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Unfall und Versicherung

Themenstarteram 21. November 2021 um 20:58

Ich habe totalen Mist gebaut: Ich hatte einen Autounfall, den Umstaenden wegen voll schuldig, auch wenn die andere Verkehrsteilnehmerin mit dem Handy beschaeftigt war und zu schnell fuhr. Einfach ganz dumm gelaufen.

Ich wurde, weil ich jahrelang kein eigenes Auto hatte in Stufe 1/2 eingestuft. Jetzt kam der Bericht dass ich im neuen Versicherungsjahr auf 0 zurueckgestuft werde. Habe gerade mal einen Preisvergleich gemacht und gesehen, dass trotzdem bei machen Versicherungen die Kosten nicht hochgehen. So, was jetzt?

* ich muss wohl schauen wann hier das neue Versicherungsjahr beginnt: entweder 1 Jahr nach Versicherungsanfang oder zum neuen Jahr.

* Im Moment habe ich keine Punkte, aber vermutlich kommt da noch was, wenn auch kein Fahrverbot.

Was wuerdet ihr also in dieser Situation tun falls das neue Versicherungsjahr zum 1.1.2022 beginnt? Jetzt sofort eine neue Versicherung abschliessen bevor eventuell ein Punkt kommt oder macht das soweit nichts aus? Kann ich ueberhaupt die Versicherung wechseln falls das neue Versicherungsjahr zum neuen Jahr beginnt?

Danke.

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15 Antworten

Was ich tun würde ich ist doch irrelevant.

Kennst Du Dich aus? Hast Du einen Berater? Bist Du vielleicht im ersten Schock?

Prinzipiell kannst Du bei Deinem Beispiel kündigen zum 01.01.20122 00:00 Uhr.

Am besten informierst Du Dich bei mehreren Versicherungen.

Beachte Dabei, dass die neue Versicherung von der bisherigen Deine SF1/2 und eine Schadenbelastung für 2022 mitgeteilt bekommt und nach deren AKB die Rückstufung vornimmt.

Interessant könnten noch Deine familiären Verhältnisse:

- Wie alt bist Du?

- „verpartnert“ und dort SF vorhanden?

- gibt es (Groß-)Eltern mit SF bzw. mit übrigen SF?

- Warum hattest Du jahrelang kein Auto? Dienstwagen?

- Seit wann versicherst Du jetzt einen Pkw?

Du siehst Fragen über Fragen => daher ist das nicht so einfach mit den allgemeinen Antworten ;-)

Ich würde zuerst Mal einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen und den mit der Abwicklung beauftragen.

 

Du schreibst, Du bist voll schuldig aber die Unfallgegnerin sei mit ihrem Handy beschäftigt gewesen und zu schnell gefahren. Das kann auf eine Mitschuld und somit Quotelung führen, d.h. Du bleibst nicht auf allen Kosten sitzen.

 

Versicherung würde ich nicht wechseln solange der Schaden nicht reguliert ist, u.a. weil die neue Versicherung nach Vorschäden fragen wird. Außerdem gilt deren Rückstufungstabelle. Also, wäre auch hier auf die neue Einstufung achten.

Themenstarteram 22. November 2021 um 7:22

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 22. November 2021 um 06:31:42 Uhr:

Ich würde zuerst Mal einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen und den mit der Abwicklung beauftragen.

Du schreibst, Du bist voll schuldig aber die Unfallgegnerin sei mit ihrem Handy beschäftigt gewesen und zu schnell gefahren. Das kann auf eine Mitschuld und somit Quotelung führen, d.h. Du bleibst nicht auf allen Kosten sitzen.

Versicherung würde ich nicht wechseln solange der Schaden nicht reguliert ist, u.a. weil die neue Versicherung nach Vorschäden fragen wird. Außerdem gilt deren Rückstufungstabelle. Also, wäre auch hier auf die neue Einstufung achten.

