Auto Verkauf!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Leute!

will meinen golf5 verkaufen! habe den vor ca 2jahren unfallfrei gekauft und habe auch in dieser zeit keinen unfall gebaut ... aber vor ein paar monaten fing an der lack ab zublättern halt so risse im lack hinten links zwischen tür und heckklappe ... habe das neu lackieren lassen und der lackierer meinte da wurde ein seitenteil neu getauscht und auch geschweißt ... is das dann doch ein unfallwagen oder nur blechschaden? mus ich dann beim verkauf unfall angeben oder kann ich den unfallfrei verkaufen sowie ich den gekauft habe?

Beste Antwort im Thema

Wenn da wirklich neue Teile eingeschweißt und nicht nur geschraubt oder getauscht worden sind, dann ist es auf jeden Fall ein Unfallwagen!

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Achso, nagut zu wissen was dieses unabhängige Rechtsblatt schreibt 🙄
autoBILD(!) ist für mich keine zuverlässige Quelle.

Zitat:

Original geschrieben von burgbesetzer


Achso, nagut zu wissen was dieses unabhängige Rechtsblatt schreibt 🙄
autoBILD(!) ist für mich keine zuverlässige Quelle.

Bist du denn Jurist? Andernfalls bist du auch keine zuverlässige Quelle...🙂 Mit dem Recht ist es wie mit dem Fussball: Alle haben eine Meinung, die wenigsten Ahnung.

Zitat:

Original geschrieben von bguenduez



Zitat:

Original geschrieben von burgbesetzer


Achso, nagut zu wissen was dieses unabhängige Rechtsblatt schreibt 🙄
autoBILD(!) ist für mich keine zuverlässige Quelle.
Bist du denn Jurist? Andernfalls bist du auch keine zuverlässige Quelle...🙂 Mit dem Recht ist es wie mit dem Fussball: Alle haben eine Meinung, die wenigsten Ahnung.

Selbst als Volljurist bzw. Anwalt kann das hinkommen oder halt auch nicht.

Weil das Urteil fällt ein Richter.

Und dieser Berufsstand ist ja wie Betrunkene. Sie schwanken aber keiner weiß wohin! 😁😎

hab ich auch nicht gesagt...

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Wurde das KfZ als unfallfrei gekauft- und steht das auch so im Kaufvertrag, haftet der vorherige Besitzer auf jeden Fall, wenn der Unfallschaden arglistig verschwiegen wurde. Die Verjährung bei Betrug tritt erst nach Kenntnis ein- d.h. hast Du vorher nichts vom Unfallschaden gewusst, beginnt die Verjährung erst jetzt! Also- ab zum Anwalt!

LG
Rosita

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