Autokäufer macht Stress!

Liebe Forum-Gemeinde,

ich habe vor ein paar Tagen ein Hyundai Coupé von 2002 mit 141.000km für 1600€ an ein Pärchen NRW verkauft

Am Tag der Abholung hatte die Dame - die das Auto dann kaufte - schon Probleme gehabt, da Sie ohne Fahrzeugpapiere und Fahrzeugbrief keine Kurzzeitkennzeichen bekommen hatte. Ein kurzer Anruf bei mir hat das Problem dann schließlich gelöst, da ich schnell die Fahrzeugunterlagen eingescannt und an die Zulassungsstelle Ihres Ortes geschickt habe, gleiches galt für den TÜV Bericht.

Später eine SMS erhalten:"Habe die Kurzzeitkennezcihen! Bis heute Abend!"

Ich habe das Auto vorher von einem Bekannten, welcher TÜV-Prüfer ist anschauen lassen, dieser meinte, dass am Endtopf ein wenig geschweißt werden müsste, aber sonst das Auto über den TÜV ging

Das Fahrzeug war für 2000€ inseriert, der Mann hatte aber anscheinend Ahnung von Autos und hat mich auf Mängel hingewiesen, von denen ich nichts wusste. Vorher wurden aber an dem Fahrzeug viele Verschleißteile ausgetauscht:

- Bremsen
- Querlenker
- Spurstangenköpfe + Spurstangen (Achse wurde vermessen)
- Ventildeckeldichtung
- Zahnriemen
- Keilriemen (alle!)
- Ölwechsel
- Bremsflüssigkeitswechsel
- Klima wurde neu aufgefüllt, etc...

Nach kurzem Verhandeln haben wir uns auf einen Kaufpreis von ca. 1600€ geeinigt. Schilder dran gemacht und einen Kaufvertrag aufgesetzt, in welchen ich in den Sonderbedinungen folgenden Satz geschrieben habe

"Das Fahrzeug wird ohne Rückgaberecht, ohne Gewährleistung und/oder Garantien jedlicher Art verkauft"

Kaufvertrag wurde von beiden Seiten dann unterschrieben und sind dann nach kurzem Smalltalk getrennte Wege gegangen

Am nächsten Tag fuhr der Käufer dann mit dem Auto zur DEKRA für einen HU Untersuchung (Eigentlich Schwachsinn, weil das Auto noch TÜV bis Januar 2016 hatte): Da kamen dann mehrere Mängel auf, von denen ich nichts gewusst hatte!

Dort hat der TÜV dann die Reifen moniert, dass diese nicht eingetragen sind. Nach kurzer Frage bei meinem Prüfer meinte er, dass ich ne ABE mir vom Felgenhersteller zuschicken lassen kann und dann können die Reifen eingetragen werden. Problem an der Sache ist nun, dass der Felgenhersteller Postert-Tuning insolvenz gegangen ist und auf meine Mails nicht antwortet.

Dann wurden noch Querlenker und die hinteren Koppelstangen bemängelt. Daraufhin habe ich in einem Telefonat mich geeinigt, dass ich neue Querlenker + Koppelstangen zuschicken werde (Auf meine Kosten), da der Mann anscheinend Schrauber ist und diese selbst einbauen möchte.

Ich fühle mich hier imens unter Druck gesetzt und befürchte, dass dieser vom Kaufvertrag zurücktreten will, obwohl dies ja eigentlich nicht ginge.

Hatte jemand von euch solch eine Situation schon mal gehabt? Was soll ich am besten machen? Ich will den Wagen nicht zurücknehmen, der Stand jetzt 6 Monate in meiner Garage und hat nur Platz weggenommen.

Gruß
Hessen90

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe für dich, dass du die Teile noch nicht gekauft hast, oder? So Leute sind einfach nur dumm dreist, kaufen in der unteren Liga für ~1600 EUR ein Auto und erwarten einen Neuwagen mit Garantie.....

