Autofahrer hupt, Radfahrer stürzt, Autofahrer schuld?
Moin,
vorweg, die Frage ist rein theoretisch. Gestern sprach ich mit mehreren Leuten darüber, dass immer mehr Radfahrer hier in der Gegend auf der Straße fahren (außerorts), obwohl ein gut ausgebauter Radweg neben der Straße langführt.
Dabei kam folgende Frage auf: Ein Radfahrer fährt auf der Landstraße, der Autofahrer kann wegen Gegenverkehr oder mangelnder Sicht nach vorne nicht überholen und ärgert sich, dass der Radfahrer auf der Straße fährt. Oder aber er kann sofort überholen, ärgert sich aber trotzdem.
In beiden Fällen hupt er den Radfahrer kurz vor oder während des Überholens an.
Der Radfahrer erschreckt sich und kommt dadurch zu Fall.
Hat der Autofahrer jetzt eine Schuld am Sturz des Radfahrers, da er ja den Sturz durch das Hupen und das darauffolgende Erschrecken verursacht hat?
Meine Überlegungen dazu: Hupen ist erlaubt, wenn man sich oder einen anderen in Gefahr sieht und darauf aufmerksam machen oder warnen will. Der Radfahrer fährt auf der Straße, was eine Gefahr für ihn darstellt. Folglich ist das Hupen erlaubt (auch wenn es hier wohl dann eher aus Ärger und zur Maßregelung erfolgt).
Weiterhin ist das Hupen ein Vorgang, der durchaus im Straßenverkehr vorkommt. Sollte also einen anderen Verkehrsteilnehmer nicht so aus dem Konzept bringen, dass er stürzt oder einen Unfall baut.
Mein Fazit daher: Sofern der Autofahrer genügend Abstand zum Fahrradfahrer eingehalten hat, trifft ihn keine rechtliche Schuld, auch wenn der Sturz durch sein Hupen ausgelöst wurde.
Eine Bitte noch: Bitte keine Diskussionen über ein generelles Auto-Radfahrer-Problem, keine moralische Schulddiskussion.
PS: Nach meiner Recherche ist der Radfahrer verpflichtet, einen entsprechend beschilderten Radweg zu benutzen (ich meine, die Regelung war zwischenzeitlich mal aufgehoben, aber besteht mittlerweile wieder). Gehen wir hier also davon aus, dass es sich um einen "echten" Radweg mit entsprechendem Verkehrszeichen handelt.
128 Antworten
im grunde läuft das auf eine moraldiskussion hinaus:
ist da eine gefahrensituation überholst du den radfahrer lieber nicht.
warum also hupe wen du neben ihn bist das ist bescheuert. und wie du richtig anmerkst kann er sich vielleicht dabie erschrecken und stürzen - dann hast du unnötig eine gefahr erzeugt - mit pech überrollt ihn der hintermann...oder der gegenverkehr je nachdem.
also lass das maßregeln und hupen einfach sein.
der radfahrer wird seine gründe haben warum er gerade nicht den radweg nutzt, die können sein:
- es ist gar keine reiner radweg sondern mit fußgängern zu teilen. das ist dann gefahr für die fußgänger in schnellem tempo da langzufahren. springt dir einer vors rad bist du ordentlich in der haftung
- der radweg uneben, vieleicht so dass zügiges radfahren (zb mit dem rennrad) hier nicht möglich ist
- der radweg hat einige einmündungen oder grundstücksausfahrten mit deren gefahr (dem übersehenwerden durch autofahrer) er sich bewußt ist und benutzt deshalb die straße
- der radweg ist nicht beräumt sondern voll glitschigem laub oder anderen geschichten
- auf dem radweg ist irgendwo eine baustelle
- der radweg ist gepflastert (was etwas schlechter rollt als asphalt)
- der radweg ist nass/pfützig weil es geregnet hat während die fahrbar schon trockengefahren ist
im grund sollte es dich als autofahrer einfach nichts angeht warum er dort fährt, selbst dann nicht wenn der radweg verpflichtend ist. du kannst es ja der polizei melden aber ihn deshalb anzuhupen gehört sich einfach nicht. die hupe ist auch laut.....wie schon geschrieben als überholsignal aus 50 meter entfernung kann man das machen aber doch bitte nicht direkt hinter oder neben dem radfahrer....und selbst aus 50 meter ist quatsch denn der radfahrer hört dich normalerweise (das hupen als überholsignal ist sicherlich eher von auto zu auto/lkw/trekker gedacht)
hupst du autofahrer an die zu schnell sind. hupt du autofahrer an die bei dunkelgelb über die ampel fahren anstelle zu bremsen. hupst du autofahrer an die bei grünen blechpfleil nicht halten. hupst du autofahrer an die beim stoppschild nicht 21.22. hupst du autofahrer an die keinen schulterblick beim abbiegen machen. hupst du lkw fahrer an die im stadtverkehr nicht mit schritttempo abbiegen. hupst du autofahrer an weil die ihr smarthphon bedienen?
du kämst wenn du da konsequent wärst aus dem hupen gar nicht mehr raus. jeder macht da irgendwas was in deinen augen oder auch ganz allgemein nicht zulässig ist. aber beim radfahrer den du gerade neben dir hast gedenkst du dass zu tun, ihn zu maßregeln, den oberlehrer zu spielen, fühlst dich noch gut dabei ihn auf seine (in deinen augen) fehler hinzuweisen, begründest das gar noch mit gefahren die er sich durch sein auf der straße fahren aussetzt.
lleben und leben lassen. gegenseitige vorsicht und rücksichtnahme. letzteres steht sogar in der stvo (relativ weit vorne). zurück rücksichtname gehört in meinen augen auch, dass ich radfahrer nicht anhupe, auch dann nicht wenn sie evtl die straße benutzen obwohl ein benutzungspflichtiger räumter breiter sicherher radweg nebenan ist.
wenn diese argumentation als einsicht noch nicht ausreicht dann: schlimm genug das der radfahrer den lärm und dreck der autos ertragen muss. der möchte von a nach b genau wie du.
