Auto stand zur (Zwangs-) Entstempelung / Zulassung erloschen
Moin,
Folgendes ist passiert:
Ich hatte vor kurzem ein Auto gekauft, und ein guter Freund hatte mich gebeten, mir dieses Auto für einen Tag zu leihen, da das Auto eine Anhängerkupplung hat, und er damit ein Auto abholen wollte.
Ich selbst habe noch einen VW-Bus T4 den ich gerne ihm geliehen hätte, aber der läuft zur Zeit nicht.
Also ist er losgefahren, und rief mich später an, dass er das Auto gekauft und aufgeladen hätte, und er sei nun auf dem Weg nach Chemnitz, um dort das gekaufte Auto in eine Reparatur Werkstatt zu bringen.
Dann kam der zweite Anruf, die Autobahnpolizei hätte ihn unerwartet rausgezogen, und die Kennzeichen des Autos entstempelt (siehe hochgeladenes Bild).
Nun ist er etwas böse auf mich, weil er das Auto nebst Anhänger auf dem Autobahnparkplatz abstellen mußte, und fragt an, ob ich die Hälfte seiner Unkosten für Anmietung eines VW-Touareg bezahlen könne, da es meine Schuld sei, dass er angehalten wurde, und mit dem geliehenen Auto nicht weiterfahren durfte.
Ich hatte meinem Bekannten daraufhin vorgeschlagen, dass ich das Auto umschreibe und mit regulären Kennzeichen abhole, das ginge aber nicht, weil zwangsenststempelt.
Also hatte ich dann angeboten, 5 Tages Kurzzeitkennzeichen zu holen, und mit meinem 49-Euro Ticket losfahren und das Auto abzuholen.
Auch das hatte mein Bekannter abgelehnt, da so seiner Aussage nach er den Anhänger auch dann stehen lassen müßte.
Er wolle sich selbst ein Auto anmieten, dann das angemietete Auto an den Anhänger ankuppeln, nach Chemnitz fahren, dort das von ihm gekaufte Auto bei der Reparaturfirma abladen, dann wieder zur Autobahnraststätte zurück, mein Auto aufladen und dann zurück zum Wohnort.
Ich habe meinem Bekannten angeboten, dass wenn ich keine 5 Tages Kurzzeitkennzeichen holen muß, ich ihm diese Unkosten für die Kurzzeitkennzeichen in Höhe von 80 EURO gebe.
Das findet mein Bekannter nicht fair, und meinte, ich solle mich schon an der Hälfte seiner Unkosten beteiligen.
Was meint ihr dazu?
119 Antworten
Nein,wäre er nicht.
Dafür gibt es sogenannte Nachhaftungen der Versicherungen,die haftet also einen Mindestzeitraum nach Ablauf der Versicherung.
Ich meine der liegt bei 1 Monat.
Geil finde ich allerdings den TE,der interessiert sich einen Scheiß für die nötigen Verpflichtungen,fragt hier aber ob 80€ für den Kumpel fair sind.
Mir fällt da meist nur ein Wort ein,fängt mit a an.
Zitat:
@HBL4885 schrieb am 23. März 2024 um 13:47:46 Uhr:
Mein Bekannter regt sich jetzt über die hohen Anmietkosten für den VW Touareg auf, den er extra auf Anordnung der Polizei anmieten mußte, und will, dass ich mich an den Unkosten für den VW Touareg Zugfahrzeug beteilige
Nie im Leben gibt die Polizei vor das ein Fahrzeug angemietet werden soll, noch was für ein Fahrzeug.
Als Inhaber einer Fahrerlaubnis und Besitzer eines Führerscheins hätte der Kumpel selbst als Fahrzeugführer erkennen müssen, dass das Gspann nicht zulässig ist, Plaketten hin oder her. Ob man ihm für den Blödsinn finanziell unter die Arme greift muß der TE selbst entscheiden. Als "Mittäter"an der Misere sollte man es vielleicht tun....
@HBL4885
Mein Bekannter vermutet, dass wütende LKW Fahrer bei der Polizei angerufen haben.
Er wollte ja schneller als 65 km/h fahren, aber da "schlingerte" wohl alles
Alter.........🙄
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Zitat:
@Kipper1976 schrieb am 23. März 2024 um 13:54:48 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 23. März 2024 um 13:41:27 Uhr:
Als Fahrer muss man sich überzeugen das man ein geliehenes Fahrzeug fahren darf. Mit den Papieren von einer unbekannten Person hätte er das Auto gar nicht erst nehmen sollen.
Verpflichtet bist du ihm wohl zu nichts.Du musst ja ein richtig guter Kumpel sein.
Einem Freund sein Auto leihen was wegen einer selbst verbaselten Ummeldung (wie es scheint) jetzt mit dem Motto zu kommen, tja selbst schuld hättest mal vorher überprüft, ist schon sehr derbe.
Meine gekauften Autos werden spatenstsn nach 3 Tagen ( Freitag auf Montag) sonst am nächsten Werktag umgemeldet.
Und nur so würde ich den verleihen.
Dann gibt's auch keinen Ärger.
Ich würde mein Auto gar nicht verleihen, max. die Tour selbst mit dem Bekannten fahren. Aber die Eingangsfrage Geld beisteuern oder nicht wird hier jeder anders beantworten.
