auto zerschossen
hallo jungs
habe mein auto gegen die leitplanke gesetzt gestern
achse ist gebrochen
die polizei war gleich zur stelle
hatte 0,6 promille beim blasen
danach wurde mir noch blut abgenommen
was denkt ihr erwartet mich??? und was kann ich tun um nicht so viel bestraft zu werden da es ja nur mein eigener schaden ist habe niemand anderes kaput gemacht
111 Antworten
Um ehrlich zu sein, ich würde sowas hier nicht posten, tust Du Dir keinen Gefallen mit.
Übrigens, Leitplanke kostet 500 € der laufende Meter.
Hi!!!
Also ich bin kein Moralapostel, ABER Alkohol am Steuer GEHT GARNICHT!!!!, und da habe ich auch kein verständniss für.......
Sei Froh das nicht mehr pasiert ist, und du jemand platt gefahren hast!!! also ich wünsche dir nix schlechtes, aber ne Saftige strafe gönne ich dir schon, vieleicht wirste ja dadurch nen bissel ´´schlauer´´
Greetz
Outlaw
Es erwarten Dich eine Menge Lauferei.
Einen Haufen Kosten => Rechtsanwalt, Gericht, Geldstrafe...
Am besten du gehst am Montag zu deinem Anwalt und besprichst das mit ihm.
EDIT: Acha, deinen Führerschein wirst Du auch etwas längere Zeit in fremde Obhut geben müssen...aber das war ja wohl auch klar, oder?
Viel Erfolg.
Gruß
Ähnliche Themen
Tja selbst schuld.
Was fahrt ihr Deppen auch immer alle wenn ihr getrunken habt.
Ich hoffe du mußt richtig blechen und lernst was draus.
Strafvorschriften:
1. § 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze
Hierbei handelt es sich “nur” um eine Ordnungswidrigkeit. Gemeint ist die reine Feststellung von Alkoholkonsum. Kommen jedoch Ausfallerscheinungen hinzu, greift dieser § nicht mehr.
Folgen:
Beim ersten Verstoß dieser Art:
- 250 € Geldbuße plus Gebühren (bis 1500 € sind möglich)
- 1 Monat Fahrverbot (bis 3 Monate ist möglich)
- 4 Punkte
Je öfter man das macht, desto mehr wird das.....
2. § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
Dies ist eine Straftat. Man unterscheidet zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit. Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt stets ab 1,1 Promille vor. Die relative Fahruntüchtigkeit meint einen Wert ab 0,3 Promille mit zusätzlichen Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien fahren, lallen, etc.). Dabei gilt: Je weniger Promille, desto stärker müssen die Ausfallerscheinungen sein. Tritt einer dieser Fälle auf, liegt eine Straftat vor..
Folgen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Sperre von 6 Monaten bis maximal 5 Jahre – oder dauerhaft
- 7 Punkte
3. § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs
Dies ist ebenfalls eine Straftat. Kommt zur absoluten oder relativen Fahruntüchtigkeit hinzu, dass „Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ wurden, so greift diese Vorschrift. Im Falle eines Unfalls dürfte das regelmäßig zutreffen.
Folgen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Sperre von
- 6 Monaten bis maximal 5 Jahre – oder dauerhaft
- 7 Punkte
- Schadenersatzansprüche
Re: auto zerschossen
Zitat:
Original geschrieben von ByGoran
hatte 0,6 promille beim blasen
bist du ne frau?? 😉 😁 😁 😁
zum unfall: selber schuld! sei froh das niemand sonst da mit reingezogen worden ist!!
gruss, BAYERN-EXPRESS
§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
§ 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs
Ich denke auch das diese beiden Paragraphen zum Zuge kommen. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss wird auf jeden Fall die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, ich würde mir auf jeden Fall schon mal einen Anwalt suchen. Der Lappen ist auf jeden Fall erstmal weg (mich wundert, das dieser nicht direkt auf der Polizeidienststelle eingezogen wurde, oder doch ?).
Entscheidend ist auch was bei der ärztlichen Untersuchung, die mit der Blutalkoholabnahme verbunden ist herausgekommen ist, also ob dort alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vom Arzt diagnostiziert wurden. Dann sieht es ganz schlecht aus, denn dann wird nicht ein temporäres Fahrverbot ausgesprochen, sondern der Führerschein wegen fehlender Eignung eingezogen und kann nur nach Ablegen einer MPU wiedererlangt werden.
