Auto wandeln

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Community,

mein VW Händler hat mit mir gerade telefoniert, wegen wandeln meines Golf V 1.6 EZ 03/05 Laufleistung 20000 km

Ich habe eine ewig lange Liste an Reperaturen teilweise auch schon 3-4 mal wegen dem gleichen Problem bei der Reperatur und die Werkstatt meint es währe jetzt an der Zeit das auto am besten zu wandeln, da ich sonst die nächste Zeit nicht mehr froh mit dem Auto werde....

Genaue Auskunft wie das so funktioniert konnte er mir nicht nennen weil sie noch kein Auto gewandelt haben...

Wie läuft das ganze ab und was bekomm ich für mein Auto überhaupt noch?

Reperaturen waren...

4 x Beifahrertüre zerlegt wegen Geräusche
1x Beifahrertüre wegen ablösen des Fensterheberhalters
2x Handbremsenseil erneuert
4 x Kupplungsgeräusche (1x Massenschwungrad 1x Kupplung gewechselt) nicht behoben
1x Heckklappenschloss gewechselt
Rückwärtsgang lässt sich nicht mehr einlegen nach Reperatur gingen die Vorwärtsgänge nur sehr ruppig rein ....
Fahrersitz gewechselt
Mittelkonsole zerlegt weil irgendwo ein Teil abgebrochen war und im Auto rumflog
Lenkrad gewechselt
Beifahrertüre fällt nach öffnen ca. 0.5 cm nach unten ab.. kann nicht besser eingestellt werden ...
Gas wird nicht sofort angenommen
Fahrerairbag gewechselt
Klimasteuergerät geweschelt
Auspuff macht Geräusche können sie jedoch nicht genau feststellen von wo es her kommt (nicht behoben)
beim Wegfahren ruppige Bewegeung
beim Lehrgang hört man ein Nägeln aus dem Motor
hm ich glaub das wars jetzt so ziemlich .....

24 Antworten

Wandlung

Hallo
Ich habe gerade eine Wandlung meines Golf Plus eingeleitet.
Es war ein Jahreswagen und ich hatte einen Gebrauchten in Zahlung gegeben.
Meinen Gebrauchten, einen Merc. C Klasse, hatten die Fa. nach 5 Monaten noch nicht verkauft.
Im Grunde mußt du mit einem Abzug der sogenannten Nutzungspauschale rechnen.
Diese liegt zwischen 0,5 und 1 % der Kaufsumme pro gefahrene Tausend Kilometer .
Der Mittelwert liegt nach Gerichtsurteilen bei 0,67 % pro Tausend gefahrener Km vom Kaufpreis. Du kannst aber auch deine entstandenen Kosten geltend machen.
Nachzulesen im §§ 437, 439 i.V.m. 323 BGB.
Viel Erfolg wünscht dir
Peter

Zählt hier der Kaufpreis von Liste oder der Preis was ich für den halb Jahreswagen bezahlt hab?

immer das was du gezahlt hast

angeblich geht aber das wandeln nur wenn man in bei einen vw händler gekauft hat.. Das hab ich aber nicht.. Kann man ihn jetzt nicht wandeln?

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Wo hast du den denn gekauft?
Und zu welchen Bedingungen? War der neu? War das ein Gebrauchtwagen?

War ein VW Werkswagen. Gekauft hab ich ihn mit 7 Monaten bei einem freien Händler. Bin praktisch der 2te Halter vom Fahrzeug. Reperaturen etc wurden natürlich alle bei ner VW Vertragswerkstatt gemacht ....

Ich verweise mal auf :
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

und auf :
www.scoty.de

Also VW wird dir den nicht wandeln....das geht nur als erstbesitzer...da musste dich an deinen verkaufenden Händler halten.

das müsste als 2 Besitzer doch auch gehen immerhin war VW der Erstbesitzer ......

Zitat:

Original geschrieben von Snowstorm


das müsste als 2 Besitzer doch auch gehen immerhin war VW der Erstbesitzer ......

Ja, das Porblem ist, Du hast den Wagen bei einem "freien" Händler gekauft und nicht direkt beim 🙂 VW Händler.

Der freie Händler hätte Deinen Wägelchen ja selber komplett verunstalten können und warum sollte VW denn diesen wiederrum zurücknehmen...

Dein Anspprechpartner ist also NUR der freie Händler und nicht VW.

der ledeglich das Fahrzeug vom Werk in den Hof fahren lies und ich dann dort sofort gekauft hab .... Das hat man davon wenn man über 20 Jahre VW fährt dann drehens dir aus allem einen Strick... Ich fahre eigentlich meinen VW gar nicht mehr weil ich nur noch Leihwagen hab... Immerhin Audi *g* da klappert nix ....

Noch nicht ... schau mal ins AUDI Forum, da klappert es auch an allen Ecken und Enden 🙂

Gruß, Martin

jedenfalls brauch i mit meinen derzeitigen Auto gar nicht mehr anfreunden .... Weil das is echt schlimm... Sobald ich 300 km fahre ist die Kupplung im Eimer... und sie finden nichts... aber das Auto ruckelt beim wegfahren und nägelt im Motor....

Wenn der Kaufvertrag mit dem freien Händler geschlossen wurde, dann ist er auch der Ansprech-(Wandlungs)partner.
Natürlich kann man das Fahrzeug auch wandeln wenn es nicht von VW gekauft wurde. Wandlung heisst ja korrekt Rücktritt vom Kaufvertrag, also geht das auch von diesem. Dürfte allerdings bei Dir nicht ganz unkompliziert sein wegen Inzahlungnahme des Alten. Das müsset alles rückgängig gemacht werden. Hab letztes Jahr einen Beetle gewandelt und vorher gute Infos vom ADAC bekommen.

Viel Glück ich drück Dir die Daumen.

Das Auto hab ich komplett Bar bezahlt, hatte da kein Auto zum antauschen .....

Ich seh schon schwarz .....

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