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Auto stand zur (Zwangs-) Entstempelung / Zulassung erloschen

Themenstarteram 23. März 2024 um 12:10

Moin,

Folgendes ist passiert:

Ich hatte vor kurzem ein Auto gekauft, und ein guter Freund hatte mich gebeten, mir dieses Auto für einen Tag zu leihen, da das Auto eine Anhängerkupplung hat, und er damit ein Auto abholen wollte.

Ich selbst habe noch einen VW-Bus T4 den ich gerne ihm geliehen hätte, aber der läuft zur Zeit nicht.

Also ist er losgefahren, und rief mich später an, dass er das Auto gekauft und aufgeladen hätte, und er sei nun auf dem Weg nach Chemnitz, um dort das gekaufte Auto in eine Reparatur Werkstatt zu bringen.

Dann kam der zweite Anruf, die Autobahnpolizei hätte ihn unerwartet rausgezogen, und die Kennzeichen des Autos entstempelt (siehe hochgeladenes Bild).

Nun ist er etwas böse auf mich, weil er das Auto nebst Anhänger auf dem Autobahnparkplatz abstellen mußte, und fragt an, ob ich die Hälfte seiner Unkosten für Anmietung eines VW-Touareg bezahlen könne, da es meine Schuld sei, dass er angehalten wurde, und mit dem geliehenen Auto nicht weiterfahren durfte.

Ich hatte meinem Bekannten daraufhin vorgeschlagen, dass ich das Auto umschreibe und mit regulären Kennzeichen abhole, das ginge aber nicht, weil zwangsenststempelt.

Also hatte ich dann angeboten, 5 Tages Kurzzeitkennzeichen zu holen, und mit meinem 49-Euro Ticket losfahren und das Auto abzuholen.

Auch das hatte mein Bekannter abgelehnt, da so seiner Aussage nach er den Anhänger auch dann stehen lassen müßte.

Er wolle sich selbst ein Auto anmieten, dann das angemietete Auto an den Anhänger ankuppeln, nach Chemnitz fahren, dort das von ihm gekaufte Auto bei der Reparaturfirma abladen, dann wieder zur Autobahnraststätte zurück, mein Auto aufladen und dann zurück zum Wohnort.

Ich habe meinem Bekannten angeboten, dass wenn ich keine 5 Tages Kurzzeitkennzeichen holen muß, ich ihm diese Unkosten für die Kurzzeitkennzeichen in Höhe von 80 EURO gebe.

Das findet mein Bekannter nicht fair, und meinte, ich solle mich schon an der Hälfte seiner Unkosten beteiligen.

Was meint ihr dazu?

Stand zur Entstempelung
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119 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. März 2024 um 13:31:57 Uhr:

Andere Frage, darf der Passat den Anhänger mit T4 drauf überhaupt ziehen?

Und nochmal danke sagen dass die Polizei das Gespann nicht auf die Waage gestellt hat ;)

 

Themenstarteram 23. März 2024 um 12:38

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 23. März 2024 um 13:34:37 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. März 2024 um 13:31:57 Uhr:

Steht doch auf der Mitteilung.

Zur Entstempelung ausgeschrieben.

Richtig! Aber warum?

Was hindert den TE daran, sich bei der Autobahnpolizei nach den Gründen zu erkundigen?

Die Autobahnpolizei gibt leider am Tel. keine Auskunft.

Lt. Auskunft meines Bekannten haben die ihn wohl angehalten, weil "zu vorsichtig" also zu langsam

(zwischen 60 - 65 km/h) auf der Autobahn gefahren ist, und ständig von LKW angehupt worden ist, die ihn überholt haben.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. März 2024 um 13:36:03 Uhr:

Was?

Was Polizisten manchmal auf Anzeigen und Mängelscheinen vermerken, muss für den normalbürger nicht immer schlüssig sein

Es wird gefragt warum das Auto Zwangsabgemeldet wurde. Das geht eben NICHT aus dem Schein hervor wie du mit deinen folgenden "Hätte wäre wenn" ja selber zugibst.

Kein Wunder wenn man mit einem Passat einen T4 auf dem Anhänger transportiert.

Und da wundert man sich das keiner mehr sein Auto angemeldet verkaufen will wenn da so ein Schindluder getrieben wird.

 

Darf man mit dem Passat überhaupt so einen großen und schweren Anhänger mit einem T4 ziehen.

 

Als Fahrer muss man sich überzeugen das man ein geliehenes Fahrzeug fahren darf. Mit den Papieren von einer unbekannten Person hätte er das Auto gar nicht erst nehmen sollen.

Verpflichtet bist du ihm wohl zu nichts.

Themenstarteram 23. März 2024 um 12:41

Zitat:

@Kipper1976 schrieb am 23. März 2024 um 13:37:27 Uhr:

 

Was sucht die Dresdener Polizei denn in Mechernich?

Gar nichts hat die Dresdener Polizei In Mechernich gesucht.

Mein Bekannter hatte das Auto in Hessen gekauft, und wurde in Thüringen von der Polizei angehalten.

