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Auto von Privat an Händler Verkauft, nun will er Geld zurück!! Was tun???

Themenstarteram 26. Juli 2011 um 8:39

Hallo zusammen,

 

ich habe gestern meinen Kia Sportage an einen Händler Verkauft. Ich hatte den Wagen mit einer kleinen Delle hinten rechts und Kratzer vorne linke Stoßstangbeschrieben (nach meinem Empfinden war das so) Der Käufer (Händler) hat einen Fahrer geschickt um das Auto zu überführen, kam also nicht selbst. Vertrag ist unterschrieben, Geld auf mein Konto, Auto weg! Soweit, so gut, nun rief der Händler mich gestern abend an und sagt er wäre erschüttert. Die Delle wäre riesig und außerdem würde die Laderaumabdeckung fehlen. Die Laderaumabdeckung habe ich NIE besessen und die steht auch nicht mit im Kaufvertrag. Er meinte die gehöre Serienmäßig dazu. Aber er hat das Auto ja gebraucht gekauft ohne das ich davon je was erwähnt habe.

Nun soll ich ihm die neu kaufen und zuschicken!!!!?? Muss ich das machen?

Desweiteren sagt er, es wäre der ganz Kotflügel hin und nun will er einen "Vergleich" von 600€.

Muss ich das zahlen? Im Vertrag steht: das der bezahlte Geldwert dem aktuellen Zusatand des Fahrzeuges entspricht!!

Ich brauche dringent Hilfe, was muss ich tun. Der Händler sagt wenn ich die 600€ nicht zahle, dann will swein Chef ein Gutachten und dann würde es für mich teuer werden... :-(

Ich bitte um euren Rat und Hilfe!!

 

MFG Whiteflakes

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Zitat:

Original geschrieben von whiteflakes

Ich brauche dringent Hilfe, was muss ich tun. Der Händler sagt wenn ich die 600€ nicht zahle, dann will swein Chef ein Gutachten und dann würde es für mich teuer werden... :-(

Der beste Rat in diesem Fall: einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn es bei den "Drohungen" bleibt.

völliger unsinn.

immer diese "renn zum anwalt nummer"...kein wunder das die alle porsche fahren und ihre kanzleien vergolden lassen.

IGNORIEREN. schlicht und ergreifend.

1. wird sich das wie durch ein wunder von selbst erledigen

2. wenn nicht: das gutachten zahlt er, nicht du. (um dir die kosten aufzudrücken, muss er erstmal nen rechtstreit gewinnen!)

solange ein händler dir als privatmann keine arglistige täuschung nachweisen kann, ist er der gemeierte. feddich.

die rechtsprechung ist da eindeutig.

insbesondere wenn es sich, wie in diesem fall, um sofort erkennbare dinge handelt.

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Zitat:

Original geschrieben von whiteflakes

außerdem würde die Laderaumabdeckung fehlen. Die Laderaumabdeckung habe ich NIE besessen und die steht auch nicht mit im Kaufvertrag.

Ist man an der Stelle wirklich trotz "gekauft wie gesehen" als Verkäufer raus aus der Sache?

Insofern die Laderaumabdeckung eine serienmäßige Ausstattung ab Werk ist, gehört sie ja zwingend zum Auto und muss nicht explizit aufgeführt werden im Kaufvertrag.

Wenn diese fehlt, ist dann nicht ein deutlicher Mangel vorhanden?

Ich mein, das Lenkrad erwähne ich ja auch nicht im Kaufvertrag, weils dazugehört ab Werk. Und wenn ich ein Auto verkaufe, wo ich kein Lenkrad drin hab und das verschweige, dann hab ICH doch das Problem, oder?

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von whiteflakes

außerdem würde die Laderaumabdeckung fehlen. Die Laderaumabdeckung habe ich NIE besessen und die steht auch nicht mit im Kaufvertrag.

Ist man an der Stelle wirklich trotz "gekauft wie gesehen" als Verkäufer raus aus der Sache?

