Autohaus verweigert eine komplette Rückerstattung der MB100 Garantieverlängerung

Mercedes

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit der Rückerstattung der MB100 Garantieverlängerung?

Habe aufgrund diverser technischer Mängel meinen jungen Stern nach sechs Monaten wieder an den Händler verkauft. Dieses Thema ist für mich abgeschlossen.

Eine Woche nach dem Fahrzeugkauf habe ich für 1.299,-€ eine Garantieverlängerung über die Mercedes Benz Versicherung abgeschlossen (über das Autohaus). Diese hätte erst ab 02/ 2022 gegriffen. Da ich mein Auto im August 2020 wieder verkauft habe wollte ich natürlich die Garantie stornieren. Erhalten habe ich einige Wochen später lediglich eine Gutschrift über 535,-€ vom Autohaus.

Die Versicherung hat den kompletten Betrag i.H.v. 1.299,-€ storniert und an das Autohaus rücküberwiesen. Diesen Vorgang habe ich schriftlich vorliegen.

Auf die Frage warum man mir die restlichen 765,-€ vorenthält antowortete der "nette" Serviceleiter vom Autohaus das er mir nicht alles erzählen müsste.

Mercedes selber verweist darauf das:
... dass wir auf die Entscheidung des rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Partnerbetriebes keinen Einfluss nehmen.

Gemäß den Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt die Anschlussgarantie in erster Linie für das Fahrzeug und nicht zwingend nur für den Halter, der diese abgeschlossen hat. Die genauen Übertragungsmöglichkeiten im Falle eines Weiterverkaufs sowie die Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten. Vor diesem Hintergrund ist eine Kostenerstattung an den Vorbesitzer im Regelfall nicht vorgesehen.

Diese AGB habe ich natürlich weder vom Authaus noch von Mercedes, trotz mehrmaliger Rückfrage, erhalten.

In der Garantiebedingung MB100 steht lediglich im § 5, Nr.1, letzter Satz:
..das die Garantie erlischt wenn das Fz an einem gewerblichen Wiederverkäufer verkauft wird.

Fazit:

- Die Garantie ist durch den Verkauf an das Autohaus erloschen.
- Die Kosten für die Garantie wurde zu 100 % an das Autohaus durch die Versicherung rücküberwiesen.
- Warum erhalte ich jetzt nur 50 %? (vom Nettobetrag)

Ist das reine Willkür des Serviceleiters und somit Unterschlagung (schnell verdiente Mark) oder ist dieser Vorgang tatsächlich i.d. mir nicht vorliegenden AGB´s beschrieben?

Ich hoffe ihr könnte mir hier weiterhelfen.

Gruß:
Matze

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen,
Wenn sein Vorgehen gerechtfertigt ist, kann er dir auch mitteilen, warum er (oder besser das Autohaus) so handeln.
Mit solch ominösem Verhalten verärgert man doch nur die Kunden...
Ich würde, bevor ich rechtliche Schritte einleite, erstmal meinen Ansprechpartner wechseln.
Man kann ja auch mal freundlich bei der Geschäftsführung vom Autohaus nachfragen, wie es zu der Differenz kommt. Wenn da eine schlüssige Begründung bei rauskommt, diese von einem Anwalt, auf Richtigkeit prüfen lassen.

Gruß
Dirk

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Ich frage mich nur wie man auf den Dreh kommt eine MB100 (oder egal welche Garantie auch immer) abzuschließen die erst im Februar 02/22 greifen würde!?
Warum schließt man die nicht einfach dann auch in 02/22 ab? Woher weiß man denn überhaupt ob es das Auto dann noch gibt?
Aber egal jeder so wie er mag...

Zu dem Thema das der Händler dem TE nur 50% ausgezahlt hat denke ich mal das die Rücknahme des Fahrzeugs mit Sicherheit nicht so ganz im Sinne des Händlers war und das dieser nun nicht mehr so kooperativ ist kann ich irgendwie verstehen...
Wie man in den Wald hinein ruft so kommt es meist zurück.😉

Zitat:

@Mr_Mercedes schrieb am 15. November 2020 um 17:36:01 Uhr:


Ich frage mich nur wie man auf den Dreh kommt eine MB100 (oder egal welche Garantie auch immer) abzuschließen die erst im Februar 02/22 greifen würde!?
Warum schließt man die nicht einfach dann auch in 02/22 ab? Woher weiß man denn überhaupt ob es das Auto dann noch gibt?

Ganz einfach, weil es die beim Abschluss des Kaufes bedeutend günstiger gibt.
Ich ärgere mich beispielsweise, sie nicht damals abgeschlossen zu haben.

Hallo
Als ich meinen C180 VorMopf gekauft habe gab es 3 Jahre MB100 zum Preis von einem.
Auch wenn ich es vielleicht nie brauchen werde es sind 3 Jahre die man besser schläft.
MfG
Didi2708

Welche Vergütung erhält ein AH für den Abschluss/Verkauf? Musste das AH eventuell die Vergütung erstatten und behält für den Aufwand, den es hatte, zurecht „etwas“ ein?

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Gute Frage

Zitat:

@querkus schrieb am 15. November 2020 um 18:00:36 Uhr:


Ganz einfach, weil es die beim Abschluss des Kaufes bedeutend günstiger gibt.

Was ist an 1300€ günstig?? Bei der 3-für-1-Aktion kosten drei Jahre früh abgeschlossen 585€, Normalpreis drei Jahre 949€. Der TE hat sich somit offensichtlich zweimal beschei**en lassen.

3 für 1 kostet 225€ statt 949€ und kann nur für Neu- und Vorführwagen abgeschlossen werden.

Sorry aber unter Paragraph 5
1. steht das ganz genau. Gewerblichen Wiederverkäufer erlischt die Garantie!
Das hat niggs mit der Niederlassung zu tjn das sind die Versicherungsbedienungen!!!

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