@lappy67,
das sieht schon wackelig aus. Ich denke, dass wie bei den meisten Scherenhebebühnen es auch für diese eine vorgeschriebene Auffahrrichtung gibt, diese müsste durch einen Pfeil markiert sein. Damit das Gewicht des Fahrzeuges richtig beim Anheben verteilt ist und das Gewicht vorne und hinten beim Fahrzeug unterschiedlich ist. Quer zum Fahrzeug wird vom Hersteller auch nicht erlaubt sein.
Hier solltest du das Bild zum Hersteller der Bühne sende, ob diese für solche Aktionen sicher ist. Auch in der Bedienungsanleitung unter Sicherheitsvorschriften schauen.
Nun zu deiner Lebensversicherung, da scheinst du eine gute zu haben. Nicht alleine wegen der quergestellten Bühne, sondern auch wegen der Balkenkonstruktion beim Vordach. Das Foliendach mit der Balkenstärke und der großen Spannweite wurde vom Statiker wahrscheinlich nicht korrekt berechnet.
Schreibe mir, wenn ich mich täusche.