Auto Verkauft und jetzt nur Probleme mit dem Käufer Bitte um rat !

Hallo zusammen, da ich mein passwort verloren habe musste ich mich hier neu Anmelden, ich hoffe ich bin hier richtig ...

Vor 4 Monaten hat meine Freundin ein Autogeschenkt bekommen, nun ist der TÜV ab April abgelaufen,
sie wolte es Verkaufen, weil sie eh ein Grösseres Auto braucht ... ! und wollte kein Geld mehr rein stecken .

Es war ein Altes Auto BJ 97, kauf Preis 300,- Euro VB, Mängel: Kratzer, kleine beule, Bremsen müssen gemacht werden, Probleme mit der Tür ...

weitere Mängel, hat der Käufer auch gesehen, wie z.b Radio funktionierte nicht, in Motorenraum war ein Kabel getrennt,

wir haben das Auto sozusagen Ahnung los verkauft, wir haben dem Käufer angeboten eine Probe fahrt zu machen, nach 15 min Kamm er zurück und war sehr zufrieden, hat auch nicht mal runter verhandelt gab uns das gesamte Geld, und ist gefahren ..

das ging eigentlich alles recht schnell, wir haben ihm Vertraut und gaben das Auto mit denn Kennzeichen,
wir haben auch einen Vertrag gemacht, leider haben wir nicht bemerkt das er seine Adresse nicht rein geschrieben hat, nun meldetet er sich nach 3 tagen und meint das Auto ist kaputt das der Motor ausgeht, war mit dem wagen auch beim TÜV ohne die Bremsen vorher zu machen, obwohl er das wusste, und sendet uns die weitere Mängel was uns gar nicht bekannt waren... wir stecken doch nicht im Auto es gibt Sachen die mann nicht sehen kann !!

Er möchte von Kauf zurück treten und droht mit dem Anwalt ... weigert sich auch schon die ganze Woche das Auto abzumelden ....

Sorry für meine schlechten schreibt still, ich weiß das wir einen fehler gemacht haben mit denn Kennzeichen, was können wir machen ?

Beste Antwort im Thema

Ich habe mit diesem Thema weder eigene Erfahrung gemacht noch könnte ich dazu etwas beitragen. Und nur weil du hier so schön fette Absätze hinzauberst ändert das nichts an meiner Aussauge.

Der TE fragt nach Rat und pers. Erfahrungen. Die werden ihm gegeben. Ob dir das gefällt interessiert aber keinen, denn der TE ist alt genug selbst zu entscheiden ob er den Rat annimmt oder nicht. Dazu braucht er keinen Udo.

Und da es hier um 300! € geht sind Tipps die Ihm weiterhelfen können garantiert erst mal willkommener als direkt zum Anwalt zu rennen und Geld zu verbrennen.

67 weitere Antworten
67 Antworten

Zitat:

@w202w210 schrieb am 5. Mai 2015 um 20:13:02 Uhr:


Ich rate euch Beiden, mal einfach so eine Anzeige zu erstatten, damit solche Leute mal eine kleine Lektion haben und diesen Scheiß nicht beim Nächsten ebenfalls machen.

Ich will mir nicht vorstellen, wie dieses Gesindel sich benehmen würde, wenn der Verkäufer eine Jugendliche oder eine ältere Dame wäre

ja wie ich schon erwähnt habe, er hat nicht die Adresse rein geschrieben in Vetrag nur eine Unterschrift mit seinen vollständigen namen,

Kollege Vermutet der kauft sich bestimmt solche Autos, macht sie Fertig und Verkauft bestimmt weiter und auf die Masche versucht er das Geld runter zu rücken er hat nämlich schon auf eine Masche probiert .. ich soll ihm 150 euro zurück geben dann würde er alles vergessen alles schon seltsam ...

kann mann eigentlich eine anzeige machen wegen Belästigung oder vorwürfe oder wie immer das heißt ?
obwohl mann die ganze adresse nicht habe ? wir haben nur denn ganzen namen und handy nr !!

er hat sich ausgegeben das er in eine andere Stadt wohnt ... habe ihn aber bei Facebook gefunden und da steht die Stadt wo halt wir das Auto Verkauft haben,

Moin,

Du kannst auch Anzeige gegen unbekannt stellen. Namen und Telefonnummer reichen meist zur Identifizierung aus.

