Autohaus verweigert eine komplette Rückerstattung der MB100 Garantieverlängerung

Mercedes

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit der Rückerstattung der MB100 Garantieverlängerung?

Habe aufgrund diverser technischer Mängel meinen jungen Stern nach sechs Monaten wieder an den Händler verkauft. Dieses Thema ist für mich abgeschlossen.

Eine Woche nach dem Fahrzeugkauf habe ich für 1.299,-€ eine Garantieverlängerung über die Mercedes Benz Versicherung abgeschlossen (über das Autohaus). Diese hätte erst ab 02/ 2022 gegriffen. Da ich mein Auto im August 2020 wieder verkauft habe wollte ich natürlich die Garantie stornieren. Erhalten habe ich einige Wochen später lediglich eine Gutschrift über 535,-€ vom Autohaus.

Die Versicherung hat den kompletten Betrag i.H.v. 1.299,-€ storniert und an das Autohaus rücküberwiesen. Diesen Vorgang habe ich schriftlich vorliegen.

Auf die Frage warum man mir die restlichen 765,-€ vorenthält antowortete der "nette" Serviceleiter vom Autohaus das er mir nicht alles erzählen müsste.

Mercedes selber verweist darauf das:
... dass wir auf die Entscheidung des rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Partnerbetriebes keinen Einfluss nehmen.

Gemäß den Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt die Anschlussgarantie in erster Linie für das Fahrzeug und nicht zwingend nur für den Halter, der diese abgeschlossen hat. Die genauen Übertragungsmöglichkeiten im Falle eines Weiterverkaufs sowie die Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten. Vor diesem Hintergrund ist eine Kostenerstattung an den Vorbesitzer im Regelfall nicht vorgesehen.

Diese AGB habe ich natürlich weder vom Authaus noch von Mercedes, trotz mehrmaliger Rückfrage, erhalten.

In der Garantiebedingung MB100 steht lediglich im § 5, Nr.1, letzter Satz:
..das die Garantie erlischt wenn das Fz an einem gewerblichen Wiederverkäufer verkauft wird.

Fazit:

- Die Garantie ist durch den Verkauf an das Autohaus erloschen.
- Die Kosten für die Garantie wurde zu 100 % an das Autohaus durch die Versicherung rücküberwiesen.
- Warum erhalte ich jetzt nur 50 %? (vom Nettobetrag)

Ist das reine Willkür des Serviceleiters und somit Unterschlagung (schnell verdiente Mark) oder ist dieser Vorgang tatsächlich i.d. mir nicht vorliegenden AGB´s beschrieben?

Ich hoffe ihr könnte mir hier weiterhelfen.

Gruß:
Matze

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen,
Wenn sein Vorgehen gerechtfertigt ist, kann er dir auch mitteilen, warum er (oder besser das Autohaus) so handeln.
Mit solch ominösem Verhalten verärgert man doch nur die Kunden...
Ich würde, bevor ich rechtliche Schritte einleite, erstmal meinen Ansprechpartner wechseln.
Man kann ja auch mal freundlich bei der Geschäftsführung vom Autohaus nachfragen, wie es zu der Differenz kommt. Wenn da eine schlüssige Begründung bei rauskommt, diese von einem Anwalt, auf Richtigkeit prüfen lassen.

Gruß
Dirk

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Stimmt- schon vorbei.
Abgesehen davon was wenn der neue Käufer gar keine Garantieverlängerung haben möchte. Er müsste dann trotzdem den erhöhten Kaufpreis bezahlen.

Zitat:

Was würde passieren wenn man die Garantie nicht kündigt der verkäufer verkauft das fahrzeug mit dieser garantie und wechselt den namen? Oder der neue verkäufer wechselt den namen und sagt er hätte den wagen dir abgekauft?

Was passiert? Eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug.

Mir ist immer noch nicht klar, warum man 2020 eine Versicherung abschließt, die erst 2022 beginnt?

Zitat:

@x3black schrieb am 8. November 2020 um 13:19:29 Uhr:



Zitat:

Was würde passieren wenn man die Garantie nicht kündigt der verkäufer verkauft das fahrzeug mit dieser garantie und wechselt den namen? Oder der neue verkäufer wechselt den namen und sagt er hätte den wagen dir abgekauft?


Was passiert? Eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug.
Mir ist immer noch nicht klar, warum man 2020 eine Versicherung abschließt, die erst 2022 beginnt?

Das ist ganz einfach erklärt,
Es gibt Versicherungen die kannst Dur nur beim Kauf von einen Neuwagen oder Vorführwagen abschließen
Die 3 für 1 Garantie, du zahlst ein Jahr und bekommst 3 Jahre Garantie. Somit hast Du 5 Jahre Garantie auf dein Fahrzeug
Dumm ist das nicht

Was ist denn überhaupt mit dem Fahrzeug passiert. Wurde es Rückabgewickelt oder Verkauft? Klär den Sachverhalt mit einem Anwalt und nicht mit Hobbyjuristen in einem Forum.

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Verkauft. Siehe Seite 2.

Zitat:

Das ist ganz einfach erklärt,
Es gibt Versicherungen die kannst Dur nur beim Kauf von einen Neuwagen oder Vorführwagen abschließen
Die 3 für 1 Garantie, du zahlst ein Jahr und bekommst 3 Jahre Garantie. Somit hast Du 5 Jahre Garantie auf dein Fahrzeug
Dumm ist das nicht

Das stimmt schon, allerdings ist das einfach nur ein zusätzliches Geschäft.
Wenn man von seinem Produkt überzeugt ist, könnte der Hersteller auch gleich 5 Jahre Garantie geben.
und bei 1300€ Ist das schon ziemlich heftig finde ich. Auf das Sonderangebot verzichte ich gerne. Gut, ich fahre Autos auch Max. 4 Jahre. Wir reden bei der Summe auch über einen 180 und keinen AMG. Oder irre ich mich da.