Rücksichtsvoll gegenüber dem lesenden, wäre es auch, Groß und Kleinschreibung zu beachten, Absätze einzufügen und vor Absenden des Posts wenigstens die gröbsten Fehler noch zu korrigieren.
Vielen Dank.
Zitat:
- es ist gar keine reiner radweg sondern mit fußgängern zu teilen. das ist dann gefahr für die fußgänger in schnellem tempo da langzufahren. springt dir einer vors rad bist du ordentlich in der Haftung
Ach soo der Radfahrer hat keinen Bock, wegen den Fußgängern aufzupassen und fährt deswegen auf der Straße. Darf er ja und wenn nicht muss der Autofahrer aufgrund seiner höheren Betriebsgefahr eh auf ihn Rücksicht nehmen.
Da haben wir wieder die Rosinenpickerei, die sich immer mehr Radfahrer herausnehmen.
Wer darf der kann.....
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Nein Radfahrer haben genauso Nachteile und Behinderungen in Kauf zu nehmen und genauso auf "schwächere" VT Rücksicht zu nehmen. Dieses immer da fahren wo es für sie am bequemsten, besten, schnellsten usw ist, gehört unterbunden.
Z. B. Ein Radfahrer der erst auf der Straße fährt, die rote Ampel dann aber auf dem Radweg "umfährt" begeht einen Rotlichtverstoß, zumindest sollte das genauso geahndet werden.
Dazu sollte dann auch entsprechend der vorhandenen Führerscheine geahndet werden.
Also sofern der Radfahrer einen Führerschein besitzt sollte er für den Rotlichtverstoß und alle anderen Verstöße gemäß den Autofahrer Sätzen bestraft werden inkl allen Konsequenzen für den Autoführerschein. Der Narrenfreiheit muss ein Ende gesetzt werden.
Wenn ein Radfahrer einen entsprechenden Rotlichtverstoss begeht, kann er seinen Führerschein auch heute schon abgeben müssen.
Hallo Phiraos
Wenn schon dann für alle, wenn du als
Fußgänger einen Regelverstoß begehst
z.b. Rote Ampel dann deine Regeln anwenden
und soweit ich weiß darf man auch ohne
Führerschein mit dem Rad fahren
also wird dein Problem nur noch größer.
@newt3
Nochmal zur Erinnerung: Es geht hier um einen fiktiven Fall und eigentlich nur um die Haftungs- und Schuldfrage, nicht um moralische Beurteilung.
Trotzdem will ich zwei Dinge nicht so stehen lassen:
Wenn jemand bei gelb über die Ampel fährt, keinen Schulterblick macht, am Grünpfleil nicht anhält, würd eich natürlich nicht hupen. Einfach, weil es mich nicht tangiert. Dadurch werde ich weder gefährdet noch irgendwie behindert. Hält jemand am Stopschild nicht an und nimmt mir die Vorfahrt, würde ich hupen. Dann bin ich aber auch direkt betroffen und gefährdet durch dieses Fahrmanöver. Fährt derjenige vor mir, bin ich durch seine Fahrweise nicht gefährdet.
Wenn ein Radweg ein kombinierter Fuß- Radweg ist, dann müssen beide auf einander Rücksicht nehmen. Der Radfahrer mehr, weil er schneller ist. Das ist eben kein Grund, einen Radweg nicht zu benutzen. Denn es ist ein RadWEG, keine Radbahn oder Fahrradrennstrecke, auf der man ohne störende Hindernisse so schnell fahren kann, wie man will. Die Pflicht zur Anpassung der Geschwindigkeit und Rücksichtnahme gilt auch für Radfahrer.
Dasselbe gilt für Grundstücksausfahrten, nassen Straßenbelag, Querfugen. Auch damit kann man einen Radweg ohne Probleme benutzen, wenn man die Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpasst, wie man es auch von Autofahrern erwartet. Man würde ja auch keinen Bauer mit dem Mähdrescher auf der Autobahn haben wollen, weil es mit dem großen Gerät viel bequemer ist als auf der engen kurvigen Landstraße.
Ausnahmen, warum man nicht auf dem Radweg fährt, wäre für mich:
- Baustelle, die den Radweg unbefahrbar macht (dann sind aber auch i.d.R. entsprechende Hinweisschilder angebracht)
- absolut desolater Zustand des Radwegs (kenne ich hier nicht, sind oft besser als die Straßen, weil neuer)
- Schnee liegt auf dem Radweg, auf der Straße ist geräumt/gestreut.
Abseits aller Meinungsverschiedenheiten wünsche ich euch allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2021.
Möge die Macht des Vernünftigseins , egal mit welchem Verkehrsmittel, auch 2021 mit euch sein.