Auto verkauft jetzt kommt der Anwalt

Hallo Leute ! letztens habe ich mein Auto verkauft jetzt will mir der Käufer das Auto wieder zurückgeben der Grund ist die Heizung ist Defekt. Er wirft mir vor arglistig gehandelt zu haben ,aber ich bin mir sicher dass die Heizung bei mir funktioniert hat jetzt fordert der Anwalt dass ich das Auto wieder zurück nehme und ihm das Geld zurückgebe. Zug um Zug was kann ich jetzt machen?

Beste Antwort im Thema

Auf gar keinen Fall dem Anwalt antworten!!!!!! Es gibt überhaupt keinen Grund mit einem Anwalt eine Brieffreundschaft anzufangen. Der gegnerische Anwalt ist nicht dazu da mit dir zu verhandeln sondern er ist dazu da den Willen des Gegners durchzusetzen. Du kannst ihm schreiben was immer du möchtest, es ist seine Aufgabe die Interessen seines Mandanten durchzusetzen. Aktuell hat er absolut gar nichts was er gegen dich verwenden könnte. Warum solltest du also deine eigene Position schwächen indem du ihm irgendetwas evtl. unbedachtes schreibst, was er gegen dich verwenden könnte. Das einzige was du tun solltest ist die Korrespondenz mit deinem Käufer und dessen Anwalt komplett einzustellen. Bisher ist das von der Gegenseite nur Säbelgerassel ohne jegliche Substanz. Einfach weiter rasseln lassen. Solltest du unbedingt eine Antwort schreiben wollen, dann lediglich, dass du ab sofort ein Kontaktverbot aussprichst.
Hier wird es niemals zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommen. Oder hast du einen Kostenvoranschlag über eine Heizungsreparatur im Auto vergessen?

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Zitat:

@Bluedo schrieb am 20. Okt. 2017 um 17:47:06 Uhr:


Ja bei mir war es Mietrecht. Ich habe 1 Jahr in einer 5 WG Dachgeschosswohnung mit Nachtspeichergeräten gewohnt. Der alte Vermieter empfahl uns pro Person ca. 30€ Monat einzuplanen. Das haben wir auch so gemacht. 1,5 Jahre nach Auszug erhielt ich ein Anwaltsschreiben mit einer Nachzahlung von ca. 1600€...
Jedem seins!

Na siehst du... Das sind doch völlig andere Sachverhalte.

Das habe ich mir auch gedacht. Irgendwas ist da faul deswegen gehe ich nicht zum Rechtsanwalt ich warte bis zum Schluss!!

Da du bisher ja auch noch keine Vollmacht bekommen hast, dass der "Anwalt" deinen Käufer vertritt, ist die Sache sowieso schon mehr als lächerlich. In jedem Fall, wo mich bisher ein Anwalt vertreten hat, musste ich ihm eine Vollmacht unterschreiben, dass er mich vertritt. Und diese hat der Gegner immer mit dem ersten Schreiben bekommen.

Kleiner Hinweis zur Vollmacht: Der Anwalt soll, muss aber nicht zwingend in diesem Fall dem Gegner seine Vollmacht überreichen. Wenn der das nicht unverzüglich rügt, ist die fehlende Vollmachtsvorlage nicht schädlich.

Trotzdem wird sich so ziemlich jeder Anwalt vom Mandanten eine Vollmacht unterschreiben lassen. Kann sonst bei Rechnungserstellung leicht der Hinweis kommen "ich hab Sie doch gar nicht beauftragt/nicht in dem Umfang beauftragt".

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Hallo, Leute nach langen Warten habe ich jetzt auch ein Brief von Amtsgericht bekommen. Ich soll alle schriftlichen Angaben einreichen.

Lustig formuliert. Haben die dich einfach so angeschrieben oder - was ich vermute - hast du eine Klage zugestellt bekommen. Musst innerhalb von zwei Wochen mitteilen, dass du dich verteidigen willst und innerhalb weiterer zwei Wochen alles vortragen, warum die nicht zahlen möchtest und ggfls. Beweis dafür anbieten?

Dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, mal über die Beauftragung eines eigenen Anwaltes nachzudenken.

So aussichtslos wird's schon nicht sein wenn sie klage ergeben.

Der gegnerische Anwalt wird sicher damit Argumentieren ,dass das Auto auf der kurzen Probefahrt nicht warm geworden ist und deshalb der Käufer die Heizung nicht prüfen konnte, dir hingegen muss das ja aufgefallen sein.

Edit : verstehe schon das der Käufer das macht eine kaputte Heizung muss dem Verkäufer ja auffallen.

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 14. April 2018 um 17:35:02 Uhr:


So aussichtslos wird's schon nicht sein wenn sie klage ergeben.

Der gegnerische Anwalt wird sicher damit Argumentieren ,dass das Auto auf der kurzen Probefahrt nicht warm geworden ist und deshalb der Käufer die Heizung nicht prüfen konnte, dir hingegen muss das ja aufgefallen sein.

Edit : verstehe schon das der Käufer das macht eine kaputte Heizung muss dem Verkäufer ja auffallen.

Eine kaputte Heizung muss dem Verkäufer im September aufgefallen sein? Da ist für gewöhnlich kein Wetter für die Heizung. Sorry, aber da zu beweisen, dass dem Verkäufer der Mangel bekannt war, dürfte schwer werden.
Und dass Klage erhoben wird, bedeutet noch lange nicht, dass der Anwalt vom Erfolg für seinen Klienten ausgeht.

Klageerhebung bedeutet oft nur, dass eine RS-Versicherung eine Kostenzusage erteilt hat. Wie der Käufer das arglistige Verschweigen nachweisen will, wüsste ich auf Anhieb auch nicht. Was steht denn dazu in der Klage?

Wegen Rückabwicklung eines Kaufvertrages.

Wie er deine Kenntnis vom Mangel beweisen möchte. Oder worauf stützt er die gewünschte Rückabwicklung?

Im ADAC Kaufvertrag wird der Gewährleistungsausschluss unter der Ausnahme von groben Pflichtverletzungen vereinbart. Das kann je nach Rechtsansicht auch das nicht erkennen (wollen) einer defekten Heizung sein. Also je nachdem wie der Richter das sieht kann's für dich schon in die Hose gehen.

Wie schon gesagt vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

Das hast du schön geschrieben, es liegt alles in Gottes Hand,auch unser Leben!!!

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 15. April 2018 um 11:13:59 Uhr:


Im ADAC Kaufvertrag wird der Gewährleistungsausschluss unter der Ausnahme von groben Pflichtverletzungen vereinbart. Das kann je nach Rechtsansicht auch das nicht erkennen (wollen) einer defekten Heizung sein. Also je nachdem wie der Richter das sieht kann's für dich schon in die Hose gehen.

Wie schon gesagt vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

Genauso gut kann man dem Käufer eine Pflichtverletzung vorwerfen. Die Heizung ist eine Funktion, die auch ein Laie testen kann. Auch der Käufer muss eine gewisse Sorgfalt an den Tag legen, wenn er eine Sache prüft. Und eine Probefahrt ist eine Prüfung. Selbst die Kontrolle des Ölstandes wird von einem Laien erwartet. Lernt man in der Fahrschule. (Zumindest war das mal so) Und das ist schwieriger, wie die Kontrolle der Heizung. Und warme Luft kommt im September schon recht früh aus den Lüftungsdüsen. Dafür muss man keine 20km fahren.

Der Käufer wollte nicht mal Probefahrt fahren, er hat den Motor gestartet und den Lenkrad nach links und rechts gedreht und hat angefangen zu verhandeln.

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