Autobahn blockiert - was tun?
Auf einer zweispurigen Autobahn hatte ein SUV Fahrer beim Überholen das Tempo des zu überholenden Fahrzeugs angepasst und war somit auf Augenhöhe des zu überholenden Fahrzeugs geblieben.
Beide Fahrzeuge fuhren mit gleichen Tempo. Hinten hatte sich alles gestaut.
Der Nachfolgende Verkehr konnte nicht vorbei.
Ich konnte einen BMW Fahrer beobachten der sich rechts einreihte und abwartete bis ein Beschleunigungsstreifen (Autobahnauffahrt) dann mal kam. Daraufhin ist er von der rechten Fahrbahn raus auf den Beschleunigungsstreifen, um die Blockierer zu überholen und hatte dann wieder auf die Autobahn eingeschert.
Ist das eigentlich erlaubt?
Streng genommen darf er ja zügiger beim Beschleunigungsstreifen vorbei.
Den Blockierer hatte übrigens diese Aktion enorm genervt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@CH76 schrieb am 23. Januar 2020 um 12:17:47 Uhr:
Und das Flämmchen erlischt dann irgendwann 😁 Spätestens dann, wenn es mal einen Monat zu Fuß geht 😁
seufz... wir haben verstanden, dass du ein cooler Typ bist.
Blöde Drängler lässt Du eiskalt auflaufen und führst Sie der gerechten Strafe zu. Wir huldigen dir, die bösen Drängler hier im Forum haben die Zornesröte ob deiner Unantastbarkeit im Gesicht.
164 Antworten
Zitat:
@ixtra schrieb am 23. Jan. 2020 um 13:49:34 Uhr:
Wer nicht überholt, hat sich nach rechts zu orientieren.
Auch hier die Frage:
Wo steht das?
Zitat:
@ixtra schrieb am 23. Jan. 2020 um 13:49:34 Uhr:
Richtig ist, dass du dafür nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten musst.
Das stimmt so nicht. Man
darfdie zHG nicht überschreiten, das ist ein gewaltiger Unterschied.
Zitat:
Ein leichtes zurückfallen hinter den Nebenmann geht aber fast immer.
Was geht, steht doch gar nicht zur Debatte, sondern nur, was man darf und da sagt die StVO ziemlich deutlich, dass so weit rechts wie möglich zu fahren ist, die zHG nicht überschritten werden darf und nicht ohne triftigen Grund so langsam gefahren werden darf, dass der Verkehr behindert wird.
Das bedeutet, dass man dann nach rechts fährt, wenn rechts Platz ist. Da steht nichts davon, dass man dafür schneller oder langsamer werden muss, insbesondere da man mit der zHG nicht zu langsam fährt und deshalb auch den Verkehrsfluss nicht behindert.
Wäre auch seltsam, weil so manches Autobahnkreuz sonst kollabierte.
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 13:50:30 Uhr:
Zitat:
@ixtra schrieb am 23. Jan. 2020 um 13:49:34 Uhr:
Wer nicht überholt, hat sich nach rechts zu orientieren.
Auch hier die Frage:
Wo steht das?
Häääää Rechtsfahrgebot?!
Verzweifelte Grüße, Flo
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 13:47:52 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 23. Jan. 2020 um 13:45:43 Uhr:
Da man aber immer noch auf der linken Spur ist, diese zum überholen ist.
Wo steht das?
In der StVO findet sich kein Hinweis darauf, dass die linke Spur explizit nur zum Überholen vorhanden ist.Die Situation löst sich in dem Moment, wo beide VT die zHG nicht überschreiten, alles andere hat dabei weiter keinen Belang, da dadurch niemand gegen seine Ansprüche aus der StVO behindert oder gefährdet wird.
§7.1 besagt, dass es nur durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt wird. Sollte diese vorliegen, ist es ok. Wenn nicht, muss der Links weg. Egal ob der hinter ihm schneller als zulässig fahren will oder nicht.
