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Auto von Privat an Händler Verkauft, nun will er Geld zurück!! Was tun???

Themenstarteram 26. Juli 2011 um 8:39

Hallo zusammen,

 

ich habe gestern meinen Kia Sportage an einen Händler Verkauft. Ich hatte den Wagen mit einer kleinen Delle hinten rechts und Kratzer vorne linke Stoßstangbeschrieben (nach meinem Empfinden war das so) Der Käufer (Händler) hat einen Fahrer geschickt um das Auto zu überführen, kam also nicht selbst. Vertrag ist unterschrieben, Geld auf mein Konto, Auto weg! Soweit, so gut, nun rief der Händler mich gestern abend an und sagt er wäre erschüttert. Die Delle wäre riesig und außerdem würde die Laderaumabdeckung fehlen. Die Laderaumabdeckung habe ich NIE besessen und die steht auch nicht mit im Kaufvertrag. Er meinte die gehöre Serienmäßig dazu. Aber er hat das Auto ja gebraucht gekauft ohne das ich davon je was erwähnt habe.

Nun soll ich ihm die neu kaufen und zuschicken!!!!?? Muss ich das machen?

Desweiteren sagt er, es wäre der ganz Kotflügel hin und nun will er einen "Vergleich" von 600€.

Muss ich das zahlen? Im Vertrag steht: das der bezahlte Geldwert dem aktuellen Zusatand des Fahrzeuges entspricht!!

Ich brauche dringent Hilfe, was muss ich tun. Der Händler sagt wenn ich die 600€ nicht zahle, dann will swein Chef ein Gutachten und dann würde es für mich teuer werden... :-(

Ich bitte um euren Rat und Hilfe!!

 

MFG Whiteflakes

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Zitat:

Original geschrieben von whiteflakes

Ich brauche dringent Hilfe, was muss ich tun. Der Händler sagt wenn ich die 600€ nicht zahle, dann will swein Chef ein Gutachten und dann würde es für mich teuer werden... :-(

Der beste Rat in diesem Fall: einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn es bei den "Drohungen" bleibt.

völliger unsinn.

immer diese "renn zum anwalt nummer"...kein wunder das die alle porsche fahren und ihre kanzleien vergolden lassen.

IGNORIEREN. schlicht und ergreifend.

1. wird sich das wie durch ein wunder von selbst erledigen

2. wenn nicht: das gutachten zahlt er, nicht du. (um dir die kosten aufzudrücken, muss er erstmal nen rechtstreit gewinnen!)

solange ein händler dir als privatmann keine arglistige täuschung nachweisen kann, ist er der gemeierte. feddich.

die rechtsprechung ist da eindeutig.

insbesondere wenn es sich, wie in diesem fall, um sofort erkennbare dinge handelt.

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Bei Übergabe des Wagens an den Abholer war da doch ganz sicher noch eine Laderaumabdeckung im Auto, oder? :D :D :D

am 30. Juli 2011 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

lass mich raten: fähnchenverkäufer mit migrationshintergrund?

-> NORMAL! der letzte der bei mir war meinte das da der falsche motor drin wäre und er den wagen nur mit massivem preisnachlass mitnehmen würde. als der wagen dann wieder in der garage stand und ich ihn mit seinen roten nummern auf der strasse stehen lassen hab und ihm n guten tag gewünscht hab war das alles natürlich nuuuuuur ein versehen!

das is alles nur ne masche um den preis zu drücken! ich hoffe das du die delle in der autocsout und co anzeige beschrieben hast. wen ja und der spass sogar noch im vertrag den die brüder meistens NICHT abschliessen drinsteht dann lehnst dich entspannt zurück.

Lach-Kam der Händler zufällig vom Bodenseekreis?Bei mir war das selbe als ich meinen Passat verkauft hab.Hab es genauso gemacht wie du.Nach fast zwei Stunden Diskussion stehen lassen,Garage zu.Wegen 50 Euro.Er hat ihn dann mitgenommen zu meinem Preis :)

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni

 

Der Abholer tritt im Auftrag des Käufers auf (hat der Abholer den Kaufvertrag unterschrieben? Wenn, wie hat er unterschrieben, einfach mit Namen, i.A., i.V.?), folglich hat er bei der Abholung den Zustand zu prüfen u. gegebenfalls zu reklamieren.