Aber im Ernst ... was bringt euch das? Gar nix - außer dass es länger dauert bis Ruhe gegeben wird.

Entspann dich und warte einfach ab.

MfG Kester

Anzeige... Wegen was?

Grüße, Martin

Hallo,

es gibt ggf. noch einen Trick, den Wagen aus dem Verkehr zu ziehen und der läuft wie folgt:

- schriftlich die Bestätigung der Versicherung einholen, dass der Wagen verkauft wurde und nicht mehr versichert ist
- damit zur Polizei und eben dieses melden

Nun liegt der Ball bei der Polizei: diese ist verpflichtet, den Wagen ausfindig zu machen und still zu legen.
Sollte sich der Käufer nun nochmals mit Geldforderungen melden, dann bittet ihn einfach mit dem Wagen vorbei zu kommen, um die Mängel gemeinsam zu besichtigen. Geht er darauf ein, informiert ihr die Polizei, welche dann den Wagen an Ort und Stelle stillegen wird.

Nachteil: für einen Haftpflichschaden steht ihr als Halter wahrscheinlich noch immer gerade.

Ähnliche Themen

@Roadrunner_1970 : nicht ganz, das Ordnugsamt ist hier die erste Anlaufstelle
und nicht die Polizei 🙂

Grüße

freundin bekamm heute brief von Anwald ... das wir zeit haben denn wagen zurück zunähmen !!

Ja und?🙄
Der Anwalt kann viel schreiben.😁
Solang nix vom Gericht kommt würd ich gar nicht reagieren.😁
In einen anderen Bericht hatte ein User auch vom Anwalt eine
schriftliche Aufforderung erhalten, den PKW wieder zurückzunehmen.
Daraufhin hatte er den Anwalt angerufen und gefragt ob ihm das
nicht peinlich ist solch ein Stuss zu verfassen, er hatte darauf trocken gesagt
solang es genug doofe gibt die ihn für solchen Hokuspokus bezahlen
macht er das auch.😎

is der Brief überhaupt von einem echten Anwalt, alles ein wenig seltsam wegen einem 300 EUR (Ver-)Kauf😕😕

Zitat:

@tartra schrieb am 9. Mai 2015 um 18:22:24 Uhr:


is der Brief überhaupt von einem echten Anwalt, alles ein wenig seltsam wegen einem 300 EUR (Ver-)Kauf😕😕

ich war noch nicht bei ihr ... werde ich heute mal nach hacken und montags eh da anrufen !!

und mit dem Anwalt sprechen und die ganze sache ihm erzählen !!

im Brief steht drine das wir bis 13 zeit habem das auto zurück zunhämen sonst wird das gerichtlich geklärt das hat Freundin gesagt was drine steht und heute ist der brief gekommen ! !

Eine kleine Hilfestellung eventuell bevor du zu einem Anwalt gehst und dein Geld sinnlos in die Grube wirfst. Überprüf den Verkaufsvertrag ob du abgesichert bist. Auch wenn du im Recht bist wenn du keine Beweise hast wirfst du geld für den Anwalt raus gehst vor Gericht verlierst weil du keine Vorzeigbaren Beweise besitzt. und die 300 euro plus alle Kosten bezahlen musst. Ist halt nicht immer ein dummer Betrüger.

Moin,

Naja - wenn IHR Post vom Anwalt bekommen habt, dann müsst Ihr auf Nummer sicher gehen und den Kaufvertrag von einem Anwalt oder einem sonstigen befähigten prüfen lassen. Da solltet Ihr auf Nummer sicher gehen.

Auch wenn der Regelfall vermutlich bei euch sein wird - den VERTRAG kennt halt niemand von uns, ihr könntet ja tatsächlich als nicht Fachleute einen Fehler gemacht haben. Und bevor es DA richtig teuer wird - einmal ein paar Euro investieren, damit ihr sicher und ruhig schlafen könnt. Wenn euer Fachmann meint - ihr seit safe ... dann könnt ihr ja abwarten, was weiter passiert. Vielleicht möchte da nur wer Druck aufbauen, weil ein Anwalt Bekannter ist oder so - aber man macht manchmal blöde Fehler. Also geht auf Nummer Sicher.

MfG Kester

So eine schweinerei. Man VERKAUFT ein auto heißt im moment will jemanden was von MIR haben und dann sowas wirklich eine schweinerei!! Dem sollte man beide Beine brechen!

