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Auto Verkauft und jetzt nur Probleme mit dem Käufer Bitte um rat !

Hallo zusammen, da ich mein passwort verloren habe musste ich mich hier neu Anmelden, ich hoffe ich bin hier richtig ...

Vor 4 Monaten hat meine Freundin ein Autogeschenkt bekommen, nun ist der TÜV ab April abgelaufen,
sie wolte es Verkaufen, weil sie eh ein Grösseres Auto braucht ... ! und wollte kein Geld mehr rein stecken .

Es war ein Altes Auto BJ 97, kauf Preis 300,- Euro VB, Mängel: Kratzer, kleine beule, Bremsen müssen gemacht werden, Probleme mit der Tür ...

weitere Mängel, hat der Käufer auch gesehen, wie z.b Radio funktionierte nicht, in Motorenraum war ein Kabel getrennt,

wir haben das Auto sozusagen Ahnung los verkauft, wir haben dem Käufer angeboten eine Probe fahrt zu machen, nach 15 min Kamm er zurück und war sehr zufrieden, hat auch nicht mal runter verhandelt gab uns das gesamte Geld, und ist gefahren ..

das ging eigentlich alles recht schnell, wir haben ihm Vertraut und gaben das Auto mit denn Kennzeichen,
wir haben auch einen Vertrag gemacht, leider haben wir nicht bemerkt das er seine Adresse nicht rein geschrieben hat, nun meldetet er sich nach 3 tagen und meint das Auto ist kaputt das der Motor ausgeht, war mit dem wagen auch beim TÜV ohne die Bremsen vorher zu machen, obwohl er das wusste, und sendet uns die weitere Mängel was uns gar nicht bekannt waren... wir stecken doch nicht im Auto es gibt Sachen die mann nicht sehen kann !!

Er möchte von Kauf zurück treten und droht mit dem Anwalt ... weigert sich auch schon die ganze Woche das Auto abzumelden ....

Sorry für meine schlechten schreibt still, ich weiß das wir einen fehler gemacht haben mit denn Kennzeichen, was können wir machen ?

Beste Antwort im Thema

Ich habe mit diesem Thema weder eigene Erfahrung gemacht noch könnte ich dazu etwas beitragen. Und nur weil du hier so schön fette Absätze hinzauberst ändert das nichts an meiner Aussauge.

Der TE fragt nach Rat und pers. Erfahrungen. Die werden ihm gegeben. Ob dir das gefällt interessiert aber keinen, denn der TE ist alt genug selbst zu entscheiden ob er den Rat annimmt oder nicht. Dazu braucht er keinen Udo.

Und da es hier um 300! € geht sind Tipps die Ihm weiterhelfen können garantiert erst mal willkommener als direkt zum Anwalt zu rennen und Geld zu verbrennen.

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Zitat:

@w202w210 schrieb am 10. Mai 2015 um 02:24:14 Uhr:



Ich verstehe das echt nicht, wie man so vehement und unbedingt Tatsachen, verneinen muss. Ich habs doch selbst erlebt.

Wenn es bezüglich der Behandlung von Fällen durch die Justiz bei uns eine Konstante gibt, dann die, dass nichts konstant ist, jeder Fall ist anders, wird ganz neu betrachtet.

Da mag ein Sachverhalt zu 99,999999 % mit Tausend anderen übereinstimmen, dennoch können hier die Gerichte einschließlich Staatsanwaltschaft völlig konträr entscheiden.

Aber gerade WEIL das so ist, empfiehlt sich in solchen Fällen IMMER, sich einen neutralen Rat eines guten Fachanwaltes einzuholen, denn man weiß nicht, wie sich das alles noch entwickeln kann. Da sollte man doch wirklich mal seine Rechtsschutzversicherung (die hoffentlich jeder hat, ist heute einfach zwingend notwendig) in Anspruch nehmen, wobei bei den meisten Verträgen sogar eine Erstberatung für den Versicherten völlig kostenlos bleibt, erst, wenn der Anwalt tätig werden muss, wird die Eigenbeteiligung fällig.

Warum dieser Rat in diesem doch anscheinend glasklaren Fall? Nun, wir hier kennen nur die eine Seite der Medaille, die Verkäuferseite. Womöglich stellt sich der Fall aus Käufersicht ganz anders dar, wir wissen es nicht. Außerdem sind uns hier nichtmal alle Einzelheiten aus der Sicht des Verkäufers bekannt.

Bei dieser Informationslage wäre es äußerst fahrlässig, hier einen anderen Rat zu geben, als den, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

@Rotherbach:

Zitat:

Und wenn dir jemand Betrug oder ähnliches vorwarf, muss die Staatsanwaltschaft das zwar verfolgen, wird nach DEINER Zeugenaussage zu 99.9% einstellen, weil selbst bei einem groben zivilrechtlichen Anspruch des Käufers eines Auto fast nie Betrug vorliegt (was viele zwar nicht glauben, aber 99.9% der Menschen verstehen den Betrug schlicht nicht juristisch korrekt.

