und hat mich auf Mängel hingewiesen, von denen ich nichts wusste. Vorher wurden aber an dem Fahrzeug viele Verschleißteile ausgetauscht:
- Bremsen
- Querlenker
- Spurstangenköpfe + Spurstangen (Achse wurde vermessen)
- Ventildeckeldichtung
- Zahnriemen
- Keilriemen (alle!)
- Ölwechsel
- Bremsflüssigkeitswechsel
- Klima wurde neu aufgefüllt, etc...
Nach kurzem Verhandeln haben wir uns auf einen Kaufpreis von ca. 1600€ geeinigt. Schilder dran gemacht und einen Kaufvertrag aufgesetzt, in welchen ich in den Sonderbedinungen folgenden Satz geschrieben habe
"Das Fahrzeug wird ohne Rückgaberecht, ohne Gewährleistung und/oder Garantien jedlicher Art verkauft"
Kaufvertrag wurde von beiden Seiten dann unterschrieben und sind dann nach kurzem Smalltalk getrennte Wege gegangen
Am nächsten Tag fuhr der Käufer dann mit dem Auto zur DEKRA für einen HU Untersuchung (Eigentlich Schwachsinn, weil das Auto noch TÜV bis Januar 2016 hatte): Da kamen dann mehrere Mängel auf, von denen ich nichts gewusst hatte!
Dort hat der TÜV dann die Reifen moniert, dass diese nicht eingetragen sind. Nach kurzer Frage bei meinem Prüfer meinte er, dass ich ne ABE mir vom Felgenhersteller zuschicken lassen kann und dann können die Reifen eingetragen werden. Problem an der Sache ist nun, dass der Felgenhersteller Postert-Tuning insolvenz gegangen ist und auf meine Mails nicht antwortet.
Dann wurden noch Querlenker und die hinteren Koppelstangen bemängelt. Daraufhin habe ich in einem Telefonat mich geeinigt, dass ich neue Querlenker + Koppelstangen zuschicken werde (Auf meine Kosten), da der Mann anscheinend Schrauber ist und diese selbst einbauen möchte.
Ich fühle mich hier imens unter Druck gesetzt und befürchte, dass dieser vom Kaufvertrag zurücktreten will, obwohl dies ja eigentlich nicht ginge.
Hatte jemand von euch solch eine Situation schon mal gehabt? Was soll ich am besten machen? Ich will den Wagen nicht zurücknehmen, der Stand jetzt 6 Monate in meiner Garage und hat nur Platz weggenommen.
Gruß
Hessen90
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe für dich, dass du die Teile noch nicht gekauft hast, oder? So Leute sind einfach nur dumm dreist, kaufen in der unteren Liga für ~1600 EUR ein Auto und erwarten einen Neuwagen mit Garantie.....
Hätte ich ein Auto in dieser Preisliga gekauft und würde sich herrausstellen das die Reifen nicht eingetragen sind, würde ich mich in den Hintern beißen und mich ärgern das ich nicht vorm Kauf darauf geachtet habe und selbst die ABE besorgen.
Ich gehe mal von Leichtm,etallfelgen aus, da gehört es immer überprüft ob die eingetragen sind oder eine ABE vorhanden ist.
Da ticke ich evtl. anders, habe aber selber mal ein Auto das V Reifen brauchte und nur welche mit H - Index hatte in der 1000 EUR Liga gekauft. Hab mich geärgert das ich nicht vorm Kauf daruf geachtet habe und selbst passende Reifen besorgt, aber auf die Idee da den Käufer zu kontaktieren bin ich nicht gekommen....das ist mir einfach zu blöd.
Ich würde mich an deiner Stelle ersteinmal stur stellen und erst wenn doch was z.B. Anwalt kommen sollte aktiv werden. Der gibt sonst keine Ruhe und kommt morgen evtl. wegen einem defektem Getriebe, was machste dann .... ihm ein neues kaufen...😕
100 Antworten
Natürlich habe ich hier nix unterschlagen oder Worte umgedreht. Das Fahrzeug habe ich im November 2014 gekauft als Übergangsfahrzeug da mein Auto kaputt gegangen ist und im März 2015 abgemeldet, nachdem mein Auto wieder Repariert war.
