Autohaus verweigert eine komplette Rückerstattung der MB100 Garantieverlängerung
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der Rückerstattung der MB100 Garantieverlängerung?
Habe aufgrund diverser technischer Mängel meinen jungen Stern nach sechs Monaten wieder an den Händler verkauft. Dieses Thema ist für mich abgeschlossen.
Eine Woche nach dem Fahrzeugkauf habe ich für 1.299,-€ eine Garantieverlängerung über die Mercedes Benz Versicherung abgeschlossen (über das Autohaus). Diese hätte erst ab 02/ 2022 gegriffen. Da ich mein Auto im August 2020 wieder verkauft habe wollte ich natürlich die Garantie stornieren. Erhalten habe ich einige Wochen später lediglich eine Gutschrift über 535,-€ vom Autohaus.
Die Versicherung hat den kompletten Betrag i.H.v. 1.299,-€ storniert und an das Autohaus rücküberwiesen. Diesen Vorgang habe ich schriftlich vorliegen.
Auf die Frage warum man mir die restlichen 765,-€ vorenthält antowortete der "nette" Serviceleiter vom Autohaus das er mir nicht alles erzählen müsste.
Mercedes selber verweist darauf das:
... dass wir auf die Entscheidung des rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Partnerbetriebes keinen Einfluss nehmen.
Gemäß den Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt die Anschlussgarantie in erster Linie für das Fahrzeug und nicht zwingend nur für den Halter, der diese abgeschlossen hat. Die genauen Übertragungsmöglichkeiten im Falle eines Weiterverkaufs sowie die Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten. Vor diesem Hintergrund ist eine Kostenerstattung an den Vorbesitzer im Regelfall nicht vorgesehen.
Diese AGB habe ich natürlich weder vom Authaus noch von Mercedes, trotz mehrmaliger Rückfrage, erhalten.
In der Garantiebedingung MB100 steht lediglich im § 5, Nr.1, letzter Satz:
..das die Garantie erlischt wenn das Fz an einem gewerblichen Wiederverkäufer verkauft wird.
Fazit:
- Die Garantie ist durch den Verkauf an das Autohaus erloschen.
- Die Kosten für die Garantie wurde zu 100 % an das Autohaus durch die Versicherung rücküberwiesen.
- Warum erhalte ich jetzt nur 50 %? (vom Nettobetrag)
Ist das reine Willkür des Serviceleiters und somit Unterschlagung (schnell verdiente Mark) oder ist dieser Vorgang tatsächlich i.d. mir nicht vorliegenden AGB´s beschrieben?
Ich hoffe ihr könnte mir hier weiterhelfen.
Gruß:
Matze
Beste Antwort im Thema
Guten Morgen,
Wenn sein Vorgehen gerechtfertigt ist, kann er dir auch mitteilen, warum er (oder besser das Autohaus) so handeln.
Mit solch ominösem Verhalten verärgert man doch nur die Kunden...
Ich würde, bevor ich rechtliche Schritte einleite, erstmal meinen Ansprechpartner wechseln.
Man kann ja auch mal freundlich bei der Geschäftsführung vom Autohaus nachfragen, wie es zu der Differenz kommt. Wenn da eine schlüssige Begründung bei rauskommt, diese von einem Anwalt, auf Richtigkeit prüfen lassen.
Gruß
Dirk
67 Antworten
@jety
Da hast du Recht.
Die Versicherung ist auf das Fz abgeschlossen deswegen kannst du diese bei einem privatem Verkauf auch weiter mitverkaufen und läuft weiter. (müssen nur die Namen geändert werden)
Das steht ja auch unter §5 eindeutig so drin.
Deswegen hatte ich nach dem Autoverkauf noch die Garantie "über", die zwar aufs Auto lief aber vom gewerblichen Händler nicht übernommen wird.
Somit bleibt doch vom logischen her nur die komplette Auszahlung an mich über (da die Garantie erst 02/22 gegriffen hätte) und nicht um die Gewinnspanne des Autohauses zu erhöhen.
@Dirk-1978
Hier das erste Anschreiben von Mercedes:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
hiermit komme ich zurück auf Ihren Brief an Herrn Källenius.
