Autohändler - keine Zierde seiner Branche
Hallo Freunde und guten morgen sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Hatte mir einen Mazda 262 GLX 2.0 L. 115 PS , als aber in einem mehr als Top Zustand bei einem Händler in Berlin gekauft . Zum Wagen erhielt ich vom Vorbesitzer eine quasi lückenlose Dokumentation über das Auto. Er wurde minuziös gepflegt und gehegt im Wahrsten Sinn des Wortes. Bei der erfolgten , ersten Besichtigung und folgender Anzahlung stand der Wagen hinten auf dem Firmengelände in einer Reihe mit anderen Fahrzeugen. Ich erhielt nach der Anzahlung gleich alle Papiere um den Wagen zuzulassen.
Am 23.12. wurde das Auto gegen Restzahlung beim Händler abgeholt . Ich erhielt erst am Abholtag den dicken Hefter mit der Dokumentation , es wurde dort wahrhaft ALLES aufgehoben. Natürlich wurde ein Kaufvertrag gemacht mit einem Zusatz - der natürlich nur den "Weg ebnen sollte" , das EU - Gewährleistungsrecht zu unterlaufen. 😠 Bei der Durchsicht des Aktenordners sah ich , das das Fahrzeug in einen gewaltigen Auffahrunfall verwickelt war - Schaden :. 3411,00 € , wahrhaft keine Bagatelle. Daraufhin richtete ich ein Schreiben an den Händler per Fax , und meldete Sachmängel nach , die erst im Nachhinein festgestellt wurden , und natürlich den Unfallschaden , der mir vorsätzlich nicht mitgeteilt wurde - juristischer Passus :. pflichtwidrige Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens an den Käufer. Hinzu kommt noch das der Schaden laut Gutachten ein TOTALSCHADEN war. Er wurde natürlich von einer MAZDA Vertragswerkstatt fachgerecht repariert .
Mir fiel ferner ein Schaden an der Stoßfängerverkleidung rechts hinten auf. Er wurde ganz klar auf dem Firmengelände bei Rangierarbeiten durch Mitarbeiter der Firma verursacht . Ich fuhr zu einem Vertragshändler hier in Berlin und ließ ihn dort durch den Karosseriemeister begutachten . Es wurde Bilder gemacht und eine Kalkulation erstellt - 2123 , 00 € . Natürlich wurde auch dieses Ergebnis dem Händler mitgeteilt. Er wurde mit Schreiben zur Nachbesserung aufgefordert , die Frist läuft am 18.1. aus. Gestern erhielt ich ein Fax vom Händler worin ich als " psychopathischer, unzurechnungsfähiger , nicht geschäftsfähiger Vollidiot bezeichnet wurde der einen Vormund braucht ". Man muß sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen ! Und das Alles nur , weil ich meine Rechte aus dem EU - Gewährleistungsrecht wahrnehme !
Mich würde Euer Kommentar dazu wirklich interessieren ! Das ist wirklich die größte Unverschämtheit die mir je durch einen Händler passiert ist . Gut , er will eine Lektion , er wird sie bekommen ! Heute wird Strafanzeige wegen Beleidigung , übler Nachrede, Verleumdung und Betrug erstattet. bin gespannt was sein Anwalt noch "auf Lager hat " .
Also ...... , n traumhaftes Wochenende und herzliche Grüße von Detlev !
Beste Antwort im Thema
Die Story gehört unbedingt ins Fernsehen. Am besten in die SOAP von VOX "Verklag mich doch".
Da ist alles drin, was man so beim Autoverkauf wissen sollte oder schon immer wissen wollte. Unfallschaden, Vertrag ohne Unterschrift, Kauf ohne Prüfung, tolles Autoschnäppchen, Gewährleistungsansprüche, Beleidigung, Cousin, Rückabwicklung die keiner will, Opa der alles aufbewahrt, Detlev, ...
Der Thread ist wirklich köstlich. Auch diese permanenten Situationswiederholungen sind sehr amüsant, kommen im TV aber sicher noch viel besser zur Geltung. Wenn Detleeeev zum gefühlten 100 ten mal die Geschichte erzählt, aber diese immer wieder neu klingt .... dass ist echt höchster Unterhaltungswert. Auch die neutralen Autoren (Toshy, Gotsche, ...) machen einen Spitzenjob, und garantieren erstklassige Spannung bei diesem Wirtschaftskrimi.
