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Auto verkauft von Verstorbenen, Kaufvertrag Frage

Themenstarteram 27. August 2008 um 15:10

Hallo,

ich habe das Auto von meinem verstorbenen Großvater verkauft an Privat.

Muss beim Kaufvertrag mein Name als Verkäufer stehen oder der von meinem Großvater, oder beide ?

Vielen Dank !

PS: Ich habe eine Generalvollmacht, die über den Tod hinaus geht !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

 

Theoretisch würde ich jetzt sagen, dass das Auto erstmal auf den TE umgeschrieben werden muss (mittels Erbschein als Bestätigung?), so dass er Eigentümer ist, und das Auto in seinem Namen weiterverkaufen kann.

Müsste dann nicht jedes gebrauchte KFZ erst auf den Händler umgeschrieben werden? :D :D

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Zitat:

@Thilo (NRW) schrieb am 31. März 2019 um 20:55:59 Uhr:

Hallo,

meine Mutter würde, wenn das Auto vorher umgemeldet wird, nicht im Kaufvertrag stehen und auch nicht im Brief und KFZ-Schein.

Es geht darum, dass man dann auch keine Sterbeurkunde und Vollmacht vorzeigen müsste.

So könnte niemand darauf schließen, dass dort jetzt ein älterer Mensch alleine wohnt.

Nun denn.

Dann eine gute Woche!

Nochmal: Du musst überhaupt nichts vorlegen/-zeigen.

Ein Handschlag und der Tausch Auto/Papiere gegen Bargeld reichen aus.

Alles weitere ist von dem Verhalten des Käufers abhängig. Glaubt er deine Geschichte nicht und hat Zweifel bist du halt indirekt verpflichtet die Unterlagen vorzuzeigen, da andernfalls kein Geschäft zu Stande kommen wird.

Du kannst den Wagen nach Lust und Laune verkaufen, wenn du Auto, sowie Papiere besitzt. Du musst nicht Eigentümer sein. Allenfalls kann es im Nachhinein intern innerhalb der Erben zu Problemen kommen. Das ist aber in normalen, gesunden Familienverhältnissen kein Problem. Die Einschätzung darüber obliegt am Ende aber alleine dir.

Hallo,

ich habe noch eine Frage zum Scheckheft.

Zwischenzeitlich hatte ich gelesen, dass das Scheckheft für den Verkauf fast unabdingbar ist und falls es nicht gefunden wird, man ein neues beantragen und dieses dann leere Scheckheft mitgeben müsste.

Irgendwo wird das alte, zugehörige Heft sein, doch konnte ich es bisher nicht finden.

Ohne Scheckheft, könnte man Wartungen und Reparaturen nur anhand von Rechnungen belegen.

Wie ist der Verkauf ohne Scheckheft denn zu sehen?

Danke.

Solange man das Fehlen des Scheckheftes erklären und die Inspektionen anhand von Rechnungen belegen kann, sehe ich das persönlich immer noch besser als ein leeres, neues Scheckheft.

Alternativ im neuen Scheckheft die durchgeführten Services/Wartungen von der jeweiligen Werkstatt erneut abstempeln lassen - falls möglich.

Danke.

Ein neues Scheckheft bei verschiedenen Werkstätten mit den getätigten Wartungen neu ausfüllen und stempeln zu lassen, wäre ein ganz schöner Aufwand.

Es gib wohl einmal die Originalwerkstatt vom Hersteller, in der mal etwas gemacht wurde, aber auch einige Dinge, die bei einer freien Werkstattkette erledigt wurden.

Könnte es auch sein, dass das Scheckheft bei einer Werkstatt eingelagert ist, oder wird so etwas üblicherweise nicht gemacht?

Einlagerung bei Werkstatt eher nicht.

Im handschuhfach oder bei der Bedienungsanleitung nachgesehen?

Da sagst du was.

An die Bedienungsanleitung habe ich noch gar nicht gedacht. Die muss auch irgendwo abgelegt sein.

Im Handschuhfach jedenfalls nicht.

Ich suche weiter.

Bei mir ist diese "dicke Schwarte" z.B. in einer separaten Klappe im Handschuhfach.

Vielleicht mal googeln wo bei deinem Modell solche Verstecke sind.

Je nachdem von welchem Restwert wir hier reden, kann man sich die weitere Suche auch einfach sparen.

Zitat:

 

Bei der Versicherung haben wir es noch nicht gemeldet.