Er freut uns sehr, dass Sie sich im Februar diesen Jahres für einen jungen Mercedes-Benz C 180 entschieden haben. Umso mehr tut es mir leid, dass Sie mit dem Fahrzeug so gar nicht zufrieden waren und es deswegen nach knapp sechs Monaten wieder an die XXXXXXXXXX GmbH & Co. KG verkauft hatten. Ihre Enttäuschung, insbesondere über die häufigen Werkstattaufenthalte, kann ich sehr gut nachvollziehen und bitte für Ihre Ärgernisse in diesem Zusammenhang ausdrücklich um Entschuldigung!
Da Sie kurz nach dem Fahrzeugkauf eine Garantierverlängerung MB 100 abgeschlossen hatten, haben Sie diese zwischenzeitlich storniert und fordern nun die Rückerstattung der kompletten Kosten. Gerne habe ich deswegen mit unserem Partnerbetrieb in XXXXXXX gesprochen. Danach wurden alle Beanstandungen an dem C 180 zeitnah behoben, sodass sich das Fahrzeug laut der Werkstattmitarbeiter zuletzt in einem einwandfreien Zustand befand. Ungeachtet dessen haben Ihnen die Kollegen mehrere Probefahrten mit Fahrzeugen ermöglicht, die alternativ hätten in Frage kommen können. Dass Ihnen jedoch keines zugesagt hatte, bedauere ich sehr.
Auf Ihren Wunsch hin, hat Ihnen unser Partnerbetrieb letztendlich eine kaufmännische Lösung angeboten. Da wir Sie als Kunden schätzen und über das Ganze auch nicht glücklich sind, hatte Ihnen die XXXXXXXXXX GmbH & Co. KG ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 50% der Kosten für die Junge Sterne Anschlussgarantie erstattet. Eine weitere Gutschrift sieht das Autohaus nicht vor. Ich bitte um Verständnis, dass wir auf die Entscheidung des rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Partnerbetriebes keinen Einfluss nehmen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra XXXXXXX
Daimler Team for the Board of Management /
Daimler Kundenbetreuungsteam für den Vorstand
Das Fz war/ ist nicht mängelfrei sonst hätte ich es nicht verkauft.
Es wurde mir lediglich ein Fz zur Probefahrt angeboten.
Eine kaufmännische Lösung wurde gefunden in dem das Fz rückgekauft wurde, natürlich mit Verlusten meinerseits.
Warum bezahlt man für eine Versicherung, die erst 2022 eintritt?
Diese Versicherung ist niemals zum tragen gekommen, da das Fzg.
an einen gewerblichen Händler übergegangen ist und diese Versicherung
damit erlischt.
So wie ich es verstehe, hast Du die Garantie-Versicherung (hängt ja am Fahrzeug) mit dem Fahrzeug verkauft (auch wenn sie durch den Verkauf an Händler nutzlos ist). Der neue Eigentümer (Händler) hat sie dann gekündigt und das Geld kassiert. Evtl. ist hier der Zeitpunkt der Kündigung entscheidend. Wer war zu diesem Zeitpunkt der Eigentümer des Fahrzeugs? Ist die Versicherung im Rückkauf-Vertrag erwähnt?
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Du verstehst nicht was ich meine. Vermutlich wurde dir ein guter Kaufpreis ermöglicht, mit der Absicht das das Geld der Garantie einbehalten wird. Somit zahlen sie dir ja effektiv weniger. Ich sehe schwarz, dass du da etwas rausholst. Wie gesagt, bin auch trotz Anwalt gescheitert. In den Bedingungen steht ja, dass im Falle eines Verkaufs die Garantie an das Fahrzeug gebunden ist. Geht das Fahrzeug an einen gewerblichen Händler, erlischt sie.
@MBCL203
Das Fz habe ich am 19.08. übergeben. Die Teilgutschrift wurde am 03.09. veranlasst. Wann das Fz wieder verkauft entzieht sich meiner Kenntnis.
Hast du dem Käufer deines Fahrzeug dieses problem geschildert und gesagt, dass du vom verkaufspreis die mb100 garantie zurück möchtest und den auf den verkaufspreis schlagen soll?
Wenn er das Fahrzeug verkauft kann er dem neuen Käufer sagen dass das Fahrzeug mb100 garantie hätte und diese auch gleich in seinem verkaufspreis rein tun.
