Auto verkauft - plötzlich Motorschaden

Opel Astra H

Hallo,

ich habe Anfang Juli meinen Opel Astra H verkauft.
Baujahr 2009, ca. 170 000 km
Das Auto hatte einige Mängel: Kratzer, Flecken, Rost, eine tiefe Schramme links unter der Beifahrertüre wodurch die Türe etwas schleift beim Öffnen, sowie Quietschgeräusche (vorne links), Öl- und Flüssigkeitsverlust und die Öl-Kontrollleuchte ging immer Mal wieder an und dann wieder aus.

All die genannten Mängel habe ich dem Verkäufer gesagt, er hat sich das Auto angeschaut und hat eine Probefahrt gemacht. Danach haben wir uns auf 720 Euro geeinigt. Am 05.07.24 habe ich ihm das Auto gebracht und es danach abgemeldet.

Heute habe ich vom Verkäufer eine Nachricht bekommen, in der stand, dass er das Auto gestern angemeldet hat und heute das erste Mal gefahren ist. Nun hat das Auto wohl einen Motorschaden. Laut dem Mechaniker war der Schaden schon vor dem Verkauf vorhanden "da sowas nicht von jetzt auf gleich auftritt! Und das kann jeder Gutachter bezeugen. Die Steuerkette ist defekt, es ist ein kapitaler Motorschaden. Ich kann mit dem Auto nicht fahren."

Der Verkäufer verlangt nun von mir, dass wir eine Lösung finden müssen.

Wir haben den Kaufvertrag von ADAC genutzt, in dem folgendes vermerkt ist "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. Bestehende Ansprüche aus der Haftung für Sach- und Rechtsmängel werden ebenso wie ggf. Bestehende Garantieansprüche an den Käufer abgetreten."

Da ich auf dem Gebiet vollkommener Laie bin und von einem Motorschaden wirklich nichts wusste, stellt sich mir nun die Frage, ob ich dazu verpflichtet bin mit dem Käufer eine Lösung zu finden.

Ich kann gut verstehen, dass es für den Käufer eine blöde Situation ist, möchte das Auto aber natürlich nicht wieder haben und auch das Geld nicht zurück geben. Ich habe beim Verkauf alle Mängel, die mir bekannt waren, gezeigt und auch in den Kaufvertrag geschrieben.

Was kann ich jetzt tun?

Ich bin für alle Tipps und Ratschläge sehr dankbar!

20 Antworten

So eine ähnlichen Fall hatte ich mal mit einem Motorrad von mir.

Da wollte der Käufer 12 Monate!!! nach dem Kauf die Hälfte des Kaufpreises wieder haben.
Solche Vögel gibt's leider immer. Gar nicht drauf eingehen. Spätestens vor Gericht ziehen die sowieso den kürzeren.

Vor gericht wird der käufer nicht ziehen, weil ihm genug leute sagen werden das es aussichtslos ist. Selbst eine angebotene entgegenkommende preisregulierung stellt kein schuldanerkenntnis dar, sondern bekräftigt meiner meinung nach nur den guten willen und die unkenntnis des verkäufers. Jeder richter wird das genauso sehen. Und wie schon erwähnt wurde, musste der käufer bei dem alter und preis und den aufgeführten mängeln mit so etwas zumindest annährend rechnen.
Keinen kopf machen und wenn der jetzt noch mehr druck aufbaut zielt das klar darauf ab geld zu schinden. Ich würde dann meinen guten willen auch zurückziehen, sprich ein entgegenkommen in form von preisnachlass wäre hinfällig.

Ich hatte den Fall auch schon und ich kann nur dazu sagen, dass es auch durchaus eine Masche sein kann um nachträglich den Kaufpreis zu drücken. An was für einen Landsmann hast du den Wagen verkauft?? Bei mir war es damals so, dass der Kollegga gar nicht erst gehandelt hat, sondern den Wagen so wie er war mitgenommen hat. Zwei Tage später war angeblich das Getriebe defekt und er wollte Geld haben. Als ich die ausgeschlossene Sachmängelhaftung ansprach wurde er frech und hat mich und meine Familie bedroht, er wüßte ja schließlich wo ich wohne und wollte in Begleitung vorbeikommen. Sollte mich wohl einschüchtern. Da ich das Gespräch während der Arbeit führte und den Lautsprecher an hatte, da ich den Wagen mit einem Kollegen zusammen repariert und weiterverkauft hatte, konnte der das Gespräch aufnehmen und wir haben das zur Anzeige gebracht. Daraufhin hat der gute Mann Besuch von der Polizei bekommen und auf einmal war das Getriebe gar nicht mehr defekt. Der Polizist sagte mir damals noch, dass es eine gängige Masche bestimmter Klientel wäre, die Preise im Nachhinein zu drücken. Sicherlich kann man nicht alle über einen Kamm scheren, aber wenn ich deine Story so höre, dann kommt mir das schon sehr bekannt vor.

Der ASTRA H 1,4 hat eine Steuerkette und keinen Zahnriemen. Die Kette wird mit der Zeit länger und klappert dann.
Das ist bei Opel-Werkstätten und Opel-Mechanikern bekannt. Zumindest meine wusste das.
Wenn die Kette länger geworden ist, besteht die Gefahr, dass sie 1,2 oder mehr Zähne "weiterspringt". Dann besteht die Gefahr, dass die Kolben gegen die Ventile schlagen. Die Folge ist dann ein Motorschaden.
Ich habe Fotos von der "gelängten Kette" im eingebauten Zustand. Wenn man diese Fotos sieht, versteht man auch als Laie die Gefahr.

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Wo kann man sich die Fotos ansehen, oder hast Du diese für Dich gemacht?

Wenn ich als "laie' den ventideckel runter machen kann und erkenne das da eine gelängte steuerkette da ist, bin ich kein laie mehr. Alles andere ist quatsch mit soße.

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