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Auto-Verkauf. Fragen zu Reparaturen

Themenstarteram 12. Januar 2007 um 12:47

Hallo MT Freunde,

da ich mein Arbeitsplatz gewechselt habe und somit sich der Diesel für mich nicht mehr lohnt, will ich es ab Februar verkaufen.

Folgende Fragen:

1. Es wurden bei KM Stand 31.000 Drosselklappen, bei 61.000 Neuer Turbolader, bei 80.000 Komplette Common Rail Einspritzverkabelungen von Facelift-Modellen getauscht.

2. Unfall ( nicht meine Schuld ) im Mai 2006.

Schaden in Höhe von 2300 Euro (Kondensator, Stoßstange, Parkpliot, Nebelscheinwerfer) alles erneuert.Gutachten liegt bei.

Wertminderung 350 Euro!

Muss ich die Sachen bzw. Punkt 1 und 2 erwähnen? ja oder?

Da ich noch nie ein Auto verkauft habe, wäre es wirklich hilfreich wenn Ihr mir dazu was sagen könntet

mfg

cihan

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15 Antworten

HI

den Unfallschaden musst Du auf jeden Fall angeben (sonst kann Dir der Käufer das Auto irgendwann wieder auf den Hof stellen!)

Die Tauschsachen sind nach meiner Meinung normale Reparaturen, hier brauchst Du eingentlich nix zu anzugeben.

Themenstarteram 12. Januar 2007 um 12:56

was ist wenn der käufer fragt, ob da was getauscht wurde?

ich meine Lügen will ich ja nicht, ist nicht meine Art..

Soll ich dann einfach mit hin schreiben dass diese Teile erneuert wurden??

Ich als Käufer würde mich freuen wenn da div. Teile erneuert wurden

Punkt 1.) kann man als Verkaufsargument trotzdem angeben. Es macht sich immer ganz gut wenn der potentielle Käufer weiß, dass der Turbo erst X-Km gelaufen ist und andere Teile ebenfalls noch nicht soviel auf dem Buckel haben.

grüsse

Zu 1.)

Ich persönlich würde da nicht allzu viel drüber sprechen.

Stell lieber die Vorteile des Fahrzeugs heraus.

Zu 2.)

Der Unfallschaden scheint ja nur ein Blechschaden gewesen zu sein -> Bagatellschaden. Wenn keine tragenden Teile etc. beschädigt wurden, darf man sein Auto noch als unfallfrei bezeichnen.

Trotzdem sollten die durchgeführten Reparaturen erwähnt werden. Aus dem Gutachten sieht der Käufer dann ja auch, dass es quasi ein Bagatellschaden gewesen ist (kommt häufig vor).

Allgemein:

Um eine höhere Verkaufschance zu erzielen, frage den potenziellen Interessenten, was seine Kaufmotive sind (geringer Verbrauch, günstiger Einstiegspreis, Platzangebot, Design, Marke, etc.).

Wenn Du das erfahren hast, fällt Dir das argumentieren leichter. Nenne immer die von ihm genannten Punkte als Vorteil : "Sie suchen doch ein Auto, dass ...".

Falsch wäre es, ihm z.B. vom großen Kofferraum vorzuschwärmen, während ihn vorrangig z.B. der günstige Einstiegspreis interessiert. ;)

Fazit: Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler. :D

Viel Glück beim Verkauf. Auf meinen GTS hat sich nach einer Woche ein Interessent gemeldet, und der hat den Wagen auch direkt mitgenommen. ;)

am 13. Januar 2007 um 9:36

Zitat:

Ich als Käufer würde mich freuen wenn da div. Teile erneuert wurden

So ist es!

am 13. Januar 2007 um 9:56

Hi,

zu Punkt 1:Zu normalen Reperaturen gibt es keine Verpflichtung die angeben zu müssen. Vorteilhaft sehe ich hier nur die Angabe, wenn normale Verschleißteile, wie Bremsen, Kupplung, Reifen oder sowas frisch erneuert wurden. Alles andere würde ich nicht erwähnen - könnte einen falschen Eindruck (Heizerauto...) erwecken, den du in der Kürze eines Verkausfgespräches kaum geraderücken kannst.

zu Punkt 2: Ich bin mir sicher, erst kürzlich gelesen zu haben, dass jeder Unfallschaden ab 1000 Euro angegeben werden muss - Bagatelle ist nur unter dieser Grenze. Erst Recht, wenn die Versicherung eine Wertminderung ausgerechnet hat!

