Autofahrer hupt, Radfahrer stürzt, Autofahrer schuld?
Moin,
vorweg, die Frage ist rein theoretisch. Gestern sprach ich mit mehreren Leuten darüber, dass immer mehr Radfahrer hier in der Gegend auf der Straße fahren (außerorts), obwohl ein gut ausgebauter Radweg neben der Straße langführt.
Dabei kam folgende Frage auf: Ein Radfahrer fährt auf der Landstraße, der Autofahrer kann wegen Gegenverkehr oder mangelnder Sicht nach vorne nicht überholen und ärgert sich, dass der Radfahrer auf der Straße fährt. Oder aber er kann sofort überholen, ärgert sich aber trotzdem.
In beiden Fällen hupt er den Radfahrer kurz vor oder während des Überholens an.
Der Radfahrer erschreckt sich und kommt dadurch zu Fall.
Hat der Autofahrer jetzt eine Schuld am Sturz des Radfahrers, da er ja den Sturz durch das Hupen und das darauffolgende Erschrecken verursacht hat?
Meine Überlegungen dazu: Hupen ist erlaubt, wenn man sich oder einen anderen in Gefahr sieht und darauf aufmerksam machen oder warnen will. Der Radfahrer fährt auf der Straße, was eine Gefahr für ihn darstellt. Folglich ist das Hupen erlaubt (auch wenn es hier wohl dann eher aus Ärger und zur Maßregelung erfolgt).
Weiterhin ist das Hupen ein Vorgang, der durchaus im Straßenverkehr vorkommt. Sollte also einen anderen Verkehrsteilnehmer nicht so aus dem Konzept bringen, dass er stürzt oder einen Unfall baut.
Mein Fazit daher: Sofern der Autofahrer genügend Abstand zum Fahrradfahrer eingehalten hat, trifft ihn keine rechtliche Schuld, auch wenn der Sturz durch sein Hupen ausgelöst wurde.
Eine Bitte noch: Bitte keine Diskussionen über ein generelles Auto-Radfahrer-Problem, keine moralische Schulddiskussion.
PS: Nach meiner Recherche ist der Radfahrer verpflichtet, einen entsprechend beschilderten Radweg zu benutzen (ich meine, die Regelung war zwischenzeitlich mal aufgehoben, aber besteht mittlerweile wieder). Gehen wir hier also davon aus, dass es sich um einen "echten" Radweg mit entsprechendem Verkehrszeichen handelt.
128 Antworten
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 19. Dezember 2020 um 17:46:07 Uhr:
...Meine Überlegungen dazu: Hupen ist erlaubt, wenn man sich oder einen anderen in Gefahr sieht und darauf aufmerksam machen oder warnen will. ...
Könntest du dir vorstellen, dass einem Radfahrer auf der Landstraße klar ist, dass er gleich überholt wird, wenn er Motorgeräusche eines ihm folgenden KFZ wahr nimmt?
Wozu muss man dann hupen?
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 19. Dezember 2020 um 17:46:07 Uhr:
Der Radfahrer fährt auf der Straße, was eine Gefahr für ihn darstellt. Folglich ist das Hupen erlaubt (auch wenn es hier wohl dann eher aus Ärger und zur Maßregelung erfolgt).
Dann sollte der Radler von allen angehupt werden, die dazu in der Lage sind. Also auch vom Gegenverkehr und wartenden Querverkehr. Damit wäre der Radler vor den Gefahren der Strassenbenutzung bestmöglich geschützt, oder...
Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass Radfahrer (keine S-Pedelecs) doch mal gern auf den, wenn vorhandenen Radweg ausweichen können. 🙂 Insbesondere die Fraktion, die besonders sportlich unterwegs sein möchte. 🙂
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 19. Dezember 2020 um 20:25:26 Uhr:
...weiterhin sind auch noch andere Faktoren in dem Urteil anders, so war der hupende Autofahrer direkt hinter der älteren Radfahrerin und von kurzem Hupen war auch noch die Rede.In diesem Thread ist aber von kurzem Hupen in einem ausreichenden Abstand die Rede.
Gruß
Uwe
Achso...?
😕
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 19. Dezember 2020 um 17:46:07 Uhr:
...In beiden Fällen hupt er den Radfahrer kurz vor oder während des Überholens an.
...
Zitat:
@reox schrieb am 19. Dezember 2020 um 20:52:02 Uhr:
In diesem Thread ist aber von kurzem Hupen in einem ausreichenden Abstand die Rede.
Achso...?
😕
Nix achso:
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 19. Dezember 2020 um 17:46:07 Uhr:
Mein Fazit daher: Sofern der Autofahrer genügend Abstand zum Fahrradfahrer eingehalten hat,...
Gruß
Uwe
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Ach Gott, das sind so Fälle, für die Gerichte da sind und da bist du dann davon abhängig, was am nächsten Amtsgericht gerade für eine Nase vorne sitzt und was der für Laune hat.
Gericht, hohe See. Man kennt das.
Mir ist auch mal eine, an einer Einmündung wartende, Radlfahrerin vor Schreck samt Rad umgefallen, als ich mit dem Motorrad auf die gleiche Straße einbiegen wollte (wir waren beide Linksabbieger und hätten uns so nix getan).
Alter Japaner, nasskaltes Wetter, Vergaser, Motor eiskalt - man zupft am Gas um den Motor bei Laue zu halten. Ist halt etwas krawallig.
Nix passiert, wieder aufgestanden, kurzes Gespräch, nie wieder gesehen.
Hätte sie sich was gebrochen, wäre der Spass losgegangen. Shit happens. Dafür sind Juristen da, die zerpflücken das.
