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Auto verkauft von Verstorbenen, Kaufvertrag Frage

Themenstarteram 27. August 2008 um 15:10

Hallo,

ich habe das Auto von meinem verstorbenen Großvater verkauft an Privat.

Muss beim Kaufvertrag mein Name als Verkäufer stehen oder der von meinem Großvater, oder beide ?

Vielen Dank !

PS: Ich habe eine Generalvollmacht, die über den Tod hinaus geht !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

 

Theoretisch würde ich jetzt sagen, dass das Auto erstmal auf den TE umgeschrieben werden muss (mittels Erbschein als Bestätigung?), so dass er Eigentümer ist, und das Auto in seinem Namen weiterverkaufen kann.

Müsste dann nicht jedes gebrauchte KFZ erst auf den Händler umgeschrieben werden? :D :D

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Erstmal mal mein Beileid,

verstorbene Personen können keine Verträge mehr abschließen.

Ergo auch damit einen Kaufvertrag.

Wie sollte der auch von einen toten Unterschrieben werden.

Es ist schlichtweg die Sache von der Erbengemeinschaft.

Gruß Hope0815

Ist aber trotzdem eine gute Frage, wie wird das alles behördlich geregelt?

Theoretisch würde ich jetzt sagen, dass das Auto erstmal auf den TE umgeschrieben werden muss (mittels Erbschein als Bestätigung?), so dass er Eigentümer ist, und das Auto in seinem Namen weiterverkaufen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

Ist aber trotzdem eine gute Frage, wie wird das alles behördlich geregelt?

Theoretisch würde ich jetzt sagen, dass das Auto erstmal auf den TE umgeschrieben werden muss (mittels Erbschein als Bestätigung?), so dass er Eigentümer ist, und das Auto in seinem Namen weiterverkaufen kann.

Wozu das??

Nur das 1 Halter mehr eingetragen ist??

Ich Denke das er wenn er rechtmäßiger Erbe ist das Auto einfach Verkaufen kann wie jeder normale Privatmann sein Auto Verkauft.

Hallo,

er hat ja offenbar den KFZ-Brief, damit ist er ja eigentlich schon der Eigentümer des Wagens. Wie das erbrechtlich aussieht weiss ich nicht, aber verkaufen kann er den Wagen auch ohne Umschreibung in eigenem Namen.

Gruß

Alf

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

 

Theoretisch würde ich jetzt sagen, dass das Auto erstmal auf den TE umgeschrieben werden muss (mittels Erbschein als Bestätigung?), so dass er Eigentümer ist, und das Auto in seinem Namen weiterverkaufen kann.

Müsste dann nicht jedes gebrauchte KFZ erst auf den Händler umgeschrieben werden? :D :D

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

 

Müsste dann nicht jedes gebrauchte KFZ erst auf den Händler umgeschrieben werden? :D :D

Gut das ist ja wieder etwas anderes, dann liegt ja ein Kaufvertrag zwischen Altbesitzer und Händler sowie einer zwischen Händler und Neukäufer vor.

Mir geht es ja nur um die Nachvollziehung der Besitzverhältnisse, inwieweit der Käufer davon ausgehen kann, dass der Verkäufer auch wirklich SEIN Eigentum verkauft.

Ich würde privat kein Auto von Person X kaufen, wo Person Y im Fahrzeugschein steht, ihr? Egal wie die zugehörige Geschichte lautet.

Händler ist, wie oben begründet, etwas anderes......

Du hast Recht, das ist etwas anderes, und Vorsicht kann nie schaden.

Aber lässt du dir beim (Gebrauchtwagen)Händler den Kaufvertrag zeigen, wo er das Fahrzeug gekauft hat?

Da hast Du natürlich auch recht........

Wobei bei sowas die Wahrscheinlichkeit, dass was schief geht, geringer ist als bei irgendwelchen Privatgeschichten.

Obwohl, wenn ich es mir noch mal recht überlege, kann ich mir ja als Käufer durchaus die Sterbeurkunde bzw. den Erbschein zeigen lassen, auch wenn es erstmal blöde klingt, und mir dadurch die Geschichte bestätigen lassen.

Wer sowas (auch verständlich) nicht will, kann ja auch den Weg über die Eigenzulassung auf sich nehmen.

