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Auto werkstatt kaputt wer zahlt?

Themenstarteram 1. April 2015 um 18:38

Guten Tag.

Ich bräuchte hier euren rat da ich mich 0 auskenne. Ich will auch keine meinungen hören zu dem was ich machen wollte sondern einfach nur was ich jetzt machen kann.

Also ich wollte mein Auto beim ATU tieferlegen. Beim ein und Ausbau der federn ist jetzt folgendes passiert.

Vorne links kriegen die den querlenker nicht aus dem Radlager raus da es so fest ist das sich da nichts rührt und dabei ist ein bolzen gebrochen weil er zu porös war. Jetzt muss das alles gewechselt werden und es kommen nochmal 600€ ohne einbau auf mich zu. Atu schiebt die schuld auf audi da es sich bei diesen modellen um einen BEKANNTEN KONSTRUKTIONSFEHLER handelt. Jetzt habe ich bei Audi angerufen und gefragt ob dieser fehler wirklich bekannt ist. Die frau hat alles duchsucht und gesagt das so ein fehler audi nicht bekannt ist. Sie kann es leider nicht genau sagen da sie das auto nicht vor sich hat und sie sich damit auch nicht so auskennt. Ich habe noch bei einem audi händler angerufen und gefragt ob der da was weiß. Er meinte das es vorkommen kann das sich das schwer lösen lässt oder man es komplett tauschen muss, aber er sagte nichts von einem konstruktionsfehler. Jetzt soll ich morgen mal in einer audi werkstatt nachfragen ob denen sowas bekannt ist.

Muss ich denn jetzt für alles aufkommen? Kann ich mich an einen anwalt wenden mit aussicht auf erfolg? Obwohl ATU sagt das es ja bekannt ist wurde nicht drauf hingewiesen das sowas passieren kann bevor ich den Auftrag unterschrieben hatte obwohl ich nachgefragt habe ob es da was hat woran es scheitern kann.

Ich kenne mich in der Sache 0 aus.

Beste Antwort im Thema
am 1. April 2015 um 19:10

Den größten Fehler den du gemacht hast ist zu ATU zu gehen. :D

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59 Antworten
am 12. April 2015 um 18:27

Also ob der Anwalt das Auto reparieren kann??

Soviel ich weiss wenn man im Krankenhaus eine OP hat , unterschreibt man dafür. Da steht ausdrücklich drin dass es bei Komplikationen auch zum Tode führen kann. Das unterschreibe ich bedenkenlos, den entweder OP und dann wieder gesund werden. oder nicht unterschreiben und eventuell auch sterben.

Also wenn eine Schraube abkracht wer soll da haftbar gemacht werden ???

Bei einem gebrauchten älteren FZG ist das keine Seltenheit...

Vorausgesetzt es wurde nicht unsachgemäss verursacht, was ich als Laie oft nicht beurteilen kann...

Zitat:

@Andree13 schrieb am 12. April 2015 um 20:27:15 Uhr:

Also wenn eine Schraube abkracht wer soll da haftbar gemacht werden ???

Bei einem gebrauchten älteren FZG ist das keine Seltenheit...

Vorausgesetzt es wurde nicht unsachgemäss verursacht, was ich als Laie oft nicht beurteilen kann...

"Unsachgemäß" ist das eine, "nicht auftragsgemäß" die andere. Festgegammelte Bolzen können auch bei vollkommen sachgemäßer Arbeit abreißen. Davon sind aber die Anwälte noch nicht automatisch aus dem Spiel. Denn selbst wenn das ganze nach Stand der Technik objektiv nicht vermeidbar gewesen ist, bleibt die Frage offen, ob die Werkstatt sich die Mühe, bei der das passiert ist, überhaupt

hätte geben sollen, und wer das dann alles eigentlich bezahlt. Und das ist dann eine Frage des Zivilrechts; es kommen Anwälte ins Spiel, sobald das eklig wird.

Es kommt eben entscheidend darauf an, was denn nun tatsächlich genau im Auftrag an die Werkstatt geschrieben stand: Fehlersuche, Fehlerbehebung, Teiletausch, Inspektion, oder was?

