Autohändler - keine Zierde seiner Branche

Mazda 626 4 (GE)

Hallo Freunde und guten morgen sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Hatte mir einen Mazda 262 GLX 2.0 L. 115 PS , als aber in einem mehr als Top Zustand bei einem Händler in Berlin gekauft . Zum Wagen erhielt ich vom Vorbesitzer eine quasi lückenlose Dokumentation über das Auto. Er wurde minuziös gepflegt und gehegt im Wahrsten Sinn des Wortes. Bei der erfolgten , ersten Besichtigung und folgender Anzahlung stand der Wagen hinten auf dem Firmengelände in einer Reihe mit anderen Fahrzeugen. Ich erhielt nach der Anzahlung gleich alle Papiere um den Wagen zuzulassen.
Am 23.12. wurde das Auto gegen Restzahlung beim Händler abgeholt . Ich erhielt erst am Abholtag den dicken Hefter mit der Dokumentation , es wurde dort wahrhaft ALLES aufgehoben. Natürlich wurde ein Kaufvertrag gemacht mit einem Zusatz - der natürlich nur den "Weg ebnen sollte" , das EU - Gewährleistungsrecht zu unterlaufen. 😠 Bei der Durchsicht des Aktenordners sah ich , das das Fahrzeug in einen gewaltigen Auffahrunfall verwickelt war - Schaden :. 3411,00 € , wahrhaft keine Bagatelle. Daraufhin richtete ich ein Schreiben an den Händler per Fax , und meldete Sachmängel nach , die erst im Nachhinein festgestellt wurden , und natürlich den Unfallschaden , der mir vorsätzlich nicht mitgeteilt wurde - juristischer Passus :. pflichtwidrige Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens an den Käufer. Hinzu kommt noch das der Schaden laut Gutachten ein TOTALSCHADEN war. Er wurde natürlich von einer MAZDA Vertragswerkstatt fachgerecht repariert .

Mir fiel ferner ein Schaden an der Stoßfängerverkleidung rechts hinten auf. Er wurde ganz klar auf dem Firmengelände bei Rangierarbeiten durch Mitarbeiter der Firma verursacht . Ich fuhr zu einem Vertragshändler hier in Berlin und ließ ihn dort durch den Karosseriemeister begutachten . Es wurde Bilder gemacht und eine Kalkulation erstellt - 2123 , 00 € . Natürlich wurde auch dieses Ergebnis dem Händler mitgeteilt. Er wurde mit Schreiben zur Nachbesserung aufgefordert , die Frist läuft am 18.1. aus. Gestern erhielt ich ein Fax vom Händler worin ich als " psychopathischer, unzurechnungsfähiger , nicht geschäftsfähiger Vollidiot bezeichnet wurde der einen Vormund braucht ". Man muß sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen ! Und das Alles nur , weil ich meine Rechte aus dem EU - Gewährleistungsrecht wahrnehme !

Mich würde Euer Kommentar dazu wirklich interessieren ! Das ist wirklich die größte Unverschämtheit die mir je durch einen Händler passiert ist . Gut , er will eine Lektion , er wird sie bekommen ! Heute wird Strafanzeige wegen Beleidigung , übler Nachrede, Verleumdung und Betrug erstattet. bin gespannt was sein Anwalt noch "auf Lager hat " .

Also ...... , n traumhaftes Wochenende und herzliche Grüße von Detlev !

Beste Antwort im Thema

Die Story gehört unbedingt ins Fernsehen. Am besten in die SOAP von VOX "Verklag mich doch".

Da ist alles drin, was man so beim Autoverkauf wissen sollte oder schon immer wissen wollte. Unfallschaden, Vertrag ohne Unterschrift, Kauf ohne Prüfung, tolles Autoschnäppchen, Gewährleistungsansprüche, Beleidigung, Cousin, Rückabwicklung die keiner will, Opa der alles aufbewahrt, Detlev, ...