Hätte ich ein Auto in dieser Preisliga gekauft und würde sich herrausstellen das die Reifen nicht eingetragen sind, würde ich mich in den Hintern beißen und mich ärgern das ich nicht vorm Kauf darauf geachtet habe und selbst die ABE besorgen.
Ich gehe mal von Leichtm,etallfelgen aus, da gehört es immer überprüft ob die eingetragen sind oder eine ABE vorhanden ist.

Da ticke ich evtl. anders, habe aber selber mal ein Auto das V Reifen brauchte und nur welche mit H - Index hatte in der 1000 EUR Liga gekauft. Hab mich geärgert das ich nicht vorm Kauf daruf geachtet habe und selbst passende Reifen besorgt, aber auf die Idee da den Käufer zu kontaktieren bin ich nicht gekommen....das ist mir einfach zu blöd.

Ich würde mich an deiner Stelle ersteinmal stur stellen und erst wenn doch was z.B. Anwalt kommen sollte aktiv werden. Der gibt sonst keine Ruhe und kommt morgen evtl. wegen einem defektem Getriebe, was machste dann .... ihm ein neues kaufen...😕

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Also bis zu dem Punkt, wo der TE sagte, er hat das Auto so mit den Rädern gekauft (und kann das hoffentlich auch belegen), da hatte ich Bauchschmerzen bzgl. der Räder.
Kann er das aber glaubhaft machen, ist er raus aus der Nummer. Denn jeder Käufer der sagt, das hätte er wissen müssen bzw. überprüfen müssen, der muss vor dem Kauf die gleichen Maßstäbe an sich selbst ansetzen. Kommt er aber zu dem Schluss, das war nicht seine Pflicht, dann war es auch nicht die Pflicht des TE.

Anders hätte ich es geseehen, wenn der TE als Laie die da selbst dran gebastelt hätte.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 19. September 2015 um 23:34:21 Uhr:


Also bis zu dem Punkt, wo der TE sagte, er hat das Auto so mit den Rädern gekauft (und kann das hoffentlich auch belegen), da hatte ich Bauchschmerzen bzgl. der Räder.
Kann er das aber glaubhaft machen, ist er raus aus der Nummer. Denn jeder Käufer der sagt, das hätte er wissen müssen bzw. überprüfen müssen, der muss vor dem Kauf die gleichen Maßstäbe an sich selbst ansetzen. Kommt er aber zu dem Schluss, das war nicht seine Pflicht, dann war es auch nicht die Pflicht des TE.

Anders hätte ich es geseehen, wenn der TE als Laie die da selbst dran gebastelt hätte.

Die Pflichten von Käufer und Verkäufer sind nicht identisch... Der Verkäufer könnte sich die Auslage eventuell von demjenigen zurückholen, der ihm das Fahrzeug verkauft hat. Das ist aber nicht das Problem des jetzigen Käufers. Sofern nicht explizit anders vermerkt oder offensichtlich erkennbar, hat der Käufer Anspruch auf ein im Moment des Kaufs fahrtüchtiges Fahrzeug; das setzt eine Betriebserlaubnis voraus.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 20. September 2015 um 01:24:21 Uhr:


Sofern nicht explizit anders vermerkt oder offensichtlich erkennbar, hat der Käufer Anspruch auf ein im Moment des Kaufs fahrtüchtiges Fahrzeug; das setzt eine Betriebserlaubnis voraus.

Nein, diesen Anspruch gibt es eben nicht.

Der Ausschluss der Gewährleistung eliminiert genau das.

Nur wenn der Verkäufer Kenntnis von einem Mangel hat, muss er den auch mitteilen, alles andere ist raus, auch wenn es sicherheitsrelevant ist oder auch die Betriebserlaubnis betrifft.

Arglist muss ansonsten nachgewiesen werden und das scheint hier kaum möglich.

Die ABE für die Felgen dürften Bestandteil des Kaufvertrages sein, den ursprünglich wurden sie wohl mit ABE ausgeliefert.
Von daher schuldet TE dem Käufer zumindest die ABE.
Kann er die nicht auftreiben muss er sich irgendwie anders einigen.