Wenn die Werkstatt z.B. eigentlich nur den Auftrag hatte, ein bestimmtes Teil zu tauschen, wäre es ihr ohne weiteres gar nicht erlaubt, am Eigentum des Kunden irgendwas anderes als genau das zu tun. Tut sie es doch, geschieht das auf eigene Verantwortung der Werkstatt (bzw. deren Haftpflichtversicherung). Sobald der Ausbau also in riskante Methoden ausartet (Hebel über Armlänge, Anwendung hydraulischer Gewalt-Werkzeuge, Teile heißmachen, ...), muss die Werkstatt, schon um ihre Versicherung milde zu stimmen, den ursprünglich erteilten Auftrag entweder gemeinsam mit dem Kunden ändern, oder ihn mangels Erfüllbarkeit zurückgeben ("Tut uns leid, aber unter den von Ihnen gesetzten Randbedingungen war es nicht möglich, den Auftrag zu erfüllen"). Bleibt das aus, macht die Werkstatt Miese, oder kriegt Ärger mit der Versicherung, der Schiedsstelle und/oder dem Amtsgericht.

Warum gebe ich eigentlich für solche Arbeiten mein Auto in eine Werkstatt, die für sich als "Meister gegen den Verschleiß wirbt"? Auch wenn ich dort andere Aufträge geben kann, was darf ich dann erwarten? Wohl kaum die Qualifikation des Meisters eines Automobilherstellers oder Fachwerkstatt.

Statt aber das Auto zur markengebundenen Werkstatt oder zu einem anerkannten Fachbetrieb mit Stundenlöhnen von mehr als 100 Euro zu bringen, probiert man es halt bei dieser Servicekette, wo die Stunde ein Drittel weniger kostet. Warum es dort so viel billiger ist, wird bei der "Geiz ist geil"-Mentalität einfach ausgeblendet. Allein von daher muss ich mir aber eines gewissen Risikos bewusst sein. Die Gefahr, das etwas schief geht, ist nicht von der Hand zu weisen. Deshalb aber eine Werkstatt und ihre Mitarbeiter als unfähig verunglimpfen? Das führt mir etwas zu weit.

Das Ganze kann in einer Fachwerksatt ebenso passieren. Nur mit dem Unterschied, dass man sich da mit diesen Arbeiten auskennt und die nötigen Werkzeige hat. Dafür ist das Risiko sicherlich deutlich kleiner. Man muss es halt auch bezahlen.

Ich habe von Anfang an die Wahl. Aber die Billigvariante wählen und anschließend nach dem Anwalt schreien, halte ich zumindest für überdenkenswert. Und ob die, sicherlich gutgemeinten, rechtlichen Ratschläge wirklich weiterhelfen? Man gestatte mir meine Zweifel...

Jetzt glaub aber mal nicht, dass das bei VAG problemlos über die Bühne gehen würde, wenn sie die besagte Querlenker-Schraube rausnehmen müssen...

Selbst wenn es dort trotz Einsatz speziellen Werkzeugs zu Problemen kommen sollte, würden diese ganz sicher gelöst.

Genau wie in 100.000 anderen Werkstätten auch...

am 13. April 2015 um 16:01

Zitat:

@Harig58 schrieb am 13. April 2015 um 15:29:23 Uhr:

Selbst wenn es dort trotz Einsatz speziellen Werkzeugs zu Problemen kommen sollte, würden diese ganz sicher gelöst.

Selbst "Schrauber" oder Schreibtischler?

Peinlich peinlich........

am 13. April 2015 um 17:32

Naja, alles kann man auch nicht lösen nur weil man ein Audi-Schild an der Bude hängen hat.

Die haben zwar das nötige Wissen und Werkzeug, aber manchmal lässt der Zustand vom Fahrzeug einfach nichts mehr zu.

Zitat:

@Billie_SB schrieb am 13. April 2015 um 19:32:56 Uhr:

Naja, alles kann man auch nicht lösen nur weil man ein Audi-Schild an der Bude hängen hat.

Die haben zwar das nötige Wissen und Werkzeug, aber manchmal lässt der Zustand vom Fahrzeug einfach nichts mehr zu.