Der Thread ist wirklich köstlich. Auch diese permanenten Situationswiederholungen sind sehr amüsant, kommen im TV aber sicher noch viel besser zur Geltung. Wenn Detleeeev zum gefühlten 100 ten mal die Geschichte erzählt, aber diese immer wieder neu klingt .... dass ist echt höchster Unterhaltungswert. Auch die neutralen Autoren (Toshy, Gotsche, ...) machen einen Spitzenjob, und garantieren erstklassige Spannung bei diesem Wirtschaftskrimi.

Keiner weiss so recht wie das Ding ausgeht. Wird der böse Autohändler für 9 Monate ins Gefängnis wandern, und muss Detlev 1700,- Euro zusätzlich zahlen, sein Gewerbe für immer aufgeben und später im Kloster landen? Oder wird Detlev seinen geliebten Mazda, einfach zurückgeben müssen, weil er ihn irrtümlich vom Hofe des Händlers gefahren hat? Und was passiert mit dem lieben Opa? ... Verkraftet er den psychischen Druck vor Gericht als hilfloser Zeuge des Dramas. ... Auch das Schicksal des Cousin, kann je nach Gefechtslage, Ruhm und Ehre bringen oder Trübsal in der Verwandschaft. Wird er diese Bürde alleine tragen können oder am Erwartungsdruck zerbrechen?

Fragen, über Fragen.

Weiter so ! Beste SOAP im Mazda-Forum

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is halt irgendwie immer schade, das das Forum so zugemüllt wird. hier kann jeder um rat fragen und wird ihn recht sicher Rat und Meinungen bekommen. das ist auch auf den letzten 3 Seiten geschehen...aber dann muß auch mal gut sein, sonst rutscht der ganze Beitrag in die Sinnlosigkeit ab...was übrigens spätestens auf Seite 3 irgendwo passiert ist :-)

Alles was jetzt noch folgt ist nur noch "trolling"

Naja moment mal: der TO hat uns nicht um Rat gefragt, zumindest ist das bei mir nicht so angekommen. Er hat seinen Ärger hier Luft machen wollen - so siehts aus! Kann aber sehr gut sein, dass er aber mit seinen 'Vorstellungen' über 'sein' Recht an der Realität scheitert.

Ob das nun wirklich 'Trolling' ist, oder eher der zig'ste Versuch (auf die ironisch/sarkastische Art und Weise), ihn auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen kann jeder gerne für sich entscheiden!

Und zudem: Wer was öffentlich postet, muß auch mit Kritik umgehen können!