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Einen Pkw mit erloschener ABE (falls die Rad-Reifen-Kombi tatsächlich unzulässig sein sollte ... da sollten die TÜVler mal ihre Listen durchackern) zu übergeben, wäre nur dann eine taugliche Erfüllungshandlung, wenn man ein ausdrücklich nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug gekauft hat. Nach der Verkehrsanschauung der am Kauf beteiligten Personen, sollte der Pkw zumindest bei der Übergabe zum normalen Gebrauch geeignet sein. Er muss also im Zeitpunkt der Übergabe zumindest verkehrstüchtig sein (wobei normaler Verschleiß kein Mangel in diesem Sinne ist). Daran fehlt es, wenn die ABE des Autos durch eine falsche Rad-Reifen-Kombi erloschen ist und nur durch a) Räder mit ABE oder b) ABE/Gutachten zu den montierten Rädern wieder auflebt. Erfolgt keine Nachbesserung, so kann der Käufer ggf. vom Kauf zurücktreten oder diesen wegen Eigenschaftsirrtums anfechten (läuft ziemlich auf das Gleiche hinaus).

Zitat:

@Hessen90 schrieb am 19. September 2015 um 21:10:10 Uhr:



Dann wurden noch Querlenker und die hinteren Koppelstangen bemängelt. Daraufhin habe ich in einem Telefonat mich geeinigt, dass ich neue Querlenker + Koppelstangen zuschicken werde (Auf meine Kosten), da der Mann anscheinend Schrauber ist und diese selbst einbauen möchte.

Sehr großzügig von dir, mit dem Preis erst 400€ runter zu gehen und dem Käufer dann nachträglich auch noch div. Neuteile zu besorgen.

Ich hätte das garantiert nicht gemacht 😉

Zu den Reifen wurde ja schon genug geschrieben.

EDIT:
Was die Reifen betrifft, so kaufst du ihm einfach vergleichbare gebrauchte (passende) Felgen + Reifen, nimmst die im Moment montierten Fegeln/Reifen zurück und verkaufst diese.
Das wird ein +/- 0 Geschäft.

Ich hoffe für dich, dass du die Teile noch nicht gekauft hast, oder? So Leute sind einfach nur dumm dreist, kaufen in der unteren Liga für ~1600 EUR ein Auto und erwarten einen Neuwagen mit Garantie.....

Hätte ich ein Auto in dieser Preisliga gekauft und würde sich herrausstellen das die Reifen nicht eingetragen sind, würde ich mich in den Hintern beißen und mich ärgern das ich nicht vorm Kauf darauf geachtet habe und selbst die ABE besorgen.
Ich gehe mal von Leichtm,etallfelgen aus, da gehört es immer überprüft ob die eingetragen sind oder eine ABE vorhanden ist.

Da ticke ich evtl. anders, habe aber selber mal ein Auto das V Reifen brauchte und nur welche mit H - Index hatte in der 1000 EUR Liga gekauft. Hab mich geärgert das ich nicht vorm Kauf daruf geachtet habe und selbst passende Reifen besorgt, aber auf die Idee da den Käufer zu kontaktieren bin ich nicht gekommen....das ist mir einfach zu blöd.

Ich würde mich an deiner Stelle ersteinmal stur stellen und erst wenn doch was z.B. Anwalt kommen sollte aktiv werden. Der gibt sonst keine Ruhe und kommt morgen evtl. wegen einem defektem Getriebe, was machste dann .... ihm ein neues kaufen...😕

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2015 um 03:09:49 Uhr:


Nach der Verkehrsanschauung der am Kauf beteiligten Personen, sollte der Pkw zumindest bei der Übergabe zum normalen Gebrauch geeignet sein. Er muss also im Zeitpunkt der Übergabe zumindest verkehrstüchtig sein (wobei normaler Verschleiß kein Mangel in diesem Sinne ist).