Dann wäre das problem gelöst und alle sind zufrieden.
@W213_
Ich habe dich schon verstanden ;-)
Wie kann der Händler die Versicherung kündigen die bei Fz- Ankauf bereits erloschen ist?
Nach Händlerankauf lag das Geld bei der Versicherung quasi ohne Gegenleistung rum und gehört doch mir!?
@MBCL203
Die Versicherung wurde nicht im Kaufvertrag erwähnt. Weder das diese Bestandteil ist noch als Sonderausstattung, sonstiges,.... aufgeführt.
@HWaldi
Als ich das Fz verkauft habe wusste der Käufer (Autohaus) bis dato nicht wie die Versicherung gekündigt/ storniert wird da dies anscheinend noch nicht vorgefallen ist. Dein Vorschlag ist wohl so nicht umsetzbar (hatte ich ihm auch vorgeschlagen). Es steht eineindeutig unter §5: Beim Verkauf an bzw. durch einen gewerblichen Wiederverkäufer erlischt die Garantie. Was somit deinen Vorschlag entgegen spricht.
Ok
Das ist bei Euch ja voll die Scheisse!! Bei uns in der Schweiz ist es anderst. Die Garantie gheört dem Fahrzeug wenn es eine hat und wird mit oder weiterverkauft mit dem Fahrzeug.
Zitat:
@matziradfahren schrieb am 8. November 2020 um 11:34:16 Uhr:
Das Fz war/ ist nicht mängelfrei sonst hätte ich es nicht verkauft.
Es wurde mir lediglich ein Fz zur Probefahrt angeboten.
Eine kaufmännische Lösung wurde gefunden in dem das Fz rückgekauft wurde, natürlich mit Verlusten meinerseits.
Wieso hast du es dann verkauft anstatt den ganzen Vertrag rückabzuwickeln wegen der Mängel? Das Recht hätte dir zugestanden, wenn diverse Reparaturversuche ohne Ergebnis bleiben.
Einzig und allein ist die Auszahlung an den Vorbesitzer aufgrund der AGB´s nicht vorgesehen. So schreibt die Dame von Mercedes direkt. Bis jetzt konnte mir keiner sagen in welcher Textpassage das so steht!
Die genauen Übertragungsmöglichkeiten im Falle eines Weiterverkaufs sowie die Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten. Vor diesem Hintergrund ist eine Kostenerstattung an den Vorbesitzer im Regelfall nicht vorgesehen. Dennoch hatte Ihnen die Assenheimer + Mulfinger GmbH & Co. KG 50% der Kosten als Zeichen der Wertschätzung erstattet. Ich bitte noch einmal um Ihr Verständnis, dass wir auf die Entscheidung unseres Partnerbetriebes grundsätzlich keinen Einfluss nehmen.
Gerne habe ich deswegen erneut mit der XXXXXXXXX GmbH & Co. KG gesprochen. Die Ansicht der Kollegen ist allerdings unverändert: Alle Beanstandungen, die nachvollzogen werden konnten, wurden zeitnah behoben. Nach Abschluss befand sich das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand. Natürlich haben unsere autorisierten Werkstätten die Möglichkeit, technische Unterstützung innerhalb des Konzernz anzufordern, sofern die Notwendigkeit besteht. Diese fand unser Partnerbetrieb in XXXXXXX aufgrund der oben genannten Fakten für nicht erforderlich.
Komm da mal dagegen an.
War alles Stand der Serie (in anderem Thread nachlesbar- hauptsächlich Vibrationen). Nach einem nervenaufreibenden halben Jahr und viermaligen Werkstattbesuches sowie unzähligen Telefonaten und Schriftverkehr war ich mit der Nummer durch und habe die Reißleine gezogen. Gesundheit ist auch wichtig ;-)
Was würde passieren wenn man die Garantie nicht kündigt der verkäufer verkauft das fahrzeug mit dieser garantie und wechselt den namen? Oder der neue verkäufer wechselt den namen und sagt er hätte den wagen dir abgekauft?
Mir ist auch klar bei dir wird es zu spät sein weil jetzt alle im bild sind dass du das fahrzeug einem händler verkauft hast