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Autohaus Erwin Sirries Hückelhoven

Themenstarteram 1. Mai 2009 um 9:23

Hallo!

Ist hier jemand, der beim Autohaus Erwin Sirries in Hückelhoven bestellt hat?

Ganz egal ob Passat, Golf, Polo etc.

Wenn ja, berichtet mal über dieses Autohaus....laut VW haben sich schon ein paar Kunden über diesen Händler beschwert, nicht zuletzt wegen Uneinigkeiten was die Auftragsbestätigung betrifft.

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 1. Mai 2009 um 12:09

Genau, die Beschwerden beziehen sich auf die AB mit den Listenpreisen.

Ist ja auch ganz klar:

Wenn man an den Kaufvertrag denkt, heißt es ja, dass dieser durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt (Antrag und Annahme).

Den Antrag machten wir mit dem unterschreiben der verbindlichen Bestellung für den Preis X.

Die Annahme machte das Autohaus mit der Auftragsbestätigung. Allerdings mit einem anderen Preis, als von uns bestellt. Preis Y wenn man so will...

In dem Fall haben wir keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen mehr.

Nach Nachfrage bei dem Autohaus, ob sie nicht eine AB mit dem ausgehandelten Preis zuschicken könnten, stellten die sich total quer und sagten: "Das machen wir nicht, wir machen das immer so. VW schreibt das so vor, da halten wir uns dran".

Daraufhin fragte ich direkt in Wolfsburg an. Die Dame dort war total über das Verhalten des Autohauses empört und aktivierte einen Außendienstler, der da mal vorbeischaut. Außerdem sagte sie mir im Vertrauen, dass es schon mehrere Beschwerden über dieses Autohaus gab.

Hier gehts ja schließlich um mehrere tausend Euro - da schläft man schon besser, wenn man eine Auftragsbestätigung über den ausgehandelten Preis bekommt und nicht über den vollen Listenpreis!

Wenn zu mir in den Laden ein Kunde kommt, möchte einen Cd-Player kaufen, handelt mich auf 150 Euro runter und ich schicke ihm dann eine Auftragsbestätigung über Listenpreis 299,- was meint ihr, wie schnell der Kunde bei mir im Laden steht und fragt, was denn hier jetzt los ist?!

Denkt mal drüber nach...

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Ich haben bei ihm über meineauto.de bestellt.

Bis jetzt nur alles O.K.

+ schnelle Kommunikation

+ Telefonpartner

Gruß

Tenker

Ich habe da auch geordert.

Bei mir ist bis jetzt auch alles ok.

@Tenker: Wann hast du da bestellt und was hast du für eine Lieferzeit für deinen Golfi?

Am 28.04

Abholung beim Händler für 570 €

Liefertermin: 11.2009 unverbindlich

;(

Themenstarteram 1. Mai 2009 um 11:46

Ok habt ihr auch schon eure Auftragsbestätigung?

Wie siehts aus? Habt ihr die auch "nur" mit den Listenpreisen bekommen ohne aufgeführten Rabatt oder Hauspreis?

Zitat:

Original geschrieben von SummerNight80

Ok habt ihr auch schon eure Auftragsbestätigung?

Wie siehts aus? Habt ihr die auch "nur" mit den Listenpreisen bekommen ohne aufgeführten Rabatt oder Hauspreis?

Ja, da stehen auch nur die Listenpreise drauf. Teilweise sogar ganz merkwürdig. Z. B kostet das Ablagenpaket 102,99 statt 103

und die Atlantas dafür 225,01 statt 225.

Aber es steht auch auf der Auftragsbestätigung das die Konditionen aus der Bestellung gelten. Also aus dem von mir unterschriebenen Angebot, da stehen ja die richtigen Preise drauf.

Untem Strich ist also alles ok.

Diese Beschwerden die es gab beziehen sich auf die Listenpreise der AB, oder worauf?