Das müsste wohl auch schnell erfolgen. Es ist halt so, dass es viele Dinge zu tun gibt und einem mache davon unwichtig vorkommen.

Schönes WE!

ist auch noch nicht großartig nötig, da ja versicherungsschutz besteht, solange bezahlt wird. da die karre eh verkauft werden soll, macht ne großartige ummeldung vorher auch keinen sinn.

Hallo zusammen,

der letzte Beitrag ist zwar schon einige Zeit her, doch habe ich noch eine Frage, wie etwas einzuschätzen ist.

Die Bedienungsanleitung und das Serviceheft habe ich jetzt gefunden.

Nun ist es so, das im Cockpit angezeigt wird, dass ein bestimmter Service schon vor längerer Zeit hätte gemacht werden können. Das Auto muss jetzt auch zum Tüv.

Ist es für den Verkauf sinnvoll, den Service noch machen zu lassen und falls ja, sollte der Service unbedingt in einer Werkstatt des Herstellers gemacht werden, oder kann man den Wagen auch so anbieten und dem potentiellen Käufer anbieten die Hälfte des Service/Kosten zu übernehmen?

Natürlich ist mir klar, dass hier die erste Frage erfolgen wird, da die Anzeige erscheint, sobald der Wagen gestartet wird. Ich wüsste auch nicht, wie man das in der Verkaufsanzeige mit aufnehmen könnte.

Danke!

Habe jetzt spontan nicht mehr in Kopf um welches Auto es sich dreht. Bei einem „aufgebrauchten“ Auto reicht idR der Service in einer guten freien Werkstatt. Ich als Käufer will aber nichts kaufen um dann gleich direkt wieder zu investieren. Die Euros lohnen sich.

Geh zu ATU und lass service und tuev machen, es sei denn es handelt sich um einen slk aus den 80ern.

Zitat:

@Tall1969 schrieb am 6. September 2019 um 00:15:46 Uhr:

Geh zu ATU und lass service und tuev machen, es sei denn es handelt sich um einen slk aus den 80ern.

Da der SLK erst im Jahre 1996 vorgestellt wurde, dürfte das eher nicht der Fall sein...

Es sei denn der Fragesteller ist seiner Zeit voraus.

Hallo zusammen,

danke für eure Antworten!

Der Thread ist ursprünglich nicht von mir.

Das Fahrzeug worum es mir geht wurde meines Wissens noch nicht genannt und ist auch nichts besonderes.

Es handelt sich um einen über 10 Jahre alten E 220 CDI mit 120 tkm.

Als ich ihn das letzte Mal vor ein paar Monaten angelassen habe, erschien im Cockpit "Service C über 300 Tage überzogen".

Welchen Umfang dieser Service hat und was er kostet, habe ich noch nicht in Erfahrung gebracht.

Dass man so etwas als Käufer nicht sehen möchte ist mir klar. Noch weniger möchte man wahrscheinlich ein Auto kaufen, bei dem die Services nicht gemacht, sondern nur die Anzeigen gelöscht wurde, was hier nicht der Fall ist.

Es sollte also vor dem Verkauf gemacht werden. Danke für die persönliche Einschätzung!

Was ich hier im Forum gelesen habe ist, dass man abhängig vom Händler, sein Öl selber mitbringen und damit beim Service viel Geld sparen kann.

Können ATU und andere freie Werkstätten diesen Service C denn auch machen und im Bordcomputer einstellen, dass der Service gemacht wurde, also nicht nur die Anzeige löschen?

VG

Zitat:

@Thilo (NRW) schrieb am 6. September 2019 um 12:20:40 Uhr:

...

Was ich hier im Forum gelesen habe ist, dass man abhängig vom Händler, sein Öl selber mitbringen und damit beim Service viel Geld sparen kann.

Können ATU und andere freie Werkstätten diesen Service C denn auch machen und im Bordcomputer einstellen, dass der Service gemacht wurde, also nicht nur die Anzeige löschen?

VG

Wenn eine Werkstatt solche Servicearbeiten markenübergreifend anbietet, sollte man auch davon ausgehen, dass sie sowohl den Eintrag ins Serviceheft machen als auch die Anzeige resetten können.

Prinzipiell spricht auch nichts gegen eine freie Werkstatt.

Würde dennoch nicht direkt bei den erstbesten Hinterhofschrauben und auch nicht zu ATU gehen.

Zuerst mal informieren was überhaupt gemacht werden soll und welche Bude auch damit Erfahrung hat.

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