Keiner weiss so recht wie das Ding ausgeht. Wird der böse Autohändler für 9 Monate ins Gefängnis wandern, und muss Detlev 1700,- Euro zusätzlich zahlen, sein Gewerbe für immer aufgeben und später im Kloster landen? Oder wird Detlev seinen geliebten Mazda, einfach zurückgeben müssen, weil er ihn irrtümlich vom Hofe des Händlers gefahren hat? Und was passiert mit dem lieben Opa? ... Verkraftet er den psychischen Druck vor Gericht als hilfloser Zeuge des Dramas. ... Auch das Schicksal des Cousin, kann je nach Gefechtslage, Ruhm und Ehre bringen oder Trübsal in der Verwandschaft. Wird er diese Bürde alleine tragen können oder am Erwartungsdruck zerbrechen?
Fragen, über Fragen.
Weiter so ! Beste SOAP im Mazda-Forum
244 Antworten
Du wiederholst Dich doch schon wieder.
Nahezu alle Deine Beiträge (nicht nur in diesem Thread) handeln von "Mein Recht", Anwalt, Betrug, Frist, Recht, Gesetz und ähnlichem.
Laß uns doch jetzt einfach mal in Ruhe und schreib erst wieder, wenn Du was erreicht hast. Meine Meinung ist, daß Du nicht viel erreichen wirst. Denn in den 4 Tagen, in denen Du den Wagen bereits hattest, kann viel passieren.
Schönen Tag noch und bis irgendwann mal.
Meine Hobbies sind Fotographieren und Reisen.
Ich muß jetzt doch noch was schreiben:
Du unterstellst den Verkäufer das er dich betrogen hat, das er dein Auto beschädigt hat und so weiter....
Du schreibst aber auch, der Kaufvertrag ist gar nicht gültig! Ja dann bist du mit dem Eigentum des Verkäufers unterwegs!!!!
Der Verkäufer hat dir den Heckschaden aus 2007 nit mitgeteilt? Ja und wenn er davon gar nichts wußte????? Dieser wurde fachgerecht repariert, sagst du selber. Der Besitzer des Fahrzeugs lebt nicht mehr, der Erbe hat das Auto verkauft. Vielleicht hat er auch vergessen den Schaden beim Verkauf zu erwähnen, oder er wußte davon auch nichts. Die Unterlagen hast du vom Vorbesitzer bekommen, das bestätigt doch das der Händler unter Umständen von dem Schaden nichts wußte. Wie auch immer, der Schaden wurde durch Mazda repariert und das wohl auch vernünftig.
Du hast dir den Wagen bei der Besichtigung genau angesehen? Den vorhandenen Steinschlag hat du aber übersehen? Klingt auch wieder komisch....
Der neue Schaden, ja da hast du echt Pech, DU mußt beweisen wer das Auto beschädigt hat. Du und nicht der Händler, denn das ist kein Sachmangel!!!!!! Da könnte ja sonst jeder sagen: Herr XY hat mein Auto beschädigt und der muß dann zahlen, nee so läuft das nicht.
Übrigens bist DU mir am 27.08.2012 in Hamburg beim Wenden in meinen Mazda 6 gefahren und hast mein FAhrzeug vorn rechts erheblich beschädigt!!!!!! Schaden: Scheinwerfer, Stoßfänger und Kotflügel beschädigt, 3200€ und die will ich jetzt von dir haben!!!! Du brauchst es nicht abzustreiten, du warst das, weiß ich genau. Als ich das Auto vor 8 Jahren gekauft habe, das war die Front noch nicht kaputt. Du mußt das gewesen sein, endlich habe ich den Verursacher dafür gefunden. Werde gleich an Motor Talk schreiben und deine Daten verlangen, dann gleich zum Anwalt und der macht dich richtig fertig. Dem Typ ziehe ich aber die Hosen runter, mein Recht hole ich mir aber, das lasse ich so nicht auf mir sitzen......
Kann das funktionieren? Leider nicht, wäre schön aber.....
Um hier mal etwas mehr Klärheit zu bekommen, stelle mal den Kaufvertrag ein, die Adressen kannst du ja schwärzen! Dazu noch Bilder von dem neuen Schaden und ganz wichtig: das FAX vom Verkäufer.
Wenn man sich die Beiträge durchliest, so richtig scheint deinen Aussagen hier keiner zu glauben.
