Auto verkauft jetzt kommt der Anwalt

Hallo Leute ! letztens habe ich mein Auto verkauft jetzt will mir der Käufer das Auto wieder zurückgeben der Grund ist die Heizung ist Defekt. Er wirft mir vor arglistig gehandelt zu haben ,aber ich bin mir sicher dass die Heizung bei mir funktioniert hat jetzt fordert der Anwalt dass ich das Auto wieder zurück nehme und ihm das Geld zurückgebe. Zug um Zug was kann ich jetzt machen?

Beste Antwort im Thema

Auf gar keinen Fall dem Anwalt antworten!!!!!! Es gibt überhaupt keinen Grund mit einem Anwalt eine Brieffreundschaft anzufangen. Der gegnerische Anwalt ist nicht dazu da mit dir zu verhandeln sondern er ist dazu da den Willen des Gegners durchzusetzen. Du kannst ihm schreiben was immer du möchtest, es ist seine Aufgabe die Interessen seines Mandanten durchzusetzen. Aktuell hat er absolut gar nichts was er gegen dich verwenden könnte. Warum solltest du also deine eigene Position schwächen indem du ihm irgendetwas evtl. unbedachtes schreibst, was er gegen dich verwenden könnte. Das einzige was du tun solltest ist die Korrespondenz mit deinem Käufer und dessen Anwalt komplett einzustellen. Bisher ist das von der Gegenseite nur Säbelgerassel ohne jegliche Substanz. Einfach weiter rasseln lassen. Solltest du unbedingt eine Antwort schreiben wollen, dann lediglich, dass du ab sofort ein Kontaktverbot aussprichst.
Hier wird es niemals zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommen. Oder hast du einen Kostenvoranschlag über eine Heizungsreparatur im Auto vergessen?

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Ich verkaufe Private Fahrzeuge nur als Bastlerfahrzeuge, egal wie alt oder Kilometerstand, damit ist man immer auf der sicheren Seite.

Zitat:

@audi4never schrieb am 11. Okt. 2017 um 00:29:58 Uhr:


Ich verkaufe Private Fahrzeuge nur als Bastlerfahrzeuge, egal wie alt oder Kilometerstand, damit ist man immer auf der sicheren Seite.

Nein, ist man nicht. Unser Recht sieht keine Würdigung von "Bastlerfahrzeugen" vor. Es gibt die Sachmängelhaftung und einen Wirksamen Ausschluss ebenderer. Tendenziell kann der Schuss "Bastlerfahrzeug" sogar noch nach hinten losgehen. Nämlich dann, wenn es sich offensichtlich um eine Deklaration handelt um bei einem technisch akzeptablen Fahrzeug die Sachmängelhaftung zu umgehen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 11. Oktober 2017 um 01:23:31 Uhr:



Zitat:

@audi4never schrieb am 11. Okt. 2017 um 00:29:58 Uhr:


Ich verkaufe Private Fahrzeuge nur als Bastlerfahrzeuge, egal wie alt oder Kilometerstand, damit ist man immer auf der sicheren Seite.

Nein, ist man nicht. Unser Recht sieht keine Würdigung von "Bastlerfahrzeugen" vor. Es gibt die Sachmängelhaftung und einen Wirksamen Ausschluss ebenderer. Tendenziell kann der Schuss "Bastlerfahrzeug" sogar noch nach hinten losgehen. Nämlich dann, wenn es sich offensichtlich um eine Deklaration handelt um bei einem technisch akzeptablen Fahrzeug die Sachmängelhaftung zu umgehen.

Wie verkauft man dann sicher und wirksam ein wirklich Schtottreifes Auto? Weil auch dafür gibt es einen Markt. (Wenn jemand zb. Teile benötigt,...)

Da steht dann meistens in der Anzeige: Schlachtfahrzeug, Teileträger, bedingt oder nicht Fahrbereit. Ich verkaufe meine Autos am liebsten an Händler oder Exporteure, die wissen worauf sie sich einlassen auch wenn man dadurch einen geringeren Erlös erzieht, dafür aber wiederum kein wiedersehen nach Verkauf.

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Zitat:

@grilli9 schrieb am 11. Oktober 2017 um 07:08:24 Uhr:



Zitat:

@guruhu schrieb am 11. Oktober 2017 um 01:23:31 Uhr:


Nein, ist man nicht. Unser Recht sieht keine Würdigung von "Bastlerfahrzeugen" vor. Es gibt die Sachmängelhaftung und einen Wirksamen Ausschluss ebenderer. Tendenziell kann der Schuss "Bastlerfahrzeug" sogar noch nach hinten losgehen. Nämlich dann, wenn es sich offensichtlich um eine Deklaration handelt um bei einem technisch akzeptablen Fahrzeug die Sachmängelhaftung zu umgehen.