Ein Brief vom Anwalt hat nichts, rein garnichts, zu bedeuten. Solange du nicht reagierst, werden 1-2 weitere Briefe folgen und dann war es das erstmal.

Wenn der Käufer dann weiter trotzen will, geht es über eine Anzeige weiter. Dann erst gilt es, für dich, einen Anwalt einzuschalten. Du wirst vorgeladen und machst eine Aussage bei dem zuständigen Präsidium.

Und dann geht alles zur Staatsanwaltschaft und wenn diese an eine Anhörung bzw. gerichtliche Klage denkt(bezweifle ich stark), selbst dann kann man als Angeklagter noch einen Einwand, gegen die Zulassung der Anklage und Eröffnung eines Hauptverfahrens im Fall, einreichen. -Am Besten vom Anwalt. Mein Schreiben hatte ich selbst verfasst und es kam ebenfalls nicht zu einem Hauptverfahren.

Kläger musste auf seinen Kosten sitzenbleiben und alles war wieder gut.

Moin,

Leider solltest Du dich hier zuerst mal selbst informieren, bevor du problematische Tipps gibst - deshalb ist Rechtsberatung für Laien untersagt!

Das hier wäre ein Zivilfall - damit hat die Staatsanwaltschaft NULL und GAR NIX zu tun. Die kommt nur ins Spiel, wenn der Staat klagt (im Falle öffentlichen Interesses). Das ist hier nicht gegeben. Er soll seinen Anwalt NICHT antworten lassen, sondern SICH informieren, OB im Verkaufsvertrag ein Fehler vorhanden ist, welcher Ansprüche des Käufers ermöglicht. Sind die nicht da - hinlegen und weitermachen lassen (kostet 50,- € oder so und man hat Sicherheit, eine verlässliche Aussage zu haben). Macht man das nicht - und im Vertrag ist ein Fehler drin - der Ansprüche des Käufers bewirkt, dann muss man schnellstens reagieren, damit man die Kosten im Rahmen hält und nicht später wegen 300€ auf deutlich höheren Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibt - wenn der Spaß nämlich direkt vor die zuständige Zivilkammer geht (dazu muss man nämlich niemanden anzeigen!).

Klar - man auch auch weiter einfach auf gut Glück rumsitzen - aber wenn dann ein Fehler im Vertrag unterlaufen ist - geht das sicherlich nach hinten los. Und der TE scheint selbst KEIN juristischer Crack zu sein ... dies also selbst nicht mit Sicherheit feststellen zu können.

Meine Schwester - Staatsanwältin fand dein Post übrigens unterhaltsam - es ist nämlich ziemlich normal, dass befragte Personen erstmal allein antworten, da man erst als BESCHULDIGTER einen Anwalt hinzuziehen sollte. Und wenn dir jemand Betrug oder ähnliches vorwarf, muss die Staatsanwaltschaft das zwar verfolgen, wird nach DEINER Zeugenaussage zu 99.9% einstellen, weil selbst bei einem groben zivilrechtlichen Anspruch des Käufers eines Auto fast nie Betrug vorliegt (was viele zwar nicht glauben, aber 99.9% der Menschen verstehen den Betrug schlicht nicht juristisch korrekt. In dem Fall stellt die Staatsanwaltschaft fest - kein Betrug, kein öffentliches Interesse, wird im Schreiben an den Beschuldigenden darauf hinweisen, dass der Zivilklageweg noch offen ist. Mam kann sich zwar betrogen fühlen, wurde meist aber juristisch gar nicht betrogen.

Also - ZWEI völlig verschiedene Umstände - weshalb deine Erfahrung hier nicht zutreffend ist.

MfG Kester

Ok, dann haben mir die Polizisten, der Anwalt und die "angebliche" Staatsanwaltschaft einen netten Streich gespielt.

Ich sag es doch gerade selbst, dass der Ein und SELBE Fall vor Kurzem bei mir ebenfalls lief. Nach der Anzeigenerstattung kommt alles Gesammelte, sprich Beweise und Aussagen etc. an die Staatsanwaltschaft.

Ich verstehe das echt nicht, wie man so vehement und unbedingt Tatsachen, verneinen muss. Ich habs doch selbst erlebt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen