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Unverschuldeter Unfall, Reparaturfreigabe nur 12 Stunden später?

Themenstarteram 19. November 2021 um 23:01

Guten Abend zusammen,

Ich habe hier mit einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu tun, der nun über die KFZ Versicherung der Gegenseite reguliert werden soll.

Das Spannende daran ist, dass der Unfall erst gestern passiert ist, die „Reparaturfreigabe“ heute morgen aber schon beim durch die Versicherung benannten Fachbetrieb einging.

Alles was ich bislang getan hatte war, der Versicherung der Gegenseite noch gestern Nacht den Unfall zu melden und darauf hinzuweisen, dass der Unfallgegner aus meiner Sicht vollumfänglich Schuld sei (die Polizei sah das ähnlich und die Zeugen auch) Mir hat man dann den Fachbetrieb genannt und darum gebeten da morgen früh direkt vorstellig zu werden.

Ich habe also heute morgen das Auto abgegeben, die Abtretungserklärung unterschrieben und die Werkstatt ist direkt zur Tat geschritten. Einen Mietersatzwagen habe ich ebenfalls direkt erhalten.

Den Brief, welche die Werkstatt (Vertragshändler BMW) bekommen hat enthält nach meinen Daten den folgenden Text:

„Das Fahrzeug soll bei Ihnen repariert werden.

Wir zahlen die Reparaturkosten direkt an Sie, wenn Sie uns mit der Rechnung eine unterschriebene Abtretungserklärung zusenden.“

Die Werkstatt meint, dass dieses Schriftstück eine Reparaturfreigabe sei. Ich fand es sehr seltsam, dass nach nur 12 Stunden nach Unfall die Versicherung der Gegenseite schon eine Reparaturfreigabe verschickt. Habe entsprechend bei der Versicherung nochmals heute Nachmittag angerufen und um Bestätigung gebeten. Die Mitarbeiterin meinte dann auf einmal es gäbe überhaupt keine Reparaturfreigabe, ich müsse unverzüglich zum BMW Autohaus zurück und das Fahrzeug wieder ohne Reparatur abholen.

Habe dies natürlich verweigert mit dem Hinweis auf die vermeintliche Freigabe. Bei einem erneuten Anruf beim Autohaus hat man mir dann nochmals versichert, dass die Freigabe in diese Form korrekt sei und ich mir keine Sorgen machen müsse. Der Schaden sei auch schon beziffert (5-stellig) und die Reparatur im Gange.

Die große Preisfrage jetzt: was passiert nächste Woche wenn mein Auto fertig ist? Irgendjemand hat hier doch einen Bock geschossen und ich habe nun Sorgen dass da nächste Woche etwas eskaliert oder mein Fahrzeug nur halb repariert wird. Es handelt sich um ein Leasing Fahrzeug, welches ich in wenigen Wochen abgeben muss. Verzögerungen wären also höchst problematisch…

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31 Antworten

Da würde ich mal als erstes die Reparatur stoppen und die Leasingbank über den Schadensfall informieren. Nur die hat zu entscheiden wie es weiter geht und die werden sicher ein wasserdichtes Schadengutachten haben wollen.

Themenstarteram 19. November 2021 um 23:15

Allen beteiligten Parteien ist bekannt, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Es handelt sich wie gesagt um einen BMW Vertragshändler. Das Dekra Gutachten wurde heute schon erstellt und ging an die BMW Leasing, danach ging die Reparatur los. Denke, dies ist das kleinste Problem, weil wer sollte sonst eher ein Gutachten erstellen dürfen als ein BMW Vertragshändler?

ja dann ...

Zitat:

weil wer sollte sonst eher ein Gutachten erstellen dürfen als ein BMW Vertragshändler?

.

So was macht kein Händler, sondern ein Gutachter.

Am besten einer, der nicht von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagen wurde.

Themenstarteram 20. November 2021 um 6:57

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 20. November 2021 um 00:30:25 Uhr:

Zitat:

weil wer sollte sonst eher ein Gutachten erstellen dürfen als ein BMW Vertragshändler?

.

So was macht kein Händler, sondern ein Gutachter.

Am besten einer, der nicht von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagen wurde.

