Autohändler - keine Zierde seiner Branche
Hallo Freunde und guten morgen sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Hatte mir einen Mazda 262 GLX 2.0 L. 115 PS , als aber in einem mehr als Top Zustand bei einem Händler in Berlin gekauft . Zum Wagen erhielt ich vom Vorbesitzer eine quasi lückenlose Dokumentation über das Auto. Er wurde minuziös gepflegt und gehegt im Wahrsten Sinn des Wortes. Bei der erfolgten , ersten Besichtigung und folgender Anzahlung stand der Wagen hinten auf dem Firmengelände in einer Reihe mit anderen Fahrzeugen. Ich erhielt nach der Anzahlung gleich alle Papiere um den Wagen zuzulassen.
Am 23.12. wurde das Auto gegen Restzahlung beim Händler abgeholt . Ich erhielt erst am Abholtag den dicken Hefter mit der Dokumentation , es wurde dort wahrhaft ALLES aufgehoben. Natürlich wurde ein Kaufvertrag gemacht mit einem Zusatz - der natürlich nur den "Weg ebnen sollte" , das EU - Gewährleistungsrecht zu unterlaufen. 😠 Bei der Durchsicht des Aktenordners sah ich , das das Fahrzeug in einen gewaltigen Auffahrunfall verwickelt war - Schaden :. 3411,00 € , wahrhaft keine Bagatelle. Daraufhin richtete ich ein Schreiben an den Händler per Fax , und meldete Sachmängel nach , die erst im Nachhinein festgestellt wurden , und natürlich den Unfallschaden , der mir vorsätzlich nicht mitgeteilt wurde - juristischer Passus :. pflichtwidrige Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens an den Käufer. Hinzu kommt noch das der Schaden laut Gutachten ein TOTALSCHADEN war. Er wurde natürlich von einer MAZDA Vertragswerkstatt fachgerecht repariert .
Mir fiel ferner ein Schaden an der Stoßfängerverkleidung rechts hinten auf. Er wurde ganz klar auf dem Firmengelände bei Rangierarbeiten durch Mitarbeiter der Firma verursacht . Ich fuhr zu einem Vertragshändler hier in Berlin und ließ ihn dort durch den Karosseriemeister begutachten . Es wurde Bilder gemacht und eine Kalkulation erstellt - 2123 , 00 € . Natürlich wurde auch dieses Ergebnis dem Händler mitgeteilt. Er wurde mit Schreiben zur Nachbesserung aufgefordert , die Frist läuft am 18.1. aus. Gestern erhielt ich ein Fax vom Händler worin ich als " psychopathischer, unzurechnungsfähiger , nicht geschäftsfähiger Vollidiot bezeichnet wurde der einen Vormund braucht ". Man muß sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen ! Und das Alles nur , weil ich meine Rechte aus dem EU - Gewährleistungsrecht wahrnehme !
Mich würde Euer Kommentar dazu wirklich interessieren ! Das ist wirklich die größte Unverschämtheit die mir je durch einen Händler passiert ist . Gut , er will eine Lektion , er wird sie bekommen ! Heute wird Strafanzeige wegen Beleidigung , übler Nachrede, Verleumdung und Betrug erstattet. bin gespannt was sein Anwalt noch "auf Lager hat " .
Also ...... , n traumhaftes Wochenende und herzliche Grüße von Detlev !
Beste Antwort im Thema
Die Story gehört unbedingt ins Fernsehen. Am besten in die SOAP von VOX "Verklag mich doch".
Da ist alles drin, was man so beim Autoverkauf wissen sollte oder schon immer wissen wollte. Unfallschaden, Vertrag ohne Unterschrift, Kauf ohne Prüfung, tolles Autoschnäppchen, Gewährleistungsansprüche, Beleidigung, Cousin, Rückabwicklung die keiner will, Opa der alles aufbewahrt, Detlev, ...
