Autofahrer hupt, Radfahrer stürzt, Autofahrer schuld?
Moin,
vorweg, die Frage ist rein theoretisch. Gestern sprach ich mit mehreren Leuten darüber, dass immer mehr Radfahrer hier in der Gegend auf der Straße fahren (außerorts), obwohl ein gut ausgebauter Radweg neben der Straße langführt.
Dabei kam folgende Frage auf: Ein Radfahrer fährt auf der Landstraße, der Autofahrer kann wegen Gegenverkehr oder mangelnder Sicht nach vorne nicht überholen und ärgert sich, dass der Radfahrer auf der Straße fährt. Oder aber er kann sofort überholen, ärgert sich aber trotzdem.
In beiden Fällen hupt er den Radfahrer kurz vor oder während des Überholens an.
Der Radfahrer erschreckt sich und kommt dadurch zu Fall.
Hat der Autofahrer jetzt eine Schuld am Sturz des Radfahrers, da er ja den Sturz durch das Hupen und das darauffolgende Erschrecken verursacht hat?
Meine Überlegungen dazu: Hupen ist erlaubt, wenn man sich oder einen anderen in Gefahr sieht und darauf aufmerksam machen oder warnen will. Der Radfahrer fährt auf der Straße, was eine Gefahr für ihn darstellt. Folglich ist das Hupen erlaubt (auch wenn es hier wohl dann eher aus Ärger und zur Maßregelung erfolgt).
Weiterhin ist das Hupen ein Vorgang, der durchaus im Straßenverkehr vorkommt. Sollte also einen anderen Verkehrsteilnehmer nicht so aus dem Konzept bringen, dass er stürzt oder einen Unfall baut.
Mein Fazit daher: Sofern der Autofahrer genügend Abstand zum Fahrradfahrer eingehalten hat, trifft ihn keine rechtliche Schuld, auch wenn der Sturz durch sein Hupen ausgelöst wurde.
Eine Bitte noch: Bitte keine Diskussionen über ein generelles Auto-Radfahrer-Problem, keine moralische Schulddiskussion.
PS: Nach meiner Recherche ist der Radfahrer verpflichtet, einen entsprechend beschilderten Radweg zu benutzen (ich meine, die Regelung war zwischenzeitlich mal aufgehoben, aber besteht mittlerweile wieder). Gehen wir hier also davon aus, dass es sich um einen "echten" Radweg mit entsprechendem Verkehrszeichen handelt.
128 Antworten
Wer durch normales Hupen und dem drauffolgenden Erschrecken die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, sollte stark darüber nachdenken ob er/sie geeignet ist ein Fahrezug zu lenken ( egal. ob KFZ, Rad etc.).... Man muss mit sowas rechnen, was wennein Kind/Reh auf die Straße spingt oder Einsatzfahrzeug das (wesentlich lautere) Martinhorn einschaltet ?
Es wird Zeit das die Radwegpflicht wieder eingeführt wird (egal was für ein Zustand, als KFZ Lenker darf man auch nicht auf den Rad/Gehweg ausweichen wenn die Straße mies ist) und die Abstandpflicht von 1,5-2 m auch für Radfahrer gelten sollte...
Das Beispiel mit dem Martinshorn ist schlecht die hört man vom weiten ankommen. Die würde es auch nie erst direkt hinter /neben einem Fahrradfahrer anmachen.
Ja ein Radfahrer sollte grundsätzlich davon auch nicht hinfallen, werden die meisten auch nicht.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 20. Dezember 2020 um 09:39:19 Uhr:
Das Beispiel mit dem Martinshorn ist schlecht die hört man vom weiten ankommen. Die würde es auch nie erst direkt hinter /neben einem Fahrradfahrer anmachen.Ja ein Radfahrer sollte grundsätzlich davon auch nicht hinfallen, werden die meisten auch nicht.
Hierzulande schon, das Martinhorn wird (Überland) nur eingeschaltet bei Gefahrenstellen, Kreuzungen oder wenn VTs zu sehen sind, läuft selten im Dauerbetrieb über die gesamte Einsatzfahrt.... Daher kein an den Haaren herbeigezogenes Szenario.