Das ist schon lange geklaert. Ich hatte eine Beratung beim Anwalt, der meinte dass ich einfach keine Chance habe, ausser vielleicht wenn die Dame eine Blackbox im Auto haette. Hatte sie nicht. Somit gibt es keinen Beweiss und ich bin beim Abbiegen vor ihr Auto gefahren. Dass sie davor um eine ganz nahe Kurve geschossen kam und mit dem Handy beschaeftigt war.... da gibt es einfach keinen Beweiss. Ist einfach eine ganz gefaehrliche Abfahrt von der Hauptstrasse.

Schaden ist ebenfalls reguliert; anders haette mir die Versicherung wohl nicht einen Brief geschrieben wieviel das ganze gekostet hat und dass ich runtergestuft werde. Meine Versicherung sieht da auch keinen Handlungsbedarf bei dieser Unfallsituation. Pech, aber ich kann nichts anderes tun als dieses zu akzeptieren. Hey, selbst wenn ich eine Dashcam gehabt haette haette diese nichts gesehen weil die ja eher nach vorne, und nicht zur Seite guckt.

Ich habe bis jetzt nur bei Check24 geschaut was mich die Versicherung in Stufe Null anstelle 1/2, mit Schaden im jetzten Jahr aber keinen Punkten in Flensburg kosten wuerde. Und, vermutlich wegen meiner 29 Jahre Fuehrerschein und nie Punkten gibt es da absolut keinen Unterschied bei machen Versicherungen gegenueber dem was ich jetzt bezahle. Ich weiss noch nicht, was mich der Spass im neuen Versicherungsjahr bei meiner jetzigen Versicherung kosten wird.

Themenstarteram 22. November 2021 um 7:26

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 21. November 2021 um 23:44:13 Uhr:

Was ich tun würde ich ist doch irrelevant.

Kennst Du Dich aus? Hast Du einen Berater? Bist Du vielleicht im ersten Schock?

Prinzipiell kannst Du bei Deinem Beispiel kündigen zum 01.01.20122 00:00 Uhr.

Am besten informierst Du Dich bei mehreren Versicherungen.

Beachte Dabei, dass die neue Versicherung von der bisherigen Deine SF1/2 und eine Schadenbelastung für 2022 mitgeteilt bekommt und nach deren AKB die Rückstufung vornimmt.

Interessant könnten noch Deine familiären Verhältnisse:

- Wie alt bist Du?

- „verpartnert“ und dort SF vorhanden?

- gibt es (Groß-)Eltern mit SF bzw. mit übrigen SF?

- Warum hattest Du jahrelang kein Auto? Dienstwagen?

- Seit wann versicherst Du jetzt einen Pkw?

Du siehst Fragen über Fragen => daher ist das nicht so einfach mit den allgemeinen Antworten ;-)

Danke. Also auch wenn ich die Versicherung erst im Nachsommer abgeschlossen habe koennte ich diese zum 1.1.2022 kuendigen? Ich kann nur online die Info finden dass ein Versicherungsjahr entweder am Endes des Jahres endet und eine in diesem Jahr abgeschlossene Versicherung dann von einem Rumpfjahr ausgehen kann - oder trotzdem ein komplettes Jahr laeuft.

Beim Vergleich auf Check24 habe ich natuerlich die Runterstufung angegeben und einen Unfall in diesem Jahr ebenfalls. Nur einen Punkt habe ich bis jetzt noch nicht. Kann ich diesen Angaben trauen?

Ich habe niemanden bei dem ich mich versichern koennte, aber bei 30 Euro im Monat ist das nicht so ein grosses Problem, auch wenn es weitaus billiger geht. Joar, Dienstwagen und/oder Ausland, oder kein Auto. Den Wagen habe ich seit Mitte August. Anwalt sagte dass ich in dieser Unfallsituation einfach pech habe. Meine Versicherung sieht das auch so. Polizist meinte dasselber hinter der Hand.