Wie verkauft man dann sicher und wirksam ein wirklich Schtottreifes Auto? Weil auch dafür gibt es einen Markt. (Wenn jemand zb. Teile benötigt,...)

Indem man sagt, was Fakt ist ?
Indem man schreibt, was Fakt ist ?
Sicher kann ich versuchen den ein oder anderen Hunni rauszuschlagen, indem ich NICHT sage dass das XYZ im Eimer ist, oder der ABC bald den Geist aufgibt. Dann muss ich mich aber auch nicht wundern wenn der Kunde den Finger hebt und sagt, was im argen ist.

Ob Bastlerauto, Teileträger, bedingt fahrbereit oder was weiß ich eingetragen ist, ist natürlich dazu auch noch wichtig. Gekauft wie gesehen nach Probefahrt, fertig.

Aber eins wird hier scheinbar völlig ausser Acht gelassen - das es sich um ein altes, gebrauchtes Auto handelt. Ich würde niemals akzeptieren, und ich habe schon viele alte Karren vertickt, das ein Käufer bei mir anklingelt und sagt: Hör ma Kollege, jetzt bin ich 1 Woche gefahren, und die Heizung geht nicht mehr ?!?! Ja hallo ? Im welchem Film bin ich hier ?? Das ist doch mehr ein schlechter Witz... ...und ich denke, jeder der sich ein klein wenig auskennt, der weiß das - auch ein Richter, der sowas bearbeiten muss.

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 11. Oktober 2017 um 08:55:16 Uhr:



Zitat:

@grilli9 schrieb am 11. Oktober 2017 um 07:08:24 Uhr:


Wie verkauft man dann sicher und wirksam ein wirklich Schtottreifes Auto? Weil auch dafür gibt es einen Markt. (Wenn jemand zb. Teile benötigt,...)

Indem man sagt, was Fakt ist ?
Indem man schreibt, was Fakt ist ?
Sicher kann ich versuchen den ein oder anderen Hunni rauszuschlagen, indem ich NICHT sage dass das XYZ im Eimer ist, oder der ABC bald den Geist aufgibt. Dann muss ich mich aber auch nicht wundern wenn der Kunde den Finger hebt und sagt, was im argen ist.

Ob Bastlerauto, Teileträger, bedingt fahrbereit oder was weiß ich eingetragen ist, ist natürlich dazu auch noch wichtig. Gekauft wie gesehen nach Probefahrt, fertig.

Aber eins wird hier scheinbar völlig ausser Acht gelassen - das es sich um ein altes, gebrauchtes Auto handelt. Ich würde niemals akzeptieren, und ich habe schon viele alte Karren vertickt, das ein Käufer bei mir anklingelt und sagt: Hör ma Kollege, jetzt bin ich 1 Woche gefahren, und die Heizung geht nicht mehr ?!?! Ja hallo ? Im welchem Film bin ich hier ?? Das ist doch mehr ein schlechter Witz... ...und ich denke, jeder der sich ein klein wenig auskennt, der weiß das - auch ein Richter, der sowas bearbeiten muss.

Gruß Jörg.

Das ist schon klar - die Frage stellte sich mir weil ja behauptet wurde daß Einträge wie Bastlerfahrzeuge,... nicht Gelten sondern trotzdem Sachmängelhaftung besteht.

Bastlerfahrzeug beinhaltet für mich ja daß auch Fehler auftreten können die mir bis dato nicht bekannt sind. Und dann soll ich noch dafür Haften? Es muss ja keiner Kaufen - und bei ein paar Hundertern sollte auch klar sein was man dafür bekommt!

Zitat:

@grilli9 schrieb am 11. Okt. 2017 um 09:19:30 Uhr:


Das ist schon klar - die Frage stellte sich mir weil ja behauptet wurde daß Einträge wie Bastlerfahrzeuge,... nicht Gelten sondern trotzdem Sachmängelhaftung besteht.

