Auto verkauft jetzt kommt der Anwalt
Hallo Leute ! letztens habe ich mein Auto verkauft jetzt will mir der Käufer das Auto wieder zurückgeben der Grund ist die Heizung ist Defekt. Er wirft mir vor arglistig gehandelt zu haben ,aber ich bin mir sicher dass die Heizung bei mir funktioniert hat jetzt fordert der Anwalt dass ich das Auto wieder zurück nehme und ihm das Geld zurückgebe. Zug um Zug was kann ich jetzt machen?
Beste Antwort im Thema
Auf gar keinen Fall dem Anwalt antworten!!!!!! Es gibt überhaupt keinen Grund mit einem Anwalt eine Brieffreundschaft anzufangen. Der gegnerische Anwalt ist nicht dazu da mit dir zu verhandeln sondern er ist dazu da den Willen des Gegners durchzusetzen. Du kannst ihm schreiben was immer du möchtest, es ist seine Aufgabe die Interessen seines Mandanten durchzusetzen. Aktuell hat er absolut gar nichts was er gegen dich verwenden könnte. Warum solltest du also deine eigene Position schwächen indem du ihm irgendetwas evtl. unbedachtes schreibst, was er gegen dich verwenden könnte. Das einzige was du tun solltest ist die Korrespondenz mit deinem Käufer und dessen Anwalt komplett einzustellen. Bisher ist das von der Gegenseite nur Säbelgerassel ohne jegliche Substanz. Einfach weiter rasseln lassen. Solltest du unbedingt eine Antwort schreiben wollen, dann lediglich, dass du ab sofort ein Kontaktverbot aussprichst.
Hier wird es niemals zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommen. Oder hast du einen Kostenvoranschlag über eine Heizungsreparatur im Auto vergessen?
192 Antworten
@wowa8080 : wie ist denn nun der aktuelle Stand ?
Was ist bisher passiert ?
Grüße
Zitat:
@wowa8080 schrieb am 19. Oktober 2017 um 21:44:09 Uhr:
Hallo ihr lieben, es gibt was neues, der Rechtsanwalt von meinen Käufer hat mir wieder einen zweiten Brief geschrieben und da steht folgendes.Sehr geehrter Herr××××
Mit Bedauern stelle ich fest, dass sie auf mein Schreiben vom 26. September 2017 nicht reagiert haben.
Inzwischen hat Herr×××× den Mercedes abgemeldet. Es ist bereits bei den derzeitige Winter Grundbedingungen unzumutbar, das Fahrzeug ohne funktionierende Heizung zu fahren.
Nachwievor gehen wir davon aus, dass sie zum Zeitpunkt des Verkaufes von der fehlenden Heizungs Funktion Kenntnis hatten.
Ich setze Ihnen eine letztmalige Frist bis zum 19. Oktober 2017 einen Termin zur Rückgabe des Fahrzeugs Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zu vereinbaren oder eine Rückmeldung bei mir abzugeben. Im übrigen verweise ich auf mein Schreiben von 26 September 2017.
Was sagt ihr zu diesen Schreiben?
Lag einem der Briefe schon ein Vollmacht des Käufers zur anwaltlichen Vertretung durch den schreibenden Anwalt bei?
Sorry aber ich verstehe die Frage nicht so ganz?
Ähnliche Themen
Warum rufst du nicht einfach mal bei einem Anwalt an, machst eine Erstberatung für ca. 100 € und lässt dich RICHTIG beraten, anstatt hier die "Forumsrechtsanwälte" zu fragen?!
Hatte auch mal so ein Fall, hab auch 2 Briefe in kürzesten Abständen bekommen und hatte richtig bummel. Bin zum Anwalt, hab ihm für die erste Beratung + 1-2 Briefe an den gegnerischen Anwalt ca. 150 € bezahlt und es kam nie wieder etwas.
Warum einfach, wenn man es auch schwerer machen kann...
Zitat:
@Bluedo schrieb am 20. Okt. 2017 um 16:27:15 Uhr:
Warum einfach, wenn man es auch schwerer machen kann...
Vielleicht, weil er nicht 150€ zum Fenster raus schmeißen will... Derzeit gibt es noch keinen Grund zum Anwalt zu gehen (Außer vielleicht diese Drohbriefe bescheren einem schlechte Träume). Kannst du den "Forumsanwälten" glauben, oder eben weiterhin direkt zum Anwalt rennen, wenn sowas auftritt.
Zitat:
@guruhu schrieb am 20. Oktober 2017 um 16:29:38 Uhr:
Zitat:
@Bluedo schrieb am 20. Okt. 2017 um 16:27:15 Uhr:
Warum einfach, wenn man es auch schwerer machen kann...Vielleicht, weil er nicht 150€ zum Fenster raus schmeißen will... Derzeit gibt es noch keinen Grund zum Anwalt zu gehen (Außer vielleicht diese Drohbriefe bescheren einem schlechte Träume). Kannst du den "Forumsanwälten" glauben, oder eben weiterhin direkt zum Anwalt rennen, wenn sowas auftritt.
