Autohaus pleite - Anzahlung futsch
Zum Glück ist mir das jetzt noch nicht passiert, aber in der aktuellen Lage könnte es doch für das eine oder andere Autohaus schon eng werden. Und wenn ich mich recht erinnere wird doch - zumindest beim Privatkauf - bei Vertragsabschluss eine Anzahlung fällig. Die wäre sicherlich bei einer zwischenzeitlichen Pleite der Firma verloren.
Hat jemand da schon einmal eine Bankbürgschaft vom Autohaus verlangt? Und bekommen?
Ich kenne es so aus meinem Berufsleben, dass da bei Anzahlungen im 5stelligen Bereich schon fast automatisch eine Bankbürgschaft an den Auftraggeber geht.
Mit nunmehr 44 Jahren habe ich gelernt freundlichen Versicherungen blaubeäugter Verkäufer nicht viel Glauben zu schenken.
Was meint Ihr dazu, welche Erfahrungen habt Ihr?
Danke und Gruß
Okieh
Beste Antwort im Thema
ich habe bei verschiedenen Autohäusern seit vielen Jahren privat Neuwagen gekauft.
Anzahlung war nie ein Thema!
32 Antworten
zahlst Du im Reisebüro fünfstellige Summen an ???
Also ich musste jetzt bei meinem R8 auch eine Anzahlung leisten( auch wenn es sich nicht um Finanzierung oder Leasing handelt ), und hierbei handelt es sich um ein seriöses Autohaus.
Zitat:
Original geschrieben von NoParry
zahlst Du im Reisebüro fünfstellige Summen an ???
Du nicht ??? 😕 Oh je, die Reisebranche ist wirklich in der Krise......
Gruß
Afralu
Dieses Anzahlungsgedöns geht mir auch mächtig auf den Zünder. Aber leider gibt es Branchen wo es Usus ist eine Solche zu leisten (wie das schon genannte Reisen buchen). Und auch sonst wo es gar nicht mal um so hohe Beträge insgesamt geht. Wenn ich die Alternative habe - entscheide ich immer gegen das Angebot wo eine Anzahlung gefordert wird.
Beim Autokauf trete ich auch als Privatmann auf und habe ebenfalls noch nie ein Fahrzeug angezahlt. Im Gegenteil, normalerweise gehe ich nach der Lieferung das Auto abholen, fahr nach der Übergabe nach Hause, erhalte kurz darauf die Rechnung und zahle dann (sofort natürlich, Vertrauen sollte man nicht missbrauchen).
Da ich meinen A4 aber diesmal im Werk abholte und der Händler nicht mehr eigenständig ist sondern zum Audizentrum umgewandelt wurde, war es dieses mal erforderlich die Standardprozesse zu durchlaufen und das Fahrzeug vor Abholung im Werk zu bezahlen. Na ja, gefallen hat es mir nicht - aber wirklich einen Zacken aus der Krone gebrochen hab ich mir auch nicht. Es war halt unterschwellig so ein dummes Gefühl "Jetzt hast du alles bezahlt, was machst du wenn mit dem Auto was nicht stimmt". Es kann manchmal schon günstig sein das Fahrzeug nur teilweise zu bezahlen bis der Vertrag vollständig erfüllt ist und das Fahrzeug im vereinbarten Zustand ist.
Viele Grüsse,
diehuetten
Ähnliche Themen
Hallo zusammen!
Erstmal Danke für die schon zahlreichen Beiträge.
Ich werde dann versuchen um eine Anzahlung herumzukommen - evtl. durch eine Erklärung meiner Bank, was kein Problem sein dürfte.
Was diehuetten schrieb:
Zitat:
Original geschrieben von diehuetten
Es kann manchmal schon günstig sein das Fahrzeug nur teilweise zu bezahlen bis der Vertrag vollständig erfüllt ist und das Fahrzeug im vereinbarten Zustand ist.
wird sich vermutlich nicht so leicht umsetzen lassen - also so lange Geld zurückzuhalten, bis alle eventuellen Mängel behoben sind.
Und hier setzt auch ein Artikel in der letzten Motorwelt des ADAC an, in dem es um eine erstrittene Rückabwicklung des Kaufs ging, während das Autohaus zwischenzeitlich nicht mehr existierte und der Käufer nun mit den Mängeln leben muss, denn gegenüber dem Hersteller gibt es keine Handhabe - er war ja nicht Vertragspartner (für Garantiefälle schon, nicht jedoch für die Rückabwicklung). Böse Falle!