Der Thread ist wirklich köstlich. Auch diese permanenten Situationswiederholungen sind sehr amüsant, kommen im TV aber sicher noch viel besser zur Geltung. Wenn Detleeeev zum gefühlten 100 ten mal die Geschichte erzählt, aber diese immer wieder neu klingt .... dass ist echt höchster Unterhaltungswert. Auch die neutralen Autoren (Toshy, Gotsche, ...) machen einen Spitzenjob, und garantieren erstklassige Spannung bei diesem Wirtschaftskrimi.
Keiner weiss so recht wie das Ding ausgeht. Wird der böse Autohändler für 9 Monate ins Gefängnis wandern, und muss Detlev 1700,- Euro zusätzlich zahlen, sein Gewerbe für immer aufgeben und später im Kloster landen? Oder wird Detlev seinen geliebten Mazda, einfach zurückgeben müssen, weil er ihn irrtümlich vom Hofe des Händlers gefahren hat? Und was passiert mit dem lieben Opa? ... Verkraftet er den psychischen Druck vor Gericht als hilfloser Zeuge des Dramas. ... Auch das Schicksal des Cousin, kann je nach Gefechtslage, Ruhm und Ehre bringen oder Trübsal in der Verwandschaft. Wird er diese Bürde alleine tragen können oder am Erwartungsdruck zerbrechen?
Fragen, über Fragen.
Weiter so ! Beste SOAP im Mazda-Forum
244 Antworten
Hallo , und nen schönen Tag !
Du f a s s t richtig zusammen. Käufer kauft gebrauchtes Auto für 1600 , 00 € . - gutes Geld !
Es existiert ein vorgedruckter Kaufvertrag - der allerdings n i c h t rechtsgültig ist , da nur eine einseitige " Willenserklärung " vorhanden ist , die Andere fehlt !! , Unterschrift des Verkäufers . Somit gilt das BGB - EU - Gewährleistungsrecht - 24 Monate nach Übernahme des Fahrzeuges.
Der Händler h a t mir einen Unfallschaden , und Dies ist ein erheblicher Unfallschaden - Auffahrunfall , mitzuteilen - selbst wenn er 10 x fachgerecht repariert wurde. Tut er das nicht , so begeht er eine schuldhafte Unterlassung - erfüllt den Tatbestand des Betruges ! Was den Schaden am Stoßfänger hinten rechts angeht , so m u ß e r beweisen das der n i c h t auf dem Gelände des Händlers entstanden ist .
Ich habe lediglich meine Pflichten aus dem EU - Gewährleistungsrecht erfüllt , in dem die festgestellten Sachmängel gemeldet ,- und unter 1. Festsetzung von 14 Werktagen Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde , die am 18.1. ausläuft .
Der Händler schickt mir ein Fax mit schwersten Beleidigungen :. Ich bin ein Vollidiot der nicht mehr alle Tassen im Schrank hat und nen Vormund braucht ? , das schlägt wohl dem Faß den Boden aus. S o
redet niemand mit mir . Es h ä t t e , keinen Rechtsstreit geben brauchen , es bestand bei mir der Wille die Sache gütlich beizulegen , g u t , wenn er nicht will , sondern die beinharte Tour ? , er soll sie haben .
Ein Totalschaden liegt vor , wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Wagen um ganze 10 % übersteigen , Dies war hier der Fall . ( Gutachten ) .
Fakt ist , das der Händler mir den Schaden vorsätzlich verschwiegen hat , - sowas nennt man nicht nur schuldhafte Unterlassung , - sondern auch Betrug ! D e n n - i c h , und niemand anders muß bei Wiederverkauf dem Käufer den Unfall mitteilen , andernfalls mache i c h mich strafbar , ergo erwarte ich einen Schadensausgleich ! Ich "reite " also auf Garnichts rum.
