Autohaus verweigert eine komplette Rückerstattung der MB100 Garantieverlängerung

Mercedes

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit der Rückerstattung der MB100 Garantieverlängerung?

Habe aufgrund diverser technischer Mängel meinen jungen Stern nach sechs Monaten wieder an den Händler verkauft. Dieses Thema ist für mich abgeschlossen.

Eine Woche nach dem Fahrzeugkauf habe ich für 1.299,-€ eine Garantieverlängerung über die Mercedes Benz Versicherung abgeschlossen (über das Autohaus). Diese hätte erst ab 02/ 2022 gegriffen. Da ich mein Auto im August 2020 wieder verkauft habe wollte ich natürlich die Garantie stornieren. Erhalten habe ich einige Wochen später lediglich eine Gutschrift über 535,-€ vom Autohaus.

Die Versicherung hat den kompletten Betrag i.H.v. 1.299,-€ storniert und an das Autohaus rücküberwiesen. Diesen Vorgang habe ich schriftlich vorliegen.

Auf die Frage warum man mir die restlichen 765,-€ vorenthält antowortete der "nette" Serviceleiter vom Autohaus das er mir nicht alles erzählen müsste.

Mercedes selber verweist darauf das:
... dass wir auf die Entscheidung des rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Partnerbetriebes keinen Einfluss nehmen.

Gemäß den Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt die Anschlussgarantie in erster Linie für das Fahrzeug und nicht zwingend nur für den Halter, der diese abgeschlossen hat. Die genauen Übertragungsmöglichkeiten im Falle eines Weiterverkaufs sowie die Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten. Vor diesem Hintergrund ist eine Kostenerstattung an den Vorbesitzer im Regelfall nicht vorgesehen.

Diese AGB habe ich natürlich weder vom Authaus noch von Mercedes, trotz mehrmaliger Rückfrage, erhalten.

In der Garantiebedingung MB100 steht lediglich im § 5, Nr.1, letzter Satz:
..das die Garantie erlischt wenn das Fz an einem gewerblichen Wiederverkäufer verkauft wird.

Fazit:

- Die Garantie ist durch den Verkauf an das Autohaus erloschen.
- Die Kosten für die Garantie wurde zu 100 % an das Autohaus durch die Versicherung rücküberwiesen.
- Warum erhalte ich jetzt nur 50 %? (vom Nettobetrag)

Ist das reine Willkür des Serviceleiters und somit Unterschlagung (schnell verdiente Mark) oder ist dieser Vorgang tatsächlich i.d. mir nicht vorliegenden AGB´s beschrieben?

Ich hoffe ihr könnte mir hier weiterhelfen.

Gruß:
Matze

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen,
Wenn sein Vorgehen gerechtfertigt ist, kann er dir auch mitteilen, warum er (oder besser das Autohaus) so handeln.
Mit solch ominösem Verhalten verärgert man doch nur die Kunden...
Ich würde, bevor ich rechtliche Schritte einleite, erstmal meinen Ansprechpartner wechseln.
Man kann ja auch mal freundlich bei der Geschäftsführung vom Autohaus nachfragen, wie es zu der Differenz kommt. Wenn da eine schlüssige Begründung bei rauskommt, diese von einem Anwalt, auf Richtigkeit prüfen lassen.

Gruß
Dirk

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Lasse das doch morgen beim Anwalt prüfen. Das bringt doch hier nix!

Meine unmaßgebliche Meinung ist: Entweder hat Dein Händler irgendwo einen Aushang mit AGB oder es gilt einfach das BGB, und danach muss er den Garantievertrag nicht zurück nehmen. Deshalb zählt er auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Garantievertrag und der Versicherungsvertrag sind 2 verschiedene Dinge. Mit demVersicherungsvertrag hast du keine Rechtsbeziehung .

Aber Anwalt, solange du nichts bezahlen musst, ist eine gute Idee.

Zitat:

Zur Erinnerung. Ich habe das Fz nicht bei einem schmierigen Hinterhofhändler gekauft.
Etwas mehr Transparenz und Ehrlichkeit wäre nicht schlecht gewesen.
Früher hat man Geld mit guten Produkten verdient. Heute ist man wohl darauf angewiesen Kunden hinters Licht zu führen und auf dessen Unwissenheit zu bauen.

Moin,

Verabschiede dich mal von dem Gedanken, dass ein Vertragshändler oder gar eine Niederlassung per se seriöser wäre, als die von dir genannten Hinterhofhändler.
Du beschädigst damit den Ruf vieler freier Werkstätten und Händler, denen Kundenzufriedenheit noch etwas bedeutet.
Schwarze Schafe gibt es bei den einen und bei den anderen.

Für das streitige Verfahren wünsche ich dir viel Erfolg.

Grüße

Abschließend das Ergebnis nach anwältlicher Prüfung als telefonische Vorabinfo.

Kurze Version:
Pech gehabt.