Du hast dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben? Wie hast du ihn darüber informiert? Warst du bei ihm vor Ort, oder hast du das schriftlich getan?
Du hast deinen Mazda mehr oder weniger BLIND gekauft, keine Probefahrt und so weiter, sein froh das der überhaupt vernünftig läuft.
Stell mal bitte die Dokumente ein, sonst werden die Leute hier womöglich noch glauben, der Verkäufer hat wohl doch recht....
Zitat:
Original geschrieben von Astra Twinport
Der Verkäufer hat dir den Heckschaden aus 2007 nit mitgeteilt? Ja und wenn er davon gar nichts wußte????? Dieser wurde fachgerecht repariert, sagst du selber. Der Besitzer des Fahrzeugs lebt nicht mehr, der Erbe hat das Auto verkauft. Vielleicht hat er auch vergessen den Schaden beim Verkauf zu erwähnen, oder er wußte davon auch nichts. Die Unterlagen hast du vom Vorbesitzer bekommen, das bestätigt doch das der Händler unter Umständen von dem Schaden nichts wußte. Wie auch immer, der Schaden wurde durch Mazda repariert und das wohl auch vernünftig.
Bei vorhanden Unfallschaden hilft Unwissenheit nicht. Der Verkäufer muss sich als Profi leider genau informieren. Sollte ein ihm unbekannter, reparierter Unfallschaden nach dem Verkauf ersichtlich werden, muss er trotzdem dafür ... ja was eigentlich? Was verspricht sich der TE? Bei einem Kaufpreis von 1600€ für ein nach seiner Beschreibung noch immer tadelloses Auto - was will er? Dass ihm ein Richter 50 € Preisnachlass zuspricht? Er wird wohl kaum das Auto behalten und noch Geld raus bekommen können. Nach dem Motto: "Ich kauf mir ein Auto für 1600 €. Danach will ich als Ausgleich 50% von 3400 € Unfallschaden. Also bekomme ich 1700 € vom Verkäufer zurück für 1600 € Kaufpreis!" ?!? Und dann gibts da ja noch den neuen Unfallschaden. Den muss man natürlich auch auf Gewährleistung abrechnen können. Also nochmal 2200 € drauf... macht am Ende 1600€ Einsatz und danach 3900 € Ertrag. So kommt einem das hier mittlerweile vor. Wir sind hier in Deutschland, nicht in den USA! 🙂
Realistischer wäre: Falls der TE weiterhin keine Beweise für den neuen Unfallschaden hat, bleibt er auf den Kosten sitzen. Da er es nicht geschafft hat, dauerhaft eine friedliche Auseinandersetzung mit dem Verkäufer zu erhalten, wird der ihm nicht entgegen kommen. Mangels Beweisen ist das rein theoretisch erstmal verständlich, wenn auch bedauerlich.
Ich denke, für den verschwiegenen Unfallschaden kann der TE evtl. wandeln - das will der TE nicht. Einen großen Preisnachlass sollte es bei einem Auto für 1600 € in "tadellosem Zustand" nicht geben. Zumal der TE von einem Wiederbeschaffungswert von 2700 € spricht. Weiterhin wird wohl der neue Unfallschaden aus Mangel an Beweisen zu Lasten des Käufers gehen. Dann bleibt noch die Beleidigung. Das ist aber nichts für dieses Forum.
Wenn ich mir ein Auto kaufe und es am selben Abend bei mir vorm Haus abstelle, dann ein paar besoffene Kiddies einen Kratzer in den Lack machen oder mit dem Moped einen Eindruck hinterlassen und ich den Schaden am Morgen bemerke: DANN IST DAS KEIN GEWÄHRLEISTUNGSFALL 😉
Man schaut sich ja normalerweise auch einen Mietwagen vor Übernahme auf evtl. Vorschäden an. Tut man das nicht, werden einem im Zweifel die vorhandenen Vorschäden in Rechnung gestellt. Wenn man sich ein Auto kauft - also länger behält als einen Mietwagen - dann sollte man das Auto zur Übergabe noch genauer inspizieren. Ein Sachmangel ist ein bei Übergabe vorhandener Mangel. I.d.R. geht man davon aus, dass ein Defekt in den ersten 6 Monaten bei Übergabe vorhanden war. Dadurch braucht der Käufer es nicht beweisen. Danch muss der Käufer es nachweisen. Aber ein nach 4 Tagen erst offensichtlicher Unfallschaden, der bei Übergabe mangels Beweisen also nicht vorhanden war, bzw. nicht festgestellt wrden konnte... du kennst den Rest 😉
Tschüß
@ TE
Du verwechselst auch anscheinend Strafrecht (=strafbar) und Zivilrecht! Der Händler macht sich nicht unbedingt strafbar, wenn er eine etwas unzulässige Vertragsform verwendet hat oder Dich nicht ordnungsgemäß über die Vorgeschichte des Fahrzeugs informiert hat. Das geht hier auf das Zivilrecht und auf das Vertragsrecht ein, wenn Du ihn verklagst, und (noch) nicht auf das Strafrecht.