Die Bereifung samt Felgen waren auf dem Fahrzeug montiert gewesen, als ich das Auto gekauft habe. Und so in dieser Reifen+Felgen Kombination habe ich das Fahrzeug auch verkauft.
Der Käufer setzt mich sehr unter Druck , ruft ständig an und schreibt mir SMS/WhatsApp Nachrichten.
Ich bin selbst kein Freund von halben Wahrheiten oder vergleichbarem, in sowas bin ich genrell immer Aufrichtig
sind die Reifen nicht erlaubt oder das Rad? hab ich jetzt nicht rausgelesen (oder überlesen).
Sonst würde ich nichts machen, die anderen defkten Teile (wenn sie überhaupt defekt sind) würde ich nicht übernehmen.
Was ich nicht verstehe (ist auch nicht wild), der Käufer war doch in einer schlechten Verhandlungsposition, er hat schon Kurzkennzeichen und 5 Tage Versicherung berappt. Da wäre ich doch nie und nimmer 400€ runter.
Wenn du deine Ruhe haben willst, kauf ihm einen Jahreswagen in der entsprechenden Fahrzeugklasse...😁
Ist schon doof, wenn man seine Kontaktdaten rausgegeben hat, gesünder ist es sich beim Verkauf eines Autos eine Aldi/Lidl Telefonkarte zu kaufen. Über diese Karte kann man alles abwickeln und sie nach Verkauf wegwerfen.
Ich würde Nachrichten und Anrufe von ihm ignorieren bzw. soweit technisch möglich sperren. Wenn er was will, soll er doch klagen.
Schau mal hier, evtl. ist das passende Gutachten ja dabei:
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Zitat:
@Letar schrieb am 20. September 2015 um 20:06:00 Uhr:
sind die Reifen nicht erlaubt oder das Rad? hab ich jetzt nicht rausgelesen (oder überlesen).
Das ist am Ende egal.
Weiß ein privater Verkäufer nicht davon, dann kann er solche Geschichten im Rahmen des Gewährleistungsausschlusses ausschließen. Am Ende stellt sich nur die Frage, ist es glaubhaft, dass er nichts wusste?
Auch bei anderen Dingen ist das so, die generell zu dem Urteil führen, nicht verkehrssicher. Er muss auch nicht für nicht zugelassene, aber durchaus funktionierende Bremsscheiben, die der Vorbesitzer verbaut hat, gegenüber dem neuen Besitzer haften ... sofern keine Arglist vorliegt, sprich er nichts von wusste.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 20. September 2015 um 21:29:08 Uhr:
Das ist am Ende egal.Zitat:
@Letar schrieb am 20. September 2015 um 20:06:00 Uhr:
sind die Reifen nicht erlaubt oder das Rad? hab ich jetzt nicht rausgelesen (oder überlesen).
Weiß ein privater Verkäufer nicht davon, dann kann er solche Geschichten im Rahmen des Gewährleistungsausschlusses ausschließen. Am Ende stellt sich nur die Frage, ist es glaubhaft, dass er nichts wusste?
Auch bei anderen Dingen ist das so, die generell zu dem Urteil führen, nicht verkehrssicher. Er muss auch nicht für nicht zugelassene, aber durchaus funktionierende Bremsscheiben, die der Vorbesitzer verbaut hat, gegenüber dem neuen Besitzer haften ... sofern keine Arglist vorliegt, sprich er nichts von wusste.
Das kannst Du jetzt noch dreimal wiederholen, deswegen wird es nicht richtiger. Die Gewährleistung hat mit der fehlenden Betriebserlaubnis nichts zu tun. Was Du hier ansprichst, sind lediglich Mängel wie z.B. abgefahrene Bremsscheiben - dafür muss er tatsächlich nicht einstehen, sofern er nicht arglistig über den Sachverhalt getäuscht hat.
