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Auto Angemeldet Verkaufen wie kann man sich Rechntlich absichern

Themenstarteram 16. September 2022 um 18:48

Hallo zusammen,

ich weiß, das ist ein altes, leidiges Thema, aber mein Problem ist, dass ich nur einen Interessenten habe, der bereit ist, mir einen fairen Preis zu zahlen. Allerdings will er das Auto auch angemeldet mit auf seine 350km Fahrt nehmen. Das kann ich verstehen. Er ist auch bereit, seinen Ausweis zu zeigen und alle möglichen vertraglichen Vereinbarungen zu treffen.

Aber dann liest man im Internet all diese Horrorgeschichten (meist älter), dass trotz vertraglicher Vereinbarungen etwas schief gelaufen ist.

Wie ist das? Gibt es Möglichkeiten, sich zu 99,9 % abzusichern, oder sollte ich es einfach sein lassen?

Ich hatte bei Ebay Kleinanzeigen inseriert und da hat mich der Händler https://www.autohandel-noah.de/fahrzeug-bewertung/ angeschrieben. Ich denke da er zu mir fahren will hab ich ja den vorteil wenn er daan vor ort nocvh faltschen will das ich mich dann stur stelen kan weil ehr nicht leer zurück fahren will.

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18 Antworten

Der Käufer kann noch so Seriös sein. Fakt ist: du bleibst bis zur vollständigen Ummeldung/Abmeldung 1. Ansprechpartner egal was kommt, im einfachsten Fall ein Parkticket im schlechtesten eine Straftat.

Natürlich hast du ja einen Kaufvertrag & natürlich macht es Spass den dann hervorzuholen wenn die Cops vor der Tür stehn oder Wiederspruch bei der Bussgeldstelle eingelegt werden muss. Ist ja deine Freizeit.

Fakt ist auch: selbst wenn die "Versicherung" zum Kaufzeitpunkt auf den Käufer übergeht bleibt deine Haftpflicht 1.greifbare Adresse. Der neue Besitzer hat trotz der auf ihn übertragenen Rechte und Pflichten der Autoversicherung keinen eigenen Vertrag mit dem Versicherer. So werden im Schadensfall die Kosten der Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach wie vor von dir also dem Verkäufer getragen.

Jeder Versicherer & jede Zulassungstelle wird dir davon tunlichst abraten & das nicht ohne Grund.

Die Frage ob man sich dem Risiko aussetzen will muss also jeder für sich beantworten.

Wer einmal richtig "Huddelei" hatte wird das sicher nie wieder tun.

Saubere Dokumentation ist alles. Gemeinsam die amtliche Veräußerungsanzeige der Zulassungsstelle mit Datum und Uhrzeit und Ausweisnummern durch beide unterzeichnen und vor der Abfahrt an die Zulassungsstelle (und die Versicherung) faxen. Spätere Schäden belasten dann den eigenen SF nicht. Für die Kfz-Steuer kann man aber ein weiteres Jahr haften. Selber abmelden und Kurzzeitkennzeichen drauf wäre etwas sicherer.

Deutscher Perso, deutscher fester Wohnsitz, sauber dokumentierter Kaufvertrag mit Veräußerungsanzeige - dann bist du schon mal nahezu vollständig abgesichert.

Wieso hat der Händler keine roten Nummern?

Angemeldet verkauft sich der Wagen für den Händler besser weiter.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. September 2022 um 22:19:46 Uhr:

Deutscher Perso, deutscher fester Wohnsitz, sauber dokumentierter Kaufvertrag mit Veräußerungsanzeige - dann bist du schon mal nahezu vollständig abgesichert.

Nein, man haftet als Fahrzeughalter weiterhin für die KFZ-Steuer.

Sollte der Käufer den Wagen nicht abmelden, hat man den Salat.

Ich habe in diesem Jahr zwei unsere Autos verkauft und mich ganz eindeutig gegenüber den Interessenten positioniert:

- Kaufvertrag mit Anzahlung

- Der Käufer nimmt die Papiere und die Kennzeichen mit

- Der Käufer meldet das Auto um

- Der Käufer kommt wieder mit neuen Kennzeichen und neuem Briefeintrag

- Bezahlung der Restsumme und Mitnahme des Wagens

- Winki-Winki

Alternativ kann man natürlich nach der Anzahlung den Wagen selbst abmelden und dem Käufer abgemeldet übergeben.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Sept. 2022 um 06:16:56 Uhr:

Angemeldet verkauft sich der Wagen für den Händler besser weiter.