Insofern die Laderaumabdeckung eine serienmäßige Ausstattung ab Werk ist, gehört sie ja zwingend zum Auto und muss nicht explizit aufgeführt werden im Kaufvertrag.

Wenn diese fehlt, ist dann nicht ein deutlicher Mangel vorhanden?

Vielen Dank erst mal an all die vielen ANtworten, hat mir doch schon geholfen! Und mich beruhigt.

Ich habe mir die Serienausstattung mal runtergeladen und da steht leider wirklich die Laderaumabdeckung drin als Serienausstattung, die muss ich dann wohl noch organisieren.

Ich zitiere mal die Stelle Wort für Wort aus dem Kaufvertrag: Mir/uns ist bekannt, daß der vereinbart Kaufpreis auf dem jetzigen Zusatnd des Fahrzeuges beruht.

Zitat ende.

So etwas wie"unter ausschluss von Garantie und Gewähr" habe ich nicht mehr rein geschrieben, da ich dachte dieser Satz reicht aus...

Ich bin gleich aber doch auf´m Weg zum Anwalt ( ist eine Freundin der Familie und kostet nix :-) ) und um 12:00 soll ich den Autofritzen in Berlin wieder anrufen. Ich werd nachher mal berichten.

VIele Grüße

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von whiteflakes

außerdem würde die Laderaumabdeckung fehlen. Die Laderaumabdeckung habe ich NIE besessen und die steht auch nicht mit im Kaufvertrag.

Ist man an der Stelle wirklich trotz "gekauft wie gesehen" als Verkäufer raus aus der Sache?

Insofern die Laderaumabdeckung eine serienmäßige Ausstattung ab Werk ist, gehört sie ja zwingend zum Auto und muss nicht explizit aufgeführt werden im Kaufvertrag.

Wenn diese fehlt, ist dann nicht ein deutlicher Mangel vorhanden?

Ich mein, das Lenkrad erwähne ich ja auch nicht im Kaufvertrag, weils dazugehört ab Werk. Und wenn ich ein Auto verkaufe, wo ich kein Lenkrad drin hab und das verschweige, dann hab ICH doch das Problem, oder?

naja der vergleich hinkt etwas finde ich. die laderaumabdeckung is genauso wie einen becherhalter oder n usb anschluss im handschuhfach.

Zitat:

Original geschrieben von whiteflakes

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

...

Ich habe mir die Serienausstattung mal runtergeladen und da steht leider wirklich die Laderaumabdeckung drin als Serienausstattung, die muss ich dann wohl noch organisieren.

...

Ob muß oder nicht sei mal dahingestellt, das müssen tatsächlich Rechtsexperten beantworten. Auf jeden Fall könnte es eine "Goodwill-Aktion" Deinerseits sein. Und gut ist dann auch. Frage aber zuvor besser den Anwalt, ob diese "Nachlieferung" nicht als "Schuldeingeständnis" auch für die anderen Reklamationen gelten könnte.

 

Es wurde doch schon geschrieben:

Mach einfach nichts! Gar nichts! Überhaupt nichts! Die leben von ihrem "schneidigen" Auftreten und verunsichern damit den Laien. Wenn nur jeder Dritte nachträglich was an die zahlt, dann ist das für die ein lohnendes Geschäft und die lachen sich ins Fäustchen.

Du musst den nicht anrufen! Du musst dem auch keine Laderaumabdeckung organisieren, Du musst den Wagen auch nicht volltanken, per Hand polieren oder was der Kerl auch immer sich wünscht.

Das ist eine Masche!

