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Auto verkauft von Verstorbenen, Kaufvertrag Frage

Themenstarteram 27. August 2008 um 15:10

Hallo,

ich habe das Auto von meinem verstorbenen Großvater verkauft an Privat.

Muss beim Kaufvertrag mein Name als Verkäufer stehen oder der von meinem Großvater, oder beide ?

Vielen Dank !

PS: Ich habe eine Generalvollmacht, die über den Tod hinaus geht !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

 

Theoretisch würde ich jetzt sagen, dass das Auto erstmal auf den TE umgeschrieben werden muss (mittels Erbschein als Bestätigung?), so dass er Eigentümer ist, und das Auto in seinem Namen weiterverkaufen kann.

Müsste dann nicht jedes gebrauchte KFZ erst auf den Händler umgeschrieben werden? :D :D

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Ich gehe mal davon aus, dass dein Vater verstorben ist, wozu ich dir mein Beileid ausspreche. Dann sind deine Mutter und die gemeinsamen Abkömmlinge (du und dein Bruder) die Erben, wenn kein Testament etwas anderes aussagt. Ihr bildet dann also eine Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft kann dann das Auto verkaufen. Wenn sich alle Mitglieder einig sind, kann einer davon den Vertrag abschließen.

Aus Vereinfachungsgründen würde ich deinen Namen als Verkäufer in den Vertrag einsetzen. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft sollten kurz aufschreiben, dass das von allen so gewollt ist, und dann unterschreiben. Auf Nachfragen des Käufers könnte dann dieser Zettel vorgelegt werden.

Hallo,

danke. Ja, du hast Recht.

Ich denke, so ein Kauf ist auch für einen Käufer nicht so einfach zu überblicken (Vollmacht, Kaufvertrag mit anderem Namen, Sterbeurkunde).

Vielleicht werden viele aufgrund der Unsicherheit vom Kauf Abstand nehmen.

LG

Im Kaufvertrag muss auch kein Besitzer stehen, du kannst ruhig dein Name reinschreiben. Wenn du beim Händler ein Auto kaufst, steht auch kein letzte Besitzer drin, sonder Verkäufer.

Hallo,

da hast du natürlich Recht, was den Autokauf bei einem Händler betrifft.

Ich habe schon länger kein Auto mehr verkauft.

Benötigt man heute noch eine getrennte AU-Bescheinigung, wenn auf dem Beleg der letzten Hauptuntersuchung vermerkt ist, dass und mit welcher Kontrollnummer die AU durchgeführt wurde?

VG

nein, es reicht HU Beleg, wenn alles drauf ist

Zitat:

@Thilo (NRW) schrieb am 27. März 2019 um 11:06:56 Uhr:

...

Eines ist mir nur nicht klar.

Muss im Kaufvertrag als Verkäufer meine Mutter eingetragen werden, auch wenn ich oder mein Bruder das Auto von meinem Vater verkaufen?

...

1. um was für ein Auto geht es?

(Preislage?)

--> so hochwertig, dass sich ein Käufer Gedanken macht, dass das edle Stück unterschlagen worden sein könnte???

2. hilfreich wäre sicher, wenn der Verkäufer und der in den Papieren eingetragene (letzte) Halter den selben Nachnamen haben

--> damit klar ist, dass es sich um einen echten Privatverkauf, und nicht um einen Schwarzhändler, der sich um die Gewährleistung drücken will ;)

 

Zitat:

 

PS: Ich habe eine Generalvollmacht, die über den Tod hinaus geht !

weiß nicht, ob das so richtig ist. sobald jemand verstirbt, ist automatisch alles vom verstorbenen die erbmasse, welches durch den erbschein verteilt wird.

wenn schnell klar ist, wer überhaupt alles erbe wird, kann man sich natürlich vorher schon einigen, was mit bestimmten dingen gemacht werden soll (zb pkw). wenn man alleinerbe ist, wirds natürlich einfach.

der verkauf kann dann aber im prinzip nur über den erbschein laufen.

Wenn ein Ehepartner verstirbt , erbt bei gesetzlicher Erbfolge (also kein Testament vorhanden ) der überlebende Ehepartner den Hausrat , also auch den gemeinsam genutzten privaten PKW.

Der Hausrat gehört nicht zur Erbmasse, die unter den gesetzlichen Erben verteilt wird.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 29. März 2019 um 08:35:32 Uhr:

Wenn ein Ehepartner verstirbt , erbt bei gesetzlicher Erbfolge (also kein Testament vorhanden ) der überlebende Ehepartner den Hausrat , also auch den gemeinsam genutzten privaten PKW.

Der Hausrat gehört nicht zur Erbmasse, die unter den gesetzlichen Erben verteilt wird.

O.

wo steht denn das ?^^ das ist doch quatsch. alles, was den verstorbenen gehörte, geht in die erbmasse rein. sowohl schulden als auch haben. der hinterbliebende kann aber ggf. belegen, das bestimmte dinge des hausrates bereits sein eigentum sind. schwieriger wirds, wenn beide es gemeinsam gekauft haben. meistens einigt man sich aber unter den nahen verwandten so, das der hausrat natürlich beim hinterbliebenen bleibt.

ansonsten: zum hausrat gehört das auto? was hat ein haus mit dem auto zu tun? gehört das segelboot dann auch zum hausrat? ...nein...

Zitat:

@PayDay schrieb am 29. März 2019 um 08:45:42 Uhr:

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 29. März 2019 um 08:35:32 Uhr:

Wenn ein Ehepartner verstirbt , erbt bei gesetzlicher Erbfolge (also kein Testament vorhanden ) der überlebende Ehepartner den Hausrat , also auch den gemeinsam genutzten privaten PKW.