Gruß
Okieh
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Oh weh, ab jetzt ist jede Pauschalreise die ich im Reisebüro buche eine Betrugsabsicht 😉 Ich sag es ja immer wieder meinen Mitarbeitern, macht keinen Urlaub 😁 jetzt hab ich auch die Begründung...... 😉Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
Alle Angebote, die eine Anzahlung voraussetzen sind höchst gefährlich und meist der erste Schritt zum Betrug.Gruß
Afralu
Im Gegensatz zum Auto- oder Möbelkauf ist in der reisebranche ein "Reisepreissicherungsschein" gesetzlich vorgeschrieben.
Damit wird sichergestellt das die Versicherung die Anzahlung erstattet oder die Urlauber bei einer Pleite des Veranstalters nach Hause geflogen werden.
Ausgabe des Scheins ist Pflicht ab bestimmten Wertgrenzen (ich glaube 100/200 Euro Anzahlung, bin nicht mehr ganz up-to-date)
Zitat:
Original geschrieben von taxman77
Hallo,Anzahlungen bei Autohäusern dienen ja nicht dem Ziel, dass der Händler schon ans Werk bezahlen muss, sondern lediglich seiner Absicherung. Wobei die Anzahlung zur Absicherung schon Schwachsinnig ist.
Der Vertragsabschluss alleine reicht aus, so dass der Händler einen dinglichen Anspruch auf zahlung des Kaufpreises hat wenn er das fahrzeug ordnungsgemäß, fristgerecht und einwandfrei ausliefert.
Erst dann bezahlt der Händler ans Werk.
Nimmt der Kunde das fahrzeug nicht entgegen, befindet er sich nach Fristsetzung in Annahmeverzug. Der Händler hat dann auch viele Rechte bis hin zum Weiter- und Notverkauf. Die Nichtabnahme des fahrzeuges ändert nichts an der Tatsache, dass der Käufer dem Händler den Kaufpreis nicht schulen würde.Die Anzahlung hat den psychologischen Effekt, dass der Käufer sich auch wirklich an den Kaufvertrag gebunden fühlt.
Dreh den Spieß doch einfach um handel so ähnlich wie beim Haus- oder Grundstückskauf.
Lass dir von deiner Hausbank eine Garantieerklärung zu Gunsten des Autohauses geben, und zwar nicht nur über die Anzahlung, sondern über die ganze Summe.
Damit ist das Autohaus abgesichert. Die garantie kann nur für den Fall gezogen werden, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß geliefert wurde und du mit der zahlung im Verzug bist.Ein seriöses Autohaus macht den Deal auf jeden fall mit, gerade in der derzeitgen allgemeinen Verunsicherung. Wenn es sich auf biegen und brechen dagehen sträubt würde mir das zu denken geben.
Ganz so einfach ist das nicht. Nehm mal Fahrzeuge in Individuallackierung, ohne Leder oder Navi oder ganz außergewöhnliche Zusammenstellungen. Da sagt Audi irgendwann: Bitte bezahlen! Und der Kunde kann oder will aus welchen Gründen auch immer das Fahrzeug nicht abnehmen. Dann ziehen sich Rechtsstreite über Monate und die 100 TEUR sind beim Händler längst schon abgebucht worden. Das kann mittelgroßen Autohäusern schon das Genick brechen. Anzahlungen sind in diesen Fällen eigentlich nicht unüblich?! Einfach aus dem Grund, weil dann ein unverkäufliche Exote auf dem Hof steht, der mit der regulären Marge nicht zu veräußern ist.
Folgendes kann theoretisch passieren:
Man bezahlt das Auto beim Händler, weil es im Werk abholbereit ist. Man bekommt den Kfz-Brief und kann das Auto anmelden. Wenn danach der Händler Insolvenz anmeldet kann es einem passieren, dass man das Auto bei der Abholung in Ingolstadt nicht bekommt, wenn es vom Händler noch nicht an Audi bezahlt worden ist. Das gleiche kann einem auch bei Händlerabholung passieren, weil das Auto dann zur Insolvenzmasse gehört und nicht ausgeliefert wird auch wenn es schon bezahlt ist.
Zitat:
Original geschrieben von turbokoenig
Folgendes kann theoretisch passieren:
Man bezahlt das Auto beim Händler, weil es im Werk abholbereit ist. Man bekommt den Kfz-Brief und kann das Auto anmelden. Wenn danach der Händler Insolvenz anmeldet kann es einem passieren, dass man das Auto bei der Abholung in Ingolstadt nicht bekommt, wenn es vom Händler noch nicht an Audi bezahlt worden ist. Das gleiche kann einem auch bei Händlerabholung passieren, weil das Auto dann zur Insolvenzmasse gehört und nicht ausgeliefert wird auch wenn es schon bezahlt ist.
