Auto stand zur (Zwangs-) Entstempelung / Zulassung erloschen
Moin,
Folgendes ist passiert:
Ich hatte vor kurzem ein Auto gekauft, und ein guter Freund hatte mich gebeten, mir dieses Auto für einen Tag zu leihen, da das Auto eine Anhängerkupplung hat, und er damit ein Auto abholen wollte.
Ich selbst habe noch einen VW-Bus T4 den ich gerne ihm geliehen hätte, aber der läuft zur Zeit nicht.
Also ist er losgefahren, und rief mich später an, dass er das Auto gekauft und aufgeladen hätte, und er sei nun auf dem Weg nach Chemnitz, um dort das gekaufte Auto in eine Reparatur Werkstatt zu bringen.
Dann kam der zweite Anruf, die Autobahnpolizei hätte ihn unerwartet rausgezogen, und die Kennzeichen des Autos entstempelt (siehe hochgeladenes Bild).
Nun ist er etwas böse auf mich, weil er das Auto nebst Anhänger auf dem Autobahnparkplatz abstellen mußte, und fragt an, ob ich die Hälfte seiner Unkosten für Anmietung eines VW-Touareg bezahlen könne, da es meine Schuld sei, dass er angehalten wurde, und mit dem geliehenen Auto nicht weiterfahren durfte.
Ich hatte meinem Bekannten daraufhin vorgeschlagen, dass ich das Auto umschreibe und mit regulären Kennzeichen abhole, das ginge aber nicht, weil zwangsenststempelt.
Also hatte ich dann angeboten, 5 Tages Kurzzeitkennzeichen zu holen, und mit meinem 49-Euro Ticket losfahren und das Auto abzuholen.
Auch das hatte mein Bekannter abgelehnt, da so seiner Aussage nach er den Anhänger auch dann stehen lassen müßte.
Er wolle sich selbst ein Auto anmieten, dann das angemietete Auto an den Anhänger ankuppeln, nach Chemnitz fahren, dort das von ihm gekaufte Auto bei der Reparaturfirma abladen, dann wieder zur Autobahnraststätte zurück, mein Auto aufladen und dann zurück zum Wohnort.
Ich habe meinem Bekannten angeboten, dass wenn ich keine 5 Tages Kurzzeitkennzeichen holen muß, ich ihm diese Unkosten für die Kurzzeitkennzeichen in Höhe von 80 EURO gebe.
Das findet mein Bekannter nicht fair, und meinte, ich solle mich schon an der Hälfte seiner Unkosten beteiligen.
Was meint ihr dazu?
119 Antworten
Bissl mitgelesen, da haben sich ja wirklich die zwei Richtigen getroffen.
Einer verleiht ein nicht zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug, der anderer zieht damit einen T4 mit 60kmh über die Autobahn und am Ende soll das Internet Forum entscheiden, wie die Kosten aufgeteilt werden sollen.
Zitat:
@Smartroady [url=https://www.motor-talk.de/.../...zulassung-erloschen-t7620823.html?...]
[...], der anderer zieht damit einen T4 mit 60kmh über die Autobahn und am Ende soll das Internet Forum entscheiden, wie die Kosten aufgeteilt werden sollen.
Ich würde mich auch noch darauf einstellen, dass das nicht alle Kosten gewesen sind, die auf den TE und seinen Kumpel zukommen. Da dürften noch gelbe Briefumschläge in die Briefkästen wandern...
Zusammenfassend kann man aufgrund der vorstehenden geschilderten Geschehnisse eigentlich nur eines feststellen:
Bei beiden involvierten Personen wäre mal zu überprüfen ob diese überhaupt befähigt sind am Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Echt traurig aber eine Erkenntnis.
Wirklich..........🙁
Zitat:
Ich würde mich auch noch darauf einstellen, dass das nicht alle Kosten gewesen sind, die auf den TE und seinen Kumpel zukommen. Da dürften noch gelbe Briefumschläge in die Briefkästen wandern...
Wahrscheinlich.
Der gesunde Menschenverstand würde schon beim Anblick des alten Passats und dem großen T4 am Hänger (Foto!) bemerken, dass da etwas nicht stimmen kann.
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Vielleicht waren die „Polizisten“ noch vom Fasching her unterwegs und es waren gar keine Echten ……
Bei soviel dubiosem Wirrwarr - darf ich doch auch was sagen, oder ?