Nach Mitnahme des Autos ist das sein Problem, da die angeblichen Mängel ja offensichtlich gewesen sind. Hätte er halt vorher besser prüfen müssen.

 

MfG Günter

Inwieweit soll es Auswirkungen haben, wenn der Abholer mit i.V. oder mit i.A. oder ohne Zusatz unterschreibt?

Entscheidend ist, dass aus Kaufvertrag erkennbar ist, dass der Händler als Käufer auftritt.

 

O.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von eddie83

Kam der Händler zufällig vom Bodenseekreis?

Diese Masche ist nicht Kreisgebunden.

Das findest Du im ganzen Bundesgebiet, und auch über Grenzen hinweg.

jag den verkäufer zum teufel oder erzähls deinen kollegen damit die auch was zu lachen haben

p.s.

als bei meinem neuen auto der kat den geist aufgegeben hat, rief ich den händler an und der argumentierte er könne nix machen weil das auto was ich inzahlung gegeben habe (für 900€ - vectra b, total ranzig) nix wert ist, seine ansicht änderte sich aber rasch nachdem ihn mein anwalt sanft an seine gewährleistungspflicht erinnerte. die händler versuchen nun mal alles um kohle zu machen, freie marktwirtschaft halt.

p.p.s.

es stehen jeden tag genung dumme leute die auf das gewäsch von den händlern reinfallen, der te scheint aber nicht dazu zu gehören :-)

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni

 

Der Abholer tritt im Auftrag des Käufers auf (hat der Abholer den Kaufvertrag unterschrieben? Wenn, wie hat er unterschrieben, einfach mit Namen, i.A., i.V.?), folglich hat er bei der Abholung den Zustand zu prüfen u. gegebenfalls zu reklamieren.

Nach Mitnahme des Autos ist das sein Problem, da die angeblichen Mängel ja offensichtlich gewesen sind. Hätte er halt vorher besser prüfen müssen.

MfG Günter

Inwieweit soll es Auswirkungen haben, wenn der Abholer mit i.V. oder mit i.A. oder ohne Zusatz unterschreibt?

Entscheidend ist, dass aus Kaufvertrag erkennbar ist, dass der Händler als Käufer auftritt.

O.

Das "definiert" die "Stellung" des Abholers in seinem Unternehmen/ Firma.

Ein Chef unterschreibt nur mit seinem Namen

Ein "Bevollmächtigter" unterschreibt i.V. (in Vollmacht) Chef u. Personen die mit i.V. unterschreiben handeln Rechtsverbindlich.

Der rest Unterschreibt i.A. (im Auftrag), sie bestätigen mit der Unterschrift nur einen "Umstand" können aber kein rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen.

Rechtlich "Bewanderte" können das sicher besser, vorallem die Konsequenzen besser erklären.

MfG Günter

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

Inwieweit soll es Auswirkungen haben, wenn der Abholer mit i.V. oder mit i.A. oder ohne Zusatz unterschreibt?

Entscheidend ist, dass aus Kaufvertrag erkennbar ist, dass der Händler als Käufer auftritt.

 

O.

Das "definiert" die "Stellung" des Abholers in seinem Unternehmen/ Firma.

Ein Chef unterschreibt nur mit seinem Namen

Ein "Bevollmächtigter" unterschreibt i.V. (in Vollmacht) Chef u. Personen die mit i.V. unterschreiben handeln Rechtsverbindlich.

Der rest Unterschreibt i.A. (im Auftrag), sie bestätigen mit der Unterschrift nur einen "Umstand" können aber kein rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen.

Rechtlich "Bewanderte" können das sicher besser, vorallem die Konsequenzen besser erklären.

 

MfG Günter

Ist mir schon klar, welche Bedeutung die Abkürzungen haben. Meine Frage war, welche Auswirkung auf den Vertrag diese Zusätze hinter dem Namen haben.

Keine!

 

Nur so nebenbei:

Auch wer i.A. unterschreibt, unterschreibt rechtsverbindlich.