Also ich handhabe das immer so, das ich nicht einen einzigen Tropfen Alkohol trinke, wenn ich fahren muss und ich mache dort keine Ausnahme, Alkohol hat im Strassenverkehr nichts verloren.
Viele Grüße
Heiner
Zitat:
Original geschrieben von heinerprahm
§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
§ 315c StGB – Gefährdung des
zusätzlich wird deine tk (falls vorhanden) die schäden an deinem auto aus den o.g. gründen nicht übernehmen, und stell dich darauf ein, dass die haftpflicht dir die rechnung für die leitplanke zuschickt.....
Um mal konkret zu werden.Der Führerschein wird geschreddert und die nächsten 10 Monate gibts auch keinen Neuen,so lange ist in der regel die Sperrfrist.Dazu kommen noch 20-30 Tagessätze an Geldstrafe,schreib also schon mal einen Nettomonatslohn ab.Die Sperrfrist und die Geldstrafe können auch etwas niedriger aber auch höher ausfallen.Dazu kommen noch die ganzen Schäden die du selbst zahlen kannst.Die Leitplanke zahlt zwar die Haftpflicht,aber möglicherweise holt sie sich die Summe dann über den Regress wieder zurück.Im Schadensfreiheitsrabatt wirst du aber trotzdem hochgestuft.Also lieber erst fragen wie sie es handhaben,wenn sie Regress fordern würden lieber selber zahlen damit wenigstens der Schadensfreiheitrabatt nicht steigt.
Dazu kommen dann noch die ganzen Verfahrenskosten.
Aber das alles kann dir auch der Anwalt erklären.
Zitat:
und was kann ich tun um nicht so viel bestraft zu werden
Beweisen das dir der Unfall auch nüchtern passiert wäre.Was dir aber kaum gelingen wird.
"Viel Spass" beim sparen,es kommen ein paar Tausender zusammen plus das nächste Auto in einem knappen Jahr.
ich bin das erste mal mit alkohol aufgefallen
führerschein ist schon eingezogen
und die straße war gestern total glatt wegen der nässe
meine reifen nicht mehr das beste profil
und die polizei meinte ich wäre die nacht schon der 3. in dieser kurve
und das jedes wochenende aufs neue leute da gegen die leitplanke fahren
Zitat:
Original geschrieben von AmoXXXLG
Tja selbst schuld.
Was fahrt ihr Deppen auch immer alle wenn ihr getrunken habt.
Ich hoffe du mußt richtig blechen und lernst was draus.
Zitat:
Original geschrieben von BAYERN-EXPRESS
zum unfall: selber schuld! sei froh das niemand sonst da mit reingezogen worden ist!!
gruss, BAYERN-EXPRESS
Genau aus diesen GründenZitat:
Original geschrieben von OuTlAw123
Hi!!!
Also ich bin kein Moralapostel, ABER Alkohol am Steuer GEHT GARNICHT!!!!, und da habe ich auch kein verständniss für.......
Sei Froh das nicht mehr pasiert ist, und du jemand platt gefahren hast!!! also ich wünsche dir nix schlechtes, aber ne Saftige strafe gönne ich dir schon, vieleicht wirste ja dadurch nen bissel ´´schlauer´´Greetz
Outlaw
also nichts für ungut, aber Recht haben sie alle....😉
Jungs bleibt ganz ruhig, nicht gleich wieder die "Hexenjagt eröffnen.Passiert ist eben passiert und ich denke mal, der Threadsteller weiß selber, dass er nen sch*** Fehler gemacht hat...🙁
Also *Keep Cool*....😛
Bär
Zitat:
Original geschrieben von ByGoran
ich bin das erste mal mit alkohol aufgefallen
führerschein ist schon eingezogen
und die straße war gestern total glatt wegen der nässe
meine reifen nicht mehr das beste profilund die polizei meinte ich wäre die nacht schon der 3. in dieser kurve
und das jedes wochenende aufs neue leute da gegen die leitplanke fahren
Na, bei DEN Gründen drücken wir dann doch noch mal ein Auge zu 🙂
Mein Beileid....
In Jungen Jahren habe ich auch ziemlichen Blödsinn gemacht.Und wenn dazu gezählt hätte das ich nach zwei Bier in die Leitplanke rase,dann wäre ich noch Froh gewesen 😉
Gibt schlimmeres.Also nicht immer gleich anfeinden.Das was jetzt kommt(Und das ist nicht wenig) ist meiner Meinung nach Strafe genug.
Ach sei froh, das nicht mehr passiert ist....ich hab mich im Suff überschlagen... wo ist das ganze den passiert? A661?