Autohaus Verweigert Mängelbeseitigung

Audi A4 B8/8K

Hallo Community, ich schreibe hier warscheinlich auch um mir etwas Frust abzureden.

Mein Autohaus bei dem ich vor 7 Wochen meinen A4 kaufte, verweigert, auch unter Betracht der Gesetzlichen Regelungen laut §439 die Mängelbeseitigung und die Auslagenerstattung.

Dabei handelt es sich um Vibrationen des Fahrzeuges, ein nicht behandelter Steinschlag welcher aber im Kaufvertrag so festgehalten ist, und eine verzogene Fensterrahmenverkleidung.
Angeblich wäre das alles beim Kauf noch nicht vorhanden gewesen. Aber die sind doch dabei in der Beweispflicht?

Wie kann denn sowas sein? Sich einfach mal so an eigentlich eindeutigen Gesetzen nicht zu orientieren?

Was soll man da nur machen? Ist das das Standartverhalten von großen Autohäusern? Oder hat es mich mal wieder erwischt?

Langsam aber stetig bereue ich schon nach einigen Wochen meinen guten alten B4 eingetauscht zu haben.

Da fehlen einem echt die Worte........

14 Antworten

Leider ist das das Standardverhalten mancher (großer) Autohäuser. Hier hilft nur die Beherrschung zu bewahren und überzeugend auftreten. Wenns beim zweiten mal nicht klappt kann es auch helfen sich direkt an Audi zu wenden .... Unabhängig vom Kontakt zu Audi und wenn noch keine Reparaturen begonnen wurden am besten anschließend gleich Autohaus wechseln....
Bei großen Vertretungen sollte man auch keine Scheu davor haben ein direktes Gespräch mit einem der Geschäftsführer zu verlangen. Kann auch Wunder wirken, wenn sich der Betreuer dumm stellt kommt man mit dem nicht zwingend weiter ....
Habe ähnliche Erfahrung mit einem großen Wiener Autohaus machen müssen. Nachher ist man immer schlauer.

hm, werd auch noch den Weg über Audi und die Filialgeschäftsführer und die Firmengruppenführer gehen (müssen).

Aber nachdem ich bereits mit einem anderen Fahrzeug einen fast noch schlimmeren Leidweg beschreite, ist es irgendwie kräftezehrend und ermüdend sich sowas hingeben zu müssen. Zumal ich dachte das die Kundenzufriedenheit bei der "Bude" doch auch für die interessant ist.......

Naja...... alles doof

Dann gib das ganze doch einem RA und Du hast kein Problem mehr mit Zeitaufwand u.ä.

Zitat:

Original geschrieben von Chino2211


Dann gib das ganze doch einem RA und Du hast kein Problem mehr mit Zeitaufwand u.ä.

hm, verunsichert bin ich nur wegen zwei hinter mir liegenden negativ ausgegangenen Anwaltssachen.......

Naja, gleich geht die Post zu Audi und der Autohausgruppe Geschäftsführer.....

Danach dann warscheinlich wohl unvermeitlich Anwalt.......

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von michmich321



Zitat:

Original geschrieben von Chino2211


Dann gib das ganze doch einem RA und Du hast kein Problem mehr mit Zeitaufwand u.ä.
hm, verunsichert bin ich nur wegen zwei hinter mir liegenden negativ ausgegangenen Anwaltssachen.......

Naja, gleich geht die Post zu Audi und der Autohausgruppe Geschäftsführer.....

Danach dann warscheinlich wohl unvermeitlich Anwalt.......

Post ? Wieso spricht du denn nicht persönlich vor ?

Zitat:

Original geschrieben von scooterdie



Zitat:

Original geschrieben von michmich321


hm, verunsichert bin ich nur wegen zwei hinter mir liegenden negativ ausgegangenen Anwaltssachen.......

Naja, gleich geht die Post zu Audi und der Autohausgruppe Geschäftsführer.....

Danach dann warscheinlich wohl unvermeitlich Anwalt.......

Post ? Wieso spricht du denn nicht persönlich vor ?

Weil ich dann ja eben nur fürs Vorsprechen mal 240 km hin und wieder 240 km zurück fahre........

Ohje, das auch noch ....

Zitat:

Original geschrieben von michmich321


Dabei handelt es sich um Vibrationen des Fahrzeuges, ein nicht behandelter Steinschlag welcher aber im Kaufvertrag so festgehalten ist, und eine verzogene Fensterrahmenverkleidung.

Vibrationen sind ja ein ganz eigenes thema beim A4, da gibts hier einen elendlangen Thread dazu.

Schwieriges Thema, vor allem noch schwieriger, zu beweisen, dass die Vibrationen bautechnische Mängel haben. Sehe ich schlechte Karten für dich.

Steinschlag ist im Kaufvertrag erwähnt, somit keinerlei Nachbesserungspflicht für das Autohaus.

Verzogener Fensterrahmen? Wie geht das, Unfallfahrzeug?
Wenn ja, steht diesbezüglich was im Kaufvertrag?

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von michmich321


Dabei handelt es sich um Vibrationen des Fahrzeuges, ein nicht behandelter Steinschlag welcher aber im Kaufvertrag so festgehalten ist, und eine verzogene Fensterrahmenverkleidung.
Vibrationen sind ja ein ganz eigenes thema beim A4, da gibts hier einen elendlangen Thread dazu.
Schwieriges Thema, vor allem noch schwieriger, zu beweisen, dass die Vibrationen bautechnische Mängel haben. Sehe ich schlechte Karten für dich.