Ist erst einmal richtig, in diesem Fall aber doch unerheblich. Vorgeschlagen wurden ja die DEKRA Prüfer eines BMW Vertragshändler (auch weil es ein Leasingfahrzeug ist). Natürlich bin ich mit diesen Prüfern einverstanden, wäre es „mein“ Auto würde ich auch das Gutachten erst einmal über ein BMW Autohaus einholen lassen. Am Ende des Tages wird der Schaden durch eine anerkannte BMW Vertragswerkstatt reguliert, sollten bei der Leasingübergabe in ein paar Wochen Mängel bei der Instandsetzung festgestellt werden, kann ich mit der BMW Rechnung wedeln. Die Autohäuser klären das dann untereinander. Habe ich bei BMW alles schon mitgemacht…

Mir geht es eher um die „Kostenzusage“ der gegnerischen Versicherung und die Frage ob jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation war.

Zitat:

@widerrufo schrieb am 20. November 2021 um 00:01:44 Uhr:

Irgendjemand hat hier doch einen Bock geschossen

Ja, du.

Als Geschädigter ist man Herr des Verfahrens, in deinem Fall im Auftrag und nach Absprache mit der Leasing.

Man lässt sich dieses nicht von der Versicherung und der Werkstatt abnehmen, denn beide verfolgen eigene wirtschaftliche Interessen.

Der Geschädigte entscheidet welcher Gutachter zum Fahrzeug kommt, wo und ob ganz oder teilweise repariert wird, ob die Wertminderung ausreichend ist u.s.w. Fraglich auch, ob du überhaupt eine Abtretung unterschreiben darfst.

Sinnvollerweise lässt man sich bei nennenswerter Schadenshöhe anwaltlich vertreten wenn man das selbst nicht hinreichend kann oder will.

Trotzdem viel Glück.

Themenstarteram 20. November 2021 um 7:56

Wozu denn bitte? Ich wäre doch auch so ggf. zu diesem Vertragshändler gefahren. Dieser hat ein Dekra Gutachten erstellen lassen und teilt dieses auch der BMW Leasing mit.

Ach du braucht deinen Tread für die Bestätigung dafür das du alles weißt und richtig machst?

Auf den Grund, warum Versicherung und Werkstatt so schnell mit Abtretung und einer sog. Reparaturfreigabe -die es garnicht braucht- sind, kommst du dann sicher auch selbst.

Falls nicht findet sich der Hinweis darauf in meinem Beitrag.

Themenstarteram 20. November 2021 um 8:13

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 20. November 2021 um 09:04:27 Uhr:

Ach du braucht deinen Tread für die Bestätigung dafür das du alles weißt und richtig machst?

Auf den Grund, warum Versicherung und Werkstatt so schnell mit Abtretung und einer sog. Reparaturfreigabe -die es garnicht braucht- sind, kommst du dann sicher auch selbst.

Falls nicht findet sich der Hinweis darauf in meinem Beitrag.

Die Versicherung hat einen Fehler gemacht, indem es dem Vertraghändler eine „Blankovollmacht“ zur Reparatur ausgestellt hat. Aufgrund deines Beitrages habe ich eben nochmals beim Autohaus angerufen. Die Freigabeerklärung der BMW Leasing liegt bereits vor, das ist alles gestern geregelt worden. Vor Freigabe der Leasing hätten die gar nicht anfangen dürfen.

Mein „Problem“ ist die schriftliche Blankofreigabe der gegnerischen Versicherung, die dann plötzlich doch nicht mehr galt. Die Mitarbeiterin der gegnerischen Versicherung hat mich ja quasi angeschrien, dass ich sofort die Reparatur stoppen müsse, weil keine Freigabe vorliegt. Die BMW Vertragswerkstatt repariert aber auf Basis dieser Freigabe. Ich wollte nur wissen womit ich nächste Woche rechnen muss. Die Versicherung hat ja offensichtlich Mist gebaut. Ich denke aber mal, dass die keine Tricks unversucht lassen werden um der Regulierung dann doch nachträglich zu widersprechen. Ich möchte nicht nächste Woche beim Abholen des Autos dann plötzlich vor einer 5-stelligen Rechnung sitzen.

Wahrscheinlich bin ich jetzt etwas blauäugig, aber ich frage mich, wo das Problem ist.

