Autocredit
Mal eine generelle Frage zum Autocredit, hat schon mal jemand den Wagen am ende der Laufzeit zurückgeben? Geht das Problemlos, oder wird es dann teuer? Bei meinem letzten Leasingwagen war die Rückgabe dank Km Abrechnung Problemlos. Ist das beim Autocredit ähnlich?
Auf der VW Seite steht nur "geben Sie das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zurück". Wie sind eure Erfahrungen damit?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Wer will ein vier Jahre altes Auto ohne Garantie usw usw behalten?
Der überwiegende Teil der deutschen Autofahrer. Das
Durchschnittsalteraller in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge liegt bei über 7 (!) Jahren.
53 Antworten
Gehört zwar eher ins Finanzierungsforum, aber egal:
Bei Finanzierung hast du ein verbrieftes Rückgaberecht.
Du kannst den Wagen beim Händler abgeben und wenn die im Finanzierungsvertrag vereinbarte Kilometerleistung eingehalten wurde, dann zahlt er für dich die Schlussrate an die Bank.
Wenn der Wagen immer brav in der Inspektion war und er sauber und gepflegt auf dem Hof vom Händler steht, dann kann er dir vermutlich gar nichts. Geht auch mehr nach Kilometerleistung. Wenn du mehr gefahren bist, dann zieht er dir dafür etwas vom Rückkaufwert ab, das musst du dann selbst an die Bank zahlen.
vielen Dank schonmal, es läuft also dann schon ähnlich wie beim leasing.
Interessant wäre ob schon der ein oder andere mal einen Wagen zurück gegeben hat.
Zitat:
Original geschrieben von iceman666
vielen Dank schonmal, es läuft also dann schon ähnlich wie beim leasing.Interessant wäre ob schon der ein oder andere mal einen Wagen zurück gegeben hat.
Im Golf VI Forum wird es noch nicht viele User geben , die ihren Wagen bereits wieder abgegeben haben.
Schau mal im Golf V Forum oder halt Tiguan usw. nach Erfahrungen über die Abwicklung bei der Rückgabe.
Hier stellt ein User auch die gleiche Frage !
Habe schon zwei Gölfe zurückgegeben, ohne Probleme. Wichtig ist, dass der Wagen keine Kratzer, oder Dellen hat. Schmutzig darf er sein, da er ohnehin vor dem Verkauf aufgearbeitet wird. Wenn der Händler in Insolvenz geht, wird es allerdings nichts mit der Rückgabe.
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Zitat:
Original geschrieben von ronnie60
Wenn der Händler in Insolvenz geht, wird es allerdings nichts mit der Rückgabe.
Hier sehe ich auch das Hauptrisiko bei dieser Finanzierungsvariante. Und das trägt der Kunde quasi ganz allein.
Hallo ,
was hat das mit einer evtl. Insolvenz des Händlers zu tun ?? . Den Vertrag habe ich zwar mit Händler XY abgeschlossen aber die VW Bank ist der Kreditgeber , somit kann ich das Auto bei jedem anderen Händler genauso zurück geben , auslösen , weiterfinanzieren . Das verbriefte Rückgaberecht kommt von der Bank und nicht vom Händler der nur als Vermittler da steht , mehr nicht , ist also ganz easy😉 . In unserem Fuhrpark läuft das regelmäßig ab , wobei die meisten zwar Leasingfzg. sind und ein paar auch nach dem klassischen Autocredit finanziert sind , sind die Grundelemente beider Varianten gleich . Wir haben zwar einen festen VW Partner aber haben auf Grund besserer Konditionen auch schon bei anderen Händlern die Autos zurück gegeben , egal ob Leasing oder normaler Autocredit .
Grüße zwei0
Kann ich so nicht bestätigen.
In meiner Ausfertigung steht oben: Verbrieftes Rückgaberecht zwischen Herrn XXX (also mir) und HÄNDLER.
Unten steht auch noch einmal explizit dabei: Gesonderte Vereinbarung ausschließlich zwischen dem nachfolgend genannten Autohaus und dem Kunden, weshalb das Rückgaberecht auch nur gegenüber dem nachfolgend genannten Autohaus ausgeübt werden kann.
Auch ist der ganze Vertrag derart gestaltet, dass die Vereinbarung wirklich nur zwischen Händler und Käufer besteht.
Im übrigen ist der Verkäufer kein Vermittler von Autos, der Verkäufer ist Verkäufer (daher auch der Name - irgendwie logisch, oder?)