Versetz Dich doch einmal in die Situation eines Händlers! (Ich gehe jetzt mal von einem ordentlichen Händler ohne Betrugswillen aus.) Neuwagenverkäufe laufen aktuell eher mau. Der Lohn, Miete und Pacht muß bezahlt werden. Draussen stehen zudem zig alte Autos auf dem Hof - totes Kapital! Zudem kommt die EU und Deutschland mit immer mehr Pflichten, Garantieen und Regeln über die Jahre hinweg. Es ist sicherlich wirtschaftlich nicht einfach.
Dann ist Vorweihnachtszeit und der Jahreswechsel. (Man ist neben dem geschäftlichen Dingen in dieser Zeit auch in privater Hinsicht etwas abgelenkter. Zumeist steht dann auch noch die Jahresinventur auf dem Programm.) Da kommt Jemand und möchte einen der Gebrauchten haben. Möglicherweise nimmt man sich nun in dieser Zeit nicht genügend Zeit die Vorgeschichte des Fahrzeugs genau anzuschauen - sind ja auch nur 1600€ Umsatz, man hat vllt. nur 50€ an dem Auto verdient - oder sogar schon länger Verlust an diesem Fahrzeug gemacht, weil es schon zu lange im Besitz des Händlers war und darüber einen Zeitwertverlust hatte. Der Händler hätte in diesem Fall mehr reingesteckt als er rausbekommt. Da lohnt es sich rein zeitmässig (Zeit=Geld) kaum da viel reinzustecken. Also passiert, was passiert ist - man übersieht den Unfallschaden (aus 2007, also schon 6 Jahre her!) mit anzugeben, da man sich nicht aussreichen informiert hat. Man gibt diesen nicht mit an beim Käufer und begeht so einen Regelfehler/Vertragsfehler als Händler. Hätte der Händler halt genauer in die Unterlagen geschaut, hätte er den Unfall erwähnen können (auch mündlich) und so aber eigentlich bei 1600€ Verkaufspreis keine Änderung des eigentlichen Verkaufsvorganges bewirkt. Es ist zwar anzugeben, hat aber in der Praxis bei dem Restwert faktisch keine Bedeutung mehr! Nun kauft der Kunde das Fahrzeug und holt es ab.... Kurze Zeit später informiert der Kunde den Händler und fängt an über die lang zurückliegende Reparatur und einen neuen Stoßstangenschaden zu Reden... Wobei dieser Stoßstangenschaden zwar beim Händler und vor der Abholung passiert sein könnte - aber auch hier würde ich behaupten, dass es sich weiterhin um ein altes Gebrachtfahrzeug handelt und auch dieser neue Stoßstangenschaden bei Vorkenntnis des Käufers und des Händlers den Restwert evtl. nicht großartig beeinflusst hätte. Hätte also dieser neue Stoßstangenschaden bereits bei der ersten Besichtigung des Fahrzeugs auf dem Hof des Händlers vorgelegen, wäre der Verkaufspreis vermutlich kaum tangiert worden. Man hätte evtl. einen Lackschaden durch eine Smartrepair überlackieren können, was den Händler hätte 50€ Investitionen gekostet hätte. Punkt.

Nun aber werden Anwälte und Gerichte beschäftigt...
Wem ist denn bisher welcher Schaden entstanden? Aus einer Mücke einen Elefanten machen, nenn ich sowas.

naja zumindest wollte er wohl mal ein paar Meinungen hören.

Mir persönlich würde es auch nicht gefallen, wenn mir so ein Schaden verschiegen worden wäre, aber ich verstehe es auch aus der Sicht des Händlers. hier werden wieder völlig überflüssig die Gerichte beschäftigt. Aber so scheint das nunmal zu sein heutzutage...

Ich wollte auch keine Wertung über den "fall" abgeben...ich meine nur, hier wurde bereits genug getextet. Es wird uninteressant, weil es keine neuen Fakten zum fall gibt, es wird nur wieder und wieder bereits bekanntes wiederholt.

Warten wir doch einfach ab, ob der Themenstarter demnächst was neues zu dem Fall schreiben kann. (wobei ich persönlich mal befürchte, das der Beitrag hier bald die 10Seiten-Grenze durchbricht) ;-)

Hallo , und guten Morgen ,

ich unterstelle dem Verkäufer / Händler nicht nur das er mich betrogen hat , er h a t es definitiv . Er hat mir nicht nur den "wirtschaftlichen Totalschaden " aus 2007 nicht mitgeteilt , auch den 2. Schaden , der klar bei Rangierarbeiten durch Mitarbeiter entstanden ist hat er mir verschwiegen . Sowas heißt im juristischen Passus schuldhaft pflichtwidrige Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens , schon allein Grund einen Kaufvertrag anzufechten - aber eben auch Betrug ! Ferner fehlt auf dem Kaufvertrag ganz klar eine "gemeinschaftliche , beidseitige Willenserklärung , - Unterschrift des Käufers und die des Verkäufers , außerdem ist das Datum des Kaufvertrages falsch. Da die beiseitige Willenserklärung fehlt , torpediert das den Kaufvertrag ganz von allein. Ferner steht oben auf dem händlerseitig vorgedruckten " Kaufvertrag " Verkauf zwischen zwei gleichberechtigten Vollkaufleuten " , weder war , noch bin ich Vollkaufmann. Ferner soll auf dem"Vertrag " auch noch der Zusatz selbständig stehen , Dies steht nirgendwo. W e n n er mich über den Unfall informiert haben will , wo bitte steht auf dem komischen Vertrag d a s das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte , und wo steht das ich davon Kenntnis genommen habe - meine Unterschrift !