Der Ton macht in der Tat de Musik , nur weil ich meine Rechte aus dem EU - Recht wahrnehme werde i c h als " wahrscheinlich nicht geschäftsfähiger Vollidiot bezeichnet , der nicht alle Tassen im Schrank hat , und bei dem es angeraten ist zu überprüfen ob er nen Vormund braucht . " Was ist das für `n Ton ??? 😠😠😠😠😠
Noch nen schönen Tag und sehr herzliche Grüße von Detlev ! 🙂🙂🙂
Warum fehlt die Unterschrift des Verkäufers?
@ Thread-Ersteller:
Du redest immer von Deinen Rechten. Hast Du schon mal daran gedacht, daß du auch Pflichten hast? Wer Rechte hat, hat auch Pflichten.
Zu diesen Pflichten gehört auch, daß man - in Deinem Falle - bei Abholung des Fahrzeugs nochmals drumherumläuft und sich die Kiste anschaut.
Ich würde sagen, daß Du Pech hast und selber Schuld bist, wenn Du erst nach einigen Tagen kommst und einen Schaden beim Händler anmeldest.
Den reparierten Unfallschaden hätte der Händer aber mitteilen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von sia-freak
Den reparierten Unfallschaden hätte der Händer aber mitteilen müssen.
Wobei man eben mit einer fachmännischen und gut durchgeführten Reparatur bei einem letztendlich inzwischen im Wert weiter gesunkenen Fahrzeug auch mal die Kirche im Dorf lassen sollte. Dann hätte Dich der Händler zwar informieren müssen, was aber am Fahrzeug selber nichts ändern würde. Oder hätte der Käufer sich dann von diesem ach so schlimmen Unfallfahrzeug abgewendet oder nochmals 23€ Rabatt eingeräumt bekommen?
Ich bin da immer noch sprachlos!
(Einzig dem Händler ist eine gewisse Dummheit nicht abzusprechen die Beschimpfungen auch noch schriftlich via Fax gesendet zu haben! Das ist einfach nur dumm vom Händler! Anscheinend eine gewisse Überreaktion? Was ist davor bereits gesagt und gedroht worden, frag ich mich da nur....)
Hallo ,
kann ich Dir ganz genau sagen . Der Kaufvertrag war vorgedruckt , in der Kopfzeile stand die Firma . Es gab nicht einmal einen Platz , wo die Unterschrift des Verkäufers hingehört. Fakt ist , ein Kaufvertrag ist nicht rechtsgültig , wenn nicht eine " beidseitige Willenserklärung " vorliegt - Unterschrift des Verkäufers u n d des Käufers.
Nen sehr schönen Tag und herzliche Grüße von Detlev ! 🙂
Hallo ,
klar rede ich von mienen Rechten - da Du von Pflichten redest - meine Pflichten waren und sind - binnen einer 6 Monatsfrist nach Übernahme des Fahrzeuges alle festgestellten Sachmängel , mit Ausnahme von Verschleißmängeln dem Verkäufer zu melden , u n d ihm Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben , Dies habe ich getan !
Zu meinen Pflichten gehört es nicht , bei Abholung des Fahrzeuges noch einmal um den Wagen herum zu gehen. Zu den Pflichten des Verkäufers gehört mir ein mängelfreies Fahrzeug zu übergeben - w a s er nachweislich nicht getan hat . Nicht genug damit , das er mir einen schweren Auffahrunfall in den der Wagen verwickelt war zu melden - pflichtwidrige Unterlassung und Betrug - er verheimlicht mir auch noch n Schaden den seine Mitarbeiter zu verantworten haben. Der Gipfel jedoch ist , das wenn ich meine Rechte aus dem EU Recht wahrnehme auf das übelste verleumdet und beleidigt werde.
Ich bin keineswegs selber schuld , für die Meldung von Sachmängeln habe habe ich 6 ! Monate Zeit.
Nochmal - e r und niemand anders muß beweisen das die Mängel nicht bei Übergabe vorhanden waren.
Herzliche Grüße und nen schönen Tag von Detlev !