An sich richtig. Nur sollte der Fall in der Praxis eintreten, würde die Audi AG wohl mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für den Händler eintreten und die Kunden nicht im Regen stehen lassen. Aber es ist richtig; eine Garantie hätte man nicht.
Wenn ein Händler in einer solch prikären Lage ist, sind oftmals noch weitere Banken zwischengeschaltet. Dann wäre das Auto mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei der Audi AG bezahlt, evtl. wäre der Betrag dann aber bei der 2. Bank offen. Wenn der Kunde seinen Brief hat, ist das dann aber nicht sein Problem?!
Mal ein paar Dinge:
1. Anzahlung
Bislang habe ich fünf neue Autos bestellt und nie eine Anzahlung leisten müssen. Bezahlung bei Abholung ehißt die Devise.
2. Bankbürgschaft
Diese muss selbstschuldnerisch sein und es dürfen keine Beschränkungen vermerkt sein. Zahlbar "auf erste Anforderung". Dann ist sie auch im Insolvenzfall unkritisch.
3. KFZ-Brief / Eigentumsvorbehalt
Wenn ich den KFZ-Brief erhalte, dann ist das der Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Eine Zurückhaltung seitens Audi dürfte dann kaum möglich sein.
Wenn's zum Rechtsteit käme, dann hätte der Kunde wohl "im guten Glauben" an die Eigentumsübertragung den Kaufpreis bezahlt. Lt. BGB müsste er damit tatsächlich das Eigentum erhalten haben. Voraussetzung ist, dass er keinen anderen Verdacht hätte haben können.
Das tritt übrigens auch darauf zu, wenn Dir jemand etwas klaut und es dann weiterverkauft. Unter Umständen hast Du keinen Anspruch auf Herausgabe, und das Geld kann der Dieb schon verschleudert haben...
So einfach ist das nicht bzgl. Fahrzeugbrief
Zitat aus Wikipedia:
Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Nach ständiger Rechtsprechung hat der Fahrzeugbrief aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.
Theoretischer Fall:
Wenn mir z.B. jemand meinen Fahrzeugbrief klaut und mein Auto verkauft (z.B. ohne Probefahrt und nur durch Besichtigung im geschlossenen Zustand vorm Haus stehend) und das Geld in bar erhält und am Ende sagt, daß die Schlüssel im Haus sind - tja, dann bin ich nicht verpflichtet, die Schlüssel und damit das Fahrzeug rauszurücken. Das Fahrzeug bleibt meins.
Gleiche Situation beim Autokauf: Audi schickt den Brief an den Händler, stellt die Rechnung, ich lasse den Wagen zu, zahle an den Händler, er zahlt aber nicht die Rechnung und geht pleite... tja, dann ist Audi nicht verpflichtet, den Wagen rauszugeben. Dumme Sache, gab es schon.
Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
Theoretischer Fall:
Wenn mir z.B. jemand meinen Fahrzeugbrief klaut und mein Auto verkauft (z.B. ohne Probefahrt und nur durch Besichtigung im geschlossenen Zustand vorm Haus stehend) und das Geld in bar erhält und am Ende sagt, daß die Schlüssel im Haus sind - tja, dann bin ich nicht verpflichtet, die Schlüssel und damit das Fahrzeug rauszurücken. Das Fahrzeug bleibt meins.
Wenn ich ein Fahrzeug
von privatkaufe, und ich nur den Brief bekomme ohne das Fahrzeug zu sehen und zu wissen, dass der Verkäufer auch darüber verfügen kann (z. B. per Schlüssel aufsperren und eine Probefahrt durchführen), dann habe ich einen Anhaltspunkt dafür, dass etwas nicht stimmt. Wenn ich als Kunde dann "unterschreibe" bin ich selbst schuld.
Wenn es aber gängige Praxis ist, dass ein Autohaus nur den Brief aushändigt, und die Schlüssel und das Fahrzeug direkt in IN abgeholt werden, so darf m. E. von "Treu und Glauben" ausgegangen werden, da der Kunde wohl keinen Anhaltspunkt hatte anzunehmen, dass der Händler ihm das Eigentum am Fahrzeug nicht verschafft hätte bzw. nicht hätte verschaffen können. Vor Gericht ist vieles Ermessenssache, ich nehme an, in diesem Fall eher zugunsten des Kunden.
