Auto verkauft - Motorschaden
Hallo zusammen,
ich habe Anfang diese Woche meinen Polo 1.4l 86PS (2010er) verkauft.
Der Käufer ist extra 600km weit mit dem Zug angereist um den Polo nach Hause zu fahren.
Am nächsten Tag ruft er mich an und erzählt mir, dass der Polo einen Motorschaden hat.
Der Schaden war mir definitiv nicht bekannt! Probefahrt davor noch alles gemacht... war alles in Ordnung.
Der TÜV wurde vor kurzem auch erst neu gemacht.
Jetzt möchte er, dass ich den Polo wieder nehme und ich ihm das Geld wieder gebe.
Oder ich bezahle den neuen Motor samt Einbau...
Wenn nicht, würde er Klage einreichen und einen Gutachter kommen lassen.
Als er mich da angerufen hat, und mir das erklärt hat, war ich erstmal sprachlos.
Ich wusste überhaupt nicht mehr, was ich sagen soll...
Jetzt meine Frage: Da ich den Kaufvertrag nicht rückgängig machen möchte und auch nicht
die Reparatur bzw. den neuen Motor zahlen möchte, wird er Klage einreichen.
Wie schaut das rechtlich aus? Hat er da eine Chance?
Ich weiß ja nicht einmal, ob das so stimmt was er sagt...
Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht oder kennt sich in dem Bereich aus?
Wäre um jede Antwort dankbar!
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Wollte nur bescheid geben, dass ich seit dem 11. Dezember nichts mehr von ihm gehört habe.
Er wollte warscheinlich nur Geld von mir...
Ich denke, dass da auch nichts mehr kommen wird...
Danke Euch für die vielen Antworten!
Gruß Stefan
37 Antworten
Da du Privatmann bist und das Auto deiner Meinung nach i.o war würde ich mir gar keine Gedanken machen. Kaufvertrag gemacht? Mit Hinweis das es ein privatverkauf ist?Einfach mal zum Anwalt.
Ja ein Kaufvertrag habe ich abgeschlossen.
Ich habe den von mobile genommen.
Da steht ja auch drin, dass das ein Privatverkauf ist und die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.
Erstmal abwarten was da wirklich kommt , ist auch häufig eine Masche von unseriösen Käufern um Geld zurück zufordern. Der Kaufvertrag ist ja mit Gewährleistungsausschluß und wer weiß was auf der Rückfahrt alles passiert ist. Auch nicht davon beeindrucken lassen wenn die Argumentation kommt das hier ja arglistige Täuschung vorliegt weil der Schaden schon da gewesen sein muss ,dies nachzuweisen ist in Wirklichkeit ganz schwer. Und bis derjenige mit dir vor Gericht landet muss er erstmal ein Gerichtverwertbares Gutachten erstellen lassen was er selber erstmal bezahlen muss . Eine Aussage oder Schreiben von irgendeiner Hinterhofwerkstatt reich da nicht aus .
Ich würde das Geld u.die Zeit investieren und dahinfahren unangekündigt.Das kann zwar a sein das niemand da ist aber das würde ich mir erstmal selbst ansehen,geht ja um einige tausend €.
Kann durchaus Betrug sein,gibt immer mehr neue Maschen um an Geld zu kommen.
Evtl.Übernachtung mit einplanen um evtl.nächsten Tag jemand zu treffen.
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Hast du eine Rechtsschutzversicherung ?
Wenn ja,würde ich einfach abwarten
Motorschaden halte ich für eine schlechte Beschreibung.Was soll da denn genau mit sein ?
Vor allem das die Diagnose schon am nächsten Tag feststeht
Er braucht ja nur auf der AB einmal einen falschen Gang eingelegt und den Motor überdreht haben
Den genauen Grund muß aber ein Gutachter feststellen denn der Käufer erstmal bezahlen muß
Da hat der Käufer das Geld für den Gutachter lieber vor dem Kauf ausgeben sollen,in diesem Fall bei Privatverkauf muss er Dir arglistige Täuschung nachweisen!