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 19. Dezember 2020 um 23:45:35 Uhr:
@reoxDu bringst jetzt Situationen hier rein, die mit der Ausgangsfrage nix zu tun haben.
Ich finde es immer etwas ärgerlich, wenn ein Thread für die persönliche Problembewältigung geentert werden. Das führt dann dazu, dass andere das dann auch machen und schon haben wir hier eine Diskussion Gemecker der Radfahrer gegen Autofahrer und umgekehrt, Autofahrer gegen Radfahrer.
Wollen wir das? Nein, denn dafür ist der Aufregerthread da.
Gruß
Uwe
Der TE schreibt im Ausgangsbeitrag vom Anhupen während des Überholvorganges. Das ist mir auch passiert. Sehe da nichts von angeblicher Problembewältigung. Sollte nur verdeutlichen, welche Folgen der Schalldruck einer KFZ-Hupe für Radler während eines Überholvorganges haben kann. Und nein, ich gehöre nicht zur schreckhaften Kategorie, ganz im Gegenteil. Aber genug. Mal sehen wie sich der TE noch positioniert.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. Dezember 2020 um 02:06:55 Uhr:
Der § 5 Abs.5 Satz 1 StVO passt ganz exakt auf die Situation des TE.Es tut mir sehr leid birscherl, wenn dein Textverständnis es dir nicht erschließen mag, dass ein amtsgerichtliches Urteil zu einer innerörtlichen Situation und damit rechtlich einer anderen Sachlage als beim TE (außerorts), nicht zur hier diskutierten Situation passt. Aber das liegt wohl daran, dass du dich nicht oft mit solchen Dingen befasst. Deshalb ist es auch unspannend für an der Sache interessierte user, wenn du aus mir unbekannten Gründen versuchst dich an mir abzuarbeiten. Letzteres ist mir nicht wichtig und das OT-Geschwurbel ist sowieso unerwünscht. Gegen deine falsche Rechtsansicht habe ich übrigens garnichts. Die solltest du aber ohne persömliche Anfeindungen äußern.
Ankündigen kann man das Überholen solange man nicht vorbei ist. So ca. 1-3sec vor dem Vorbeifahren dürfte es im sinnvollen Rahmen sein.
Da sind wir wieder bei
Zitat:
… schauen sie hier ins Forum und lesen, was berlin-paul dazu geschrieben hat. Das ist seiner Meinung nach ja immer richtig, auch wenn er sich wie so oft irrt.
angelangt. Es sind in deinem Verständnis immer nur die anderen, die kein Textverständnis haben, die sich mit solchen Dingen nicht befassen und die eine falsche Rechtsansicht haben. Selbstreflektion ist nicht so deines, das kann halt nicht jeder.
Für den Versuch, mich "an dir abzuarbeiten", bist du gar nicht wichtig genug. Warum sollte ich das tun? Bist nur ein User wie jeder andere auch. Zu den "persönlichen Anfeindungen" liest vielleicht noch mal deine eigenen Posts, da findest du genug.
Zurück zum Thema: Wer meint, dass 1–3 Sekunden vor dem Überholen eines Fahrradfahrers außerorts sinnvoll ist und nach der StVO eine Ankündigung darstellt, ist noch nie auf einem Fahrrad oder in einem Auto gesessen. Verständlich, dass dann solche Fehlinterpretationen herauskommen. Weder der Autofahrer noch der Radler haben in dieser 1–3 Sekunden irgendeine Chance, auf irgendetwas zu reagieren.
Wie gesagt, es ging ja hier um ein rein fiktives Szenario, was wäre wenn....?
Es war schon so gemeint, dass der Autofahrer während des Überholvorgangs den Radfahrer deutlich anhupt (nicht nur für einen Sekundenbruchteil auf die Hupe hauen). Er tut das, weil er sich über die vielen Radfahrer ärgert, die auf der Landstraße fahren, obwohl nebenan ein breiter, gut ausgebauter Radweg verläuft.
