Auto Unfall SF Hochstufung nach 4,5 Jahren

Audi

Hallo, ich hatte Mai 2019 ein Unfall. Die Versicherung nahm alles auf. Danach war Ruhe bis heute den 25.11.2023. Für diesen Unfall mussten sie ca. 16000 Bezahlen. Mein damaliger SF 15 soll nun auf 7 heraufgestuft werden. Es ist alles rechtens aber ist es mit der Hochstufung nicht verjährt? Inzwischen habe ich natürlich andere Versicherungen gehabt. Das ist ärgerlich. Gruß Volkan

38 Antworten

Wurde der Schaden jetzt erst abgerechnet, oder schon 2019?
Falls jetzt erst, warum hat die Abwicklung solange gedauert?
Falls 2019, warum kommt jetzt erst die Erhöhung?

Wird rückwirkend hoch gestuft, oder die jetzige Schadensfreiheitsklasse ab jetzt?
Wie will die akte Versicherung dich hoch stufen, wenn du gar kein Kunde mehr dort bist?
Oder wird das an die folge-Versicherung(en) weitergeleitet?

Was sagt die aktuelle Versicherung dazu?

Fragen über fragen, für mich sehr seltsam. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich da um Beratung bitten, ob das alles so in Ordnung ist. Erstberatung ist meist kostenlos ohne Selbsbeteiligung.

All das würde ich erst in Erfahrung bringen, wenn meine aktuelle Versicherung auf mich zukommt.

Ansonsten würde ich den Kopf geduckt halten und hoffen dass sie es übersehen. Wenn es natürlich rückwirkend einen Zeitraum betrifft bei der du noch bei der Bavaria warst, kann es natürlich sein, dass sie rückwirkend Beiträge sehen wollen.

Ich hatte 2020 einen Haftpflichtunfall und wurde komischerweise 2021 auch nicht runtergestuft.Bin dann bis diesem Jahr bei der Versicherung geblieben.
Ab 2024 habe ich eine neue Versicherung.Mal sehen was bei mir passierrt.
In der Kündigungsbestätigung werden die alten SF-Klassen noch genannt,
D.
l

Kann sowas aus dem bekanntenkreis auch bestätigen ...bei lustigen Versicherungswechsel kann so ein Schaden(Rückstufung) mal "verloren" gehen ..Glück gehabt......da würde ich nun auch nicht weiter nach forschen, sondern einfach die Füsse still halten ...

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Da ich erst diesen Brief bekommen habe, bin ich sozusagen mit SF 16 zu WGV und mittlerweile SF 20. Das heißt, wennn die durchkommen mit der Hochstufung, müsste ich einiges an Differenz nachzahlen.

Deswegen würde es helfen, Antworten auf oben genannte Fragen zu haben/bekommen.
Und dann eventuell ein Beratungsgespräch bei deiner Rechtsschutz Versicherung, oder ADAC oder andere Automobilclubs bieten sowas vielleicht auch an.

Wie wäre es, wenn man die Hochstufung einfach akzeptiert und zu seinem Schaden steht?

Du heulst hier rum, dass du in der Kfz Versicherung zurück gestuft wirst, obwohl du einen Schaden in Höhe von 16.000 Euro verursacht hast?

@wofky einfach mal bei der WGV anfragen, ob die Änderung des SFR aufgrund des regulierten Schadens von der Bavaria schon weitergegeben wurde.

Wenn das noch nicht der Fall ist, bei der Bavaria nachfragen, wann die das zu tun gedenken.

Zitat:

@Traveler schrieb am 29. November 2023 um 09:08:44 Uhr:


Wie wäre es, wenn man die Hochstufung einfach akzeptiert und zu seinem Schaden steht?

Du heulst hier rum, dass du in der Kfz Versicherung zurück gestuft wirst, obwohl du einen Schaden in Höhe von 16.000 Euro verursacht hast?

Die Frage ist ja, ob das Jahre nach dem eingetretenen Schaden rechtens ist, jetzt erst die SF anzupassen.
Und es ist unklar, ob das evtl. rückwirkend passieren soll. Dann könnte unter Umständen einiges an Nachzahlung ins Haus stehen.
Akzeptieren würde er es ja, wenn ich das richtig verstanden habe, wenn es denn rechtens ist.

Gehe davon aus das die Anpassung der SF regelkonform ist, aber die daraus resultierenden Beitragserhöhungen könnten evtl. zum Teil schon verjährt sein

Drei Jahre nach dem Jahr ist die Verjährung eingetreten. Auf die muss man sich aber berufen.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 29. November 2023 um 12:41:27 Uhr:


Gehe davon aus das die Anpassung der SF regelkonform ist, aber die daraus resultierenden Beitragserhöhungen könnten evtl. zum Teil schon verjährt sein

Genau so würde ich das auch sehen, die Einstufung in die SF hat keine Verjährung, eine Rückrechnung der Beiträge sehr wohl.

Ich würde hier aber ganz klar keine Fragen stellen und schlafende Hunde wecken. Die Chance darauf, dass das gut geht, sehe ich durchaus gegeben.

Zitat:

@Traveler schrieb am 27. November 2023 um 10:34:57 Uhr:


Evtl. hatte man bei der alten Versicherung einen Rabattschutz.
Den evtl. auch zu anderen mitgenommen und jetzt eine abgeschlossen, die den nicht übernimmt.

Moment… verstehe ich das richtig? Bei Vertrag mit Rabattschutz lande ich im Schadensfalle in einer Sondereinstufung und bei Wechsel der Versicherung werde ich so eingestuft, als hätte ein solche nie existiert? Ich habe aktuell so eine Option eingebaut und zahle diese auch, war aber immer im Glauben dass sich dadurch die SF tatsächlich nicht ändert und auch ein Versicherungswechsel mit der angesammelten SF Klasse möglich sei.

Du erhältst bei einem Wechsel für gewöhnlich die SF ohne Rabattretter. Es gibt wohl Ausnahmen, wo die höhere SF weiterhin gewährt wird. Ist aber nicht die Regel.

Den Rabattretter gibt es evtl nur noch in Alttarifen, dieser war bei einem Wechsel nicht schädlich.
Es erfolgte ja auch immer eine Rückstufung, die aber zu keinem schlechteren Prozentsatz führte.
Anders verhält es sich mit dem Rabattschutz, hier erfolgt keine Rückstufung, die wird aber bei einem Wechsel nachgeholt.

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