Da Du ihm aber bestimmt nicht verboten hast den Wagen von einem unabhängigen Gutachter vor Kauf prüfen zu lassen ist das "Ding gegessen"!
Wenn der Motor wirklich einen Tag nach Kauf von alleine kaputt geht, dann ist von arglistiger Täuschung auszugehen.
Zitat:
@seahawk schrieb am 10. Dezember 2016 um 12:22:29 Uhr:
Wenn der Motor wirklich einen Tag nach Kauf von alleine kaputt geht, dann ist von arglistiger Täuschung auszugehen.
Sehr gewagte Aussage...
Du kennst weder den Grund noch den genauen Umfang des Schadens
Die Frage ist auch wo genau der Schaden eingetreten ist,sicher unterwegs was bedeutet das ADAC u.Co.das Auto aufladen hätte müssen,das als Nachweis erstmal einfordern um zu sehen ob das wirklich passiert ist.Zum anderen hätte ich als Käufer sofort Welle gemacht.
Widerrum würde er ihn auch zurückgeben was bedeutet das doch was sein muss.Selbstverschulden seinerseits aber trotzdem möglich.
Öl u.Kühlflüssigkeitsstand i.O.gewesen vorher?
Der Trick ist doch nicht neu! Gebrauchtwagen aus mehreren hundert Kilometer ankaufen,einen Tag später Motorschaden von "befreundeten" Gutachter festgestellt und Geld vordern mit Drohung Anwalt.
Aus Angst werden 2500 bis 4000 € zurückgezahlt nur sieht das Auto nie einen neuen Motor sondern wird weiterverkauft.
Einfach abwarten, keine Telefonate annehmen von ihm, nicht auf schreiben reagieren. Erst wenn wirklich was von einem Anwalt kommt reagieren.
Du hast keinerlei Verpflichtung zu irgendetwas sofern der Kaufvertrag rechtmäßig unterschrieben wurde und private Sachmängelhaftung ausschließt. Eine arglistige Täuschung muss dir erstmal bewiesen werden. Sofern es sich denn wirklich um einen Schaden handelt kann man immer noch schauen. Bleib locker und lass dich nicht veräppeln.
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 10. Dezember 2016 um 12:41:50 Uhr:
Zitat:
@seahawk schrieb am 10. Dezember 2016 um 12:22:29 Uhr:
Wenn der Motor wirklich einen Tag nach Kauf von alleine kaputt geht, dann ist von arglistiger Täuschung auszugehen.Sehr gewagte Aussage...
Du kennst weder den Grund noch den genauen Umfang des Schadens
Ich habe mich auf den Fall bezogen, dass wirklich ein kapitaler Motorschaden entstand, was ich hier nicht glaube, sondern eher an eine bekannte Abzockmasche.
Auch wenn ein kapitaler Motorschaden von einem auf den anderen Tag entsteht ist nicht zwingend von arglistiger Täuschung auszugehen ,auch wenn es die Geschädigten gerne so sehen wollen . Nur wenn es vorher Symptome gegeben hat die darauf schließen lassen könnten und zum Beispiel in einer Werkstatt festgestellt wurden. Die Pauschalaussage ist mumpitz von dir , Bauteile gehen halt von heute auf morgen kaputt oder brechen ohne das es sich vorher ankündigt . Ich hatte so einen ähnlichen Fall und mein Anwalt sagte ganz klar arglistige Täuschung nachgewiesen bekommen ist ganz schwer und genauso ist es dann auch zu meinem Gunsten ausgegangen. Deswegen erstmal abwarten was da kommt und selbst wenn die Sachmangelhaftung ist ja ausgeschlossen worden.
Ist aber seltener, als der Fall, dass der Schaden bekannt ist. Klar der Nachweis kann schwierig sein, aber imho wissen in den Fällen die Verkäufer meist schon was Sache ist. Ist hier aber wohl sowieso nicht das Thema.