Hallo ,
worüber bist Du denn sprachlos ? Fakt ist das der Unfallschaden immerhin ein "wirtschaftlicher Totalschaden " war , und es gehört zu den gesetzlichen Pflichten des Händlers eben diesen Schaden dem Käufer mitzuteilen , was er nicht getan hat . Er hat sich sogar mehrfach strafbar gemacht , - Betrug , Verleumdung , üble Nachrede , und Beleidigung , der Bayer würde sagen , komm was "szamm" 😉
Es geht nicht um Rabatt , es geht um eine gesetzliche Mitteilungspflicht , denn w e n n , ich den Wagen mal verkaufen wollte würde ich A weniger Geld dafür bekommen , weil ich B dem Käufer den Unfallschaden mitzuteilen hätte . Wenn ich das natürlich in diesem Fall vorsätzlich nicht tun würde wäre das ein strafbarer Tatbestand .
Der " Casus Knacktus " 😉 ist der , das er mir auch noch Beweise liefert ihn ans Messer zu liefern. Die schwere Beleidigung ist keine "Überreaktion " , sondern eine bodenlose Unverschämtheit , die eine saftige Strafanzeige zur Folge hat . K e i n Mensch redet so mit mir !!!
Nen schönen Tag und sehr herzliche Grüße von Detlev !
nun wie auch immer...wäre toll, wenn du uns auf dem laufenden hältst, wie es in der Sache weitergeht....und ob du Dein Recht schlußendlich auch bekommst. :-)
Hallo ,
natürlich halt ich Euch gern auf dem Laufenden , Morgen steht n Anwaltstermin an. Die sozusagen vollmundige Ankündigung des Händlers , das künftiger Schriftverkehr nur noch über seinen Anwalt geführt werden soll ? , gut , es ist sein gutes Recht einen Anwalt zu beauftragen. Bisher ist hier kein Schreiben gelandet. Ich meine , was sollte da auch drin stehen.
Die Fakten sind doch klar und eindeutig , wie würde Fanz Beckenbauer sagen ?? :. Schaun mer mal 😉
Bis dann und herzliche Grüße von Detlev ! 🙂🙂🙂
Hallo LittlePelican
Zitat:
Es gab nicht einmal einen Platz , wo die Unterschrift des Verkäufers hingehört. Fakt ist , ein Kaufvertrag ist nicht rechtsgültig , wenn nicht eine " beidseitige Willenserklärung " vorliegt - Unterschrift des Verkäufers u n d des Käufers.
Wie du schreibst ist der Vertrag nicht rechtsgültig, kannst du denn dann Rechte
für dich in Anspruch nehmen.
Ich selbst habe keine Ahnung davon.Ist nur eine frage von mir.
Aber ich wünsche dir viel Glück, und das es für dich gut ausgeht.
Bis dann
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Hallo ,gut , ich drücke mich klar aus , zwar hab ich `s eigentlich schon getan , aber was solls.
Klar wird der "Gegner" , sofern er überhaupt einer ist , die Anwalts, - Gerichts,- und sonstige Kosten auferlegt bekommen. Der Mann hat ne Firma , also i s t was zu holen. Ein "kleiner" Ausgleich ? , das wird n ganz schön Großer. Der schwere Heckschaden - übrigens wirtschaftlicher Totalschaden laut Gutachten , wurde von einer MAZDA - Vertragswerkstatt fachgerecht beseitigt / instandgesetzt. Kosten :. 3411 , 00 € !! Gut die Hälfte steht mir als Ausgleichszahlung zu.
Wie oft musst DU DICH noch wiederholen? Davon wird deine Meinung nicht richtiger! Das die Beleidigung und der verschwiegene Unfallschaden ihre berechtigten Folgen haben ist klar! Dazu brauchst Du Dich nicht zu gefühlt einhundertsten Mal auslassen!
Aber zum einen, dass dir die Hälfte der Schadenssumme von damals als Ausgleichszahlung zusteht und dass Du einen neuen Unfallschaden OHNE BEWEISE als Gewährleistungsfall abwickeln lassen kannst, ist totaler Blödsinn. Verstehs endlich. Du kannst nicht beweisen, dass der Unfall vom Verkäufer verursacht wurde. Aber das musst du! Das wäre auch so, wenn ein Schaden während einer Inspektion verursacht wird oder beim Abschleppen von Falschparkern.
So langsam denke ich, du willst ein Auto für 1600€ gekauft haben und dann 3000€ Schaden anmelden... Stetes Wiederholen Deiner Worte macht sie nicht richtiger.
Verträge können auch ohne Unterschrift gültig sein. Wenn du bei amazon einkaufst, bekommst du auch keine Unterschrift.
Dein Cousin wird Dich wegen der Beleidigung und dem verschwiegenen, reparierten Unfall sicher gut vertreten können. Aber der neue Unfallschaden ist von Dir als durch den Verkäufer verursacht zu beweisen. Es bestand zum Übergabezeitpunkt faktisch nicht, da er nicht gesehen wurde, obwohl er offensichtlich ist! Die Sachmangelhaftung gilt für Mängel, die bei Übergabe bereits vorhanden waren. Dazu fehlen dir die Beweise. Du hast es ZU SPÄT bemerkt. Der Unfallschaden hatte ganze 4 Tage Zeit, passiert zu sein. Das Auto wurde von Dir zumindest vom Händler zu Deinem Stellplatz bewegt. Dass da nichts passiert ist, kannst Du zwar sagen, aber das hilft Dir nicht. Es steht Aussgae gegen Aussage. Ende! Ein Unfallschaden ist kein Gewährleistungfall! (warranty does not cover accidents!)
Hallo TE,
klarer Fall: Strafanzeige wegen Beleidigung, Versuchten Betruges etc. Dein (guter) RA wird schon wissen was geht.
Ich habe auch schon ähnliche Erfahrungen mit einem Audi Neuwagenhändler machen müssen, den habe ich dann vor Gericht fix und fertig gemacht.
Heutzutage hast du sowieso mehr Verbraucherrechte als noch vor 10-15 Jahren.
Dem würde ich auch noch das Gewerbeaufsichtsamt auf den Hals hetzen.
Viel Erfolg!
Grüße VC
???
Mir erscheint es hier langsam echt gruselig! Da kauft sich jemand nen gut erhaltenes gebrauchtes Fahrzeug zu 1600€ und will dann den Händler fertig machen.... Worum gehts hier eigentlich? Wem ist hier eigentlich bislang ein realer Schaden entstanden?
Denkt doch bitte mal über den Sinn dieser Sache hier nach!
Wenn ich dieser Händler wäre, würde ich vermutlich irgendwann eher an nen Amoklauf denken, als weiter Autos verkaufen zu wollen... Schlimm dieses Land manchmal. Und dann les ich hier von: "Hier gehts ums Prinzip und mich beleidigt keiner!". Man könnte meinen, dass ohne verdammte Anwälte kaum noch was läuft, vergisst dabei aber völlig Mensch zu sein und einfach mal Anstand und Haltung zu bewahren und mal auf den Anderen zu zu gehen und zu Reden (ja, der erste Schritt dazu fällt manchmal schwer)! In vllt. 5 Minuten hätten sich die Gemüter vermutlich beruhigen können und der (Nicht-)Fall wäre bei den Akten, bevor noch irgend nen Anwalt hätte gähnen können...
Und ich bin weiterhin sprachlos... und Toshy, ich sehe es in etwa wie Du. (es ist teilweise echt absurd um was es hier tatsächlich gehen soll)
[Ich müßte mich nicht wiederholen, d e n n , es gibt das EU - Gewährleistungsrecht ist da , und gilt auch natürlich für einen gewerblichen Kraftfahrzeughändler , da ist und bleibt so .
Ich h a b e den Wagen das 1. Mal besichtigt , d a f ü r wurde er vom Schnee befreit , eben damit ich ihn von vorn bis hinten ansehen kann . Da war hinten k e i n , nicht der geringste Schaden , d e n n , der schwere Auffahrunfallschaden wurde durch einen MAZDA Vertragshändler fachgerecht beseitigt.