Er vermittelt ausschließlich eine Finanzierung über die Volkswagenbank. Die hat trotzdem keine Pflicht, das Auto zurückzunehmen, ganz im Gegenteil: Der Kunde hat die Pflicht, die Schlussrate zu begleichen.
Alternativ bleibt ihm das Rückgaberecht.
Wenn ihr also Autos auch an andere Händler abgegeben habt, dann wohl nur weil der Rückkaufwert deutlich unter dem vom Händler anvisierten Wiederverkaufspreis gelegen hat, oder?
Steht doch auch explizit auf der VW-Seite:
Verbrieftes Rückgaberecht: Sie geben das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Volkswagen Partner zurück und suchen sich einfach ein neues aus. Dieses Rückgaberecht wird Ihnen von Ihrem Autohaus - weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann - sogar ausdrücklich verbrieft. Das bedeutet für Sie, Ihr Volkswagen Partner trägt das Gebrauchtwagenrisiko und begleicht für Sie bei uns die Schlussrate.
Damit ist doch glasklar, wer die Arschkarte im worst case zieht...
Übrigens bekommt der Händler für die Leasingrücknahme auch noch ne kleine Entschädigung von VAG:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/handel/vertragshandel/articles/239389/
Zitat:
Original geschrieben von zwei0
Das verbriefte Rückgaberecht kommt von der Bank und nicht vom Händler der nur als Vermittler da steht...
Das kann ich mir kaum vorstellen.
Welche Bank "verkauft" neben Krediten auch noch Autos und setzt dazu Autohändler (!) als Vermittler(!) ein...?
Hallo zusammen,
ich muss an dieser Stelle mal eine ganz simple aber blöde Frage stellen. Angenommen ich kaufe jetzt einen Golf mit 1,9% Finanzierung und einer Schlussrate von ca. 7.000,- €. Angenommen der Wagen ist nach 4 Jahren noch ca. 12.000,- - 13.000,- € wert. Was passiert mit der Differenz von 5.000,- €? Kann diese als Anzahlung für einen neuen Wagen genutzt werden?
Grüße, Flo
Meines Wissens ist das verbriefte Rückgaberecht immer nur in Höhe der Schlussrate.
Wenn du also in dieser Situation den Wagen an den Händler zurückgibst, dann freut er sich über ein gleichzeitiges Weihnachts-, Oster-, Nikolaus- und Geburtstagsgeschenk 🙂
Wenn du von der Differenz zwischen Schlussrate und Restwert profitieren willst, dann bleibt dir nix anderes übrig, als den Wagen selbst zu verkaufen.
Zitat:
Original geschrieben von Flo8o
Hallo zusammen,ich muss an dieser Stelle mal eine ganz simple aber blöde Frage stellen. Angenommen ich kaufe jetzt einen Golf mit 1,9% Finanzierung und einer Schlussrate von ca. 7.000,- €. Angenommen der Wagen ist nach 4 Jahren noch ca. 12.000,- - 13.000,- € wert. Was passiert mit der Differenz von 5.000,- €? Kann diese als Anzahlung für einen neuen Wagen genutzt werden?
Grüße, Flo
Sowas wird es nicht geben. Den dann hättest Du die Differrenz ja vorher als teure Rate beglichen.
Ist ja nicht Sinn der Sache. Schließlich ist das Ziel ja Autos an Leute zu verkaufen die sie sich nicht leisten können.
Warum soll es sowas nicht geben?
Wenn ich meine monatliche Rate dermaßen hoch gestalte, oder eine entsprechend hohe Anzahlung mache, dann habe ich eine niedrigere Schlussrate.
Der tatsächliche Wert des Fahrzeuges kann davon abweichen.
Der Händler bezahlt aber immer nur das, was vereinbart wurde (also wenn man von seinem Rückgaberecht gebrauch macht).
Zitat:
Original geschrieben von lordfriedrich
Warum soll es sowas nicht geben?
Wenn ich meine monatliche Rate dermaßen hoch gestalte, oder eine entsprechend hohe Anzahlung mache, dann habe ich eine niedrigere Schlussrate.Der tatsächliche Wert des Fahrzeuges kann davon abweichen.
Der Händler bezahlt aber immer nur das, was vereinbart wurde (also wenn man von seinem Rückgaberecht gebrauch macht).
Und welcher Händler unterschreibt einen solch unsinnigen Vertrag?