Der Staat als solcher müßte sich dann schon mit einschalten und eine strafrechtliche Klage seinerseits gegen den Händler erheben, damit dieser nach strafrechtlichen Belangen verurteilt werden könnte. Aber das sollte nur im nachweislichen Betrugsfall und in nennenswerten Schadenbeträgen oder serienmäßigen Betrug der Fall sein. Und: Deine zivilrechtliche Klage und eine evtl. strafrechtliche Klage sind immer 2 paar Schuhe! Wenn der Händler strafrechtlich verurteilt werden würde, hättest Du darauf nicht unbedingt einen Gewinn zu erwarten - ausser Deiner Genugtuung.
Aber bitte, beharre weiter auf Dein Recht - und das wg. 1600€, welche Dir nicht mal als Schaden entstanden sind! Die benennbare reale Schadenssumme, welche Dir entstanden sein könnte, könnte man mit wenigen hundert Euro beziffern, evtl. sogar die 100€ unterschreiten! Auch hier gehe ich in Toshy's Meinung konform!
Ich als Richter würde eine solche Klage versuchen wg. Nichtigkeit zurückweisen - oder ganz einfach den Kaufvertrag als nichtig anzuerkennen und zur Wandlung zu kommen!
Nur dann könnte die Sache für Dich problematisch werden! Das Auto geht zurück in den Besitz des Händlers, er zahlt Dir die 1600€ zurück und jetzt hast Du aber einen Schaden an dem Fahrzeug verursacht! Du mußt ja schließlich beweisen, dass der Schaden bereits auf dem Hof des Käufers vorgelegen hat, was Du vermutlich nicht beweisen kannst. Und dann? Dann werden sich vermutlich diese Sachschadensumme (vermutlich der Restwert von 1600€=Totalschaden) und Deine Gegenklage wg. Beleidigung, Verleumdung ect. die Waage halten. Am Ende hat niemand von Euch was davon. Keiner gewinnt, keiner verliert - nur die Anwälte kaufen sich ab und an wieder nen neuen Porsche... Wenn es schlecht für Dich ausgeht, mußt Du für den Stoßstangenschaden aufkommen und der Händler hat bezogen auf die Gegenklage wg. Beleidigung den längeren (gerichtlichen) Atem... Recht haben und recht bekommen sind immer 2 unterschiedliche Dinge! Aber in Deinen Fall ist das 'Recht haben' bereits auf so irrsinnig geringen Schadenssummen aufgebaut, dass ich mich die ganze Zeit frage - wozu das alles? Bist Du vllt. einfach nur ein kolerischer Typ?
Ich kauf mir mal besser ne Tüte Chips und nen Kasten Bier und schau dem Ganzen weiter zu. Wird lustig..
Zitat:
Original geschrieben von Gotsche
Ich kauf mir mal besser ne Tüte Chips und nen Kasten Bier und schau dem Ganzen weiter zu. Wird lustig..
Schliese mich an.
Ich habe in meinem Post von heute Morgen geschrieben, daß meine Hobbies Fotographieren und Reisen sind.
Mich würde mal interessieren, welches Hobby der Threadersteller hat. Habe da so ein bestimmtes Gefühl.
Die Story gehört unbedingt ins Fernsehen. Am besten in die SOAP von VOX "Verklag mich doch".
Da ist alles drin, was man so beim Autoverkauf wissen sollte oder schon immer wissen wollte. Unfallschaden, Vertrag ohne Unterschrift, Kauf ohne Prüfung, tolles Autoschnäppchen, Gewährleistungsansprüche, Beleidigung, Cousin, Rückabwicklung die keiner will, Opa der alles aufbewahrt, Detlev, ...