Gruß
Zitat:
@HBL4885 schrieb am 23. März 2024 um 13:47:46 Uhr:
Das Auto hätte ja auch mit regulären Kennzeichen dann (noch) angemeldet werden können...
Da steht ja immer noch die Frage im Raum, warum diese Anmeldung nicht
vordem Verleih des Zugfahrzeugs erfolgt ist.
Zitat:
@Kipper1976 schrieb am 23. März 2024 um 13:58:08 Uhr:
Nie im Leben gibt die Polizei vor das ein Fahrzeug angemietet werden soll, noch was für ein Fahrzeug.
Jein, indirekt schon. Das entstempelte Fahrzeug hat im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen, ich denke da hat die Polizei wohl den Tipp gegeben einen Leihwagen zu organisieren um das Gespannt aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu beseitigen.
Bin mal gespannt was da noch per Post kommt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass da nur die Plakette abgekratzt und die Weiterfahrt untersagt wird. Da sind von Fahrer wie Halter so viele Dinge missachtet worden ... Überladung, Fahren ohne Zulassung, Halterpflichten, ggf. Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, bei dem Gespann und gemeldet wegen Schlingern kann man schon fast eine Verkehrsgefährdung unterstellen, ...
Wenn da jetzt noch Mitteilungen an die Fahrerlaubnisbehörden 'rausgehen, könnte es kritisch für die Beteiligten werden.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 23. März:
Da steht ja immer noch die Frage im Raum, warum diese Anmeldung nicht vor dem Verleih des Zugfahrzeugs erfolgt ist.
Kein Termin bekommen!
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. März 2024 um 15:15:56 Uhr:
Kein Termin bekommen!
Ich habe mir noch einmal alle Beiträge vom TE durchgelesen.
Nirgendwoschreibt er, daß er keinen Termin bekommen hat.
So, dann mal die einzige Antwort auf die Frage:
1. Da der Grund des Anhaltens offenbar die Fehlbeladung/Fahrweise war, und nicht die Ausschreibung zur Fahndung gehen Mietwagen und Hänger klar auf den Kumpel.
2. Der Rücktransport vom entsiegelten Fahrzeug des TE ist sein Problem.
Die Idee mit dem Leihwagen den T4 wegzubringen und auf dem Rückweg das Auto des TE gleich einzusammeln war super und sollte dem TE schon die Hälfte der Kosten Wert sein. Schließlich musste der Kumpel den Leihwagen länger mieten als es ohne entsiegelte Kennzeichen notwendig gewesen wäre.
Eventuell sollten die beiden die Kosten, die ihnen von den Behörden vermutlich noch aufgebrummt werden, auch noch 50:50 teilen, da beiden ein ungefähr gleichwertiges Fehlverhalten anzulasten ist.
Zitat:
@Tomy 69 schrieb am 23. März 2024 um 14:06:20 Uhr:
Zitat:
@Kipper1976 schrieb am 23. März 2024 um 13:54:48 Uhr:
Du musst ja ein richtig guter Kumpel sein.Einem Freund sein Auto leihen was wegen einer selbst verbaselten Ummeldung (wie es scheint) jetzt mit dem Motto zu kommen, tja selbst schuld hättest mal vorher überprüft, ist schon sehr derbe.
Der Kumpel hätte bei dem Transportvorhaben gar nicht fragen brauchen da dieses Gespann so nicht erlaubt ist. Warum leiht er sich plötzlich einen Touareg?
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Außerdem war meine Aussage allgemein zum Thema verleihen. Wenn ich meinem Kumpel etwas ausleihe, dieser dann Probleme bekommt, weil Ich etwas falsch gemacht habe, dann sage ich doch nicht Ätschibätschi, hättest halt vorher gucken müssen ob das Auto richtig angemeldet ist.
Zitat:
@Kipper1976 schrieb am 23. März 2024 um 15:54:08 Uhr:
Wenn ich meinem Kumpel etwas ausleihe, dieser dann Probleme bekommt, weil Ich etwas falsch gemacht habe, dann sage ich doch nicht Ätschibätschi, hättest halt vorher gucken müssen ob das Auto richtig angemeldet ist.
Die Probleme hat der Kumpel
primärwegen der falschen Beladung und Gespannkombination bekommen, für die er selbst die Verantwortung trägt.
Das Zulassungsproblem kam dann nur noch als I-Tüpfelchen oben drauf.