Der Hausrat gehört nicht zur Erbmasse, die unter den gesetzlichen Erben verteilt wird.

O.

wo steht denn das ?^^ das ist doch quatsch. alles, was den verstorbenen gehörte, geht in die erbmasse rein. sowohl schulden als auch haben.

Hier steht der "Quatsch":

"Der große, gesamte Voraus (§ 1932 Abs. 1 S. 1 BGB) umfasst alle den Zwecken des ehelichen Haushalts dienenden Gegenstände. Hierher gehören z.B.

Wohnungseinrichtung,

Haushaltswäsche,

Fernseh- und Radiogeräte und

gemeinschaftlich privat genutzter Pkw."

O.

Nicht gewusst - Interessant

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 29. März 2019 um 10:37:41 Uhr:

Zitat:

@PayDay schrieb am 29. März 2019 um 08:45:42 Uhr:

 

wo steht denn das ?^^ das ist doch quatsch. alles, was den verstorbenen gehörte, geht in die erbmasse rein. sowohl schulden als auch haben.

Hier steht der "Quatsch":

"Der große, gesamte Voraus (§ 1932 Abs. 1 S. 1 BGB) umfasst alle den Zwecken des ehelichen Haushalts dienenden Gegenstände. Hierher gehören z.B.

Wohnungseinrichtung,

Haushaltswäsche,

Fernseh- und Radiogeräte und

gemeinschaftlich privat genutzter Pkw."

O.

naja beinahe richtig...

 

Zitat:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1932.html

dort steht:

wenn der ehepartner nur weitere erben 2 ranges hat, gehört der hausrat dem ehepartner

wenn es erben 1 ordnung gibt (zb kinder/ enkel), gehört dem ehepartner des verstorbenen nur die teile des hausrates, die "zur führung eines angemessenen haushaltes benötigt werden"

 

und hier:

Zitat:

Ein Kraftfahrzeug oder Wohnmobil kann man zu den Gegenständen des Haushalts rechnen, wenn das Fahrzeug zumindet auch familiären Zwecken gedient hat.

https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-1/Voraus-des-Ehegatten

der porsche von papa, den er nur alleine durch die gegend kutschierte, ist somit kein vorauseilender haushaltsgegenstand :) müßte man allerdings erstmal beweisen und geht auf jeden fall vor gericht.

Hallo,

ich habe gar nicht gesehen, dass noch weitere Beiträge geschrieben wurden.

Danke für die Informationen!

Zitat:

@camper0711 schrieb am 28. März 2019 um 17:35:15 Uhr:

Zitat:

@Thilo (NRW) schrieb am 27. März 2019 um 11:06:56 Uhr:

...

Eines ist mir nur nicht klar.

Muss im Kaufvertrag als Verkäufer meine Mutter eingetragen werden, auch wenn ich oder mein Bruder das Auto von meinem Vater verkaufen?

...

1. um was für ein Auto geht es?

--> so hochwertig, dass sich ein Käufer Gedanken macht, dass das edle Stück unterschlagen worden sein könnte???

2. hilfreich wäre sicher, wenn der Verkäufer und der in den Papieren eingetragene (letzte) Halter den selben Nachnamen haben

--> damit klar ist, dass es sich um einen echten Privatverkauf, und nicht um einen Schwarzhändler, der sich um die Gewährleistung drücken will

Bei Mobile wird er so zwischen 6,5-8000 angeboten. Es ging darum es richtig zu machen und auch dem potentiellen Käufer Sicherheit zu geben.

 

Zitat:

@PayDay schrieb am 29. März 2019 um 08:20:42 Uhr:

 

der verkauf kann dann aber im prinzip nur über den erbschein laufen.

D. h., dann wäre zunächst der Termin beim Amtsgericht abzuwarten.

Den Erbschein würde ich dem Käufer aber nicht vorlegen wollen.

Da stehen doch sicher auch einige persönliche Dinge drauf.

 

----------

ich wüsste nicht, wie sich nachweisen ließe, ob das Auto gemeinschaftlich genutzt wurde.

Es ist aber auch nicht der Fall gewesen.

 

Zwischenzeitlich haben wir uns überlegt, ob wir das Auto nicht nur für den Verkauf auf einen von uns ummelden. Das ist zwar ein ziemlicher Aufwand, da der Wohnort nicht der gleiche ist, aber meine Mutter wäre dann vor solchen Käufern geschützt, die, aus welchen Gründen auch immer, mit dem Verkäufer später in Kontakt treten wollen.

Bei der Versicherung haben wir es noch nicht gemeldet.

Das müsste wohl auch schnell erfolgen. Es ist halt so, dass es viele Dinge zu tun gibt und einem mache davon unwichtig vorkommen.

Schönes WE!

 

 

warum machst du so viel Aufwand von nichts? einfach dein Name im KV als Verkäufer schreiben und weg damit. Was der Käufer denkt ist ja egal, bei den Wagen gewinnst du nicht viel ob du oder deine Muter im KV stehen wird. Man kann die Geschichte dem Käufer erzählen, ob der glaubt oder nicht ist egal, am ersten Platz wird der Wagen und sein Zustand stehen.

Privatkauf läuft sowieso ohne Garantie.

Hallo,

meine Mutter würde, wenn das Auto vorher umgemeldet wird, nicht im Kaufvertrag stehen und auch nicht im Brief und KFZ-Schein.

Es geht darum, dass man dann auch keine Sterbeurkunde und Vollmacht vorzeigen müsste.

So könnte niemand darauf schließen, dass dort jetzt ein älterer Mensch alleine wohnt.

Nun denn.

Dann eine gute Woche!

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