Weil es fatal sein könnte einem Menschen, der mir keinen Nachweiß über seine Kompetenz liefert, einfach mal blind zu vertrauen.
Klar kostet der Anwalt Geld, aber wenn sich dadurch alles regeln lässt, ist das Geld doch gut angelegt. Außerdem nimmt so ein Anwalt auch einem die Angst.
Aber jeder wie er für richtig hält.
Ich werde mich nicht auf Menschen, aus Foren verlassen. Kann höchstens an Anreiz sein was sie sagen.
Verlasst ihr Euch zu 100% auf imaginäre Menschen? Menschen die man nie gesehen hat? Menschen die keinen Nachweiß über ihr Kompetenz liefern?
Ich zahle lieber die 150,- und bekomme eine (hoffentlich) verlässliche Aussage.
Gruß Tom
Zitat:
@Tomsche65 schrieb am 20. Okt. 2017 um 16:36:54 Uhr:
Verlasst ihr Euch zu 100% auf imaginäre Menschen? Menschen die man nie gesehen hat? Menschen die keinen Nachweiß über ihr Kompetenz liefern?
Wenn deren Rat plausibel ist, ja. Ein gegnerischer Anwalt hat keinerlei Mehr-Kompetenz, als der Käufer (bezogen auf seine Möglichkeiten, die dem TE Schaden könnte). Und schon gar keine Allmacht. Man muss also keine Angst vor ihm haben. Erst, wenn eine Klageschrift im Briefkasten liegt, dann kann theoretisch etwas zum Nachteil des TE passieren. Aber um Gottes Willen, die Wirtschaft ist darauf ausgelegt, dass Geld zurück in den Kreislauf gegeben wird. Und jeder so, wie er Spaß hat. Der eine geht von 150€ lecker mit seiner Frau essen, der andere geht zum Anwalt zwecks Angstbewältigung.
Zitat:
@Tomsche65 schrieb am 20. Okt. 2017 um 16:36:54 Uhr:
Ich zahle lieber die 150,- und bekomme eine (hoffentlich) verlässliche Aussage.
Das kannst du tun, ohne Frage! Die Erfahrung zeigt aber, dass Anwälte in erster Linie Dienstleister und keine Wohltäter sind. Der Anwalt redet also ein Stück weit nach dem Mund desjenigen, der Ihn beauftragt. Ob also die Aussagen eines Anwaltes immer gleich so verlässlich sind? Ich denke jedenfalls nicht.
Für einige ist es herausgeworfenes Geld, für andere ist es gut angelegt.
Wie ihr auf Seite 5 (glaub ich) sehen könnt, sagt der TE das er jetzt total verwirrt ist und nicht weiter weiß. Einige kennen solche Szenarien, andere (wie TE oder ich) nicht. Da ist so ein Brief von einem Anwalt richtig schrecklich...also ich könnte es nicht so locker angehen wie die meisten hier. Damals hab ich auch jeden gefragt, jeder hat mir empfohlen einen Anwalt aufzusuchen.
Ja, aber jeder Fall ist anders. Was bei dir war - keine Ahnung.
Ich sage ja, wenn man den Anwalt für sein Gewissen braucht - gerne! Falsch ist es jedenfalls nicht. Nur halt (noch?) nicht nötig. 150€ sind für den einen ja auch mehr, als für den anderen. Sag mal einem Mindestlöhner mit zwei Kindern, dass der Anwalt "nur" 150€ kostet. Der Single-Ingenieur hat die Sache vielleicht schon einem Anwalt übergeben, bevor er überhaupt auf die Idee gekommen ist hier zu posten.
Kommt immer auf den Fall an. Der Fall hier ist allerdings ziemlich eibdeutig.. Wenn das 3. Schreiben kommt, dann würde ich laut lachen, und für 50,- schön essen gehen. Dann ist es nämlich ziemlich eindeutig geworden, dass es auf reine Geldmacherei hienausläuft und nicht auf eine teure Klage mit sehr ungewissen Ausgang für den "KÄUFER". Allein die Tatsache, dass der Anwalt jetzt von Stillegung schwafelt und weiter Druck aufbauen möchte spricht dafür... 3. Schreiben abwarten und dann freuen!
Ja bei mir war es Mietrecht. Ich habe 1 Jahr in einer 5 WG Dachgeschosswohnung mit Nachtspeichergeräten gewohnt. Der alte Vermieter empfahl uns pro Person ca. 30€ Monat einzuplanen. Das haben wir auch so gemacht. 1,5 Jahre nach Auszug erhielt ich ein Anwaltsschreiben mit einer Nachzahlung von ca. 1600€...
Jedem seins!
Zitat:
@wowa8080 schrieb am 19. Oktober 2017 um 21:44:09 Uhr:
Inzwischen hat Herr×××× den Mercedes abgemeldet. Es ist bereits bei den derzeitige Winter Grundbedingungen unzumutbar, das Fahrzeug ohne funktionierende Heizung zu fahren.
Wo ist es in Deutschland jetzt schon so kalt, dass man nicht mehr ohne Heizung fahren kann?
O.