Autofahrer hupt, Radfahrer stürzt, Autofahrer schuld?

Moin,

vorweg, die Frage ist rein theoretisch. Gestern sprach ich mit mehreren Leuten darüber, dass immer mehr Radfahrer hier in der Gegend auf der Straße fahren (außerorts), obwohl ein gut ausgebauter Radweg neben der Straße langführt.

Dabei kam folgende Frage auf: Ein Radfahrer fährt auf der Landstraße, der Autofahrer kann wegen Gegenverkehr oder mangelnder Sicht nach vorne nicht überholen und ärgert sich, dass der Radfahrer auf der Straße fährt. Oder aber er kann sofort überholen, ärgert sich aber trotzdem.

In beiden Fällen hupt er den Radfahrer kurz vor oder während des Überholens an.

Der Radfahrer erschreckt sich und kommt dadurch zu Fall.

Hat der Autofahrer jetzt eine Schuld am Sturz des Radfahrers, da er ja den Sturz durch das Hupen und das darauffolgende Erschrecken verursacht hat?

Meine Überlegungen dazu: Hupen ist erlaubt, wenn man sich oder einen anderen in Gefahr sieht und darauf aufmerksam machen oder warnen will. Der Radfahrer fährt auf der Straße, was eine Gefahr für ihn darstellt. Folglich ist das Hupen erlaubt (auch wenn es hier wohl dann eher aus Ärger und zur Maßregelung erfolgt).

Weiterhin ist das Hupen ein Vorgang, der durchaus im Straßenverkehr vorkommt. Sollte also einen anderen Verkehrsteilnehmer nicht so aus dem Konzept bringen, dass er stürzt oder einen Unfall baut.

Mein Fazit daher: Sofern der Autofahrer genügend Abstand zum Fahrradfahrer eingehalten hat, trifft ihn keine rechtliche Schuld, auch wenn der Sturz durch sein Hupen ausgelöst wurde.

Eine Bitte noch: Bitte keine Diskussionen über ein generelles Auto-Radfahrer-Problem, keine moralische Schulddiskussion.

PS: Nach meiner Recherche ist der Radfahrer verpflichtet, einen entsprechend beschilderten Radweg zu benutzen (ich meine, die Regelung war zwischenzeitlich mal aufgehoben, aber besteht mittlerweile wieder). Gehen wir hier also davon aus, dass es sich um einen "echten" Radweg mit entsprechendem Verkehrszeichen handelt.

128 Antworten

Zitat:

@reox schrieb am 19. Dezember 2020 um 22:34:08 Uhr:


Dass du deine Hupe, aus dem gedämmten Innenraum heraus, einschätzt, ist dir klar...?

Mein Auto ist kein Einzelstück, so dass ich als Fußgänger die Hupe schon mal bei einem anderen Fahrzeug gehört habe.

NDLimit hat ja gerade geschrieben, dass du dich gerne für die Interessen der Fahrradfahrer einsetzt. Das sei dir gegönnt und nur zur Information, ich würde in der Situation überhaupt nicht hupen (ist albern), sondern einfach nur mit großem Abstand vorbeifahren.

Auch, wenn ich mal gerade nicht einen Radfahrer überholen kann, gehöre ich zu den Autofahrern, die einen Mega-Abstand zum Radfahrer halten. Ich verstehe nicht, dass viele Autofahrer dem Fahrrad auf 1 m auffahren. Dadurch kommen sie auch nicht schneller vorbei.

Gruß

Uwe

Das eben meinte sich, es sollten sich eben alle an die Regeln halten.

Dir ist es nun in der Stadt passiert und eben nicht wie im Eröffnungsthread auf der Landstraße. Somit ist das ja doch irgenwie eigentlich ein bissl OT, oder?

Edit: Es passt eher ein wenig zu dem falsch verlinkten Urteil von birscherl 🙂

Allgemein angemerkt: Nachträgliche Editierungen könnte man durchaus kennzeichnen 🙂

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. Dezember 2020 um 22:56:18 Uhr:


Das eben meinte sich, es sollten sich eben alle an die Regeln halten.

Dir ist es nun in der Stadt passiert und eben nicht wie im Eröffnungsthread auf der Landstraße. Somit ist das ja doch irgenwie eigentlich ein bissl OT, oder?

Edit: Es passt eher ein wenig zu dem falsch verlinkten Urteil von birscherl 🙂

Ich wollte nur verdeutlichen, welche Auswirkungen ein Hupen neben einem Radler haben kann. Die Wirkung von Schalldruck ist inner- u. ausserorts sicher nicht unterschiedlich.

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Doch, das ist es.... wenn ich außerorts mit oderdemtlichen Abstand meine Hupe, welche glaube ich vom KVBA zugelassen wurde, hupe, dann ist das anders als innerorts.

Aber wir sprechen scheinbar aneinander vorbei oder Du willst einen anderen Radfahrer, der auch Verständnis für Autofahrer hat, nicht verstehen 🙂

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. Dezember 2020 um 23:01:24 Uhr:


Allgemein angemerkt: Nachträgliche Editierungen könnte man durchaus kennzeichnen 🙂

erledigt

Wollest du mich zitieren?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. Dezember 2020 um 23:05:33 Uhr:


Doch, das ist es.... wenn ich außerorts mit oderdemtlichen Abstand meine Hupe, welche glaube ich vom KVBA zugelassen wurde, hupe, dann ist das anders als innerorts.

