Autofahrer hupt, Radfahrer stürzt, Autofahrer schuld?
Moin,
vorweg, die Frage ist rein theoretisch. Gestern sprach ich mit mehreren Leuten darüber, dass immer mehr Radfahrer hier in der Gegend auf der Straße fahren (außerorts), obwohl ein gut ausgebauter Radweg neben der Straße langführt.
Dabei kam folgende Frage auf: Ein Radfahrer fährt auf der Landstraße, der Autofahrer kann wegen Gegenverkehr oder mangelnder Sicht nach vorne nicht überholen und ärgert sich, dass der Radfahrer auf der Straße fährt. Oder aber er kann sofort überholen, ärgert sich aber trotzdem.
In beiden Fällen hupt er den Radfahrer kurz vor oder während des Überholens an.
Der Radfahrer erschreckt sich und kommt dadurch zu Fall.
Hat der Autofahrer jetzt eine Schuld am Sturz des Radfahrers, da er ja den Sturz durch das Hupen und das darauffolgende Erschrecken verursacht hat?
Meine Überlegungen dazu: Hupen ist erlaubt, wenn man sich oder einen anderen in Gefahr sieht und darauf aufmerksam machen oder warnen will. Der Radfahrer fährt auf der Straße, was eine Gefahr für ihn darstellt. Folglich ist das Hupen erlaubt (auch wenn es hier wohl dann eher aus Ärger und zur Maßregelung erfolgt).
Weiterhin ist das Hupen ein Vorgang, der durchaus im Straßenverkehr vorkommt. Sollte also einen anderen Verkehrsteilnehmer nicht so aus dem Konzept bringen, dass er stürzt oder einen Unfall baut.
Mein Fazit daher: Sofern der Autofahrer genügend Abstand zum Fahrradfahrer eingehalten hat, trifft ihn keine rechtliche Schuld, auch wenn der Sturz durch sein Hupen ausgelöst wurde.
Eine Bitte noch: Bitte keine Diskussionen über ein generelles Auto-Radfahrer-Problem, keine moralische Schulddiskussion.
PS: Nach meiner Recherche ist der Radfahrer verpflichtet, einen entsprechend beschilderten Radweg zu benutzen (ich meine, die Regelung war zwischenzeitlich mal aufgehoben, aber besteht mittlerweile wieder). Gehen wir hier also davon aus, dass es sich um einen "echten" Radweg mit entsprechendem Verkehrszeichen handelt.
128 Antworten
Sicher gibt es auch schelchte Radwege mit Schlaglöchern, Baumwurzeln usw. Ich rede hier aber wirklich von einem guten Radweg neuerer Bauart. Nicht ashpahltiert, sondern mit diesen hellen Betonplatten(?) gelegt. Räumlich von der Fahrbahn durch einen mindestens zwei Meter breiten Grünstreifen mit Bäumen bzw. Graben getrennt. Ich kenne den Weg gut, gehe da oft mit dem Hund lang (kombinierter Rad- und Fußweg). Breit genug, dass zwei entgegenkommende aneinandervorbeifahren können, ohne dass eienr ausweichen muß.
Hier ist es eher so, dass die Landstraße an den Rändern zerbröckelt und Schlaglöcher hat, was natürlich dazu führt, dass die Radfahrer nicht am Rand, sondern mehr zur Mitte der Spur hin fahren.
Die Überlandradwege werden planungsrechtlich mit der deutlichen Reduzierung der bestehenden Gefahrenlage begründet. Die ist sozusagen amtlich, wenn neben einem solchen Radweg geradelt wird. Dann gibts dort wohl auch eine hupberechtigende Gefahrenlage beim Überholen.
birscherl bleib bei deinen Leisten! Ich erklär dir deinen Job doch auch nicht. 😁
Hier gibts eine schöne "Hupe" ... klick ... 🙂🙂🙂
Die persôhnlichen angriffe die hier abgeschickt werden sind nicht von Nub und Beitragsregeln gedeckt.
Somit erregt das mein Missfallen.
Ich habe was dagegen, wenn Schreiber nicht in der Lage sind persoenliche Animositaeten nicht aus ihrer Bewertung einer Antwort raus lassen koennen.
Wenn hier nicht sachlich geschrieben wird kann es sein, dass ich hier mal die Adventsruhe mit Nachdruck durchsetze.
Ich bin sicher das hinzubekommen sicher nicht zur Freude des dann betroffenen.
Moorteufelchen
Moderator
Hallo Fehlzündung.
Die Frage im Ausgangsthread hat Berlin Paul richtig beantwortet.