Kannst Du das mal bitte näher erläutern?

Ich hätte z.B. Bedenken, bei einem Händler ein Fz. zu kaufen, dass noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist.

Gruß jaro

Daraus wird dann ein Verkauf im Kundenauftrag und Gewährleistungsausschluss ...

Zitat:

@Nipo schrieb am 17. September 2022 um 08:53:35 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. September 2022 um 22:19:46 Uhr:

Deutscher Perso, deutscher fester Wohnsitz, sauber dokumentierter Kaufvertrag mit Veräußerungsanzeige - dann bist du schon mal nahezu vollständig abgesichert.

Nein, man haftet als Fahrzeughalter weiterhin für die KFZ-Steuer.

Sollte der Käufer den Wagen nicht abmelden, hat man den Salat.

...

Das stimmt zwar in der Theorie, aber diese kosten/Risiko, sofern sie dann tatsächlich anfallen, sind wohl oftmals geringer, als der Nutzen wenn man das Auto (für wahrscheinlich höhere Erlös da erweiterter Interessentenkreis) angemeldet verkaufen kann.

Zumal man m.W. auch bei einem festen dt. Wohnsitz des Käufers viel einfacher gegen ein "Nichtabmelden" bzw. daraus resultierenden kosten vorgehen kann.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 17. September 2022 um 10:18:03 Uhr:

Zitat:

@Nipo schrieb am 17. September 2022 um 08:53:35 Uhr:

 

Nein, man haftet als Fahrzeughalter weiterhin für die KFZ-Steuer.

Sollte der Käufer den Wagen nicht abmelden, hat man den Salat.

...

Das stimmt zwar in der Theorie, aber diese kosten/Risiko, sofern sie dann tatsächlich anfallen, sind wohl oftmals geringer, als der Nutzen wenn man das Auto (für wahrscheinlich höhere Erlös da erweiterter Interessentenkreis) angemeldet verkaufen kann.

Zumal man m.W. auch bei einem festen dt. Wohnsitz des Käufers viel einfacher gegen ein "Nichtabmelden" bzw. daraus resultierenden kosten vorgehen kann.

Na dann viel Spaß bei der praktischen Durchsetzung der Ansprüche. Was für ein Schwachsinn mit der Kosten/Nutzenrechnung...

Btw. Es gibt Autos mit >500,- Steuer pro Jahr.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 17. September 2022 um 10:08:03 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Sept. 2022 um 06:16:56 Uhr:

Angemeldet verkauft sich der Wagen für den Händler besser weiter.

Kannst Du das mal bitte näher erläutern?

Ich hätte z.B. Bedenken, bei einem Händler ein Fz. zu kaufen, dass noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist.

Gruß jaro

Du hast Bedenken!

Viele andere nicht.

Und dann wird das Fahrzeug alle paar Monate weiter verkauft und läuft und läuft immer und läuft noch auf den letzten Halter.

Kann das sein, dass Du Dich in Deinem ersten Post verschrieben hast und "abgemeldet" meintest?

 

Gruß jaro

Entgegen der Auffassung von @garrettv8 hat bei richtiger Dokumentation der Übergabe der Käufer auch die Versicherung übernommen. Der Verkäufer wird bei einem nachfolgenden Unfall nicht zurückgestuft. Hier stimme ich @berlin-paul zu. Bei mir ist so etwas passiert (sogar am Tag der Übergabe) und meine Versicherung wollte mich belasten. Da ist sie aber abgeblitzt!

Zitat:

Entgegen der Auffassung von @garrettv8 hat bei richtiger Dokumentation der Übergabe der Käufer auch die Versicherung übernommen.

das die Versicherung übergeht habe ich nicht dementiert sondern selber erwähnt:

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 16. September 2022 um 21:00:18 Uhr:

Der neue Besitzer hat trotz der auf ihn übertragenen Rechte und Pflichten der Autoversicherung

-----------------------------------------------------------------------------

Aber auch wenn du den SF bei rechtzeitiger Information nicht verlierst , den Schaden muss sie regulieren weil sie der letzte greifbare Versicherer bleibt, das ist gesetzlich so geregelt & die werden sich bei dir in Zukunft bedanken.

Zitat:

Bis zur Ummeldung des Autos durch den Verkäufer haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch. Achtung: Verursacht der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrags und noch vor der Ummeldung einen Unfall, muss die Kfz-Versicherung des Verkäufers für den Schaden aufkommen.

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