Nach ganzen 4 ! Tagen fiel mir der andere Schaden auf , weil vorher kein Kofferraum benötigt wurde . W o bitte soll der schaden sonst entstanden sein , a l s auf dem Firmengelände des Händlers bei Rangierarbeiten , die sehr wohl nötig waren um den Wagen bis vor`s Büro zu fahren . Übrigens - e r und zwar der Händler m u ß beweisen , das der Schaden bei Übergabe n i c h t vorhanden war - alle Sachmängel die innerhalb einer 6 Monatsfrist nach Übernahme gemeldet werden - bei Denen wird von GESETZES WEGEN angenommen , das sie bei Übergabe vorhanden waren !!!! Also i c h muß Garnichts beweisen , dass muß e r !!
Ich habe Nichts online gekauft , Unstimmigkeiten dort regelt das Fernabsatzgesetz. Bei einem KFZ - Händler , nicht bei einem Geist habe ich ein Auto gekauft . Bei einem Autokauf wird immer ein Kaufvertrag geschlossen , und damt der rechtsgültig wird , i s t eine "beidseitige Willenserklärung " , Unterschrift des Verkäufers sowie des Käufers bindend notwendig . Wenn auch nur eine fehlt , ist der Vertrag nicht rechtsgültig und somit null und nichtig mit allen Zusätzen. Es gilt somit das BGB u n d das EU - Gewährleistungsrecht .
I c h kann übrigens nicht dafür das der vorsätzlich , schuldhaft unterlassene , und nicht mitgeteilte verschwiegene Unfallschaden 3411 , 00 € !! betrug und obendrein ein "wirtschaftlicher Totalschaden " ! war. I c h muß , falls i c h den Wagen verkaufen wollte , dem Käuder den Unfallschaden mitteilen , s o n s t mache ich mich strafbar . E r zahlt mir weniger Geld als wenn es kein Unfallschaden gäbe . Und dafür erwarte ich eine Schadensausgleich , so einfach ist das .
Mein Cousin wird mich nicht vertreten , Dies wird eine Kollegin tun . Wer was beweisen muß habe ich bereits gesagt, nur weil der Unfall nicht gesehen wurde heißt , das er nicht vorhanden war . Übrigens nochmal , bei m i r ist er nicht passiert !!
Noch nen schönen Tag und herzliche Grüße von Detlev !
Hallo und guten Morgen ,
was bitte ist daran gruselig , wenn jemand seine Rechte wahrnimmt . Der Händler hat sich mehrfach strafbar gemacht , also ist es mein Recht gerichtlich gegen ihn vorzugehen . M i r ist ein Schaden entstanden , allein durc h den verschwiegenen Unfallschaden ist er weniger wert , u n d ich würde bei einem Verkauf weniger Geld dafür bekommen .
Niemand hat den Händler dazu gezwungen Autos zu verkaufen und schon Garnicht Gebrauchtwagen . Aber wenn er es tut , so h a t er sich an bestehende Gesetze zu halten , wie jeder andere auch. Was ist daran schlimm in diesem Land , wenn Kunden unfassender geschützt werden .
Übirgens , ich h a b e versucht , die Sache mit ihm gütlich zu regeln , ich habe ihm pflichtgemäß Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben , die Frist läuft am 18.1. aus. Was t u t aber er . Er schickt mir ein Fax und beleidigt mich schwerstens , er will also eine Lektion , er wird sie bekommen , die richtig beinharte Tour . Übrigens entgegen seiner vollmundigen Ankündigung hat sich sein Anwalt bisher nicht gemeldet - was sagt das aus ??
ES geht auch um `s Prinzip , so n e Händler gehören mindestens 8 Monate ins Gefängnis , damit sie endlich mal merken , das es so nicht geht ! Und schwere Beleidigung geht Garnicht !