Deine jetzige Argumentation widerspricht jedoch der Ausgangsfrage und somit der folgerichtigen Antwort. Zwischen kurz „pft“ und „trööööööööt“ ist ein himmelweiter Unterschied. Nicht wenige Kfz verwenden die Hupe zur Quittierung der Zentralverriegelung, dies auch nachts mitten im Wohngebiet. Warum es niemand stört? Ist eben nur ein „pft“.
Und genau hier ist der Knackpunkt bezüglich Warnung oder Nötigung. Vor Gericht ( und auf hoher See) werden die Zeitangaben bezüglich der Hupdauer geringfügig streuen.
Gruß
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Kann ich mir auch vorstellen. Ist wie die Lichthupe. Zur Bekanntgabe der Überholabsicht in ausreichendem Abstand und kurzes Betätigen erlaubt. In Verbindung mit massivem Betätigen und dichtem Auffahren aber Nötigung.
@fehlzündungZitat:
@fehlzündung schrieb am 20. Dezember 2020 um 10:50:02 Uhr:
Wie gesagt, es ging ja hier um ein rein fiktives Szenario, was wäre wenn....?Es war schon so gemeint, dass der Autofahrer während des Überholvorgangs den Radfahrer deutlich anhupt (nicht nur für einen Sekundenbruchteil auf die Hupe hauen). ...
Welcher Abstand zum Radler ist in dieser fiktiven Situation, deiner Meinung nach, genügend/ausreichend?
Da erleichtern dashcams die Sachaufklärung. Radler verwenden da häufig actioncams, was ein wenig problematisch ist.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 20. Dezember 2020 um 11:05:57 Uhr:
Wieso sollten bis zu 3sek. nicht reichen? Das sind bei 70kmh fast 60m. Da sollte jeder PKW genügend Platz und Zeit haben die Geschwindigkeit anpassen zu können.
Warum das nicht reicht: Gehupt wird 3s = 60 m hinter dem Radler. Der Schall braucht 0,2 s, bis er beim Radler ist, der Radler hört das, hat – wenn’s schnell ist – 0,8 s Reaktionszeit. Das Auto ist dann nur noch 40 m dahinter. Reaktions- + Anhalteweg sind bei 70 km/h ca. 21 m + 49 m = 70 m. Wenn’s den Radler jetzt reißt und er einen Schlenker macht, knallt’s unweigerlich. Selbst wenn der Reaktionsweg bei 0 ist, weil der Autofahrer schon auf den Radler voll konzentriert ist, ist immer noch eine Unterdeckung von knapp 10 m da.
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Dezember 2020 um 12:18:24 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 20. Dezember 2020 um 11:05:57 Uhr:
Wieso sollten bis zu 3sek. nicht reichen? Das sind bei 70kmh fast 60m. Da sollte jeder PKW genügend Platz und Zeit haben die Geschwindigkeit anpassen zu können.Warum das nicht reicht: Gehupt wird 3s = 60 m hinter dem Radler. Der Schall braucht 0,2 s, bis er beim Radler ist, der Radler hört das, hat – wenn’s schnell ist – 0,8 s Reaktionszeit. Das Auto ist dann nur noch 40 m dahinter. Reaktions- + Anhalteweg sind bei 70 km/h ca. 21 m + 49 m = 70 m. Wenn’s den Radler jetzt reißt und er einen Schlenker macht, knallt’s unweigerlich. Selbst wenn der Reaktionsweg bei 0 ist, weil der Autofahrer schon auf den Radler voll konzentriert ist, ist immer noch eine Unterdeckung von knapp 10 m da.
Da helfen die Transversalwellen, da sie schneller sind als die Longitudinalwellen. Also Lichthupe. Langsam wird es abenteuerlich.
Gruß
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Dezember 2020 um 12:18:24 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 20. Dezember 2020 um 11:05:57 Uhr:
Wieso sollten bis zu 3sek. nicht reichen? Das sind bei 70kmh fast 60m. Da sollte jeder PKW genügend Platz und Zeit haben die Geschwindigkeit anpassen zu können.Warum das nicht reicht: Gehupt wird 3s = 60 m hinter dem Radler. Der Schall braucht 0,2 s, bis er beim Radler ist, der Radler hört das, hat – wenn’s schnell ist – 0,8 s Reaktionszeit. Das Auto ist dann nur noch 40 m dahinter. Reaktions- + Anhalteweg sind bei 70 km/h ca. 21 m + 49 m = 70 m. Wenn’s den Radler jetzt reißt und er einen Schlenker macht, knallt’s unweigerlich. Selbst wenn der Reaktionsweg bei 0 ist, weil der Autofahrer schon auf den Radler voll konzentriert ist, ist immer noch eine Unterdeckung von knapp 10 m da.