Tja, mit den 99,9 % ist das so eine Sache .......... was ist, wenn ausgerechnet DER Fall zu den 0,1 % gehört? Wir können das nicht wissen, deine Schwester auch nicht.

Ein Beispiel aus meiner noch nicht lange zurückliegenden Erfahrung (hat jedoch nichts mit Handel oder Verkehrswesen zu tun):

Ich fühlte mich von der Umzugsfirma betrogen, bezahlte zwar die nach meiner Meinung überhöhte und nicht zuvor vereinbarte Rechnungssumme, erstattete danach jedoch eine Anzeige bei der Polizei (kein Anwalt eingeschaltet der zivilrechtlich dagegen vorgehen sollte). Die Polizei meinte, dass ich mir die Mühe mit der Anzeige sparen könne, da käme sowieso nichts raus. Dennoch beharrte ich auf die Erstellung der Anzeige wegen Betruges.

Nach einem Jahr bekam ich völlig überraschend Post vom Amtsgericht, meine Frau und ich selbst wurden zu einer Verhandlung in einer Strafsache als Zeugen vorgeladen. Zur Verhandlung stand hier genau MEIN Fall an, wegen versuchter Erpressung oder so ähnlich, wäre im Leben nie auf diesen Sachverhalt gekommen, die Staatsanwaltschaft sah das jedoch anders.

Der Richter war schon ein vom allgemeinen Richterbild abweichender Typ, nach Aufnahme des Sachverhaltes und der Einvernahme der Zeugen sowie der Stellungnahme der Beschuldigten machte er diesen den Vorschlag, ob sie gegen Einstellung des Verfahrens mir, dem Geschädigten, eine Summe X mit Frist bis zum ........ auf mein Konto überweisen würden ........... woraufhin sie unisono eifrig nickten. Damit war für das Gericht der Fall erledigt, meine Frau und ich konnten bei der Gerichtskasse unsere Auslagen gleich in bar empfangen, die Beschuldigten mussten natürlich die Gerichtskosten bezahlen und nach dieser Frist war das Geld der Beschuldigten auf meinem Konto.

Hier hatte also eine Strafgerichtskammer dafür gesorgt, dass ein Betrogener völlig problemlos von den Betrügern finanziell entschädigt wurde. Und das alles ohne überhaupt einen Schuldspruch gefällt zu haben und ohne dass der Betrogene überhaupt einen Anwalt aufsuchen musste.

Sachen gibts ............

Das nur zu diesen dummen Pauschalansichten, was "garantiert" nicht möglich wäre, dass sich die Staatsanwaltschaft "immer" aus solchen Sachen raushält, dass man, um Geld zu bekommen, "immer" selber eine Zivilklage anstrengen müsste ........... kann sein, dass gerade DIESER Fall ganz anders gesehen wird, wir wissen es nicht.

Grüße
Udo

Moin,

Der Punkt ist ... dass DU keine Ahnung von Jura hast. Deshalb fälot dir nicht auf, dass es einen UNTERSCHIED zwischen beiden Sachverhalten gibt.

Ein Mangel an einem Auto ist ein ZIVILRECHTLICHER Konflikt. Damit hat die Staatsanwaltschaft und die Polizei NIX zu tun. Das interessiert die NICHT. Die interessieren sich erst für so etwas wenn jemand, der offenbar genausowenig Ahnung hat zusätzlich eine Strafanzeige stellt. Das ist hier ja nicht passiert.

Der Käufer kann hier über seinen Anwalt (theoretisch sogar ohne) GANZ ohne eine Strafanzeige vor Gericht ziehen (Zivilkammer). Dazu braucht es weder einen Staatsanwalt, NOCH tatsächlich den Umstand Recht zu haben. Dann würde man zwar verlieren aber gehen tut dies.

Jetzt besteht aber tatsächlich die Möglichkeit, dass der Käufer z.B. wegen einer falschen Formulierung oder eines falschen Kreuzes usw. einen Anspruch haben kann. Dann wäre es ganz schön BLÖD aus 300€ z.B. 3000€ werden zu lassen. Deshalb muss man sich informieren -ob der KKäufer RECHT haben könnte ODER ob er nur dummen Druck aufzubauen probiert.

DAS kann aber nur jemand leisten, der sich gut in diesem Rechtsbereich auskennt, Zugang zu aktuellen Urteilen hat UND Kaufvertrag sowie Argumentation des Käufers gemeinsam vorliegen hat.

Nach dem Gespräch und der Beratung (wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, wird die meist schon übernommen, der ADAC bietet das für Mitglieder auch an) kann man das GUT einschätzen und daran seine weiteres Vorgehen anpassen. WENN im Vertrag alles richtig ist, dann macht man es wie du (warten und nix machen), wenn ein Fehler drin ist - macht man dass, was am Ende am billigsten wird.