Lange Version: (mit eigenen Worten- Gedächtnisprotokoll)
Ich als Forderer des ausstehenden Betrages brauche eine schriftliche Anspruchsgrundlage. Es hätte also in den Garantiebedingungen respektive AGB´s des Autohauses stehen müssen das z.B. bei einer vorzeitigen Stornierung der Betrag XY an mich ausgezahlt wird.
Genauso muss z.B. drin stehen das bei einem Totalschaden vor Versicherungsbeginn die Garantiesumme auch hier ausbezahlt wird. Oder bei einem Totalschaden während der aktuell laufenden Garantieverlängerung diese anteilig ausbezahlt wird,....
Wenn nichts drin steht woraus man seine Ansprüche beziehen kann, kann das Autohaus alles behalten- auch wenn es zu 100% den Stornierungsbetrag von der Versicherung erhalten hat.

Also. Es muß nicht drin stehen das es dem Autohaus zusteht, sondern das es dem Kunden zusteht.

Steht natürlich nicht drin. Somit Pech.

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Also verhält sich das Autohaus an die gesetzlichen Vorgaben, und ist im Recht. Moralisch fragwürdig, aber ok.

Zitat:

@matziradfahren schrieb am 8. November 2020 um 11:10:59 Uhr:


@w213_
Was heißt einen "guten" Ankaufspreis erzielt? Das ist äußerst relativ. Für das Fahrzeug gibt es einen Kaufvertrag. Somit ist die Sache vom Tisch. Jetzt musste nur noch die Garantiestornierung abgeschlossen werden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, es sei denn das ein etwaiger Erlös der Garantiestornierung Bestandteil im Kaufvertrag war. War es aber nicht. Der Typ kann doch nicht einfach 765,-€ einbehalten um im nachhinein seine Gewinnspanne zu erhöhen und mir noch mitteilen das ich mich über die ausbezahlten 50% (eigentlich nur 40%) freuen solle.
...scheinbar doch...freu Dich also...
Schliesslich einen Teil wiederbekommen.

Dann war das tatsächlich ziemlich großzügig und kulant vom Autohaus.

Fraglich ist allerdings dann die Praxis, dass man im Fall der Fälle die Prämien einfach einbehalten darf und das im normalen Vertrag so vorgesehen ist.

Moin,

Da hilft nur eins. Dem Autohaus kein weiteres Geld hinterherwerfen, sprich, keine neuen Verträge mit ihm abschließen und im Freundes-und Bekanntenkreis nur „Gutes“ über deren Geschäftspraktiken berichten.
Das sollte sie im Zweifel mehr als 765€ kosten.
Grüße

Die Garantiebedingungen MB100 sind für alle gleich. Hier zählt nur die Kulanz des jeweiligen Hauses.

Für mich gilt dann:
Keine Kulanz -> patzige Antworten -> keine neuen Verträge = kein Umsatz

Grüße

Man kann sich ärgern, ganz klar. Verbuche es als Lehrgeld und fertig! Nächstes mal fragst du nach, auch ich mache das bestimmt! Danke für die Auflösung 😉 Gruß

Die Antwort "keine schriftliche Vereinbarung - also kein Anspruch auf Rückzahlung" erscheint mir ein wenig unterkomplex. Ein Versicherungsvertrag, bei dem bei Wegfall des Risikos (Verkauf an einen Händler) trotzdem der zahlende Kunde leer ausgeht, dürfte als sittenwidrig gelten, da der Kunde hier unangemessen benachteiligt wird.

Hi,

Zitat:

@diptychon schrieb am 13. November 2020 um 20:06:59 Uhr:


Die Antwort "keine schriftliche Vereinbarung - also kein Anspruch auf Rückzahlung" erscheint mir ein wenig unterkomplex. Ein Versicherungsvertrag, bei dem bei Wegfall des Risikos (Verkauf an einen Händler) trotzdem der zahlende Kunde leer ausgeht, dürfte als sittenwidrig gelten, da der Kunde hier unangemessen benachteiligt wird.

die Versicherung hat doch an den Versicherungsnehmer erstattet: das Autohaus. Der Kunde hat beim Autohaus nur eine nebulöse "Garantieerklärung" gekauft, die das Autohaus über eine Versicherung absichert. Der Endkunde hat mit der Versicherung kein Vertragsverhältnis - also auch keine Erstattung an diesen.

Tolle Konstruktion...😉

Gruß
Fr@nk

Moin,

Verstehe ich auch insofern nicht, dass die MB100 doch in jedem MB Autohaus gilt. Wie sollte das gehen, wenn nur (m)einem Autohaus die Versicherung gehört?
Wirklich seltsame Konstruktion

Wenn ich occasionsgarantie verlängern will und mb100 machen möchte müsst ich einen grossen Service machen lassen. Nur ist jetzt dann der kleine fällig ist das üblich?
Kann man nicht einfach die mb100 machen thats it?

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