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SUCHE BETROFFENEN DEM HUK-RECHTSSCHTZ NACH BO-URTEIL KLAGE GG VW-AUTOHAUS UNTERSTÜTZT

VW
Themenstarteram 19. März 2016 um 22:06

Hallo zusammen,

suche Leidtragende des Diesel-Skandals die als HUK-Rechtsschutzversicherte Kostendeckung für den Klageweg gegen das VW-Autohaus nach Bekanntwerden des Urteils des LG Bochum erhalten haben. D.h. Zusage der Kostenübernahme für den Klageweg erfolgte innerhalb der letzten 10 Tage oder noch danach. Kontaktaufnahme gerne per PN.

VIELEN DANK!

MFG

Frank

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. November 2017 um 22:27

kurzes Update: nachdem mein Anwalt in einem gleichgelagerten Fall vor dem LG Krefeld ein Urteil gegen ein VW-Autohaus erstritten hat, zeigt die HUK Bereitsschaft nun doch die Kosten für den Klageweg in meinem Fall zu übernehmen. Mal sehen, wie die Sache nun weitergeht.

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Moin,

da es bei diesem Thema nicht um ein Problem mit einer Versicherung, sondern mit VW handelt verschiebe ich das Thema entsprechend zu VW.

Grüße

Steini

am 20. März 2016 um 18:26

was willst du dir denn erklagen?

Themenstarteram 20. März 2016 um 19:13

Aufgrund (offensichlich auch für VW) ungewisser Einflüsse auf Haltbarkeit und Verschleiß des Motors und DPF sowie hierfür fehlende Garantie durch VW bin ich gezwungen auf Rückabwicklung zu klagen

Themenstarteram 20. März 2016 um 19:17

@steini: neben dem Problem mit VW geht es mir hier um ein Problem mit der HUK, die mit Verweis auf das jüngste Urteil des LG Bochum Kostenübernahme für meine Klage gegen das VW-Autohaus ablehnen.

am 21. März 2016 um 16:03

Zitat:

@FARBE:7 schrieb am 20. März 2016 um 20:13:11 Uhr:

Aufgrund (offensichlich auch für VW) ungewisser Einflüsse auf Haltbarkeit und Verschleiß des Motors und DPF sowie hierfür fehlende Garantie durch VW bin ich gezwungen auf Rückabwicklung zu klagen

Dann solltest Du Dich aber vorher mal über das Gewährleistungsrecht erkundigen (§434 / §437 BGB).

Das ist überhaupt schon zum Verfahren gekommen ist, ist eigentlich eine Lachnummer und aus meiner Sicht eine grobe Missachtung des Gerichts seitens des Anwalts des Klagenden.

Jede, der mal zwei Wochen Jura studiert hat oder in einer kfm. Ausbildung halbwegs aufgepasst hat, hätte direkt erkannt, dass das absolut null Aussicht auf Erfolg hat.

Das wollte wohl ein Anwalt Geld verdienen... Hat er auch geschaft.

Tut mir Leid. Aber die Rechtschutz lehnt hier völlig zu Recht ab.

Hier erhebt man als Versicherter sinnvollerweise eine Feststellungsklage gegen den Rechtschutzversicherer.

Eine Feststellungsklage erhebt man, wenn der Versicherer den Rechtsschutz von vornherein abgelehnt hat und es noch nicht zu einer Gebührenfälligkeit des Anwalts gekommen ist. Mit der Feststellungsklage soll gerichtlich festgestellt werden, daß der Rechtsschutz verpflichtet ist, die Vergütung des Anwalts zu tragen.

am 22. März 2016 um 17:34

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. März 2016 um 22:37:26 Uhr:

Hier erhebt man als Versicherter sinnvollerweise unsinnigerweise eine Feststellung Leistungsklage gegen den Rechtschutzversicherer.

Eine positive/negative Feststellungsklage erhebt man, wenn der Versicherer den Rechtsschutz von vornherein abgelehnt hat und es noch nicht zu einer Gebührenfälligkeit des Anwalts gekommen ist. das Bestehen / Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtlich festgestellt werden soll.

Mit der Feststellungsklage soll könnte gerichtlich festgestellt werden, daß der Rechtsschutz verpflichtet ist, die Vergütung des Anwalts zu tragen. dass eine Leistungspflicht des Versicherers besteht. Sie macht nur dann Sinn, wenn zwischen der blosen Festellung des Bestehen eines Anspruchs und seiner gerichtlichen Geltendmachung getrennt werden soll, was in diesem Fall absolut null Sinn macht. In aller Regel sind Feststellungsklagen negativ. Sie werden in der Regel von angeblichen Schuldner benutzt, um Rechtssicherheit vorzeitig feststellen zu lassen. Wenn man der Meinung ist, dass der Anspruch (auf Versicherungsleistung) besteht kann man auch direkt auf Leistung klagen.


Alles im allen hat der Versicherer das Recht zu Prüfung, ob das Begeehren des VN ansatzweise Aussicht auf Erfolg hat. Da hier bereits ein Gericht, in einem zivilrechtlichen trivialen Fall entschieden hat, dass der Anspruch nicht besteht, weist der REchtschutzversicherer die Leistungspflicht zurück.

Themenstarteram 8. November 2017 um 22:27

kurzes Update: nachdem mein Anwalt in einem gleichgelagerten Fall vor dem LG Krefeld ein Urteil gegen ein VW-Autohaus erstritten hat, zeigt die HUK Bereitsschaft nun doch die Kosten für den Klageweg in meinem Fall zu übernehmen. Mal sehen, wie die Sache nun weitergeht.

Farbe:7, das war klar. In praxi sucht die RSV abzubügeln und nur die Renfield's des VW-K.O.nzerns kolportieren die Stimme ihres Herrn, daß es rechtlich völlig aussichtslos sei.

Wer das glaubt, dem verkaufen sie gleich noch einen EA 189 zum Neuwagenlistenpreis.

Die Erfolgsaussicht des Klageweges kann niemand zuverlässig vorhersagen.

Selbst wenn es höchstrichterliche ReSpr gibt, meinen die Chargen der niederen Gerichte mitunter, erst recht wider den Stachel löcken zu müssen.

Die RSV versucht nicht leisten zu müssen.

Die beiden Ablehnungsgründe "Mutwilligkeit" und "mangelnde Erfolgsaussicht" stellen auslegungsfähige, rechtliche Termini dar.

Der RSV wird beigebracht, daß sie leisten muß.

Erfordert z.T. umfassenden Begründungsaufwand, der sich jedoch mit der Klagebegründung deckt.

Trotzdem muß die RSV auch die anwaltlichen Gebühren zur Erholung einer Deckungszusage für den Mandanten separat zahlen. Ist größenordnungsmäßig ein "Taschengeld", das mitgenommen wird.

Stichentscheids- oder Schiedsgutachterverfahren bzw. Klage auf Erteilung der Deckungszusage aus dem bestehenden Versicherungsverhältnis zwischen Mandant und RSV.

Schätzungsweise wird dein Anwalt zusehen, eine besonders gute Ausgangsposition zu erstreiten, für den üblichen Vergleich, mit dem Händler/VW kommt, sobald die Rechtsansichten der letztgenannten anfangen, sich in Luft aufzulösen - was für Luftschlösser den üblichen Ablauf darstellt.

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