 

@Tenker: Danke für die Info. Mein Beileid. Wahrscheinlich ist deren Händlerkontingent "leicht" überzogen. Deswegen die langen Lieferzeiten. Mein Liefertermin ist auch nicht gerade kurz wenn ich sehe das andere Leute die am 25.2. bestellt haben ihr Auto schon im Mai kriegen.

Themenstarteram 1. Mai 2009 um 12:09

Genau, die Beschwerden beziehen sich auf die AB mit den Listenpreisen.

Ist ja auch ganz klar:

Wenn man an den Kaufvertrag denkt, heißt es ja, dass dieser durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt (Antrag und Annahme).

Den Antrag machten wir mit dem unterschreiben der verbindlichen Bestellung für den Preis X.

Die Annahme machte das Autohaus mit der Auftragsbestätigung. Allerdings mit einem anderen Preis, als von uns bestellt. Preis Y wenn man so will...

In dem Fall haben wir keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen mehr.

Nach Nachfrage bei dem Autohaus, ob sie nicht eine AB mit dem ausgehandelten Preis zuschicken könnten, stellten die sich total quer und sagten: "Das machen wir nicht, wir machen das immer so. VW schreibt das so vor, da halten wir uns dran".

Daraufhin fragte ich direkt in Wolfsburg an. Die Dame dort war total über das Verhalten des Autohauses empört und aktivierte einen Außendienstler, der da mal vorbeischaut. Außerdem sagte sie mir im Vertrauen, dass es schon mehrere Beschwerden über dieses Autohaus gab.

Hier gehts ja schließlich um mehrere tausend Euro - da schläft man schon besser, wenn man eine Auftragsbestätigung über den ausgehandelten Preis bekommt und nicht über den vollen Listenpreis!

Wenn zu mir in den Laden ein Kunde kommt, möchte einen Cd-Player kaufen, handelt mich auf 150 Euro runter und ich schicke ihm dann eine Auftragsbestätigung über Listenpreis 299,- was meint ihr, wie schnell der Kunde bei mir im Laden steht und fragt, was denn hier jetzt los ist?!

Denkt mal drüber nach...

am 1. Mai 2009 um 12:30

Den Ärger kann ich gut verstehen, würde ich mir auch nicht gefallen lassen. Mal ganz abgesehen, dass so ein Verhalten für den Kunden überraschend + nicht nachvollziehbar ist, und auch der Verkehrssitte nicht entspricht. Das würde so vermutlich noch nicht mal Bestand haben, wenn es nur unter Kaufleuten wäre (kfm. Bestätigungsschreiben), vom Endkunden ganz zu schweigen.

Bei meiner Auftragsbestätigung stand selbstverständlich auch der Nachlass, und zwar als sonstige Vereinbarung. So sollte es eigentlich immer sein. Ist allerdings bei mir auch ein anderes Autohaus.

Normalerweise ist eine so stark veränderte Auftragsbestätiung keine Auftragsbestätigung im eigentlichen Sinne mehr, sondern ein Angebot vom Autohaus über den "neuen" (und für den Kunden viel teureren) Kaufpreis. Ich bin kein Volljurist, aber § 150 II BGB sagt da ganz eindeutig:

"Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag"

Wenn sich das Autohaus nicht darauf einläßt, eine neue AB zu schicken, in der auch der Nachlass eindeutig als Abzug vom Listenpreis zu finden ist, würde ich darüber nachdenken, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der wird in jedem Fall wissen, was zu tun ist.

Themenstarteram 1. Mai 2009 um 12:38

Eben, so siehts aus!

Den anderen beiden kann ich nur raten, auch mal auf eine geänderte Auftragsbestätigung zu bestehen und das Feedback vom Autohaus dann mal hier zu posten. Ich für meinen Teil, warte auf das Ergebnis von Wolfsburg, mal gucken, was dabei raus kommt, ansonsten Anwalt!

Also wie gesagt der erste Satz in der AB ist das die Konditionen aus der Bestellung gelten.

Zur Sicherheit habe ich da auch noch einmal angerufen, da wurde mir das auch nochmal bestätigt. Wenn sich das Autohaus nicht an diese Vereinbarung halten würde, gäb es das Autohaus ganz schnell nicht mehr.