Genau das ist der Punkt: Geht morgen die Kupplung kaputt, ist der Verkäufer aus der Sache raus (sofern keine arglistige Täuschung vorliegt). Fehlt die komplette Hinterachse, ist der Verkäufer aus der Sache raus, weil keiner ernsthaft glauben kann, so ein Fahrzeug wäre fahrtüchtig bzw. so zugelassen. Wäre das Auto z.B. mit abgefahrenen Reifen verkauft worden, dann wäre der Verkäufer aus der Sache raus. Wenn der Käufer zum TÜV gefahren ist und dieser nun Mängel feststellt, ist das alles das Problem des Käufers, der Verkäufer muss ihm keine neuen Querlenker etc. spendieren. Aber er hat ihm dummerweise ein Auto ohne Betriebserlaubnis verkauft, und das fällt nicht unter Ausschluss der Gewährleistung. Man könnte es vereinfachend auch so sagen: Das ist gar kein PKW im Sinne der StVO - nur über einen solchen gibt es aber einen Kaufvertrag. So gesehen hat der Verkäufer eben seinen Teil des Vertrages nicht eingehalten, weil er die bezahlte Ware nicht geliefert hat. Leider hat er nun genau das Falsche getan und Dinge "nacherfüllt", zu denen er gar nicht verpflichtet wäre - was ihn selbstverständlich nicht davon befreit, seinen übrigen Verpflichtungen nachzukommen.

Zitat:

@tartra schrieb am 20. September 2015 um 09:57:10 Uhr:


Ich hoffe für dich, dass du die Teile noch nicht gekauft hast, oder? So Leute sind einfach nur dumm dreist, kaufen in der unteren Liga für ~1600 EUR ein Auto und erwarten einen Neuwagen mit Garantie.....

Hätte ich ein Auto in dieser Preisliga gekauft und würde sich herrausstellen das die Reifen nicht eingetragen sind, würde ich mich in den Hintern beißen und mich ärgern das ich nicht vorm Kauf darauf geachtet habe und selbst die ABE besorgen.
Ich gehe mal von Leichtm,etallfelgen aus, da gehört es immer überprüft ob die eingetragen sind oder eine ABE vorhanden ist.

Da ticke ich evtl. anders, habe aber selber mal ein Auto das V Reifen brauchte und nur welche mit H - Index hatte in der 1000 EUR Liga gekauft. Hab mich geärgert das ich nicht vorm Kauf daruf geachtet habe und selbst passende Reifen besorgt, aber auf die Idee da den Käufer zu kontaktieren bin ich nicht gekommen....das ist mir einfach zu blöd.

Ich würde mich an deiner Stelle ersteinmal stur stellen und erst wenn doch was z.B. Anwalt kommen sollte aktiv werden. Der gibt sonst keine Ruhe und kommt morgen evtl. wegen einem defektem Getriebe, was machste dann .... ihm ein neues kaufen...😕

Ja, der Käufer könnte tatsächlich einer von denen sein, die im Nachhinein noch etliche Reparaturen bzw. wenigstens das Geld für die Ersatzteile rausschlagen wollen. Gerade wenn man wie der Käufer hier offenbar etwas Ahnung von Autos hat, finde ich das auch moralisch nicht ok. Der konnte schon abschätzen, in was für einem Zustand die Karre etwa ist. Dummdreist ist der Versuch nicht, war ja durchaus schon von Erfolg gekrönt, sondern einfach nur dreist. Spielt aber alles keine Rolle, denn rechtlich hat er keinen Anspruch auf Gewährleistung, wurde ja ausgeschlossen. Warum die Betriebserlaubnis eine andere Baustelle ist, haben andere und auch ich schon geschrieben. Stur stellen ist deshalb nur in Bezug auf den Rest eine gute Idee. Ich würde einfach mal versuchen, den ehemaligen Geschäftsführer/Chef des Felgenherstellers ausfindig zu machen; der wird den Konkurs ja überlebt haben. Vielleicht mal anrufen und freundlich fragen, was man da machen könne...