In deiner Rechnung gehst du davon aus, dass der PKW seine Geschwindigkeit nicht reduziert, in dem Moment wo er den Fahrradfahrer wahrnimmt.
Das muss er aber, da vor ihm ein langsamer Verkehrsteilnehmer ist.
Zitat:
@reox schrieb am 20. Dezember 2020 um 12:08:12 Uhr:
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 20. Dezember 2020 um 10:50:02 Uhr:
Wie gesagt, es ging ja hier um ein rein fiktives Szenario, was wäre wenn....?Es war schon so gemeint, dass der Autofahrer während des Überholvorgangs den Radfahrer deutlich anhupt (nicht nur für einen Sekundenbruchteil auf die Hupe hauen). ...
@fehlzündungWelcher Abstand zum Radler ist in dieser fiktiven Situation, deiner Meinung nach, genügend/ausreichend?
Der Abstand, den man zum gefahrlosen überholen eines Radfahrers einhalten muss oder sollte. Ich meine, mal was von 1,5 m Seitenabstand gelesen zu haben. Mehr geht natürlich auch, wenn die Verkehrssituation es hergibt.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 20. Dezember 2020 um 12:34:50 Uhr:
In deiner Rechnung gehst du davon aus, dass der PKW seine Geschwindigkeit nicht reduziert, in dem Moment wo er den Fahrradfahrer wahrnimmt. Das muss er aber, da vor ihm ein langsamer Verkehrsteilnehmer ist.
Nö. Entweder es ist Platz zum Überholen, dann kann ich das per Hupe ankündigen und muss die Geschwindigkeit nicht reduzieren. Oder es ist kein Platz zum Überholen, dann muss ich bremsen, darf aber nicht hupen, weil ich ja nicht überholen kann.
Hupen setzt immer voraus, dass ich auch überholen kann.
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Dezember 2020 um 12:44:36 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 20. Dezember 2020 um 12:34:50 Uhr:
In deiner Rechnung gehst du davon aus, dass der PKW seine Geschwindigkeit nicht reduziert, in dem Moment wo er den Fahrradfahrer wahrnimmt. Das muss er aber, da vor ihm ein langsamer Verkehrsteilnehmer ist.Nö. Entweder es ist Platz zum Überholen, dann kann ich das per Hupe ankündigen und muss die Geschwindigkeit nicht reduzieren. Oder es ist kein Platz zum Überholen, dann muss ich bremsen, darf aber nicht hupen, weil ich ja nicht überholen kann.
Hupen setzt immer voraus, dass ich auch überholen kann.
Du musst deine Geschwindigkeit den Umständen anpassen.
Wenn vor dir ein langsamer, noch dazu gefährdeter, Verkehrsteilnehmer ist, runter vom Gas.
Paragraf 1, Rücksichtnahme ge?enüber allen Verkehrsteilnehmer.
Überholen Kannst du auch mit 60, 50 oder weniger. Was verlierst du dadurch?
Irgendwie merke ich das viel in dem Forum Probleme haben einen Radfahrer im Verkehr zu überholen. Bzw. Ist es wohl eine große Kraftanstrengung.....
Da sollte man vielleicht nachdenken wo das Problem ist, das Zweirad auf der Straße oder man selbst.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 20. Dezember 2020 um 12:48:47 Uhr:
Du musst deine Geschwindigkeit den Umständen anpassen. Wenn vor dir ein langsamer, noch dazu gefährdeter, Verkehrsteilnehmer ist, runter vom Gas. Paragraf 1, Rücksichtnahme ge?enüber allen Verkehrsteilnehmer. Überholen Kannst du auch mit 60, 50 oder weniger. Was verlierst du dadurch?
Wenn ich auf der Bundesstraße mit 100 km/h fahre und vor mir ein Radler auftaucht, den ich bequem auf der Gegenspur überholen kann, muss ich nicht runter vom Gas und mit 50 an ihm vorbeizockeln. "Geschwindigkeit den Umständen anpassen" heißt nicht, dass ich wegen jeder potentieller abstrakter Gefahr bremsen muss, sonst dürfte ich erst gar nicht losfahren.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 20. Dezember 2020 um 12:51:49 Uhr:
Irgendwie merke ich das viel in dem Forum Probleme haben einen Radfahrer im Verkehr zu überholen. Bzw. Ist es wohl eine große Kraftanstrengung …
Den Eindruck hab ich auch.