Zitat:
@FloX35 schrieb am 23. Jan. 2020 um 13:51:58 Uhr:
Häääää Rechtsfahrgebot?!Verzweifelte Grüße, Flo
Und, hast du es gelesen? Kannst du die Stelle zitieren?
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@FWebe
Paragraph 7
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.
Du willst doch jetzt nicht behauppten, dass ein Auto rechts als so hohe Verkehrsdichte gesehen wird, dass er links bleiben darf.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 23. Januar 2020 um 13:51:59 Uhr:
§7.1 besagt, dass es nur durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt wird. Sollte diese vorliegen, ist es ok. Wenn nicht, muss der Links weg. Egal ob der hinter ihm schneller als zulässig fahren will oder nicht.
Und die verkehrsdichte rechtfertigt es nur, wenn die rechte Spur quasi dicht ist und nicht, wenn da gerade neben einem einer mit gleicher Geschwindigkeit fährt.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 23. Januar 2020 um 13:51:59 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 13:47:52 Uhr:
Wo steht das?
In der StVO findet sich kein Hinweis darauf, dass die linke Spur explizit nur zum Überholen vorhanden ist.Die Situation löst sich in dem Moment, wo beide VT die zHG nicht überschreiten, alles andere hat dabei weiter keinen Belang, da dadurch niemand gegen seine Ansprüche aus der StVO behindert oder gefährdet wird.
§7.1 besagt, dass es nur durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt wird. Sollte diese vorliegen, ist es ok. Wenn nicht, muss der Links weg. Egal ob der hinter ihm schneller als zulässig fahren will oder nicht.
Und wo findet sich nun der Beleg, dass die linke Spur nur zum Überholen vorhanden ist?
Zu deiner Behauptung findet sich in der StVO kein Beleg. Der "Linke" muss erst dann weg, wenn rechts auch Platz ist.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 23. Jan. 2020 um 13:56:28 Uhr:
Du willst doch jetzt nicht behauppten, dass ein Auto rechts als so hohe Verkehrsdichte gesehen wird, dass er links bleiben darf.
Habe ich es denn behauptet oder versucht ihr das hier gerade zu konstruieren?
Was sagt das Rechtsfahrgebot denn? Das solltet ihr zuerst betrachten, bevor ihr euch auf den Paragraph 7.1 stürzt, insbesondere da dieser eine ganz andere Situation regelt nämlich die, wo man in kürzeren Abständen Fahrzeuge auf der rechten Spur aufgrund eines Geschwindigkeitsunterschieds überholt.
Also, wo findet man den Beleg, dass die linke Spur nur zum Überholen gedacht ist und wo findet man den Beleg, dass das Rechtsfahrgebot nur durch einen Überholvorgang (abseits von Paragraph 7.1) aufgehoben wird?
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:00:37 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 23. Jan. 2020 um 13:56:28 Uhr:
Du willst doch jetzt nicht behauppten, dass ein Auto rechts als so hohe Verkehrsdichte gesehen wird, dass er links bleiben darf.
Habe ich es denn behauptet oder versucht ihr das hier gerade zu konstruieren?
Du behauptest, es wäre so, obwohl der § von hoher Verkehrsdichte spricht und wir gerade tatsächlich nur von diesem Auto reden. Natürlich können rechts und links mit ~100m Abstand weitere sein, aber das würde ja passen.
Mir würde diese Situation nicht passieren und im Alltag passiert es oft genug, dass sogar der rechts kurz sein Tempo variiert und es dann passt.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 23. Januar 2020 um 13:45:43 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 13:41:04 Uhr:
Die Situation gibt nur diese Option noch einigermaßen legal her.
