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Auto verliert Öl kurz nach Privatkauf

Citroën C3 1 (F)
Themenstarteram 15. April 2022 um 9:16

Hallo zusammen,

Ich habe mir gestern von Privat einen Citroën C3 BJ 2007 gekauft. Bei der Besichtigung war alles in Ordnung. Laut Verkäufer hat der Wagen auch keine Mängel. So haben wir uns mit dem Verkäufer auf einen Preis geeinigt und ich habe den Wagen mitgenommen.

Nachdem der Wagen nun Zuhause stand bemerkte ich ölflecken unter dem Wagen. Nach einer weiteren Fahrt ging dann das Ölsymbol an. „Öldruck zu niedrig“.

Ein Blick unter den Wagen und da habe ich gesehen das Öl runterläuft. Des Weiteren guckt die Dichtung der Ölwanne schon leicht raus.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich bin mit dem Auto lediglich ca.80 km gefahren. So ein Mangel kann nicht in dieser kurzen Zeit auftreten und muss somit schon vorher bekannt gewesen sein. Habe den Verkäufer informiert und versucht das privat zu klären. Dieser zeigt aber keine Einsicht.

Kann man hier von einer arglistigen Täuschung reden und wie sehen meine Chancen aus wenn ich damit zum Anwalt gehe.

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und den Wagen zurückgeben oder die Reparaturkosten verlangen?

Danke

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27 Antworten

Geh mit deinem Vertrag zum Anwalt und frag den ob man da was machen kann.

 

Rechtsberatung gibt es hier nicht.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatkauf. Arglistige Täuschung?' überführt.]

am 15. April 2022 um 10:11

Arglistische Täuschung ist wie der

Name schon sagt, etwas das man verbirgt!

Du hättest auch einfach mal das Auto ansehen

müssen dann wäre es dir schon beim Kauf

aufgefallen.

Ich sehe hier keine große Angriffsfläche.

Ölverlust nach außen ist ein Mangel

den jeder sehen kann und die vermaledeite

Dichtung hast ja auch dan erkannt.

Zu unten:

Der Verkäufer wird so wie du sein,

er hat's nicht angesehen.

Nun wirft du ihm das vor,

was du selbst eben unterlassen hast.

Natürlich war der Mangel schon vorhanden,

nur kann man hier eben nicht von Arglist oder

gar Täuschung reden.

Den einen hat der Zustand so wenig interessiert

wie dem anderen.

Sachmängelhaftung macht kein privater,

Ölende Motoren sind bei 15 Jahren alten Wagen

gängiger Standart und verborgen oder getäuscht

wurde zumindest nach der Art der Schilderung

hier nix.

Auf einen Rechtsstreit bei einen Wagen der

2000€ Kategorie, sollte man es nur anlegen,

wenn die Aussichten sehr gut sind.

Hier sind sie es definitiv nicht.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatkauf. Arglistige Täuschung?' überführt.]

Themenstarteram 15. April 2022 um 10:12

Habe mir das Auto schon angesehen aber mich jetzt nicht drunter gelegt oder auf die Bühne gestellt.

Es geht halt darum das sowas nicht in 100km Auftritt sonder schon beim Verkäufer der Fall gewesen sein muss

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatkauf. Arglistige Täuschung?' überführt.]

Wenn der Wagen vorher Öl geleckt hat, dann sollten sich genügend frische Ölflecken auf seinem Stellplatz befinden. Zuerst würde ich diese dokumentieren,

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatkauf. Arglistige Täuschung?' überführt.]

Und wenn er sich auch nicht drunter gelegt hat? Hättest du dir gestern die Klamotten ein bisschen schmutzig gemacht, hättest du das Problem heute nicht.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatkauf. Arglistige Täuschung?' überführt.]

Wenn der Wagen vorher Öl geleckt hat, dann sollten sich genügend frische Ölflecken auf seinem Stellplatz befinden. Zuerst würde ich diese dokumentieren, dann hättest Du ein Indiez dafür, dass der Mangel vorher existiert hat.

Arlistige Täuschung ist das ganze allerdings nur, wenn dieser Mangel auch kaschiert wurde, also wenn der Motor direkt vorher gereinigt wurde. Das zu beweisen wird schwer.(wenn Du das könntest, dann wäre die Sachlage klar).

