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Auto Abmelden und ins Teile verkaufen - Ablauf?

Servus!

Wie sieht die Situation mit folgenden Szenario aus:

- ich besitze und nutze aktuell einen Fahrzeug der normal angemeldet und versichert ist.

- ich möchte das Auto abmelden und ins Teile langsam verkaufen (keinen Nachweis über Verkauf, ich mache es selber, Teil für Teil).

- ich gehe einfach zum Anmeldestelle mit KFZ Brief + Schein und Kennzeichen und lasse das Auto abmelden.

- ich gebe den Versicherer Bescheid das Auto abgemeldet ist.

- ich fange an zum schrauben....

 

Stimmt den Ablauf so, oder habe ich was vergessen? Ist das alles im Rahmen?

Die Meldestelle öffnet erst am Montag, deswegen wollte vorab die Meinungen hören....

 

Danke!

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19 Antworten

Nach der Altautoverordnung musst du einen Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung erbringen. Nicht vergessen!

Ja.

Aber du darfst auch angemeldet und versichert dein Auto zerlegen und in Teilen verticken.

Das ist völlig wumpe.

Sinn macht es aber so.

Denk dran das du das dann nur auf privatem Grund machen darfst.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. November 2021 um 16:36:54 Uhr:

Nach der Altautoverordnung musst du einen Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung erbringen. Nicht vergessen!

Nach meiner Kenntnis:

1. Verwertungsnachweis durch zertifizierten Betrieb.

2. Damit Stilllegung.

3. Zerlegen

Kann ich mir legal nicht vorstellen.

Oder:

1. Abmelden

2. Zerlegen

3. Betrieb finden, der Rest nimmt und Verwertungsbescheinigung ausstellt.

4. Dann Stilllegung.

Hi,

das private zerlegen und verkaufen ist eine Grauzone. Streng genommen dürfen nur zertifizierte Betriebe ein Auto verwerten und entsorgen.

Einen Betrieb zu finden der di ein Teilzerlegtes Fahrzeug abnimmt und die fachgerechte Verwertung bescheinigt wird gar nicht so einfach werden. Zumindest wird es dann wohl nicht kostenlos sein.

In der Praxis ist die Überwachung der Regelungen aber sehr sehr lückenhaft. Wenn das ausgeschlachtete Wrack natürlich die Nachbarn auf den Plan ruft hast du unter umständen ein Problem

Nicht nur "streng genommen".

Ausnahmeregelungen sind mir nicht bekannt.

Ob die Überwachung sehr lückenhaft (also illegale Zertifizierungen anerkannt werden), weiß ich nicht. Wüsste ich, würde ich hier nicht entsprechend beraten.

Das ist nicht zufällig ein Fahrzeugmodell wo selbst das abgenagte Gerippe mit Papieren noch in Gold aufgewogen wird?

Zitat:

@situ schrieb am 26. November 2021 um 18:06:02 Uhr:

Nicht nur "streng genommen".

Ausnahmeregelungen sind mir nicht bekannt.

Ob die Überwachung sehr lückenhaft (also illegale Zertifizierungen anerkannt werden), weiß ich nicht. Wüsste ich, würde ich hier nicht entsprechend beraten.

Mit Lückenhaft meine ich wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, kontrolliert hinterher wohl niemand mehr was damit danach passiert ist. Wahrscheinlich verschwinden jedes Jahr tausende Fahrzeuge nach ihrer Abmeldung spurlos in Ausland.

Wenn so ein Dinge dann natürlich mal ausgebrannt im Wald oder versenkt in einem See gefunden wird, bekommt man als letzter Halter durchaus mal Besuch und sollte dann nachweisen können was man damit gemacht hat.

Abmelden, vorübergehende Stilllegung war früher. Jetzt heißt es Außerbetriebsetzung.

Dann fragt kein Mensch mehr danach solange der Rest nicht irgendwann auf einem Waldparkpklatz steht.

Zitat:

Abmelden, vorübergehende Stilllegung war früher. Jetzt heißt es Außerbetriebsetzung.

Dann fragt kein Mensch mehr danach solange der Rest nicht irgendwann auf einem Waldparkpklatz steht.

genau so isses. Ich hab diverse Pappiere ohne dazugehörige Fahrzeuge und es fragt keiner danach. Wenn jemand auch die Karosse haben will bekommt der auch die Pappiere. Normal entferne ich am Fahrzeug was ich benötige. Den Rest fahre ich zum Verwerter und bekomme, da ich anliefere, in der Regel noch ein paar Euro und den Verwertungschein. Ganz Einfach. Und der Nachbar kann so lange keine Flüssigkeiten auslaufen aich nichts machen. Am Besten Plane drüber und unzugänglich lagern.

am 27. November 2021 um 8:21

Zitat:

...Und der Nachbar kann so lange keine Flüssigkeiten auslaufen aich nichts machen. Am Besten Plane drüber und unzugänglich lagern.

Unsichtbar lagern wäre am besten - denn haben da nicht früher schon manche Privatleute Ärger bekommen: wenn es den Anschein hatte, dass das Auto nie wieder fahrtüchtig werden wird, galt es als unzulässige Lagerung von Abfall?

Vinjak, was wirst du langfristig mit den Überresten machen, wenn das Zerlegen und Verkaufen mal abgeschlossen ist? Oder lässt sich wirklich alles dran verkaufen? Oder ist gar kein Ende geplant, d.h. irgendwann freuen sich die Erben?

Themenstarteram 27. November 2021 um 9:21

Danke für die ganze Diskussion und Ihre Meinungen....

Ich nehme was mir interessant ist und für den Rest hab ich einen Anbieter der das ganze mitnehmen und was dafür bezahlen wurde. Da er aber von mir die Abmeldung nachgefragt hat, vermute das geht dann irgendwo nach Ausland zur weitere Zerlegung bzw. Schrottplatz oder so.....

Bin da jetzt nicht ganz sicher wie schlau ist die ganze überhaupt :/

Es könnte sein dass er an dem Fahrzeugbrief interessiert ist.

Das ist aber nicht dein Problem.

Mach einen Vertrag über den Verkauf der Reste in dem auch steht dass er den Brief bekommen hat.

Themenstarteram 27. November 2021 um 9:41

Braucht den Brief überhaupt nicht.....

Gib ihn trotzdem mit und lass dir das in einem Kaufvertrag bestätigen.

Ich mache dann immer noch ein Foto vom Kaufvertrag mit daneben liegenden Ausweis und sonstigen Unterlagen.

 

Grüße

Steini

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