Schneller Fahren ist illegal, Verzögern ab einem gewissen Punkt auch. Als einzig sinnvolle Option bleibt die Weiterfahrt mit zHG, bis neben einem wieder Platz ist.Ja, die nicht immer vorkommende Situation, dass man zufällig neben dem gleich schnell fahrenden rechts ankommt. Da man aber immer noch auf der linken Spur ist, diese zum überholen ist. Man das nur mit deutlicher V-Diff sollte, haben wir jetzt ein Problem. Eben das sturer Limitierungen. Ich würde links fahrend die Situation schnell lösen bzw. es nicht erst darauf ankommen lassen. Sowas bemerkt man durchaus schon früher, vorallem auf bekannten Strecken!
Richtig.
Und genau darum ist diese Diskussion sinnlos.
Vor allem, wenn dabei nur eindimensional gedacht wird.
Legal, Illegal... 🙄
Fakt ist, wenn ich im limitierten Bereich unterwegs bin, bei erlaubten 120 mein Vordermann 119 fährt, kann ich nicht zum überholen ansetzen, wenn ich streng nach TL fahre.
Fakt ist, wenn ich doch zum überholen ansetzte, muss ich genug Überschuss haben.
Fakt ist, ein TL ist nicht aus heiteren Himmel, das weiß man.
Sollte doch bei meinem Überholen ein neues TL kommen (zB 120 auf 100), muss ich entweder fix fertig werden, oder abbrechen. Ich kann aber nicht einfach die Überholspur blockieren. Dafür ist es eine Überholspur, und keine Nebenherfahrspur. Auf der AB fährt man sowieso nicht nebenher. Das hat sich die letzte Zeit so eingebürgert, genauso wie manche meinen, die rechte Spur sei nur für LKW.
Überhaupt, wieso meinen manche, wenn der vor mir 115 fährt, muss ich den mit 117 überholen wollen ? Wird denn bei solchen Manövern nicht auch mal etwas nachgedacht ?
Manche haben wirklich scheinbar alles im Kopf, oder in der Hand, sei es ein Handy, oder ein frisch gebackener Keks von Oma, aber def. nicht ihre Autofahrerei...
Gruß Jörg.
Wie ist eigentlich der linke Spurblockierer neben das Fahrzeug auf der rechten Fahrspur gekommen?
Just in dem Augenblick als der linke Spurblockierer sich neben dem Fahrzeug auf der rechten Spur befindet, ergießt sich in ihm der Wunsch nicht schneller als Richtgeschwindigkeit zu fahren. Obwohl wir dafür noch nicht mal eine Info vom TE haben, bzgl der TL und der gefahrenen Geschwindigkeiten .
In gewisser Weise ja.
Du willst jemandem gestatten links zu bleiben, nur weil er zufällig beim Limit neben ihm war und nun als Formationsflug weiter fahren darf.
Es steht im Paragraph doch drin.
Du hast so weit wie möglich rechts zu fahren. Abweichen davon darfst du nur, wenn die Verkehrsdichte dies gestattet. Solange die rechte Spur nicht voll ist, hat der linksfahrende wieder nach rechts zu wechseln. Wenn er dazu seine Geschwindigkeit ändern muss, so hat er dies zu tun.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 23. Jan. 2020 um 14:3:24 Uhr:
Du behauptest, es wäre so
Falsch, ich habe den Paragraph 7.1 gar nicht ins Spiel gebracht.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 23. Jan. 2020 um 14:6:00 Uhr:
Du hast so weit wie möglich rechts zu fahren.
Und genau das macht man doch oder ist rechts Platz?
Zitat:
Überhaupt, wieso meinen manche, wenn der vor mir 115 fährt, muss ich den mit 117 überholen wollen ? Wird denn bei solchen Manövern nicht auch mal etwas nachgedacht ?
Ist das nicht erst so, seit die Tempomaten so weit verbreitet sind? Vermutlich wissen die nicht, dass sie obwohl der Tempomat aktiviert ist, man auch mal zwischendurch beim Überholen Gas geben kann, um dann, wenn man überholt hat, wieder mit 2km/h Vdiff weiterzuckeln kann- nur dann eben auf der rechten Spur