Zitat:

Dort hat der TÜV dann die Reifen moniert, dass diese nicht eingetragen sind. Nach kurzer Frage bei meinem Prüfer meinte er, dass ich ne ABE mir vom Felgenhersteller zuschicken lassen kann und dann können die Reifen eingetragen werden. Problem an der Sache ist nun, dass der Felgenhersteller Postert-Tuning insolvenz gegangen ist und auf meine Mails nicht antwortet.

Für gänige Felgen sind die ABEs idr. im TÜV-Computer drinnen, die kann man sich für einen geringen Betrag (idr. 25€) ausdrucken lassen und fertig.

Zitat:

@situ schrieb am 19. September 2015 um 22:56:05 Uhr:



Und das glaubst du dann als Tatsache? Weil irgendjemand das behauptet? Gefährlich!

Sicherlich habe ich das geprüft.

Das kann man in jedem Motorrad Forum nachlesen.

Dort ist es Gang und Gebe, dass der Tüv nicht auf z.B. den Auspuff schaut.

Man bekommt neu Tüv, und denkt alles ist OK.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 20. September 2015 um 12:19:18 Uhr:



Zitat:

Dort hat der TÜV dann die Reifen moniert, dass diese nicht eingetragen sind. Nach kurzer Frage bei meinem Prüfer meinte er, dass ich ne ABE mir vom Felgenhersteller zuschicken lassen kann und dann können die Reifen eingetragen werden. Problem an der Sache ist nun, dass der Felgenhersteller Postert-Tuning insolvenz gegangen ist und auf meine Mails nicht antwortet.

Für gänige Felgen sind die ABEs idr. im TÜV-Computer drinnen, die kann man sich für einen geringen Betrag (idr. 25€) ausdrucken lassen und fertig.

Das hab ich auch so im Hinetrkopf, ist ja offensichtlich nicht so, dass die Räder gar nicht passen, sondern lediglich die ABE fehlt/verbummelt wurde, weil eingetragen müssen Räder ja nicht mehr zwingend.. Da sollte sich doch auch im Netz mit ein bisschen suchen was finden lassen oder über Händler die die Felgen vertrieben haben.

Nenn doch mal den genauen Typ, evtl. findet sich ja hier einer der ein Gutachten hat.

Je mehr der Te sich um seinen Verkauf kümmert, und dem Käufer entgegen kommt, umso größer vertut er sei Glaubwürdigkeiit nichts von den "Mängeln" gewusst zu haben.

Das ist zur Zeit der große Trend und kommt von Käufern aus dem großen Auktionhaus.

Kaufen und anschließend runter handeln.

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 20. September 2015 um 12:52:54 Uhr:


Je mehr der Te sich um seinen Verkauf kümmert, und dem Käufer entgegen kommt, umso größer vertut er sei Glaubwürdigkeiit nichts von den "Mängeln" gewusst zu haben.

Frage ist: warum tut er's überhaupt? Kriegen wir mal wieder nur die halbe Wahrheit erzählt?

Zitat:

@audijazzer schrieb am 20. September 2015 um 13:21:08 Uhr:



Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 20. September 2015 um 12:52:54 Uhr:


Je mehr der Te sich um seinen Verkauf kümmert, und dem Käufer entgegen kommt, umso größer vertut er sei Glaubwürdigkeiit nichts von den "Mängeln" gewusst zu haben.
Frage ist: warum tut er's überhaupt? Kriegen wir mal wieder nur die halbe Wahrheit erzählt?

Möglicherweise, weil er sich hat einschüchtern lassen. Es gibt leider viel zu viele, die darauf reinfallen. Deswegen gibt es ja auch immer mehr Käufer, die sich nachträglich noch mit irgendwelchen Mängeln, die sie gern beseitigt haben wollen, damit kein Anwalt eingeschaltet wird, der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird, etc. 😉

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