Der Thread ist wirklich köstlich. Auch diese permanenten Situationswiederholungen sind sehr amüsant, kommen im TV aber sicher noch viel besser zur Geltung. Wenn Detleeeev zum gefühlten 100 ten mal die Geschichte erzählt, aber diese immer wieder neu klingt .... dass ist echt höchster Unterhaltungswert. Auch die neutralen Autoren (Toshy, Gotsche, ...) machen einen Spitzenjob, und garantieren erstklassige Spannung bei diesem Wirtschaftskrimi.
Keiner weiss so recht wie das Ding ausgeht. Wird der böse Autohändler für 9 Monate ins Gefängnis wandern, und muss Detlev 1700,- Euro zusätzlich zahlen, sein Gewerbe für immer aufgeben und später im Kloster landen? Oder wird Detlev seinen geliebten Mazda, einfach zurückgeben müssen, weil er ihn irrtümlich vom Hofe des Händlers gefahren hat? Und was passiert mit dem lieben Opa? ... Verkraftet er den psychischen Druck vor Gericht als hilfloser Zeuge des Dramas. ... Auch das Schicksal des Cousin, kann je nach Gefechtslage, Ruhm und Ehre bringen oder Trübsal in der Verwandschaft. Wird er diese Bürde alleine tragen können oder am Erwartungsdruck zerbrechen?
Fragen, über Fragen.
Weiter so ! Beste SOAP im Mazda-Forum
bobbymotsch, you made my day! 😉
Der Opa, der Opa ist doch schon längst tot! (Oder etwa doch nicht? Hat er den Flugzeugabsturz über Botswana mit Hilfe Einheimischer etwa doch überlebt? Betritt er kurz vor der Urteilsverkündung nicht doch noch den Gerichtssaal und fordert seinen geliebten Mazda (in 1A Zustand incl. der nun fehlenden Sitzschonbezüge) zurück? Und wer ist der Vater der ungewollten Schwangerschaft einer Frau im Publikum? Etwa der Opa? Der Cousin? Der Richter? Und was ist aus den Schonbezügen geworden? Und hat sich der Anwalt der Anklage bereits für eine Farbe seines zukünftigen Porsche 911'ers entschieden? Fragen über Fragen. Dies aber erfahren Sie in der nächsten Folge unserer geliebten Serie....)
@bobbymotsch: Super! Klasse! Vielen Dank für die ehrlichen Worte. Ich habe mich weggeworfen vor lauter lachen. Versuche gerade wieder, mich auf meinen Bürostuhl zu setzen, rutsche aber immer wieder ab.
Nochmals besten Dank für die klaren Worte.
Ich wünsche Dir noch einen schönen Nachmittag.
Ich glaube, RTL hat ein neues Drehbuch... oder wo läuft sowas? 🙂
Ich find das garnicht lustig.
Der Themenstarter hat vollkommen Recht.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Detleffr
Ich find das garnicht lustig.
Der Themenstarter hat vollkommen Recht.MfG
Ernsthaft? Gewährleistung für einen Unfallschaden? Ohne Beweise?
Nein, genau das nicht.
Aber alles andere.
MfG
@Detleffr:
Dann hat er also damit Recht?
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
[...] Der schwere Heckschaden - übrigens wirtschaftlicher Totalschaden laut Gutachten , wurde von einer MAZDA - Vertragswerkstatt fachgerecht beseitigt / instandgesetzt. Kosten :. 3411 , 00 € !! Gut die Hälfte steht mir als Ausgleichszahlung zu.
Ihm stehen wirklich bei einem von ihm genannten Kaufpreis von 1600€ gut 1700€ als Ausgleichszahlung wegen dem nicht erwähnten Unfallschaden zu? Ganz ehrlich? er bekommt das Auto geschenkt und dazu noch 100€?!
komm wiederhol es nochmal für uns...
Hi,
ich hatte mal mit einem Mercedes einen unverschuldeten Unfall.
Fahrzeugalter 3 jahre, Schadenshöhe 8000€ (komplette Vorderachse).
Die Werminderung betrug 500€ ! Nur mal so als Orientierung 😉
Allerdings befürchte ich das wir hier eh nix mehr hören, Wahrscheinlich war dem TE der Gegenwind hier zu stark.
Oder aber er sucht sich gerade einen neuen Anwalt um den ersten Anwalt den er gestern besucht hat zu verklagen 😁
Gruß Tobias