Due fehlende Betriebserlaubnis entsteht aus abgefahrenen Bremsscheiben genauso schnell, wie aus unpassenden Reifengrößen ... da ist kein Unterschied!
Am Ende bedeutet beides, nicht verkehrssicher.
Die Wertigkeit dazwischen bildest du dir nur ein.
Bereits der Einbau nicht zugelassener Bremsteile (eingebaute Bauteile allgemein) führt zum Erlöschen der ABE des gesamten Fahrzeugs! Ohne ABE ist das dann kein erfüllungstauglicher Kaufgegenstand. Das hat mit Gewährleistungsrechten nichts zu tun. Auch verschlissene Bauteile, die eine ABE für das Fahrzeug haben, haben eine ABE. Der Verschleiß mag zur Verkehrsuntüchtigkeit führen, aber nicht zum Erlöschen der ABE des Autos. Auch ein - bei Übergabe - verkehrsuntüchtiges Auto gefährdet den Vertragszweck eines Kaufvertrages (wenn kein Bastlerfahrzeug vereinbart ist) und dann hilft der Gewährleistungsausschluss überhaupt nichts.
Der Ansatz ist weiter vorn zu setzen, nämlich bei der Erfüllungshandlung im Kaufvertrag, die bei erloschener ABE halt untauglich ist
http://www.motor-talk.de/.../...kaeufer-macht-stress-t5440713.html?...
Warum wird hier so auf diese Betriebserlaubnis verwiesen, so wie ich das verstanden habe ist das Fahrzeug bereits seit März stillgelegt und der Käufer brachte KK mit. An welcher Stelle wird den überhaupt zugesichert das am fahrezug alles 100% der betriebserlaubnis entspricht. Ich bleibe dabei, da muss sich der Käufer vor dem Kauf selber von überzeugen er hatte ja auch anschinend Ahnung.
Zum TE, aus Fehlern lernt man, nächstes mal eine Wegwerf-SIM und der kann dich anrufen so viel er will...😉
Zitat:
@Hessen90 [url=http://www.motor-talk.de/.../...kaeufer-macht-stress-t5440713.html?...]
Der Käufer setzt mich sehr unter Druck , ruft ständig an und schreibt mir SMS/WhatsApp Nachrichten.
Ich bin selbst kein Freund von halben Wahrheiten oder vergleichbarem, in sowas bin ich genrell immer Aufrichtig
Nicht zurück schreiben und sperren.
Der soll rechtlich handeln.
Auch wenn ein Anwaltsschreiben kommt, zurück lehnen.(Weg legen bis Klage kommt)
Kommt aber nicht, kostet den Käufer mehr wie das Auto.
Sollte der dich anzeigen wegen Betrug bei der Polizei, mit Kaufvertag hin und nur das nötigste Sagen.
Beruf dich auf den Kaufvertrag "Privatverkauf"!
Dann wird das Verfahren nach ein paar Wochen eingestellt.
Fertig.
Diese andere Diskussion über ABE und Co kannst du dir hier schenken.
@
Sollte aber die Möglichkeit bestehen, daß der den Vorbesitzer erreicht, dieser die falschen Felgen bestätigt, du davon wusstest, dann versuch die Kuh vorher vom Eis zu bekommen.😁
Interessant, dass hier wieder einmal zwei Leute eine Rechtsauffassung darstellen, ohne diese näher zu belegen.
Warum soll eine erloschene Betriebserlaubnis gerade kein Sachmangel darstellen? Stattdessen soll es vielmehr bereits eine untaugliche Erfüllungshandlung sein.
Diese Auffassung sollte man doch schon irgendwie näher darlegen können, erst recht, wenn man Vertretern der anderweitigen Ansicht unterstellt, dass deren Aussage "falsch" sei. Insofern müsste es doch dazu sicherlich ein entsprechendes Urteils oder zumindest einen Beleg in der Literatur geben.