Aber wer mir so eine Geschichte wie oben erzählt, und den Nachweis scheut, das wäre für mich ein Grund, den Wagen nicht zu kaufen (Was jetzt nicht heißt, dass ich dem TE eine Geschichte unterstelle, mir gehts hier um´s Prinzip;) ).

Ohne Nachweis natürlich nicht. Wenn da einer rumzickt, dann ist da auch was faul.

Aber der TE hat ja laut eigener Aussage eine "Generalvollmacht", demnach hätte er das Fahrzeug ja auch verkaufen dürfen, ohne den traurigen Anlass.

Ja, so ist es schlüssig.

War trotzdem mal ganz interessant, mit sowas beschäftigt man sich ja im Regelfall nicht....

Themenstarteram 29. August 2008 um 6:47

Erst mal vielen Dank für die Antworten !

Also mit Generalvollmacht geht das alles ganz einfach. Zwar ist die Alleinerbin von meinem Opa seine Frau, aber die ist

im Pflegeheim und hat Demenz. Leider also müssen wir (meine Eltern und ich) alles übernehmen.

Werde jetzt meinen Namen auf den Kaufvertrag schreiben.

Morgen fahren wir übrigens zum Käufer und geben das Auto ab. Ummelden geht leider nicht, da er eine andere Zulassungsstelle hat.

Selbstverständlich nehmen wir die Nummernschilder mit und melden das Auto gleich am Montag ab.

Zitat:

Original geschrieben von user103109

Erst mal vielen Dank für die Antworten !

Also mit Generalvollmacht geht das alles ganz einfach. Zwar ist die Alleinerbin von meinem Opa seine Frau, aber die ist

im Pflegeheim und hat Demenz. Leider also müssen wir (meine Eltern und ich) alles übernehmen.

Werde jetzt meinen Namen auf den Kaufvertrag schreiben.

Morgen fahren wir übrigens zum Käufer und geben das Auto ab. Ummelden geht leider nicht, da er eine andere Zulassungsstelle hat.

Selbstverständlich nehmen wir die Nummernschilder mit und melden das Auto gleich am Montag ab.

Wer handelt denn in Vollmacht für deine Oma? Ich nehme nicht an dass irgendein Hahn danach krähen wird, aber formell müsste es im Kaufvertrag heißen:

Verkäufer: Frau Oma...

vertreten durch: Herr oder Frau Bevöllmächtigten...

Zitat:

Original geschrieben von Bloedbaer

Zitat:

Original geschrieben von user103109

Erst mal vielen Dank für die Antworten !

Also mit Generalvollmacht geht das alles ganz einfach. Zwar ist die Alleinerbin von meinem Opa seine Frau, aber die ist

im Pflegeheim und hat Demenz. Leider also müssen wir (meine Eltern und ich) alles übernehmen.

Werde jetzt meinen Namen auf den Kaufvertrag schreiben.

Morgen fahren wir übrigens zum Käufer und geben das Auto ab. Ummelden geht leider nicht, da er eine andere Zulassungsstelle hat.

Selbstverständlich nehmen wir die Nummernschilder mit und melden das Auto gleich am Montag ab.

Wer handelt denn in Vollmacht für deine Oma? Ich nehme nicht an dass irgendein Hahn danach krähen wird, aber formell müsste es im Kaufvertrag heißen:

Verkäufer: Frau Oma...

vertreten durch: Herr oder Frau Bevöllmächtigten...

So wie der Themenersteller mit seinen Eltern handelt,

wird es so schon seine Richtigkeit haben.

Gruß Hope0815

Zitat:

Original geschrieben von Alf320i

er hat ja offenbar den KFZ-Brief, damit ist er ja eigentlich schon der Eigentümer des Wagens.

Das ist falsch!!! Derjenige, der den Brief in der Hand hält ist nicht automatisch der Eigentümer. Eigentümer ist der, der das Eigentum übereignet bekommen hat. Es gibt kein Gesetz, das den Brief-in-der-Hand-Halter als Eigentümer bezeichnet.

Deshalb muss das Fahrzeug auch nicht auf den Enkel angemeldet werden. Der Enkel braucht vom Erben eine Vollmacht, das er das Fahrzeug verkaufen darf UND das er das Fahrzeug übereignen darf. Nicht mehr und nicht weniger. Ist Omi wegen der Demenz nicht mehr geschäftsfähig, braucht sie einen Vormund. Dann wird dieser das fahrzeug verkaufen oder eine Vollmacht erteilen müssen.

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