 

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von cihanffm

Ich als Käufer würde mich freuen wenn da div. Teile erneuert wurden

Ich würde das beim Autokauf positiv sehen.

Wenn da 2 gleiche Autos stehen würden und bei einem wurden einigen Teile neu gemacht, würd ich den bevorzugen.

Gruß Easy

Manche Versicherer ziehen die Grenze zum Bagatellschaden auch schon bei 600 EUR. Das ([3] ist nur Dreck gewesen) liegt gerade so an der Grenze. Ein Schaden von 2300 EUR ist keiner mehr, zumal auch Wertminderung gezahlt wurde. Sollte man nicht verschweigen.

Zitat:

Original geschrieben von XXLBär

zu Punkt 2: Ich bin mir sicher, erst kürzlich gelesen zu haben, dass jeder Unfallschaden ab 1000 Euro angegeben werden muss - Bagatelle ist nur unter dieser Grenze. Erst Recht, wenn die Versicherung eine Wertminderung ausgerechnet hat!

Hi

Bagatellschäden sind solche die NICHT zu einer Wertminderung des Fahrzeugs führen ...

 

ansonsten würd ich die Tauschteile/Motorreparaturen nur aufzählen wenn er explizit nach fragt ob schon mal was gemacht wurde ... den Unfall musst du leider nennen

am 14. Januar 2007 um 10:56

Zitat:

Original geschrieben von skytor

Bagatellschäden sind solche die NICHT zu einer Wertminderung des Fahrzeugs führen ...

Falsch, denn:

Zitat:

Der GDV verweist darauf, dass der Karlsruher Bundesgerichtshof eine "Bagatellschadengrenze" von 700 Euro für angemessen hält.

BGH Karlsruhe - Az.: VI ZR 365/03

Zitat:

Original geschrieben von cihanffm

Soll ich dann einfach mit hin schreiben dass diese Teile erneuert wurden??

Ich als Käufer würde mich freuen wenn da div. Teile erneuert wurden

ich schreibe das nicht in die verkaufsanzeige - sage es aber am telefon bzw. bei der besichtigung. ich habe schon mehrere autos verkauft und habe bis jetzt immer gute erfahrung damit gemacht.und "wichtigere" sachen schreibe ich auch noch in den kaufvertrag - denn nur schriftlich zählt.

gruß und viel erfolg beim verkauf!

falls du die verkaufsanzeige online gestellst hast - stelle den link hier - in der "bite opel" ein. oder per PN ;-)

Bagatellschaden

 

Ich habe da mal einen schönen Thread aus einem BMW-Forum verlinkt...

am 14. Januar 2007 um 14:36

also den unfall würdee ich auch auf alle fälle angeben.... 2300 € ist schon nicht mehr nur ein kotflügel angeschrammt :)

und -das ist meine persönliche meinung- wenn ich 2 autos zur wahl hätte und würde lesen dass bei einem schon der turbo und diverse andere teile getauscht wurden, würde ich das andere auto nehmen, denn man könnte auf die idee kommen dass das auto nicht gerade schonend gefahren wurde (k.a. ob das bei dir so ist cihan, ist einfach meine einstellung !).

am 14. Januar 2007 um 19:17

Ich würde mir an deiner Stelle einfach mal die Frage stellen, ob du es ok finden würdest, wenn dir der Verkäufer solche Sachen verschweigt?! Vor allem, wenn das Misstrauen des Käufers erstmal geweckt wird, findest du dich sehr schnell vor Gericht wieder und das ist teurer, als die paar Euro, die du beim Verkauf gewinnst.

Meine Meinung. :rolleyes:

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