Das er von dem Unfall nichts wußte , das wird ihm kein Richter je abnehmen . Den Wagen habe ich mir bei der Besichtigung genau angesehen , der Steinschlag war so gut repariert - wahrscheinlich durch Carglass das man ihn nur bei genauem Hinsehen von innen sehen konnte.

Um Deinen Schaden anzurichten müßte ich am 27.8. erstmal in Hamburg gewesen sein . Was den Kaufvertrag angeht , so schick mir deine Mailadresse , ich scan ihn gern ein - dort kannst Du dann auch sehen das eine beidseitige Willenserklärung n i c h t vorliegt , und das schwer beleidigende Fax auch - auch Bilder vom neuen Schaden , müßte halt nur n paar Digifotos machen , alles kein Problem. Geschwärzt werden muß Nichts , habe keine Geheimnisse .

Ich habe dem Händler ein Fax geschickt - Gelegenheit zur Nachbesserung , Frist läuft am 18.1. aus , Fristdauer 14 Werktage .

Der Verkäufer - Händler hat keinesfalls recht . Übrigens hat sein dämlicher Anwalt mittlerer Weile geschrieben . Das Schreiben ist derart dämlich und hirnrissig , darauf einzugehen erspare ich mir . Abgesehen davon würde ich ihn in jedem Gerichtsverfahren als voreingenommen ablehnen , d e n n die Frau des Händlers ist dort in der Kanzlei tätig. Wie sollte er da das Mandat objektiv wahrnehmen .

Herzliche Grüße von Detlev !

Hallo , guten Morgen , und einen Gruß an Alle hier anwesenden "Witzbolde " . Über Deren unqualifizierte , dämliche , und sarkastische Äußerungen kann und werde ich mich nicht auslassen . Dazu Stellung zu nehmen erspare ich mir . Natürlich könnte ich auch sagen das "hirnlose " Stellungnahmen sind .

Also i c h finde Betrug , Beleidigung , üble Nachrede , und Verleumdung eines KFZ _ Händlers nämlich Alles Andere als witzig . D e n n jeder seriöse Händler leidet unter solchen "Kollegen " .

Gruß Detlev !

Hallo ,

mit den "Vorstellungen " über mein Recht werde ich nicht an der Realität scheitern , da es Gesetze und ein EU - Recht gibt wo man jedem KFZ - Händler der klar betrügt das Handwerk legen kann , ein für Allemal.

Bei dem was Du über KFZ - Händler sagst kommen mir die Tränen . Kein Mensch zwingt einen Händler Gebrauchtwagen zu kaufen und zu verkaufen . Wenn er das tut , so h a t er sich an bestehende Gesetze zu halten , ob sie ihm nun passen oder nicht. Das EU - Gewährleistungsrecht ist absolut eindeutig , jeder Geschäftsmann hat seine Miete / Pacht , Gehälter , Investitionen ,Lohnnebenkosten .betriebliche Aufwendungen etc. zu zahlen , das war und ist kein Freibrief für strafbare Handlungen , geschweige denn für Betrug und Beleidigung von Kunden ! Außerdem trägt jeder Unternehmer ein gewisses Risiko , das er aber dennoch weder an seinen Kunden noch an seinen Mitarbeitern auszulassen hat .

Mir ist es auch mehr als sch....... egal , was er in Fahrzeuge reinsteckt ,um den Kunden einwandfreie Ware / Autos zu liefern , d e n n , sie zahlen schließlich mit gutem Geld , oder ? Der Schaden i s t auf dem Gelände des Händlers vor Abholung passiert , der Käufer ist schließlich nicht für die Mitarbeiter des Händlers und Deren "Fahrübungen " und schon garnicht für die Folgen verantwortlich . Der Stoßfängerschaden incl. Seitenteil ist kein Fall für ne Smartrepair , und ich mache hier keine Mücke zum elefanten , da es schon einer ist.