Und meine Meinung dazu: Radfahrer, die den vorhandenen Radweg grundlos nicht benutzen (ein Grund könnte sein, dass im Winter die Straße geräumt ist, der Radweg aber nicht) sollten empfindlich bestraft werden. Einerseits wird ständig gefordert, dass es mehr Radwege geben muß, gerade außerorts, weil auf der Straße zu gefährlich für Radfahrer. Dann werden Radwege gebaut und die Radfahrer fahren weiter auf der Straße. Nicht alle, aber doch viele. Den Sinn verstehe ich auch nicht. Ich würde immer den Radweg bevorzugen. Man fährt dort viel entspannter, die Gefahr, umgefahren zu werden, ist dank räumlicher Trennung kaum vorhanden.
Zitat:
@birscherl [url=https://www.motor-talk.de/.../...t-autofahrer-schuld-t7003874.html?...]schrieb am 20. Dezember 2020
Zurück zum Thema: Wer meint, dass 1–3 Sekunden vor dem Überholen eines Fahrradfahrers außerorts sinnvoll ist und nach der StVO eine Ankündigung darstellt, ist noch nie auf einem Fahrrad oder in einem Auto gesessen. Verständlich, dass dann solche Fehlinterpretationen herauskommen. Weder der Autofahrer noch der Radler haben in dieser 1–3 Sekunden irgendeine Chance, auf irgendetwas zu reagieren.
Wieso sollten bis zu 3sek. nicht reichen?
Das sind bei 70kmh fast 60m. Da sollte jeder PKW genügend Platz und Zeit haben die Geschwindigkeit anpassen zu können.
Zitat:
@reox schrieb am 20. Dezember 2020 um 10:25:27 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 19. Dezember 2020 um 23:45:35 Uhr:
Du bringst jetzt Situationen hier rein, die mit der Ausgangsfrage nix zu tun haben.
Der TE schreibt im Ausgangsbeitrag vom Anhupen während des Überholvorganges. Das ist mir auch passiert.
Ja, das hast du geschrieben:
Zitat:
@reox schrieb am 19. Dezember 2020 um 22:52:48 Uhr:
Ich habe ich eine ähnliche Situation selbst auf dem Rad erlebt. Der Autofahrer quetscht sich mit ca. 30cm Abstand vorbei und drückt genau auf meiner Höhe auf die Hupe.
Wo aber bitte ist beim TE die Rede von 30 cm Abstand? Er hat vielmehr von genügend Abstand geschrieben.
Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob nun einer in 2 m Abstand vorbeifährt und hupt oder in 30 cm und dann vielleicht auch noch mit Dauerhupe.
Also, deine persönlichen Erfahrungen, die nichts mit der Frage des TEs zu tun haben, gehören hier einfach nicht hin, denn dann kommen andere mit ihren persönlichen Erfahrungen mit Radfahrern und schon habt ihr mit eueren Problemen diesen Thread geentert.
Also meine Bitte, bleibt beim dem Szenario des TEs, denn für alles andere ist der Aufregerthread da.
Gruß
Uwe
Zitat:
@NDLimit schrieb am 20. Dezember 2020 um 11:13:21 Uhr:
+1
Doppel +
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 20. Dezember 2020 um 10:50:02 Uhr:
Er tut das, weil er sich über die vielen Radfahrer ärgert, die auf der Landstraße fahren, obwohl nebenan ein breiter, gut ausgebauter Radweg verläuft.
Das kann aber auch täuschen. Wenn man sich manchen Radweg genauer anschaut, dann liegen da alle paar Meter Scherben. Baumwurzeln wölben den Asphalt nach oben, es gibt bei Feldenfahrten unangenehme Randsteine oder andere unerfreuliche Dinge, die dem Radfahrer das Leben schwer machen. Leider hat man seltenst einen top-gepflegten zwei spurigen Schnell-Radweg wie man sie in den Niederlanden kennt und auch schnelles Radfahren zum Vergnügen machen.
Ich brauche aber auch keinen anzuhupen. Ein fast 35j. alter Diesel sorgt ganz ohne Hupe dafür, dass Radfahrer und Fußgänger Platz machen.
Zitat:
@Anselm-M [url=https://www.motor-talk.de/.../...t-autofahrer-schuld-t7003874.html?...]schrieb am 20. Dezember 2020
Ich brauche aber auch keinen anzuhupen. Ein fast 35j. alter Diesel sorgt ganz ohne Hupe dafür, dass Radfahrer und Fußgänger Platz machen.
🙄