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Auto stand zur (Zwangs-) Entstempelung / Zulassung erloschen

Moin,

Folgendes ist passiert:
Ich hatte vor kurzem ein Auto gekauft, und ein guter Freund hatte mich gebeten, mir dieses Auto für einen Tag zu leihen, da das Auto eine Anhängerkupplung hat, und er damit ein Auto abholen wollte.

Ich selbst habe noch einen VW-Bus T4 den ich gerne ihm geliehen hätte, aber der läuft zur Zeit nicht.

Also ist er losgefahren, und rief mich später an, dass er das Auto gekauft und aufgeladen hätte, und er sei nun auf dem Weg nach Chemnitz, um dort das gekaufte Auto in eine Reparatur Werkstatt zu bringen.

Dann kam der zweite Anruf, die Autobahnpolizei hätte ihn unerwartet rausgezogen, und die Kennzeichen des Autos entstempelt (siehe hochgeladenes Bild).

Nun ist er etwas böse auf mich, weil er das Auto nebst Anhänger auf dem Autobahnparkplatz abstellen mußte, und fragt an, ob ich die Hälfte seiner Unkosten für Anmietung eines VW-Touareg bezahlen könne, da es meine Schuld sei, dass er angehalten wurde, und mit dem geliehenen Auto nicht weiterfahren durfte.

Ich hatte meinem Bekannten daraufhin vorgeschlagen, dass ich das Auto umschreibe und mit regulären Kennzeichen abhole, das ginge aber nicht, weil zwangsenststempelt.

Also hatte ich dann angeboten, 5 Tages Kurzzeitkennzeichen zu holen, und mit meinem 49-Euro Ticket losfahren und das Auto abzuholen.

Auch das hatte mein Bekannter abgelehnt, da so seiner Aussage nach er den Anhänger auch dann stehen lassen müßte.

Er wolle sich selbst ein Auto anmieten, dann das angemietete Auto an den Anhänger ankuppeln, nach Chemnitz fahren, dort das von ihm gekaufte Auto bei der Reparaturfirma abladen, dann wieder zur Autobahnraststätte zurück, mein Auto aufladen und dann zurück zum Wohnort.

Ich habe meinem Bekannten angeboten, dass wenn ich keine 5 Tages Kurzzeitkennzeichen holen muß, ich ihm diese Unkosten für die Kurzzeitkennzeichen in Höhe von 80 EURO gebe.

Das findet mein Bekannter nicht fair, und meinte, ich solle mich schon an der Hälfte seiner Unkosten beteiligen.

Was meint ihr dazu?

Stand zur Entstempelung
119 Antworten

Richtige Feststellung.

Leider haben wir noch nicht erfahren können ob es jugendlicher Leichtsinn war oder grenzenlose Ignoranz.

Wenn man auf sowas angewiesen sein sollte, sollte man mit dem Verkäufer dies auch vertraglich und rechtsicher schriftlich festlegen wie was wann darf und was nicht. Aber nicht einfach Augen zu durch und danach Schulter zucken mit den Worten wusste ich doch nicht.🙁

Jungspund hätte man sagen können, ja kann passieren, lernst halt was.

Aber hier sieht es so aus als hätte man es mit einem Erwachsenen älterem Menschen zu tun, der sollte Lebenserfahrung erfahren haben und sollte wissen was geht und was nicht.
Hier lieber mit dem Kopp durch die Wand.

Ok, ich halte mich jetzt zurück.

Kann ja auch sein, daß der Verkäufer von dem der TE den Wagen gekauft hat selber noch nicht umgemeldet hatte, weil er den auch vor paar Tagen oder Wochen angemeldet von einem 3. gekauft hatte.
Weiß man nicht, spricht aber einiges dafür, wegen der besagten Frist ab wann ein Fzg. endlich mal zur Zwangsentstemoelung ausgeschrieben wird.

Paulise, ja das kann sein. Und noch vieles mehr. Aber habe ich so ein Vorhaben vor und ich kann nicht sofort ummelden dann muss ich das vorher klären und rechtlich festhalten und nicht einfach ach geht schon.

Möchte nicht wissen wenn richtig was passiert wäre und nicht nur die Polizei das FZG-Gespann gestellt hätte.

Ich glaub dann wäre das Geschrei mal so richtig los gegangen.🙂

Ich fühle mich mild getrollt.... Obwohl, wenn es so ist, ist es die genialste Trollaktion die ich in über 20 Jahren Internet je erlebt habe.

Solche Weltfremdheit von allen Seiten kann man sich ja als geistig normaler Mensch nur schwerlich vorstellen.
Und dann noch unverdient so viel Glück dabei gehabt.

Unfassbar!

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Mal abwarten, das Strafmaß für den Fahrer ist ja noch nicht bekannt. Wird schon bissel was kosten.

Eine ähnliche Aktion hatte ich mal vorliegen, nur ohne den offensichtlich überladenen Anhänger, dafür mit den Kennzeichen eines verkauften und nicht umgemeldeten Fahrzeugs,die an einem anderen Wagen montiert waren, wovon der kontrollierte Fahrer vermeintlich auch nichts wusste und den Kumpel beschuldigte,der ihm den Wagen geliehen hat.