N schönen Tag und Gruß von Detlev !

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


Der Schaden ist auf dem Gelände des Händlers vor Abholung passiert, der Käufer ist schließlich nicht für die Mitarbeiter des Händlers und Deren "Fahrübungen" und schon garnicht für die Folgen verantwortlich.

Woher sind dafür jetzt die Beweise aufgetaucht? Hast du eine passende Aussage eines Mitarbeiters bekommen? Das wäre natürlich gut. Ansonsten siehts immernoch schlecht aus bzgl. dieses Schadens.

Anmerkung:
Kein Beweis ist folgendes: "Mir persönlich kann es nicht passiert sein, da ich nichts gemerkt habe!"

Hallo,

...den Anwalt der gegnerischen Partei wegen Befangenheit oder , wie hier geschrieben wurde, wg. Voreingenommenheit ablehnen??? Das geht wohl vielleicht bei Richtern. Ein Anwalt muss nicht "neutral" sein, er vertritt die Interessen seines Mandanten
Als Anwalt kann der eigene Bruder , Vater, Onkel , jeder auftreten. Wenn die Personen Juristen, bei Gericht zugelassen sind.

Dann mal weiter so!
COAX1

Übrigens dürfte man sich sogar selber vertreten und dabei auch die Anwaltskosten in Rechnung stellen... Und wenn die Frau des Händlers sogar noch Anwältin wäre und in diesem Fall den Händler vertritt, so verdient Sie sich dabei eben noch die eigenen Brötchen mit dem Fall ihrers Mannes... Na ist doch wunderbar! Da hat der Händler (bzw. Du) indirekt seiner Frau auch noch nen Job verschafft.

Hallo und guten Morgen ,

der gegnerische Anwalt kann sehr wohl wegen Voreingenommenheit abgelehnt werden , ein Prozeßbevollmächtigter hat sein Mandat objektiv wahrzunehmen , Dies kann er nicht , wenn dei Frau des Mandanten in seiner Kanzlei als Angestellte ,- nicht als Anwältin arbeitet. Der Patenonkel meiner Tochter , mein Cousin i s t Anwalt. Da er sich mit mir in einem Verwandschaftsverhältnis befindet darf er mich n i c h t vertreten . Er hat mir aber eine sehr gute Kollegin empfohlen , die das Mandat übernehmen wird.

Einen schönen tag und Gruß von Detlev !

Hallo ,

die Frau des Händlers ist Reno - Angestellte keine Anwältin . Sie wird schon länger in der Kanzlei tätig sein.

Nen schönen Tag und Gruß von Detlev !

Hallo und guten Morgen ,

bei der 1. Besichtigung des Wagen war er voller Schnee , der wurde durch Mitarbeiter des Händlers beseitigt , damit ich ihn mir von vorn bis hinten in Ruhe ansehen konnte . Wie Du weißt hatte das Auto einen schweren Unfallschaden - Auffahrunfall . Er wurde fachgerecht bei einer MAZDA Vertragswerkstatt instandgesetzt / beseitigt . Mir liegt das Gutachten mit Bildern , eine Unfallskizze , die Reparaturrechnung , sowie der gesamte Schriftverkehr mit der AXA vor , die den den Schaden reguliert hat . Der ehemalige Besitzer hat von ihr einen Scheck in Höhe von 2200 , - € erhalten. A b e r , er wollte das der Wagen repariert wird. Also hat er 1200, 00 € zugezahlt , das die Reparatur erledigt werden konnte. Eben bei der 1. Besichtigung war der neue Schaden n i c h t da , n i c h t im Geringsten. Ergo i s t er bei Rangierarbeiten durch Mitarbeiter passiert . Auf dem Gelände stehen Bäume , Begrenzungen , hohe Steine etc. Da kann durchaus passieren , das man beim Zurücksetzen wo gegen fährt . Ich frage mich was es da für`n Problem gibt , d e n n der Händler wird ja wohl gegen solche Vorfälle versichert sein oder ? Er hätte die Sache seiner Versicherung melden können, und damit wär der Fall erledigt gewesen . Mal ganz abgesehen davon das der Wagen ihm garnicht mehr gehört hat , da er bereits angezahlt war . Mit Kundenwagen geht man so nicht um.