Aber wir wissen das ja alle: Vor Gericdht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand...
Zitat:
Original geschrieben von ITler
Wenn ich ein Fahrzeug von privat kaufe, und ich nur den Brief bekomme ohne das Fahrzeug zu sehen und zu wissen, dass der Verkäufer auch darüber verfügen kann (z. B. per Schlüssel aufsperren und eine Probefahrt durchführen), dann habe ich einen Anhaltspunkt dafür, dass etwas nicht stimmt. Wenn ich als Kunde dann "unterschreibe" bin ich selbst schuld.Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
Theoretischer Fall:
Wenn mir z.B. jemand meinen Fahrzeugbrief klaut und mein Auto verkauft (z.B. ohne Probefahrt und nur durch Besichtigung im geschlossenen Zustand vorm Haus stehend) und das Geld in bar erhält und am Ende sagt, daß die Schlüssel im Haus sind - tja, dann bin ich nicht verpflichtet, die Schlüssel und damit das Fahrzeug rauszurücken. Das Fahrzeug bleibt meins.Wenn es aber gängige Praxis ist, dass ein Autohaus nur den Brief aushändigt, und die Schlüssel und das Fahrzeug direkt in IN abgeholt werden, so darf m. E. von "Treu und Glauben" ausgegangen werden, da der Kunde wohl keinen Anhaltspunkt hatte anzunehmen, dass der Händler ihm das Eigentum am Fahrzeug nicht verschafft hätte bzw. nicht hätte verschaffen können. Vor Gericht ist vieles Ermessenssache, ich nehme an, in diesem Fall eher zugunsten des Kunden.
Aber wir wissen das ja alle: Vor Gericdht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand...
Ich kenne jemanden, der seinen VW Beetle 2 x mal bezahlen musste, damit er ihn in Wolfsburg abholen konnte (1 x beim Autohaus, das 1 Tag danach Ínsolvenz angemeldet hat und dann nochmal direkt an VW)
VW interessierte es dabei sehr wenig, dass derjenige schon an den Händler bezahlt hatte. DAS wird bei Audi nicht anders sein.
Zitat:
Original geschrieben von turbokoenig
Ich kenne jemanden, der seinen VW Beetle 2 x mal bezahlen musste, damit er ihn in Wolfsburg abholen konnte (1 x beim Autohaus, das 1 Tag danach Ínsolvenz angemeldet hat und dann nochmal direkt an VW)
VW interessierte es dabei sehr wenig, dass derjenige schon an den Händler bezahlt hatte. DAS wird bei Audi nicht anders sein.
Klingt ja echt "interessant"... - wie ist der Fall denn genau abgelaufen? Was hat derjenige denn vom Händler bekommen, als er das Geld auf den Tisch des Hauses gelegt hat?
Was haben Anwälte und Richter dazu gesagt?
Zitat:
Original geschrieben von ITler
Klingt ja echt "interessant"... - wie ist der Fall denn genau abgelaufen? Was hat derjenige denn vom Händler bekommen, als er das Geld auf den Tisch des Hauses gelegt hat?Zitat:
Original geschrieben von turbokoenig
Ich kenne jemanden, der seinen VW Beetle 2 x mal bezahlen musste, damit er ihn in Wolfsburg abholen konnte (1 x beim Autohaus, das 1 Tag danach Ínsolvenz angemeldet hat und dann nochmal direkt an VW)
VW interessierte es dabei sehr wenig, dass derjenige schon an den Händler bezahlt hatte. DAS wird bei Audi nicht anders sein.Was haben Anwälte und Richter dazu gesagt?
Ist schon ein paar Jährchen her: Nach Bezahlung beim Händler hat er natürlich den Kfz-Brief für die Anmeldung bekommen.
Ich weiß nicht, ob er am Ende seine 2. Zahlung zurückbekommen hat, aber es reicht ja schon als Ärger, wenn man überhaupt erstmal ein 2. mal bezahlen muß, um das Auto zu bekommen.
Ich denke aber mal, das gehört zum normalen Lebensrisiko dazu. Als wir unsere Küche neu gekauft haben, mußten wir auch 30 %? oder so anbezahlen. Damit haben ja auch schon viele eine "Pleite" erlebt (Astor-Küchen).
Was lernt man daraus??
No risk, no fun😁
Man kann sich nicht gegen alles absichern..