 

O.

 

Ich habe gestern einen PKW an einen Händler verkauft.

Er hat den geforderten Preis von 6000 auf 4400 gedrückt, den wagen vorher begutachtet und hier und da rumgemeckert.

Er wurde auf einen Austauschmotor und Austauschturbo hingewiesen.

Wir sind zu mir nachhause gefahren, er fuhr hinter mir. Dort haben wir die Winterreifen eingeladen. Heute ruft er an und will den wagen zurückgeben, da er Mängel festgestellt hat.

Mir ist jetzt zusätzlich aufgefallen, dass der Kaufvertrag lautet privat an privat. Ausschließlich nur gültig für Verkauf an Privat nicht an Händler.

Ist der Vertrag nun ungültig?

Muss ich den Wagen zurücknehmen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verkauf von Privat an Händler. Kaufvertrag ungültig?' überführt.]

Das kann man nicht so pauschal sagen. Wenn der Wagen wegen Mängel reduziert war, kann der Käufer nicht noch das Fahrzeug zurück geben, nur weil er sich geirrt hat. Dass nämlich die Reparatur teurer kommt als gedacht.

Ansonsten ist dies nicht unbedingt das beste Unter-Forum.

Ich würde es mal im www.verkehrsportal.de posten.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verkauf von Privat an Händler. Kaufvertrag ungültig?' überführt.]

frag einen anwalt - ist der billigste weg...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verkauf von Privat an Händler. Kaufvertrag ungültig?' überführt.]

am 27. August 2011 um 20:40

Aus meiner Sicht besteht folgende Sachlage:

Der Händler kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn du Mängel arglistig verschwiegen hast.

Ansonsten ist ein Händler fachkundig genug, den Zustand eines Autos auch vor dem Kauf ausreichend beurteilen zu können.

Bleibt bestenfalls noch die gesetzliche Sachmängelhaftung/Gewährleistung. Die hast du im Vertrag hoffentlich ausgeschlossen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob er sich da als Händler überhaupt drauf berufen kann...

Wo habt ihr die Vertragvorlage her? Von ihm?

Lass dich nicht einschüchtern. Vermutlich will er einfach nur mehr Geld raus schlagen. Einfach ignorieren.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verkauf von Privat an Händler. Kaufvertrag ungültig?' überführt.]

Zitat:

Bleibt bestenfalls noch die gesetzliche Sachmängelhaftung/Gewährleistung. Die hast du im Vertrag hoffentlich ausgeschlossen.

Da

Zitat:

Mir ist jetzt zusätzlich aufgefallen, dass der Kaufvertrag lautet privat an privat.

gehe ich davon aus, das der Händler der Vertrag ausgefüllt hat.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verkauf von Privat an Händler. Kaufvertrag ungültig?' überführt.]

Wie steht der Käufer denn im Vertrag? Als Firma xy oder als Herr xy.

Ansonsten kann ich der Argumentation von Jochen42 nur zustimmen.

Gruß

Dr.IMI

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verkauf von Privat an Händler. Kaufvertrag ungültig?' überführt.]

am 29. August 2011 um 10:46

also ich hatte schon mal so einen Fall und zwar haben wir einen Benz verkauft 2002er von Privat an Händler mit Automatikgetriebe Probleme er hat uns 12000€ bezahlt,2 Tage später rief er zurück und sagte das er entweder das Fahrzeug zurückgeben möchte oder 2000€,darauf hin habe ich gesagt ich nehme den Benz nicht zurück er wüsste das das Getriebe Probleme hat,habe dann bei meinem Anwalt angerufen der hat mir dann bestätigt das wenn man als Privat Person an einem Händler verkauft entfällt die Gesetzliche Gewährleistung und das Rückgaberecht,habe den Händler angerufen und habe nochmals mitgeteilt das ich den Benz nicht zurücknehmen werde seitdem habe ich von diesem Händler niewieder was gehört sind jetzt 2 Jahre vergangen.