Grüße

Superlolle

am 27. Juli 2011 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Zitat:

Original geschrieben von whiteflakes

Ich brauche dringent Hilfe, was muss ich tun. Der Händler sagt wenn ich die 600€ nicht zahle, dann will swein Chef ein Gutachten und dann würde es für mich teuer werden... :-(

Der beste Rat in diesem Fall: einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn es bei den "Drohungen" bleibt.

warum, so lange es nur bei Drohungen bleibt? Erst wenn es nicht dabei bleibt, würde ich den Rechtsanwalt aufsuchen ;)

:eek:

Blos keine Laderaumabdeckung nachlegen..... Das würde ja bedeuten dass ein Verkäufer sogar nach 15 Jahren die Radzierblenden wieder als Originalteil draufmachen müsste oder irgendwelche Plastikkappen die mal abgefallen sind. ;)

Der Käufer sollte wohl besser sein abholendes "Personal" schulen, damit diesem auch auffällt das hier eine Serienmäßige Abdeckung fehlt. ;)

Grüße

Steini

am 27. Juli 2011 um 11:14

Kann man hier den Spieß nicht umdrehen und den Händler anzeigen?

Weswegen? Fordern kann er doch im persönlichen Gespräch viel. Und Dummfug erzählen auch. Ist doch kein Straftatbestand. Und mit einem Gutachten "zu drohen" (das der Händler ja selbst zahlt) ist mit Sicherheit keine Nötigung.

Obwohl, manchmal wäre es ja schön, wenn Dummfug ein Straftatbestand wäre ... :cool:

Abgesehen davon: solche Sachen erledigen sich zu 99% durch liegen lassen ... Da sollte man keine kostbare Zeit für verschwenden, indem man das Ganze auch noch selbst "befeuert".

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Und mit einem Gutachten "zu drohen" (das der Händler ja selbst zahlt) ist mit Sicherheit keine Nötigung.

Sicher? Eine Belästigung ist es aber definitiv.

am 27. Juli 2011 um 19:18

Belästigung: ohne berechtigtes Interesse des Täters (bzw. mithilfe unverhältnismäßiger Mittel) und trotzdem zumeist willentlich gegen den Willen und damit zum Schaden des Opfers.

 

Selbst mal abprüfen, ob man in dem geschilderten Fall davon reden kann...rein menschlich gesehen eher als juristisch......oder? ;)

 

am 28. Juli 2011 um 21:35

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

 

Der beste Rat in diesem Fall: einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn es bei den "Drohungen" bleibt.

völliger unsinn.

immer diese "renn zum anwalt nummer"...kein wunder das die alle porsche fahren und ihre kanzleien vergolden lassen.

IGNORIEREN. schlicht und ergreifend.

1. wird sich das wie durch ein wunder von selbst erledigen

2. wenn nicht: das gutachten zahlt er, nicht du. (um dir die kosten aufzudrücken, muss er erstmal nen rechtstreit gewinnen!)

solange ein händler dir als privatmann keine arglistige täuschung nachweisen kann, ist er der gemeierte. feddich.

die rechtsprechung ist da eindeutig.

insbesondere wenn es sich, wie in diesem fall, um sofort erkennbare dinge handelt.

du musst's ja wissen. ob's unsinn ist oder nicht, musst du schon den rechtsberatern überlassen. einzig unsinn ist dein einleitender satz.

Lol, der TE will wirklich ne Kofferraumabdeckung besorgen.

So einen Scheiß will der Typ doch gar nicht haben.:D Der will was viel Trivialeres.

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 

Der Käufer sollte wohl besser sein abholendes "Personal" schulen, damit diesem auch auffällt das hier eine Serienmäßige Abdeckung fehlt. ;)

Grüße

Steini

Genau!

Der Abholer tritt im Auftrag des Käufers auf (hat der Abholer den Kaufvertrag unterschrieben? Wenn, wie hat er unterschrieben, einfach mit Namen, i.A., i.V.?), folglich hat er bei der Abholung den Zustand zu prüfen u. gegebenfalls zu reklamieren.

Nach Mitnahme des Autos ist das sein Problem, da die angeblichen Mängel ja offensichtlich gewesen sind. Hätte er halt vorher besser prüfen müssen.

MfG Günter

am 30. Juli 2011 um 11:13

Habe jetzt nicht alles durchgelesen,

hoffentlich hast du das Auto abgemeldet übergeben, grins...

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