Auto Reparatur von freier Werkstatt durchgeführt und fehlgeschlagen bzw. verschlimmert. Wer haftet?
Hallo,
folgende Situation:
Habe schon seit Monaten Probleme mit meiner Bremse. Es hört sich so an, als würde Luft aus der Bremse entweichen. Die Diagnose von der freien Werkstatt war schlussendlich ein defekter Bremskraftverstärker und höchstwahrscheinlich auch in Kombination mit dem Hauptbremszylinder. Die Teile konnten selbst beschafft werden. Ich hatte die Abmachung mit den KFZ Meister, dass ich die Teile im Internet bestelle und er sie mir einbaut (original ATE von Mister-Auto)
Jetzt wurden die Teile in den letzten Tagen ausgetauscht - heute bekam ich dann einen Anruf, dass es fertig wäre aber das Problem immer noch besteht. Als ich dann bei der Werkstatt ankomme (Freundin war mit dabei), hat man die Laune des KFZlers schon von weiten gerochen, dass er ziemlich angepisst ist, dass es nicht funktioniert hat (ich selbst sicherlich mehr!)
Jetzt das übelste:
Bei der Probefahrt war deutlich erkennbar, dass die Bremse völlig Wirkungslos ist - beim Durchdrücken merkt man keinerlei Widerstand mehr. Es kann auch keine Vollbremsung mehr durchgeführt werden sondern nur noch leichte Bremsungen.
Was kann ich jetzt tun? Bin ich jetzt der gearschte, weil ich die Teile selbst mitgebracht habe und er dadurch argumentieren kann, dass die Teile einen Defekt hätten (was ich allerdings nicht glaube) - oder ist der verpflichtet das Zeug mindestens wieder zurück zu bauen, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen? Eigentlich hätte das Auto gestern schon fertig werden sollen aber da kam ein Anruf von ihm, dass er ein Teil abgebrochen hat (versehentlich - was auch immer...) und jetzt der shit....
Bin wegen der ganzen Sache ziemlich angepisst und bin echt am überlegen, wie ich jetzt morgen am besten handeln soll, falls die Bremsentlüftung seinerseits immer noch nicht richtig umgesetzt wurde.
Hat irgendwer von euch ein paar Tipps für mich? Freundlich bleiben und einen Kompromiss finden oder falls er stur bleibt und die Reparatur alles verschlimmert hat (was ja bis jetzt der Fall ist) ggf. über Anwalt oder Anzeige erstatten? Bin ich verpflichtet den Rechnungsbetrag zu bezahlen (heute sind 250 € gefallen) - darf er bei der Nachbesserung diese Zeit in Rechnung stellen?
Vielen Dank im Vorfeld für konstruktive Tipps
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kung Fu
Ist eigentlich nicht anderes als das übliche Verfahren bei Werkstätten heutzutage: Solange Teile tauschen, bis der Fehler weg ist (oder auch nicht).
Der Kunde bezahlts - und je mehr man tauscht, umso mehr Gewinn macht man noch mit dem ET-Umsatz. Da muß man dem Mann noch dankbar sein, wenn er auf diesen Umsatz verzichtet.
So diskriminierst Du eine ganze Branche. So gesehen darfst Du dein Auto in keine Werkstatt mehr bringen.
Letztenendes ist eine 100%-ige Fehlerdiagnose aber nicht immer möglich. Heutige Autos sind nun mal mit Technik vollgestopft, wo manche freie Werkstatt nur noch überfordert ist. Da bleibt nur die Möglichkeit, Teile zu tauschen und dann hoffen, den Fehler gefunden zu haben. Wenn nicht, wird eben weiter getauscht. Entweder lasse ich mich als Fahrzeughalter darauf ein oder fahre in Zukunft nur noch Fahrrad.
In dem geschilderten Fall kann man gar nicht objektiv urteilen. Die Werkstatt hat ihr Bestes gegeben. Leider reichte es nicht.
47 Antworten
Gibts überhaupt irgendwas schriftliches? Du schreibst ja, es wurde eine Diagnose gemacht. Gibts darüber was schriftliches?
Seine Diagnose war ja auch "wahrscheinlich der BKV". Wäre auch blöd von ihm, sich genau festzulesen.
Wenn alles zu schwammig gelaufen ist, wie Du es beschreibst, sind seine Möglichkeiten wohl gleich null. Außer die Werkstatt macht irgendwas auf Kulanz, was ich aber nicht glaube.
Im Prinzip hat die Werkstatt ja alles richtig gemacht. Nur der Fehler ist leider nicht behoben.
Ist eigentlich nicht anderes als das übliche Verfahren bei Werkstätten heutzutage: Solange Teile tauschen, bis der Fehler weg ist (oder auch nicht).
Der Kunde bezahlts - und je mehr man tauscht, umso mehr Gewinn macht man noch mit dem ET-Umsatz. Da muß man dem Mann noch dankbar sein, wenn er auf diesen Umsatz verzichtet.
Richtig. Pecunia non olent . 😉
Also du hast ABS? Na das isses doch 🙂- die haben nicht korrekt entlüftet, denn die ABS Bremse ist anders als eine normale. Diese ABS klamotte verlangt eine elektronische Anweisung"BREMSE ENTLÜFTEN", sonst machen die Steuerventile nicht auf.