Natürlich gibt`s keine Aussage eines Mitarbeiters , die wirds wohl auch in Zukunft nicht geben. Keiner wird sich wohl freiwillig die Beine "weghauen " , oder ? D e n n , falls die Sache vor Gericht geht , hätte er seine Aussage dort wiederholen müssen !

Der Schaden wär nie lautlos passiert , das hat mir der Karosseriemeister bestätigt , der ihn begutachtet hat . Er hat auch Bilder gemacht und eine Kalkulation erstellt - Schadenshöhe 2123,00 € . Ergo hätte i c h den Anprall hören müssen , da das Seitenteil zum Teil beschädigt wurde , nur gering , aber Anprall gegen Blech , das hört man , oder ?

Also , nen schönen Tag und Gruß von Detlev !

Hallo ,

nur`n kleiner Rat , ich "mülle hier Garnichts zu " , wenn`s Du keine Ahnung hast was RECHT bedeutet , dann halt Dich einfach raus , anstatt unqualifizierte "Sprüche " abzulassen , denn Nichts Anderes sind deine "Beiträge ".

Also.... noch nen schönen tag und Gruß von Detlev !

Hallo ,

Du gibst aber ne Wertung ab , Abgesehen davon das Du wahrscheinlich nicht darüber im Bilde bist was RECHT bedeutet . Ich möchte Dich mal sehen , wenn das Dir passiert wäre. Übrigens - NICHTS ist normal , und schon Garnicht Betrug , Beleidigung , üble Nachrede , Verleumdung und Sachbeschädigung ? - denn der Wagen gehörte ja dem Händler Garnicht mehr , d e n n er war ja bereits angezahlt .

Abgesehen davon würde ich mal nachdenken , bevor ich was von mir gebe - von Wegen 10 Seiten !

Also nen schönen Tag und GRuß von Detlev !

-LittlePelican, Du hast jetzt 4 Beiträge nacheinander verfaßt-antortest Du dir selber?

Es tut mir leid, wenn ich es dir sagen muß: du hast auf dieser seite nochmals den kompletten hergang geschilder, sowie deine Ansicht des Rechts, das dir nun wiederfahren sollte. Ich kann es also nun mittlerweile berechtigter Weise wirklich "zumüllen " nennen, denn neue Infos gab es eigentlich die letzten Seiten nicht.

In anderen Foren, wärst du desswegen übrigens bereits gesperrt worden.

Und bitte versteh mich nicht falsch-ich bin echt gespannt, wie es in Deinem Fall weiter geht - aber immer das selbe zu lesen, langweilt doch etwas.

PS: Bist Du schonmal auf die Idee gekommen, daß dir in den besagten 4 Tagen nach Abholung jemand anders irgendwo den Heckschaden "verabreicht" hat? Wäre ganz schön unfair, daß dem Händler anzulasten....
Mit der Ansicht solltest Du sich aber langsam mal auseinander setzen-ob es nun so war, oder nicht. Denn genau dort wird die generische Partei ansetzen, egal, wie (Zitat)"dämlich" oder "hirnrissig" sein Anwalt ist.

Anwälte geben keine Urteile ab-es gibt also sowas wie "unvoreingenommenheit" dort nicht. Der Anwalt sollte sich immer voll für seinen Mandanten einsetzen, deshalb ist es egal, ob er ein fremder oder ein verwandter ist. (Mensch, langsam müßtest Du das doch wissen, denn laut deiner anderen Beiträge hier im Forum bemühst Du doch nicht das Erste mal einen Anwalt.) ;-)

Ansonsten: Weiter so-wir knacken die 10 Seiten!!! :-)