P.s. der Händler an dem du dein Fahrzeug verkauft hast hat jetzt entweder gesehen das Teure Reperaturen anstehen oder das er Minus an der Sache macht aber das ist alles sein Problem daher lass ihm machen was er will

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verkauf von Privat an Händler. Kaufvertrag ungültig?' überführt.]

am 29. August 2011 um 11:22

Zitat:

Original geschrieben von nasowasaberauch

Mir ist jetzt zusätzlich aufgefallen, dass der Kaufvertrag lautet privat an privat. Ausschließlich nur gültig für Verkauf an Privat nicht an Händler.

Also ein von beiden Seiten einvernehmlich geschlossener Vertrag ist nicht deswegen ungültig, weil irgendwo klein in der Ecke steht "nur gültig für Verkauf an Privat". Die Tatsache, dass ihr beide unterschrieben habt - er wahrscheinlich sogar mit Stempel - kennzeichnet eindeutig den erklärten Willen beider Parteien zum Vertragsschluss. Das wäre für einen Richter ausschlaggebend - nicht die kleingedruckte Vordrucksbemerkung.

Nun stellt sich natürlich die Frage, warum dieser Hinweis auf dem Vordruck steht. Grundsätzlich sind Verträge zwischen gewerblich und privat üblicherweise anders abgefasst als zwischen privat und privat, weil Privatmenschen gegenüber Gewerbetreibenden vertraglich besser geschützt sind. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass Privatmenschen keine Rechtsexperten sind und daher mit besonderen Schutzrechten ausgestattet werden müssen, um sie davor zu schützen, über's Ohr gehauen zu werden. Insbesondere sind Klauseln unwirksam, die den Privatmenschen unangemessen benachteiligen. Hingegen sind zwischen Gewerbetreibenden praktisch beliebige Vertragsregelungen wirksam, da man davon ausgeht, dass eine Firma sich den Rechtsverstand beschaffen kann und muss, um ihre Verträge vernünftig zu gestalten.

Wenn euer Vertragsvordruck nun für Privatverkäufe vorgesehen war, dann mag er Klauseln enthalten, die den Händler rechtlich besser stellen, als es nötig wäre. Aber unwirksam werden diese Klauseln wahrscheinlich nicht sein, denn er ist ja der Käufer. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass es doch eine Vereinbarung gibt, die unwirksam ist, dann aber nur zu Deinem Schutz - denn es wird im Vertragsrecht immer die Privatperson besonders geschützt. Auf eine Unwirksamkeit des ganzen Kaufvertrags würde ich daraus aber nicht sofort schließen, auch wenn er keine salvatorische Klausel enthält.

Richtig ist allerdings auch, dass Du eine Gewährleistungspflicht hast, wenn Du eine Sache verkaufst (es sei denn golfi42 hat recht, dann ist es sogar noch besser, das weiß ich nicht genau). Als Privatmensch kannst Du diese allerdings im Vertrag ausschließen, und dies ist bei Privatverkäufen von Autos auch der übliche (und einzig sinnvolle) Weg. Deshalb steht ein solcher Gewährleistungsausschluss üblicherweise auf Autoverkaufsvordrucken, und zwar gerade auch auf solchen von Privat an Privat. Die Frage ist nur, ob da möglicherweise ein Kästchen davor ist, das angekreuzt werden muss. Wenn ja und es auf eurem Vertrag nicht angekreuzt ist, dann wärst Du im Mangelfall gewährleistungspflichtig und hättest dem Händler wohl nicht viel entgegenzusetzen. In diesem Fall würde ich an Deiner Stelle aber sowieso bestrebt sein, den Verkauf rückabzuwickeln, denn Gewährleistungspflicht für diese alte Gurke ist sicherlich nicht das, was Du jetzt haben willst.

Ansonsten kannst Du Dir für wenig Geld auch hier Klarheit verschaffen. Dort gibt es auch ein kostenloses Rechtsforum. Ich würde dort in jedem Fall den gesamten Vertragstext zugänglich machen. Das könntest Du übrigens auch hier tun (einscannen und posten), dann könnten wir Dir vielleicht präziser helfen. Personenbezogene Daten kannst Du ja vorher unkenntlich machen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verkauf von Privat an Händler. Kaufvertrag ungültig?' überführt.]

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