Zitat:
@HBL4885 schrieb am 23. März 2024 um 13:54:56 Uhr:
Zitat:
@summercap schrieb am 23. März 2024 um 13:49:21 Uhr:
Hallo,
wie schon geschrieben bei Polizei nachfragen was die Ursache
der Kontrolle ist.
Möglichkeiten :
-- Überstand des VW`s ?
-- keine Sicherung des Überstandes ?
-- der VW zu schwer für den Hänger und Zugfahrzeug ?Gruss
summercapJa, war alles 3
Mein Bekannter vermutet, dass wütende LKW Fahrer bei der Polizei angerufen haben.
Er wollte ja schneller als 65 km/h fahren, aber da "schlingerte" wohl alles
Hallo.
Wenn alle drei Punkte zutreffen, dann soll sich der Fahrer Gedanken machen,
wer ganze Chose bezahlt !
Alles hat eine Ursache und eine Reaktion !
Gruss
summercap
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 23. März 2024 um 13:58:04 Uhr:
Nein,wäre er nicht.
Dafür gibt es sogenannte Nachhaftungen der Versicherungen,die haftet also einen Mindestzeitraum nach Ablauf der Versicherung.
Ich meine der liegt bei 1 Monat.
Heil finde ich allerdings den TE,der interessiert sich einen Scheiß für die nötigen Verpflichtungen,fragt hier aber 80€ für den Kumpel fair sind.
Mir fällt da meist nur ein Wort ein,fängt mit a an.
Die Nachhaftungsfrist greift aber nur, wenn die Versicherung eine Kündigung nach 51 übermittelt hätte.
Dann wäre aber die Zulassung nicht beendet, sondern die BU, Vollstreckungsmaßnahmen und die Fahndung wg fehl Versicherungsschutz eingeleitet worden.
Bei einer Bedingung der Zulassung nach 15/5,, wird der Versicherung,dem HZA eine Außerbetriebsetzung mitgeteilt und es gibt keine Nachhaftungsfrist
Zitat:
@Kipper1976 schrieb am 23. März 2024 um 13:54:48 Uhr:
Du musst ja ein richtig guter Kumpel sein.Einem Freund sein Auto leihen was wegen einer selbst verbaselten Ummeldung (wie es scheint) jetzt mit dem Motto zu kommen, tja selbst schuld hättest mal vorher überprüft, ist schon sehr derbe.
Der Kumpel hätte bei dem Transportvorhaben gar nicht fragen brauchen da dieses Gespann so nicht erlaubt ist. Warum leiht er sich plötzlich einen Touareg?
Zitat:
@matzi99 schrieb am 23. März 2024 um 14:04:01 Uhr:
max. die Tour selbst mit dem Bekannten fahren.
Mit dem gespann wie auf dem Bild?
Als Diesel dürfte der 3B 1800 kg ziehen, bis 8% 1900 oder 2000.
Anhänger mit T4 sollten drüber liegen
Zitat:
@HBL4885 schrieb am 23. März 2024 um 13:54:56 Uhr:
Er wollte ja schneller als 65 km/h fahren, aber da "schlingerte" wohl alles
Herrlich. Wo ist der Schenkelklopfersmiley?
Was eigentlich angemessen wäre zu schreiben, würde gegen die NUB verstoßen. Daher nur soviel dazu:
Die Kosten für den Touareg, der dann ja anscheinend die notwendige Anhängelast hat, sollte Dein Kumpel schön selber zahlen. Das das nicht passen kann, war doch von vorneherein klar, da hätte er mit dem Passat gar nicht starten dürfen. Auch wenn der Passat nicht zwangsentstempelt worden wäre, hätte die Polizei ihn so nicht weiterfahren lassen => selber Schuld.
Dass die Polizei die Plaketten abgekratzt hat, den Schuh, lieber TE, darfst Du Dir anziehen. Da muss ja irgendwas mit der Ummeldung oder der Versicherung nicht stimmen, das fällt in Deine Verantwortung und das konnte Dein Kumpel ja nicht unbedingt wissen.
Über die kognitiven Leistungen aller Beteiligten schreibe ich lieber nix. NUB und so...
@HBL4885
Dein ehemaliger Kumpel hat keine Mehrkosten gehabt. Mit dem Rest-TÜV-Passi war die Fuhre nicht zulässig, egal ob entstempelt oder nicht. Er hätte von Anfang an ein Zugfahrzeug mit 2,5t bis 3,5t zul. Anhängelast gebraucht. Deshalb musste er sowieso z.B. einen Touareg nehmen. Insofern ist das Verlangen nach Geld schon irgendwo dreist. Lass ihn erst den Passi zurückholen bevor du ihm das sagst. Sonst rennst du deinen Kosten hinterher, wenn du den Passi abholen oder wegschmeissen musst. Oder du verkaufst ihn auf dem BAB-Parkplatz an Selbstabholer.
Einer kauft ein Auto, meldet es aber offenbar nicht auf sich um und verleiht es so sogar noch weiter.
Ein anderer leiht sich das Auto für eine von vornherein unzulässige Gespannfahrt und will die trotz offensichtlichen Sicherheitsrisikos noch zu Ende bringen. Dabei fliegt aber alles auf.
Die beiden sehen sich gegenseitig in der Verantwortung.
Soweit richtig erfasst?
Vorschlag: schuld sind die Vorschriften und die Polizei. Die müsste den entstandenen Mehraufwand erstatten.