Die Werkstatt hat die Dekra mit der Begutachtung beauftragt, die Versicherung hat auf Grund des Gutachtens die Freigabe erteilt und die Werkstatt hat bereits mit der Reparatur begonnen. Einzig ungewöhnlich sind die schnellen Reaktionszeiten, die sich von üblich einigen Tagen auf einige Stunden verkürzt haben. Im Grunde genommen ist das jedoch sehr erfreulich und hoffentlich zukunftsweisend.

Wenn eine Mitarbeiterin der Versicherung jetzt aber meint, es gebe keine Reparaturfreigabe, obwohl diese dem Autohaus aber schon schriftlich vorliegt, hat die Versicherung intern ein Problem und nicht das Autohaus oder der TE.

Oder?

@Pfuschwerk, so ganz zweifelsfrei ist dein Hinweis nicht, dass der Themenstarter der Herr des Geschehens ist.

Über die Art des Leasingvertrages hat er keine Aussage getroffen und in den meistens Leasingvertragen ist de jure nur das Fahrzeug zur Nutzung überlassen und somit keinerlei Eigentumsrechte, lediglich Nutzungsrechte.

Wenn man nicht weiß, welcher Art der Leasingvertrag ist, macht es immer Sinn, den Leasinggeber umgehend von dem Unfall zu informieren und um Anweisungen zu ersuchen, dann ist man immer auf der (Folgekosten, Vertragsverstoß) auf der sicheren Seite.

In fast allen Leasingvertragen ist es eine Obliegenheitspflicht den Leasinggeber zu unterrichten.

Du solltest das Problem nicht so eindimensional angehen und dem Themenstarter meines Erachtens etwas überheblich unter Bezugnahme auf deine Beiträge antworten.

Themenstarteram 20. November 2021 um 8:22

Zitat:

@Harig58 schrieb am 20. November 2021 um 09:14:00 Uhr:

Wahrscheinlich bin ich jetzt etwas blauäugig, aber ich frage mich, wo das Problem ist.

Die Werkstatt hat die Dekra mit der Begutachtung beauftragt, die Versicherung hat auf Grund des Gutachtens die Freigabe erteilt und die Werkstatt hat bereits mit der Reparatur begonnen. Einzig ungewöhnlich sind die schnellen Reaktionszeiten, die sich von üblich einigen Tagen auf einige Stunden verkürzt haben. Im Grunde genommen ist das jedoch sehr erfreulich und hoffentlich zukunftsweisend.

Wenn eine Mitarbeiterin der Versicherung jetzt aber meint, es gebe keine Reparaturfreigabe, obwohl diese dem Autohaus aber schon schriftlich vorliegt, hat die Versicherung intern ein Problem und nicht das Autohaus oder der TE.

Oder?

Die Versicherung hatte zum Zeitpunkt der Freigabe noch gar kein Gutachten sehen können. Die haben einfach bereits vor dem Gutachten am frühen Nachmittag in den Morgenstunden eine „Blankofreigabe“ für alle Kosten rausgeschickt. Deswegen hat der BMW Händler ja auch gleich losgelegt.

Ich stelle mich aktuell ja auch auf den Standpunkt, dass die Versicherung einfach alles zahlt. Die werden aber sicher versuchen, mir aus den eigenen Fehlern einen Strick zu drehen.

Es handelt sich übrigens um einen Privatleasingvertrag. Und der Leasing hatte ich den Unfall auch direkt nach dem Vorfall mitgeteilt. Ich habe auch wie es vertraglich gefordert wird, die Polizei hinzugezogen. Die Leasing hat noch gestern die Freigabe zur Reparatur gegeben. Da ist alles safe…

Ich wäre unbesorgt. Auf welcher Basis die Versicherung die Freigabe erteilt hat, ist für Dich ohne Belang. Abgesehen davon: Bist Du der Versicherungsnehmer oder der Leasinggeber?

Themenstarteram 20. November 2021 um 8:36

Ich bin Leasingnehmer des geschädigten Fahrzeuges. Die Kommunikation fand mit der Versicherung der Gegenseite statt, die aus meiner Sicht die vollumfängliche Schuld trifft. Meine eigene Versicherung hat nicht einmal den Schaden aufnehmen wollen, weil sie auch davon ausging, dass die Gegenseite sowieso zahlen muss…

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