Eben. Und spätestens wenn sich Kunde und Auftragsaufnahme-Personal missverstanden haben, führt das dann fast unweigerlich zu erhitzten Gemütern, wenn der Kunde wieder da ist, seinen Wagen abzuholen. Da fallen dann Sätze wie "Sind sie eigentlich noch bei Trost, mir eine derart unverschämte Rechnung zu stellen für einen simplen Teile-Einbau? Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ich das bezahle!?" bzw. im umgekehrten Fall "Wie bitte, was soll das heißen, der Wagen ist nun doch nicht fertig? Und nicht nur das, er steht halb zerlegt in der Werkstatt, so dass ich ihn auf keinen Fall jetzt sofort mitnehmen kann.", beides leider oft noch im selben Atemzug gefolgt von "Warten Sie's nur ab, wenn mein Anwalt mit Ihnen fertig ist, gehört mir dieser Saftladen!"

Die Fähigkeit, solche Resultate schon im Vorfeld zuverlässig zu erahnen, und direkt bei der Reparatur-Annahme gemeinsam mit dem Kunden (und für diesen durchschaubar) festzulegen, wie auf eventuelle Probleme zu reagieren ist, ist es, die in diesem Job die Nullen von den Einsen unterscheidet.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 13. April 2015 um 13:56:34 Uhr:

 

Statt aber das Auto zur markengebundenen Werkstatt oder zu einem anerkannten Fachbetrieb mit Stundenlöhnen von mehr als 100 Euro zu bringen,........

Aber in solchen 100€/h Buden eine Rechnung über 5000€ zu erhalten, ohne daß der Fehler beseitigt ist, ist für dich normal !??

Von welcher 100€/h Bude sprichst Du, für welche Leistung gibt es eine Rechnung von 5.000 € und welcher Fehler wurde nicht beseitigt? Da musst Du ja echt böse Erfahrungen gemacht haben. Oder stammt das auch nur vom Freund des Bruders Deines Schwagers...

Jedenfalls bringe ich mein Auto immer dorthin, wo man von der notwendigen Reparatur auch wirklich etwas versteht und eine Fachkraft drangeht. Auch, weil dort z. B. Kugelköpfe mit einem genau passenden Ausdrücker und nicht mit dem Hammer demontiert werden. Der Unterschied bei dieser Kleinigkeit: Nicht so Geübte dreschen halt gerne mit dem Hammer solange auf den Bolzen, bis irgend etwas nachgibt. Das dauert meist länger und das Risiko, dass weitere Teile beschädigt werden, ist deutlich größer. Merkt man manchmal vielleicht sogar erst später.

Fachmännisch gemacht geht es meist schneller und schont das Material. Dann ist der Unterschied beim Arbeitslohn plötzlich nicht gar nicht mehr so groß. Und nochmal: auch wenn der Zustand des Autos Probleme vorausahnen lässt, können die eher damit umgehen. Aus der Erfahrung heraus weiß ich: billig kommt mich (fast) immer teurer.

Bei älteren Fahrzeugen kann ich schon verstehen, wenn daran so billig wie möglich geschraubt werden soll. Aber sich dann beschweren, wenn´s in die Hose geht?

Ich schraube grundsätzlich selber!

Wenn der Mechaniker bei mir am Auto Mist baut, dann bekommt der mit mir so richtig ärger! Dem habe ich schon öfters so richtig den Marsch geblasen... Da hagelt es so richtig böse Worte! :D

PS: Der TE hat seinen Schaden übrigens gerichtet bekommen.

MfG

am 28. April 2016 um 0:16

Habe es schon öfters gesagt, fahr nicht nach ATU, die machen nur Scheiße und sind viel zu teuer. Mach mal ein Bild von den defekten Sachen, oder auch von den neuen, dann kann ich dir sagen (evt) wie teuer so was ist und oder ob die Scheiße gebaut haben. Atu wechselt gerne mehr Teile als nötig sind. Auch wenn sie noch in Ordnung sind. Die da arbeiten bekommen für jedes Teil was nach dem Auftrag noch zusätzlich gewechselt wird Provision.

Wenn bekannt ist, dass eine konstruktive Schwachstelle vorhanden ist und bei der Bearbeitung dieser Stelle ein Schaden entstehen könnte, muß der Fachmann

a) entweder durch geeignete Arbeitsschritte sicherstellen, dass er einen Schafden vermeidet und/oder

b) den Kunden BEI AUFTRAGSERTEILUNG auf die Möglichkeit eines evtl. entstehenden Schadens hinweisen.

ATU sagt ja: "Ist bekannt". Warum also konnte das dann passieren?

  1. Der Schaden wurde behoben...
  2. Der Thread liegt schon 1 Jahr im Keller rum!

MfG

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