Der hatte doch nur noch lt. seiner Aussage 160 km vor sich bis zum Ziel

Wenn der TE wusste was sein "Kumpel" mit einem Passat als Zugfahrzeug transportieren will gehört euch beiden aber.........

Was kann da wohl der Crund sein?

Der letzte Halter hat das Auto eventuell an jemanden verkauft der es nicht,wie wahrscheinlich vereinbart,zeitnah abgemeldet hat.

Der TE hat es so gekauft und sich auch nicht dafür interessiert es sofort abzumelden,lieber verleiht er es auf Kosten anderer an seinen Kumpel.

Oder er selbst ist derjenige der zu lange damit rum gegurkt ist.

Der hat dann die A-Karte weil er damit angehalten wurde,so meine Vermitung.

Themenstarteram 23. März 2024 um 12:47

Ja gut, Diskussionen hin und her.

Fakt ist:

1.) das Auto hatte vorne und hinten Zulassungsplaketten

2.) weder mein Bekannter noch ich wußten von der Zwangsentstempelung

(Plaketten waren ja am Fahrzeug)

Meine Eingangstreadfrage ist, ob es fair ist, die "eingesparten" 80 EURO " für Kurzzeitkennzeichen an meinen Bekannten zu bezahlen - oder nicht?

Das Auto hätte ja auch mit regulären Kennzeichen dann (noch) angemeldet werden können, aber die Polizei hatte wohl auch die Weiterfahrt mit dem VW Passat mit aufgeladenem grünen VW Bus auf dem Anhänger verweigert.

Mein Bekannter regt sich jetzt über die hohen Anmietkosten für den VW Touareg auf, den er extra auf Anordnung der Polizei anmieten mußte, und will, dass ich mich an den Unkosten für den VW Touareg Zugfahrzeug beteilige

Hallo,

wie schon geschrieben bei Polizei nachfragen was die Ursache

der Kontrolle ist.

Möglichkeiten :

-- Überstand des VW`s ?

-- keine Sicherung des Überstandes ?

-- der VW zu schwer für den Hänger und Zugfahrzeug ?

Ergebnis der Kontrolle ist ja bekannt.

Keine Anzeige, kein Bußgeld nach dieser Aktion ?

Seltsam.

Im Bußgeld hätte dann der Grund gestanden.

Hat man dem Fahrer nicht den Grund genannt ?

Gruss

summercap

Zitat:

@HBL4885 schrieb am 23. März 2024 um 13:47:46 Uhr:

Ja gut, Diskussionen hin und her.

Fakt ist:

1.) das Auto hatte vorne und hinten Zulassungsplaketten

2.) weder mein Bekannter noch ich wußten von der Zwangsentstempelung

(Plaketten waren ja am Fahrzeug)

Die Theorie, dass das Fahrzeug noch auf den alten Besitzer zugelassen ist, verschärft sich bei solchen Aussagen immer mehr.

1. Na und, als Halter bist Du für die Versicherung, Steuer, Mitteilungspflicht nach 15 verantwortlich.

2. Siehe 1. ,Du musst Dich vergewissern, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Von wem hast Du die Schüssel denn nun, vom letzten Halter oder einem anderen?

 

Zumindest haben die Rennleiter hier mal wieder den richtigen Riecher gehabt.

Wäre es mit dem gespann zum Unfall gekommen, wäre ein geschädigter Dritter auf seinem Schaden sitzen geblieben und hätte diesen bei Deinem Bekannten einklagen dürfen.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 23. März 2024 um 13:41:27 Uhr:

 

Als Fahrer muss man sich überzeugen das man ein geliehenes Fahrzeug fahren darf. Mit den Papieren von einer unbekannten Person hätte er das Auto gar nicht erst nehmen sollen.

Verpflichtet bist du ihm wohl zu nichts.

Du musst ja ein richtig guter Kumpel sein.

Einem Freund sein Auto leihen was wegen einer selbst verbaselten Ummeldung (wie es scheint) jetzt mit dem Motto zu kommen, tja selbst schuld hättest mal vorher überprüft, ist schon sehr derbe.

Themenstarteram 23. März 2024 um 12:54

Zitat:

@summercap schrieb am 23. März 2024 um 13:49:21 Uhr:

Hallo,

wie schon geschrieben bei Polizei nachfragen was die Ursache

der Kontrolle ist.

Möglichkeiten :

-- Überstand des VW`s ?

-- keine Sicherung des Überstandes ?

-- der VW zu schwer für den Hänger und Zugfahrzeug ?

Gruss

summercap

Ja, war alles 3

Mein Bekannter vermutet, dass wütende LKW Fahrer bei der Polizei angerufen haben.

Er wollte ja schneller als 65 km/h fahren, aber da "schlingerte" wohl alles

Einen BE hat Dein bekannter aber?

Da er sich über das Schlingern wundert, scheint er sich nicht mit der zulässigen Anhängelast des Passat auseinander gesetzt zu haben.

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