Steinschlag ist im Kaufvertrag erwähnt, somit keinerlei Nachbesserungspflicht für das Autohaus.

Verzogener Fensterrahmen? Wie geht das, Unfallfahrzeug?
Wenn ja, steht diesbezüglich was im Kaufvertrag?

das mit den Vibrationen kommt von nicht verschlissenen sondern defekten Reifen.

Ja, der Fall Steinschlag steht im Kaufvertrag, nämlich das Steinschläge auszubessern sind, was ja nicht geschah.

Das mit der Türrahmenverkleidung. Wenn man das Beifahrerfenster öffnet, dann Steht in einem Stück von ca. 5 cm die Verkleidung welche am oberen Fensterholm entlanggeht etwas nach unten.
Und ja, wie geht das denn? das is auch nich so das es nur kurz so war, das ist richtig steif so fest.

Dsc-0233
Dsc-0234

Also Du mußt noch so einiges lernen - ehrlich... ich nehme an, Du hast das Auto entgegen genommen, ohne dokumentieren zu lassen, daß die vereinbarten Ausbesserungen NICHT erledigt wurden - richtig?

Also kurz: kein Abnahmeprotokoll (?).

Heutzutage läuft alles nur noch so: aaaaaales schriftlich machen!

Zitat:

Original geschrieben von pb.joker


Also Du mußt noch so einiges lernen - ehrlich... ich nehme an, Du hast das Auto entgegen genommen, ohne dokumentieren zu lassen, daß die vereinbarten Ausbesserungen NICHT erledigt wurden - richtig?

Also kurz: kein Abnahmeprotokoll (?).

Heutzutage läuft alles nur noch so: aaaaaales schriftlich machen!

Genau, ich habe das Auto abholen wollen, bin drumherumgeschlichen und habe hier und da noch was gesehen, was auch sofort noch behoben wurde.

Aber mal ehrlich,ist mir echt entgangen das ich, wenn ich das Fahrzeug abhole, in der Pflicht bin alle Mängel sofort zu sehen, da diese sonst nicht mehr akzeptiert werden?

Und ich versuche schon alles schriftlich zu machen.

Aber ich sehe nun beim besten willen auch nicht alles zu 100%. Manches ist mir eben erst ein paar Wochen später ins Auge gestochen.
Aber das sind ja dann Mängel die unter die Gewährleistungspflicht fallen. Oder etwa nicht? Dann könnte man sich das ja alles Sparen, dann wäre nämlich "gekauft wie gesehen" der Fall. Oder?

Der Steinschlag rostet ja schon! Dadurch ist eindeutig bewiesen, dass der Steinschlag schon älter ist. Wenn im Vertrag steht, dass der Händler Steinschläge zu beseitigen hat, dann kannst du das auf jeden Fall einklagen.

Vibrationen kannst du vergessen.. Total aufwendig zu beweisen.. Damit musst du dich wohl abfinden!

Und wegen dem Gummi vom Fensterrahmen: Das sollte ja wohl eine Kleinigkeit sein sowas zu beheben!

Zitat:

Original geschrieben von Chris-A4


Der Steinschlag rostet ja schon! Dadurch ist eindeutig bewiesen, dass der Steinschlag schon älter ist. Wenn im Vertrag steht, dass der Händler Steinschläge zu beseitigen hat, dann kannst du das auf jeden Fall einklagen.

Vibrationen kannst du vergessen.. Total aufwendig zu beweisen.. Damit musst du dich wohl abfinden!

Und wegen dem Gummi vom Fensterrahmen: Das sollte ja wohl eine Kleinigkeit sein sowas zu beheben!

1 und 3 seh ich genau so.

bei 2 gibt es Zeugen (zwei) die Belegen können das die Vibrationen bereits auf der Autobahn auf der Heimfahrt aufgefallen sind. Angemeldet hab ich die Vibrationen dann 4 Tage nach Kauf.

Naja, die Geschäftsleitung darf sich jetzt erstmal dem Problem annehmen und Audi direkt.
Mal sehen und Warten....

Zitat:

Original geschrieben von michmich321


bei 2 gibt es Zeugen (zwei) die Belegen können das die Vibrationen bereits auf der Autobahn auf der Heimfahrt aufgefallen sind. Angemeldet hab ich die Vibrationen dann 4 Tage nach Kauf.

Die Frage ist, inwiefern Vibrationen (=subjektiv) ein Mangel darstellt... Genau deshalb wird es schwer... Eine Möglichkeit die ich da nur sehe: Mit dem Werkstattmeister über die Autobahn und sich das Problem als Mangel/Fehler bestätigen lassen und dann im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie beheben lassen...

Und wegen dem Steinschlag: Schriftlich darauf hinweise (mit Bild), dass der Steinschlag schon rostet und eindeutig schon mehrere Monate alt ist und eine Frist zur Beseitigung/Neulackierung setzen. Andernfalls darauf hinweise, dass sich dein Rechtsanwalt darum kümmert...

Und wegen dem Gummi am Fenster... Wie gesagt, Kleinigkeit!

Deine Antwort
Ähnliche Themen