Zitat:
@Stefan_Raba schrieb am 19. Dezember 2020 um 21:08:16 Uhr:
… Dafür sind Juristen da, die zerpflücken das.
… und wenn die nicht weiterwissen, schauen sie hier ins Forum und lesen, was berlin-paul dazu geschrieben hat. Das ist seiner Meinung nach ja immer richtig, auch wenn er sich wie so oft irrt.
Zitat:
@birscherl schrieb am 19. Dezember 2020 um 21:12:39 Uhr:
Zitat:
@Stefan_Raba schrieb am 19. Dezember 2020 um 21:08:16 Uhr:
… Dafür sind Juristen da, die zerpflücken das.… und wenn die nicht weiterwissen, schauen sie hier ins Forum und lesen, was berlin-paul dazu geschrieben hat. Das ist seiner Meinung nach ja immer richtig, auch wenn er sich wie so oft irrt.
Das erkläre mir bitte mal.
Ein User bringt eine richtige Behauptung und belegt sie mit einem Gesetztes-Paragraphen, passend zur geschilderten Situation.
Du bringst ein ein sachfremdes Beispiel, nett gespickt mit einem wichtig klingenden Urteil, welches auf die im Vorfeld geschilderte Situation absolut nicht passt.
Ich bin verwirrt. Aber lieber @birscherl , Du wirst mich sicherlich erhellen können. 🙂
Wie immer wenn es um Radfahrer geht, gleitet der Thread in sinnlose Diskussionen und endloses Bashing ab. Um ein fiktives Beispiel zu lösen. Nutzlos.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 19. Dezember 2020 um 21:06:09 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 19. Dezember 2020 um 20:52:02 Uhr:
In diesem Thread ist aber von kurzem Hupen in einem ausreichenden Abstand die Rede.
Achso...?
😕[/quoteNix achso:
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 19. Dezember 2020 um 17:46:07 Uhr:
Mein Fazit daher: Sofern der Autofahrer genügend Abstand zum Fahrradfahrer eingehalten hat,...Gruß
Uwe
Wie möchte der TE während des Überholens genügend Abstand einhalten, damit die Hupe nicht zum Erschrecken führt? Wie breit müsste die Straße an dieser Stelle sein?
Kai, ich bin da bei Dir und habe dieses Bashing auch direkt vermutet. Ich bin halt nur dafür, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die jeweiligen Vorschriften halten 🙂
Insofern hoffe ich doch mal, dass Du mich da jetzt nicht mit eingeschlossen hast. 🙂
Zitat:
@reox schrieb am 19. Dezember 2020 um 21:35:44 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 19. Dezember 2020 um 21:06:09 Uhr:
Achso...?
😕[/quoteNix achso:
Wie möchte der TE während des Überholens genügend Abstand einhalten, damit die Hupe nicht zum Erschrecken führt? Wie breit müsste die Straße an dieser Stelle sein?
das kommt auf die Hupe an 🙂
NDLimit hat recht. Meine Hupe hört man auch in einer Entfernung und ebenso kann man sie dosieren. Kurz draufgedrückt gibt es ein kurzes Hüperchen, dass auch keinen zu Tode erschreckt, wenn man mit von 2 m Abstand an einem Fahrradfahrer vorbeifährt.
Von beiden hat der TE geredet, kurzes Hupen und Abstand.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 19. Dezember 2020 um 21:50:04 Uhr:
NDLimit hat recht. Meine Hupe hört man auch in einer Entfernung und ebenso kann man sie dosieren. Kurz draufgedrückt gibt es ein kurzes Hüperchen, dass auch keinen zu Tode erschreckt, wenn man mit von 2 m Abstand an einem Fahrradfahrer vorbeifährt.Von beiden hat der TE geredet, kurzes Hupen und Abstand.
Gruß
Uwe
Dass du deine Hupe, aus dem gedämmten Innenraum heraus, einschätzt, ist dir klar...?
Es ist ja nun bekannt, dass Du gern das Plädoyer für den armen, geschundenen Radfahrer führst. Dies wurde vom TE ja eben nicht gewünscht.
Bleiben wir doch ganz einfach dabei, dass sich beide Arten der VT´s (und die anderen weiterhin auch) an die Regeln halten. Dann muss sich niemand in die Opfer- oder gar Täterrolle gedrängt fühlen. 🙂
Zitat:
@NDLimit schrieb am 19. Dezember 2020 um 22:38:27 Uhr:
@reoxEs ist ja nun bekannt, dass Du gern das Plädoyer für den armen, geschundenen Radfahrer führst. Dies wurde vom TE ja eben nicht gewünscht.
Bleiben wir doch ganz einfach dabei, dass sich beide Arten der VT´s (und die anderen weiterhin auch) an die Regeln halten. Dann muss sich niemand in die Opfer- oder gar Täterrolle gedrängt fühlen. 🙂
Leider habe ich eine ähnliche Situation selbst auf dem Rad erlebt. Der Autofahrer quetscht sich mit ca. 30cm Abstand vorbei und drückt genau auf meiner Höhe auf die Hupe. Da standen mir schon die Haare zu Berge. Alle anderen, die mich davor überholt hatten, haben das nicht getan. Ich habe damit absolut nicht gerechnet. Wir waren auch in der Stadt und es gab keinen benutzungspflichtigen Radweg. Der Autofahrer fand seine Aktion sicher angemessen und vollkommen unproblematisch.
*edit
Ev. legt der TE ja noch dar, in welcher Regel das Hupen während des Überholens formuliert ist.