Streng genommen mit exakt diesem Satz im Kaufvertrag, wie er in nahezu allen aktuellen Musterkaufverträgen zu finden ist:
"das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. "
Nun ist es so, dass alle Formulierungen theoretisch vor Gericht auseinandergepflückt werden könnten. Je weiter ich mich also von der "korrekten" Formulierung entferne, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass kein Sachmängelausschluss gegeben ist. Bei Privatleuten geht ein "Keine Garantie, oder Gewährleistung" tendenziell noch durch, auch wenn es die Gewährleistung seit Jahren nicht mehr gibt. Bei der Verwendung von "Gekauft wie gesehen, Bastlerfahrzeug" würde ich mich da nicht drauf verlassen. Aber es ist natürlich so, dass dafür auch erstmal jemand den Klageweg bestreiten muss.
Ob das Fahrzeug nun ein "Bastlerfahrzeug" (was sollte das per Definition überhaupt sein?) ist, oder nicht ist auch völlig Wurst. Man ist am sichersten, wenn man es möglichst genau, nach bestem Wissen und Gewissen beschreibt und keine Zusicherungen von Eigenschaften macht, die nicht gegeben sind. (Beispiel: wenn der TE in diesem Fall die tolle Heizung im Beschreibungstext gelobt hätte, wäre das doof.). Und wenn ich dann eben drei DinA4 Seiten mit defekten oder Problemen aufschreiben, dann ist das halt so. Wird den Kaufpreis des Bastlerfahrzeuges auch nicht mehr ändern.

mein Bruder hatte damals einen ähnlichen Fall, als er sein Auto gekauft hat...er hat es schlussendlich selbst repariert...die Streiterei war ihm zu blöd

Hallo ihr lieben, es gibt was neues, der Rechtsanwalt von meinen Käufer hat mir wieder einen zweiten Brief geschrieben und da steht folgendes.

Sehr geehrter Herr××××

Mit Bedauern stelle ich fest, dass sie auf mein Schreiben vom 26. September 2017 nicht reagiert haben.

Inzwischen hat Herr×××× den Mercedes abgemeldet. Es ist bereits bei den derzeitige Winter Grundbedingungen unzumutbar, das Fahrzeug ohne funktionierende Heizung zu fahren.

Nachwievor gehen wir davon aus, dass sie zum Zeitpunkt des Verkaufes von der fehlenden Heizungs Funktion Kenntnis hatten.

Ich setze Ihnen eine letztmalige Frist bis zum 19. Oktober 2017 einen Termin zur Rückgabe des Fahrzeugs Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zu vereinbaren oder eine Rückmeldung bei mir abzugeben. Im übrigen verweise ich auf mein Schreiben von 26 September 2017.

Was sagt ihr zu diesen Schreiben?

Das hat nicht mehr oder weniger Aussagekraft, wie das vorhergegangene.
Nach wie vor steht es dir frei, mit nem Einzeiler den Vorwurf zurückzuweisen, oder das weiterhin zu ignorieren.

Zitat:

@wowa8080 schrieb am 19. Okt. 2017 um 21:44:09 Uhr:


Ich setze Ihnen eine letztmalige Frist

Es würde mich nicht wundern, wenn nach deren Ablauf noch eine Allerletzte Frist kommt :'D

Wie kommt denn der 19. Oktober zu Stande? Hast du dich verschrieben, oder kam der Schrieb schon vor einiger Zeit?

Ja genau der kam schon vor einiger Zeit ,aber ich habe ihn heute erst gelesen weil ich heute erst von dem Urlaub gekommen bin.

Würde ich weiterhin ignorieren.
Mercedes ist ja eh bekannt dafür das beizeiten die Duoventile abrauchen. Und das weiß auch jeder Kfz´i/Prüfer/Gutachter etc. Der Defekt tritt in der Regel nach einer längeren Nichtbenutzung auf ( nach dem Sommer ).
Daher ist es auch vor Gericht glaubhaft darstellbar das dir der Mangel (noch) nicht aufgefallen war.

Mal ganz abgesehen das der Käufer erstmal so blöd sein muss wirklich Klage einzureichen, obwohl es eine echte Herausforderung ist dir eine Haftung anzudrehen, wenn du einen Standartkaufvertrag für Privatleute benutzt hast. Es sei denn du hast irgendwas von Garantie selber hereingeschrieben.

Das mit den Duoventilen ist natürlich nur eine Unterstellung.

Die Rechnung ist doch ganz einfach.. das Risiko liegt klar beim Käufer. Und der Nutzen.. naja.. Rückabwicklung. WOW...

Kostenrisiko und Nutzen stehen in keinem Verhältnis.

Wenn ich der Käufer wäre und so auftreten würde, dann würde ich mir langsam in die Hosen machen.

Also immer schön locker durch die Hose atmen. Ich tippe aber auch darauf, dass noch ein 3. Schreiben kommt und dann wird's lächerlich. Wäre vermutlich auch so passiert, mit oder ohne Antwort (Einzeiler)...

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