Aber wir sprechen scheinbar aneinander vorbei oder Du willst einen anderen Radfahrer, der auch Verständnis für Autofahrer hat, nicht verstehen 🙂

Ich werde nicht bestreiten, dass es Radler gibt, die damit rechnen, dass sie angehupt werden.

So wie du sicherlich nicht bestreitest, dass es Radler gibt, die

nicht

damit rechnen, dass sie während eines Überholvorganges angehupt werden.

Nein, ich bin nicht unbedingt der Freund von Vollzitaten. Zumindest nicht in einem Faden, der recht klar verfolgbar ist. 🙂

Ok, ich stelle meine Meinung nochmals ausführlich dar:

Anhupen eines Radfahrers in einer engen Straße innerorts: nicht ok (aber nicht Thema im Ausgangsthread)
Nutzung der Landstraße durch Radfahrer bei vorhandenem Radweg: nicht ok
Nutzung der Landstraße durch Radfahrer ohne Radweg: Hupen aus ausreichender Entfernung ohne Gefährdung zur Warnung i. O.
Nutzung der Landstraße durch Radfahrer ohne Radweg und keine gefahrfahrlose Überholung möglich: abbremsen, später überholen.

Ist doch einfach ganz einfach, oder? 🙂

@reox

Du bringst jetzt Situationen hier rein, die mit der Ausgangsfrage nix zu tun haben.

Ich finde es immer etwas ärgerlich, wenn ein Thread für die persönliche Problembewältigung geentert werden. Das führt dann dazu, dass andere das dann auch machen und schon haben wir hier eine Diskussion Gemecker der Radfahrer gegen Autofahrer und umgekehrt, Autofahrer gegen Radfahrer.

Wollen wir das? Nein, denn dafür ist der Aufregerthread da.

Gruß

Uwe

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. Dezember 2020 um 21:17:00 Uhr:


Das erkläre mir bitte mal. Ein User bringt eine richtige Behauptung und belegt sie mit einem Gesetztes-Paragraphen, passend zur geschilderten Situation. Du bringst ein ein sachfremdes Beispiel, nett gespickt mit einem wichtig klingenden Urteil, welches auf die im Vorfeld geschilderte Situation absolut nicht passt. Ich bin verwirrt. Aber lieber @birscherl , Du wirst mich sicherlich erhellen können. 🙂

Ich hoffe es. Wobei, wenn schon das bisher Geschriebene nicht verstanden wird, könnte es mit der Erhellung schwierig werden. Aber ich versuch’s:

Ausgangspunkt war

Zitat:

In beiden Fällen hupt er den Radfahrer kurz vor oder während des Überholens an.
Der Radfahrer erschreckt sich und kommt dadurch zu Fall.

Die StVO schreibt dagegen vor:
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.

Wenn während des Überholens gehupt wird, ist das keine Ankündigung (Ein Überholen kann ja nur rechtzeitig vor dem Überholen angekündigt werden), somit ist das Hupen nicht zulässig und grundlos.

Die Behauptung von berlin-paul war damit nicht richtig, und er hat sie auch nicht mit einem § belegt, weil der von ihm angeführte § gar nicht zur Situation passt.

Dein von Dir zitiertes Urteil bezieht sich dennoch um eine nicht passende Situation.

Die persönlichen Anfeindungen kannst Du gern sein lassen. 🙂

Der § 5 Abs.5 Satz 1 StVO passt ganz exakt auf die Situation des TE.

Es tut mir sehr leid birscherl, wenn dein Textverständnis es dir nicht erschließen mag, dass ein amtsgerichtliches Urteil zu einer innerörtlichen Situation und damit rechtlich einer anderen Sachlage als beim TE (außerorts), nicht zur hier diskutierten Situation passt. Aber das liegt wohl daran, dass du dich nicht oft mit solchen Dingen befasst. Deshalb ist es auch unspannend für an der Sache interessierte user, wenn du aus mir unbekannten Gründen versuchst dich an mir abzuarbeiten. Letzteres ist mir nicht wichtig und das OT-Geschwurbel ist sowieso unerwünscht. Gegen deine falsche Rechtsansicht habe ich übrigens garnichts. Die solltest du aber ohne persömliche Anfeindungen äußern.

Ankündigen kann man das Überholen solange man nicht vorbei ist. So ca. 1-3sec vor dem Vorbeifahren dürfte es im sinnvollen Rahmen sein.

Wenn ich den TE richtig verstehe, hupt der (fiktive) Autofahrer, weil er sich über den Radfahrer ärgert, will das aber im Nachhinein als Warnung vor einer Gefahr darstellen. Wie schon gesagt wurde: Das dürfte je nachdem, an welchen Richter man gerät, unterschiedlich ausgehen.

In jedem Fall ist der fiktive Autofahrer natürlich ein unbeherrschter Idiot.

Zitat:

@Shoggoth schrieb am 20. Dezember 2020 um 03:51:35 Uhr:



In jedem Fall ist der fiktive Autofahrer natürlich ein unbeherrschter Idiot.

Naja, unbeherrscht ist der fiktive Autofahrer zweifelsfrei.
Ein Idiot ist er wohl erst, wenn er vor dem Richter sagt er hätte aus Frust gehupt anstatt den Radfahrer zu warnen. 🙂

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