Deshalb RECHTSKUNDIGEN FACHMANN zu rate ziehen, bevor die Sache teuer wird. Wenn dir das Knie weh tut gehst du ja auch zum Arzt und nicht zum Bäcker.

MfG Kester

Gerade noch sagt er, dass es nichts mit der Staatsanwaltschaft zu tun haben kann und jetzt sagt er es kann Beides sein. Du hast Recht - O.K.

Auch, wenn ich vor Kurzem erst, den Ein und Selben Fall hatte, und hier der Anwaltsgehalt der Community sicherlich bei 99.9% liegt und jeder hier Rechtsbeistand leisten kann, lassen wir es sein Rudelführer.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 10. Mai 2015 um 09:16:48 Uhr:


Moin,

Der Punkt ist ... dass DU keine Ahnung von Jura hast. Deshalb fälot dir nicht auf, dass es einen UNTERSCHIED zwischen beiden Sachverhalten gibt.

Ein Mangel an einem Auto ist ein ZIVILRECHTLICHER Konflikt. Damit hat die Staatsanwaltschaft und die Polizei NIX zu tun. Das interessiert die NICHT. Die interessieren sich erst für so etwas wenn jemand, der offenbar genausowenig Ahnung hat zusätzlich eine Strafanzeige stellt. Das ist hier ja nicht passiert.

MfG Kester

Kester, habe ich denn das Gegenteil behauptet?

Du hast ja recht damit, auch mit deinem Rat, professionellen Rat einzuholen, den ich voll unterstützt habe.

Allerdings pauschalisierst du hier ein wenig zu sehr, diese Bereiche (Zivil- und Strafrecht) gehen manchmal ineinander über, auch ganz ohne, dass vorher eine Anzeige erstellt wurde. Wenn sich z. B. während eines Zivilprozesses herausstellt, dass hier einer der Beteiligten ein strafrechtlich relevantes Vergehen begangen haben könnte.

Dann kann aus einem zivilrechtlichen Vorgang sehr schnell ein strafrechtlicher werden.

Und umgekehrt könnten die anlässlich eines Strafverfahrens gewonnen und richterlich festgestellten Taten durchaus dazu führen, dass erst in dieser Folge jemand eine Handhabe erhält, zivilrechtlich gegen jemand anders erfolgreich vorgehen zu können.

Lass dir diese Zusammenhänge mal von deiner Schwester näher erklären.

Im übrigen weiß ich auch nicht recht, warum du nun mit so einer Vehemenz gegen die von mir vorgebrachten Dinge vorgehst, im Grunde sind unsere Ratschläge an den Fragesteller vollkommen identisch.

Grüße
Udo

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Moin,

Udo - war an W202W210 gerichtet ... generelle allgemeine Erklärungen haben leider manchmal oder speziell in juristischen Dingen das Problem sehr viel pauschalisieren und abstrahieren zu müssen - damit man nicht sehr speziell wird und dann doch unbeabsichtigt eine Rechtsberatung durchführt. Mehr als allgemeine Meinungen auszutauschen und zu Hinweise wen man kontaktieren sollte wollen wir schließlich nicht geben.

Und W202W210 ... DU beweist grad wieder enorm, dass DU den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht nicht verstehst. ICH habr nie gesagt, dass du keine Post vom Staatsanwalt bekommen hast - NUR dass man NICHT auf Post vom Staatsanwalt warten sollte, weil es die nicht zwingend gibt, weil Zivilrecht KEIN staatsanwaltliches Verfahren voraussetzt. Das steht schon in meinem ersten Post drin, wenn du den Unterschied kennen tätest - hättest du das verstanden. Du bist das perfekte Beispiel, weshalb Laien keine Rechtsberatung machen sollen, da sie nicht alle Facetten kennen. Deine Aussage - ein Brief vom Anwalt hat nix zu sagen, erst wenn etwas von der Polizei oder dem Staatsanwalt kommt ist falsch. Das muss nicht kommen und wird in den meisten Fällen auch nicht kommen (immer dann wenn der Käufer sich auch nur ein Mü mit Kaufrecht auskennt) - einr Vorladung zu einrm Gerichtsverfahren kann trotzdem bei Zeiten im Postkasten liegen.

MfG Kester

Und was qualifiziert dich jetzt noch mal genau hier so rumzutröten? Weil deine Schwester Staatsanwältin ist ? Ich kenne auch eine Rechtsanwältin, macht mich das jetzt zum Kenner? Zum Thema ist doch eh schon alles gesagt. Der TE wird seine Entscheidung schon treffen.

Rotherbach, ich ziehe mich zurück und schaue ab jetzt öfter "verklag mich doch".

Aber ein gut gemeinter Tipp, Freundlichkeit und Höflichkeit bringt viel mehr ein. Und, wenn man wirklich helfen möchte, sollte man lieber diesen Weg einschlagen.

wie ist die Geschichte ausgegangen?

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