Zum Glück für alle Beteiligten und nicht beteiligten,dass kein Unfall passiert ist.

Schüchterne Frage: und wenn an dem Passat sicherheitsrelevante Mängel waren, so daß sich die Polizei entschloss, das Auto stillzulegen - wird dann auch das Kennzeichen entstempelt?

Egal ob Mängel oder nicht, das Kennzeichen wurde aufgrund der Zwangsstillegung eh entstempelt.

Wenn ein Fahrzeug durch einen SV als VU eingestuft wird, dann entfernt dieser lediglich die HU Plakette, die Landkreissiegel packt der nicht an.

Das die Rennleitung in dem Zug die Landkreissiegel entfernt ist eher unüblich. Die untersagen die weiterfahrt und ziehen ggf die Kennzeichen, ZB 1 ein, wenn sie damit rechnen,dass in Ihrer Abwesenheit sich der Fahrzeugführer nicht an die Anordnung hält.

Beim TE wird eine BU, Vollstreckungsmaßnahme bzw Fahndung anhängig gewesen sein. Dies ggf wg Verstoß geg. 15/5 , fehlender Versteuerung oder nicht bestehen einer Haftpflichtversicherung. Evtl eine Kombination aus allem.
Durch das sorglose zusammenstellen des gespanns ist die Kiste dann aufgefallen und durch die Rennleiter die Siegel entfernt worden.

Wenn der Passat nicht versteuert und/oder nicht versichert gewesen und das der Grund für die Entstempelung gewesen sein sollte, hätte es eine Anzeige gegeben gegen beide, gegen TE und Fahrer - hats aber nicht, also gabs damit keine Probleme, auch nicht in Kombination mit irgend was anderem!

Der Grund für eine anzeigenfreie Entstempelung durch die Polizei ist relativ einfach und plausibel. Der TE könnte ihn nennen, macht er aber ja nicht.

Gibt es eigentlich eine Rennliste mir den meisten Antworten auf eine einfache Frage?
Hier wäre wahrscheinlich ein möglicher Sieger!

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 30. März 2024 um 17:21:03 Uhr:



hätte es eine Anzeige gegeben gegen beide, gegen TE und Fahrer - hats aber nicht, also gabs damit keine Probleme,

Woher weißt Du das?
Nur weil der TE es nicht erwähnt hat, heißt es nicht, dass die nicht kommt.
Die Entstempelden Beamten werden ihre Anzeige schon an die StA weiterleiten.
Ohne triftigen Grund zieht kein Rennleiter die Plaketten ab. Und macht er das, kommt auch die Anzeige.

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 30. März 2024 um 17:35:44 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. März 2024 um 17:29:58 Uhr:


Woher weißt Du das?
Nur weil der TE es nicht erwähnt hat, heißt es nicht, dass die nicht kommt.
Die Entstempelden Beamten werden ihre Anzeige schon an die StA weiterleiten.
Ohne triftigen Grund zieht kein Rennleiter die Plaketten ab. Und macht er das, kommt auch die Anzeige.

Der TE hat gleich beim Start seiner Frage ein Foto des Polizeiberichts eingestellt, und da ist unten deutlich zu erkennen, dass die Rennleitung angekreuzt haben: keine Anzeige!

vieles wurde ja schon gesagt (bekomme ausserdem leichte "linksfahrer64"-vibes 🙄 ) - aber was ich noch hinzufügen möchte, was noch nicht beleuchtet wurde:

Auch mit Touareg als Zugfahrzeug wird das Gespann nicht gescheit fahren, da der Anhänger schlichtweg ungeeignet ist, den langen T4 derart aufzunehmen, dass der eine ordentliche Stützlast hat! Und die ist entscheidend für ein sicher fahrendes Gespann.
Der hat sogar ziemlich sicher 'ne negative Stützlast, d.h. die Zugkugelkupplung muss man mit Gewalt auf die Kugel drücken (hier vermutlich gar mit 2 Leuten) und somit ist IMMER, ausser vllt. bei 'nem 22 t schweren Bus davor, ein Schlingern ab Geschwindigkeit x vorprogrammiert.
Zusätzlich zum Touareg bräuchte es eigentlich auch noch einen gescheiten, langen Anhänger.

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 30. März 2024 um 17:38:37 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 30. März 2024 um 17:35:44 Uhr:

Der TE hat gleich beim Start seiner Frage ein Foto des Polizeiberichts eingestellt, und da ist unten deutlich zu erkennen, dass die Rennleitung angekreuzt haben: keine Anzeige!

Dass Durchschlag der Rennleitung,den der Fahrzeugführer ausgehändigt bekommt. Das Grüne Original geht an die Zulassungsstelle .

Das Kreuz betrifft lediglich die Anzeige gegen den Fahrer.

Dieser konnte vielleicht glaubhaft darlegen, nichts von der Ausschreibung zur entstemplung gewusst zu haben und hat man von Anzeige gegen ihn Abstand genommen

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