Oh man, Deine Texte sind echt schwer verständlich zu lesen...

Wie lange ist der Unfall denn her?

Nach dem Unfall bzw. dessen Regulierung hast Du ein Sonderkündigungsrecht...

Anyway, schaue doch einfach in Deinen Vertrag! Dort steht, wie lange dieser exakt läuft...; entweder endet der am 31.12. eines Jahres oder er läuft immer ein ganzes Jahr vom Tag des Beginns an (unterjährige Versicherung)...

Themenstarteram 22. November 2021 um 7:34

Tut mir leid: mein Deutsch ist einfach nicht so gut. Und vertragliches Deutsch lesen faellt mir einfach sehr schwer. Trotzdem danke fuer die Hilfe.

Ja sorry, bin jetzt aufgrund des an sich sehr guten Deutsches, davon ausgegangen, dass Du auch ein Deutscher bist...;-)

(Ist also als Kompliment somit zu verstehen!)

Dann nenne uns mal den Namen Deiner Versicherung? Dann können wir es Dir auch sagen...;-)

Themenstarteram 22. November 2021 um 7:50

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 22. November 2021 um 08:37:50 Uhr:

Ja sorry, bin jetzt aufgrund des an sich sehr guten Deutsches, davon ausgegangen, dass Du auch ein Deutscher bist...;-)

(Ist also als Kompliment somit zu verstehen!)

Dann nenne uns mal den Namen Deiner Versicherung? Dann können wir es Dir auch sagen...;-)

Danke DarkDarky. Ich bin bei Bavaria Direkt.

Soweit mir bekannt, verfährt die Bavaria "unterjährig"...

Seit wann genau läuft denn der Vertrag und wann genau war der Unfall?

Themenstarteram 22. November 2021 um 8:27

Danke DarkDarky,

Versicherung seit August, Unfall Mitte September. Toll, oder? *ganz feste seuftz*

Unterjaehrig bedeutet, dass die Versicherung dann bis zum August 2022 laufen wuerde, oder?

Ja genau, Deine Versicherung läuft exakt immer ein Jahr bei dieser Versicherung...(handhaben schon viele Versicherungen so)...

"Im Grunde" hast Du Glück, dass Du nun bei SF 1/2 einen Unfall hattest, da eine (wie Du selbst sagst) Rückstufung kaum zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages führt...;-)

Schlimmer wäre es gewesen, wenn Du mit SF 7 (oder so) den Unfall gehabt hättest und dann auf SF 0 runter fallen würdest...;-)

Themenstarteram 22. November 2021 um 9:21

Danke nochmals. Dann werde ich die Versicherung so laufen lassen muessen und schauen welche Moeglichkeiten ich nach Ablauf habe. Sich ueber den Unfall und die Dame aufregen hilft eh nicht und ist nur schlecht fuer den Blutdruck.

Am besten suchst Du Dir ab Fälligkeit (im August 2022) eine Versicherung mit Kalenderjahresabrechnung.

Dann könntest Du ab August bis 31.12.2022 beispielsweise Beiträge für SF0 bezahlen UND wirst dann ab 01.01.2023 in SF1 (ein schadenfreies Jahr) eingestuft werden - manchmal muss Pech nicht so schlimm sein ... ;-)

Aber warte mal ab bis die neue Rechnung Deiner Versicherung ab August 2022 kommt.

Noch etwas Check24 ist ein Makler - da gibt es nicht alle Versicherungen zur Auswahl. Wenn Du in die Foren schaust, dann bekommst Du dort Tipps wo man auch noch suchen kann, vielleicht auch sollte ..

Zu Check24 & Co.: Das sind Vermittler, welche nur die Versicherung listen, welche ihnen etwas für die Vermittlung bezahlen.

Eine ganze Reihe der günstigsten Versicherer findest du dort nicht. HUK z. B.

Hups: Doppelt hält besser :-).

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