Ja, es war ein C180er.
Es ging mir eigentlich nur darum ob jemand bzgl. der Rückerstattung Erfahrungen gesammelt hat, bzw. ob jemand evtl. schonmal was von der ominösen AGB gehört/ gelesen hat auf die sich alle berufen.

Das Garantiepaket ist keine Versicherung. Deshalb hast Du auch eine Garantievereinbarung und einen Garantiegeber (§1 Nr.1 der Garantiebedingungen). Unter §6 Nr. 4 wird (lediglich) gesagt, dass die Versicherung für die Leistungen des Garantiegeber Entschädigung leistet. Der Garantiegeber ist also Versicherungsnehmer.

Also gilt die AGB des Garantiegebers, wahrscheinlich Deines Autohauses.

Dort stehen vielleicht so Dinge drin wie das hier:

VII. Warenrückgabe
Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht später als 8 Tage nach
Lieferung und nur im Ausnahmefall, der unserer ausdrücklichen Zustimmung bedarf,
zurückgenommen werden. Ist dies der Fall, und befindet sich die Ware in einwandfreiem,
verkaufsfähigem Zustand und in Originalverpackung, wird eine Gutschrift
erteilt, bei der min. 20 % des Netto-Kaufpreises als Wiedereinlagerungs- bzw. Warenrücknahmekosten
in Abzug gebracht werden.

Ich vermute, darauf zieht sich Dein Autohaus zurück. Laß Dir also die AGB Deines Autohauses geben.

@laika2307
Habe ich bereits nachgefragt. Sowohl beim Autohaus als auch bei Mercedes direkt. Entweder bekomme ich etwas anderes zugeschickt oder werde am Telefon abgewimmelt : ... ich muß ihnen nicht alles sagen...

Zitat:

@matziradfahren schrieb am 9. November 2020 um 13:45:36 Uhr:


@laika2307
Habe ich bereits nachgefragt. Sowohl beim Autohaus als auch bei Mercedes direkt. Entweder bekomme ich etwas anderes zugeschickt oder werde am Telefon abgewimmelt : ... ich muß ihnen nicht alles sagen...

Das Autohaus wird ja wohl AGBs haben (§305 BGB). Wie dem auch sei, ich bin kein Jurist, vermute aber, Du hast schlechte Aussichten, weil es kein Rückgaberecht gibt (https://www.geld.de/rechtsschutzversicherung/ratgeber/rueckgaberecht/) und die Ware (der Garantievertrag) ja mängelfrei ist.

Vermutlich hättest Du den Verkauf Deines Garantievertrags mit dem Verkauf Deines Autos gleich mitregeln müssen, aber hinterher ist man natürlich immer schlauer.

Ich sehe das inzwischen so ähnlich, als wenn Du nach dem Verkauf des Autos mit Deinen Winterreifen aus dem Keller kommst und dem Käufer sagst: "Die musst Du jetzt auch zurücknehmen, weil ich sie nicht mehr verwenden kann, und du musst mir einen anständigen Preis dafür geben."

Während des Verkaufes kam die Garantieverlängerung natürlich ebenfalls auf den Tisch. Hier sagte mir der Verkäufer man müsste erstmal schauen wie das ganze storniert wird da es diesen Fall noch nicht gab. Zwei Wochen später erhielt ich dann 50% auf den Nettobetrag.

Die MB Versicherung hat den ganzen Betrag storniert und das Autohaus behält den größten Teil ein. Wo ist dieses Land nur hingekommen.

Habe morgen einen Termin beim Anwalt.
Wenn es solche AGB´s gibt, hätte man die mir bei Vertragsabschluß vorlegen/ aushändigen müssen. Bei den Garantiebedingungen wurde das gemacht.

Zitat:

@matziradfahren schrieb am 9. November 2020 um 14:02:53 Uhr:


Habe morgen einen Termin beim Anwalt.

Genau richtig, alles andere bringt dich nicht weiter. Viel Erfolg

Zitat:

Die MB Versicherung hat den ganzen Betrag storniert und das Autohaus behält den größten Teil ein. Wo ist dieses Land nur hingekommen.

Richtig, Es gibt in diesem Land immer noch Mitbürger die Verträge ohne Einsichtnahme in AGB oä unterschreiben. Das Thema Versicherung hätte in den Gebrauchtwagen-Ankaufvertrag eingebettet werden müssen.

Ja genau das meinte ich auch und wenn man das Fahrzeug verkauft, verkauft man automatisch die Garantie mit.

Wenn man nichts von einer AGB weiß und keine vorgelegt bekommt sonderlich " lediglich" nur die Garantiebedingungen, kann man auch nichts nachlesen. Ob es dsbzgl. überhaupt AGB's gibt wird sich zeigen. Behaupten kann man viel.

Zur Erinnerung. Ich habe das Fz nicht bei einem schmierigen Hinterhofhändler gekauft.
Etwas mehr Transparenz und Ehrlichkeit wäre nicht schlecht gewesen.
Früher hat man Geld mit guten Produkten verdient. Heute ist man wohl darauf angewiesen Kunden hinters Licht zu führen und auf dessen Unwissenheit zu bauen.

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