Bleibt nur die Frage, ob es sich um einen verschwiegenen Mangel handelt und ob dies zum Rücktritt vom Kaufvertrag reicht. Klar ist, das man nie alle Mängel vollumfänglich aufführen kann, dafür gibt es ja eine Besichtigung. Ob Ölverlust explizit hätte erwähnt werden müssen oder dies im Rahmen der Besichtigung vom Käufer selbst hätte gesehen werden müssen...... keine Ahnung.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatkauf. Arglistige Täuschung?' überführt.]

Zitat:

@xdriveraz schrieb am 15. April 2022 um 11:46:49 Uhr:

Kann man hier von einer arglistigen Täuschung reden und wie sehen meine Chancen aus wenn ich damit zum Anwalt gehe.

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und den Wagen zurückgeben oder die Reparaturkosten verlangen?

Geh zum Anwalt. Du hast versucht dich gütlich mit dem Verkäufer zu einigen, hat nicht geklappt.

Ab hier sollte ein Anwalt ran - die Chancen, dass dann der Verkäufer einlenkt sind so oder so hoch (das bloße Einschalten des Anwalts bewirkt bei solchen Leuten oft wunder)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatkauf. Arglistige Täuschung?' überführt.]

Zitat:

@tomate67 schrieb am 15. April 2022 um 12:57:13 Uhr:

Ob Ölverlust explizit hätte erwähnt werden müssen oder dies im Rahmen der Besichtigung vom Käufer selbst hätte gesehen werden müssen...... keine Ahnung.

Wenn der Wagen schon tropft -> Ja, weil das ein gravierender Mangel ist. Wenn dadurch der Öldruck niedrig ist, sind das nicht zwei, drei Tropfen. Das Auto dürfte so eigentlich nicht gefahren werden.

Es sind dann die Feinheiten die am Ende entscheiden ob der Verkäufer davon gewusst haben muss, ob er gezielt getäuscht oder nur verschwiegen hat usw. und dafür fragt man besser einen Anwalt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatkauf. Arglistige Täuschung?' überführt.]

Das Problem ist, dass Anwälte (fast) immer positiv denken, weil sie in jedem Fall daran verdienen. Neutrale Stellen sind da erstmal besser.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatkauf. Arglistige Täuschung?' überführt.]

Bei einem privaten Verkäufer sehe ich da wenig Möglichkeiten für "neutrale Stellen". Ein Ombudsmann muss da ja nicht akzeptiert werden bzw. wäre nicht zuständig.

Geht man davon aus, dass Mangel absichtlich verschwiegen wurde bleibt da kaum eine Alternative zum Anwalt. Gemäß Angabe des TE lehnt der Verkäufer eine gütliche Einigung ab. Oder kennst du eine passende "neutrale" Stelle?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatkauf. Arglistige Täuschung?' überführt.]

Von der Werkstatt Gutachten erstellen lassen, mit dem Anwalt drohen. Mit etwas glück 50-400€ rausholen und sich darüber freuen. Die Verkäufer rücken meist etwas raus bevor sie eine Klage am Hals haben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatkauf. Arglistige Täuschung?' überführt.]

Zitat:

@Abkueko schrieb am 15. April 2022 um 13:45:20 Uhr:

Bei einem privaten Verkäufer sehe ich da wenig Möglichkeiten für "neutrale Stellen". Ein Ombudsmann muss da ja nicht akzeptiert werden bzw. wäre nicht zuständig.

Geht man davon aus, dass Mangel absichtlich verschwiegen wurde bleibt da kaum eine Alternative zum Anwalt. Gemäß Angabe des TE lehnt der Verkäufer eine gütliche Einigung ab. Oder kennst du eine passende "neutrale" Stelle?

Ein technisches Gutachten wird nach meiner Ansicht Voraussetzung für einen Erfolg werden. Der Gutachter soll feststellen was kaputt ist und ob das plötzlich aufgetreten sein kann oder ob Anzeichen vorhanden sind, dass der Fehler schon länger bestanden hat (evtl. sogar vertuscht wurde). Der Gutachter bekommt sein Geld für das Gutachten (egal was es am Ende aussagt) und ist damit in dieser Hinsicht neutral. Vor Gericht ist sein Gutachten allerdings auch nur Vortrag einer Partei, dem man nicht zwangsweise Glauben schenkt. Aber wenn der von dir beauftragte Gutachter schon sagt, dass man eine arglistige Täuschung nicht nachweisen kann, dann kann man sich alles Weitere auch schenken.

Der Anwalt verdient dagegen an einem Rechtsstreit. Er hat also ein Interesse daran, diesen zu beginnen - egal ob aussichtsreich oder nicht.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatkauf. Arglistige Täuschung?' überführt.]

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