Außerdem hätten wir hier schon davon gelesen. Zumal ich ja nicht der Erste bin der da bestellt.

@Summernight80: Verrätst du uns wann du da bestellt hast und was für einen Liefertermin du hast?

Themenstarteram 1. Mai 2009 um 13:15

April bestellt, unverb. Liefertermin Ende Oktober

Zitat:

Original geschrieben von Einheit01

[...] Das würde so vermutlich noch nicht mal Bestand haben, wenn es nur unter Kaufleuten wäre (kfm. Bestätigungsschreiben), vom Endkunden ganz zu schweigen. [...]

Normalerweise ist eine so stark veränderte Auftragsbestätiung keine Auftragsbestätigung im eigentlichen Sinne mehr, sondern ein Angebot vom Autohaus über den "neuen" (und für den Kunden viel teureren) Kaufpreis. Ich bin kein Volljurist, aber § 150 II BGB sagt da ganz eindeutig:

"Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag" [...]

Nach dem was mir so aus dem Vertragsrecht so bekannt ist, gilt die geänderte Auftragsbestätigung als neues Angebot ... wenn dem dann nicht widersprochen und die Ware abgenommen wird .... gilt das m.E. als angenommen .... und somit der höhere Preis als gültig .... :(

In jedem Fall ist Vorsicht geboten .... selbst wenn auch andere dort gekauft haben und das Autohaus es als geübte Praxis abtun will ....

am 9. Juni 2009 um 17:39

Bestellung Trendline candyweiss 4/5 türig, mit Sportpaket Atlanta, Sonnendach und RNS310 am 4.5. über Vermittlung von meinauto.de . Auftragsbestätigung des Unternehmens am 25.5.09 mit unverbindlichem Liefertermin 9.11.09 erhalten. In der Auftragsbestätigung standen auch nur die Bruttopreise und Vermerk, dass die Bedingungen der verbindlichen Fahrzeugbestellung maßgeblich sind.

In der ist der bei Abholung fällige Barpreis ausgewiesen. Mein freundliche Kundenberaterin von meinauto.de meint, es gebe keinerlei Grund zur Besorgnis.

In diesem Sinne: Lieber bald Golf fahren, als Golf spielen :-))

Mir tut nur mein 3-er Cabriolet leid, der "geopfert wird".

Soweit ich weiß muss doch der Auftrag vom Händler angenommen werden und die Annahme wird mit einer AB bestätigt. Da aber keine Beweise existieren, dass jemals eine AB bei euch eingetroffen ist (oder kam die per Einschreiben?), ist der Vertrag ungültig, wenn der Wagen geliefert wird.

Gab ein ähnliches Beispiel im BWM-Forum. Jemand hat sich einen neuen bestellt und wollte ihn am Ende doch nicht mehr haben. Weil auf der AB keine Unterschrift vom Händler war, war der Auftrag ungültig.

Die Bestellung unterschreiben der Verkäufer und der Käufer. Die AB aber nur der Verkäufer/Händler. Daher existiert auch hier kein Beweis, dass die AB rausgegangen ist.

Zitat:

Original geschrieben von SummerNight80

Eben, so siehts aus!

 

Den anderen beiden kann ich nur raten, auch mal auf eine geänderte Auftragsbestätigung zu bestehen und das Feedback vom Autohaus dann mal hier zu posten. Ich für meinen Teil, warte auf das Ergebnis von Wolfsburg, mal gucken, was dabei raus kommt, ansonsten Anwalt!

Warum gleich zum Anwalt?

 

Wenn Händler die Zusendung der AB für die geänderte Bestellung ablehnt, dann

einen Telefonvermerk erstellen, in dem Ort, Zeit, Gesprächspartner, Inhalt des Gespräches, neuer Preis und dgl. festgehalten wird. Diesen Vermerk zu den eigenen Unterlagen nehmen und eine Kopie an den Händler schicken. Händler wird reagieren, wenn er mit Änderungen nicht einverstanden ist.

 

O.

 

 

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