Das alles funktioniert nur dann, wenn man im Recht ist bzw. der andere sein Recht sicher nicht durchsetzen kann. Sonst guckt man mit einer derartigen Vogel-Strauß-Taktik am Ende finanziell doppelt in die Röhre. Dein Ratschlag könnte hier also sehr teuer werden.Zitat:
@Bananenbiker schrieb am 21. September 2015 um 09:27:43 Uhr:
Zitat:
@Hessen90 [url=http://www.motor-talk.de/.../...kaeufer-macht-stress-t5440713.html?...]
Der Käufer setzt mich sehr unter Druck , ruft ständig an und schreibt mir SMS/WhatsApp Nachrichten.
Ich bin selbst kein Freund von halben Wahrheiten oder vergleichbarem, in sowas bin ich genrell immer AufrichtigNicht zurück schreiben und sperren.
Der soll rechtlich handeln.
Auch wenn ein Anwaltsschreiben kommt, zurück lehnen.(Weg legen bis Klage kommt)
Kommt aber nicht, kostet den Käufer mehr wie das Auto.Sollte der dich anzeigen wegen Betrug bei der Polizei, mit Kaufvertag hin und nur das nötigste Sagen.
Beruf dich auf den Kaufvertrag "Privatverkauf"!Dann wird das Verfahren nach ein paar Wochen eingestellt.
Fertig.
Diese andere Diskussion über ABE und Co kannst du dir hier schenken.
@
Sollte aber die Möglichkeit bestehen, daß der den Vorbesitzer erreicht, dieser die falschen Felgen bestätigt, du davon wusstest, dann versuch die Kuh vorher vom Eis zu bekommen.😁
Zitat:
@tartra schrieb am 21. September 2015 um 09:04:16 Uhr:
Warum wird hier so auf diese Betriebserlaubnis verwiesen, so wie ich das verstanden habe ist das Fahrzeug bereits seit März stillgelegt und der Käufer brachte KK mit. An welcher Stelle wird den überhaupt zugesichert das am fahrezug alles 100% der betriebserlaubnis entspricht. Ich bleibe dabei, da muss sich der Käufer vor dem Kauf selber von überzeugen er hatte ja auch anschinend Ahnung.
Wenn ich Dir einen F1-Wagen verkaufe, dann stellt eine nicht vorhandene Betriebeserlaubnis kein Problem dar, weil eh klar ist, dass der keine hat, sieht ein Blinder. Wenn ich Dir aber ein "normales" Fahrzeug verkaufe, dann darfst Du davon ausgehen, dass das Modell in der Konfiguration eine Betriebserlaubnis hat (ob gerade an- oder abgemeldet spielt dafür keine Rolle) - das muss der Verkäufer nicht ausdrücklich zusichern, sondern er müsste ausdrücklich darauf hinweisen, wenn dies nicht so wäre.
Zitat:
Zum TE, aus Fehlern lernt man, nächstes mal eine Wegwerf-SIM und der kann dich anrufen so viel er will...😉
Hört man zwar immer wieder, ist aber nur beschränkt eine gute Idee bzw. eben ein zweischneidiges Schwert. Manchmal ist miteinander reden eine feine Sache und verhindert umständliche und teure Dialoge per Anwalt. Wenn einer dann penetrant immer wieder anruft und stänkert, dann muss man ja nicht mehr rangehen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 20. September 2015 um 21:52:53 Uhr:
Due fehlende Betriebserlaubnis entsteht aus abgefahrenen Bremsscheiben genauso schnell, wie aus unpassenden Reifengrößen ... da ist kein Unterschied!
Doch, da ist formal ein erheblicher Unterschied:
Verschleiß oder Defekte lassen die Betriebserlaubnis nicht erlöschen, nur (bestimmte) bewusst vorgenommene Veränderungen am Fahrzeug.
Rein praktisch hat aber beides die gleiche Folge:
Mit dem Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
(Ob im Fall der Sonderräder auch tatsächlich eine Gefährdung besteht ist ein anderes Thema; laut Schilderung des OP ist ja eine Änderungsabnahme möglich, demnach wäre das Fahrzeug wohl auch mit diesen Rädern verkehrssicher und, abgesehen von der fehlenden BE, sogar vorschriftsmäßig)