Ähnliche Themen
Das mit dem Entlüften hat er nun hinbekommen. Die neuen Teile sind drin und bleiben wohl auch drin. Haben uns darauf geeignigt 200 € ohne Rechnung und gut is... er informiert sich noch weiterhin, ob er was raus bekommt, woran es noch liegen könnte (wobei ich mich darauf jetzt nicht verlasse) - der Typ is eigentlich echt in Ordnung. Ist ja verständlich, dass ne Dienstleistung was kostet aber shit happens.... - muss ich weiter nach den Fehler suchen lassen. Das mit den ursprünglichen Problem wird halt leider was langwieriges bekommen - Auto geht wieder - 500 € (mit den Teilen) für die Tonne - kotz - hab jetzt erstmal Frustessen gemacht.... na wenigstens klappts wahrscheinlich mit der neuen Wohnung 😉
Zitat:
Original geschrieben von Kung Fu
Ist eigentlich nicht anderes als das übliche Verfahren bei Werkstätten heutzutage: Solange Teile tauschen, bis der Fehler weg ist (oder auch nicht).
Der Kunde bezahlts - und je mehr man tauscht, umso mehr Gewinn macht man noch mit dem ET-Umsatz. Da muß man dem Mann noch dankbar sein, wenn er auf diesen Umsatz verzichtet.
So diskriminierst Du eine ganze Branche. So gesehen darfst Du dein Auto in keine Werkstatt mehr bringen.
Letztenendes ist eine 100%-ige Fehlerdiagnose aber nicht immer möglich. Heutige Autos sind nun mal mit Technik vollgestopft, wo manche freie Werkstatt nur noch überfordert ist. Da bleibt nur die Möglichkeit, Teile zu tauschen und dann hoffen, den Fehler gefunden zu haben. Wenn nicht, wird eben weiter getauscht. Entweder lasse ich mich als Fahrzeughalter darauf ein oder fahre in Zukunft nur noch Fahrrad.
In dem geschilderten Fall kann man gar nicht objektiv urteilen. Die Werkstatt hat ihr Bestes gegeben. Leider reichte es nicht.
Heutzutage reicht es eben meistens nicht, wenn es mal über Stoßdämpfer-, Auspuff-, Ölwechsel hinausgeht.
Zitat:
Original geschrieben von Holger-TDI
So diskriminierst Du eine ganze Branche. So gesehen darfst Du dein Auto in keine Werkstatt mehr bringen.
Naja das ist wohl nicht für jeden zu empfehlen aber diese Konsequenz habe ich für mich schon vor Jahrzehnten gezogen. Die Werkstätten sieht mich nur noch zum Reifenwechsel, wobei ich mich da schon genug über die beschädigten Schweller und Radbolzen ärgere.
Letztendlich ist es aber nur eine Frage der Geldmenge, die man hinbringen will oder kann. Notfalls wird der Patient dann nach etlichen verpfuschten Reparaturversuchen eben wieder verkauft - wie auch in diesem Fall wieder.
Zitat:
Original geschrieben von myworld
Also nach alter Sitte ist so, das Du immer darauf bestehen kannst das er die Reparatur Ordnungsgemäss auzuführen hat und da ist es egal ob freie oder Vertragswerkstatt.
Darauf kann er eben nicht einfach so "immer" bestehen, sondern nur dann, wenn er auch tatsächlich eine
Reparaturin Auftrag gebeben hatte. Seine Schilderung hört sich aber nicht wirklich danach an, als sei das hier der Fall gewesen. Es hat sich zunächst mal nicht um einen Auftrag, sondern um zwei gehandelt. Erster Auftrag war Fehlerdiagnose. Der wurde zur beiderseitigen Zufriedenheit erledigt, mit dem Resultat: Bremszylinder ist hin.
Der zweite Auftrag hätte nun: "Na, dann reparieren Sie das!" lauten können. Hat er aber nicht. Er lautet "Hier hast du Teile; bau die mal ein!". Diesen Auftrag hat die Werkstatt im Wesentlichen korrekt erledigt. Für eine Forderung nach Nachbesserung wegen nicht ordnungsgemäßer Ausführung ist da nicht viel zu holen.
Zitat:
den wen er die abgemacht Reparatur nicht Ordnungsgemäss ausgeführt hat, kannst Du darauf bestehen das er Die Reparatur auf jeden Fall nachbessern muss.
Nur war eben allem Anschein nach gar keine Reparatur abgemacht, sondern nur ein Teile-Einbau.
Das ist genau das Problem, das sich der TE hier durch seine Spar-Bemühungen eingehandelt hat. Wer einen Anspruch auf ein repariertes Auto haben will, muss der Werkstatt auch den dazu passenden Auftrag gönnen.
Woher allerdings Privatleute die heutzutage scheinbar doch recht häufige Überzeugung nehmen, dass sie hochgradig spezielle Ersatzteile "natürlich" billiger, bei trotzdem vernünftiger Qualität, beschaffen können als eine Profi-Werkstatt, die sich mit diesem Thema täglich auseinandersetzt, wird sich mir wohl nie erschließen. Dass Werkstätten solche Ansinnen, und dann noch bei absolut sicherheitskritischen Teilen wie der Bremsanlage, überhaupt nächer in Betracht ziehen, aber ebenso wenig.
Ich wusste schon immer, das es richtig ist, bei so sicherheitsrelevanten Teilen den Einbau von selbst beschafften Ersatzteile zu verweigern.
Aber die Diagnose des Meisters ist auch nicht schlecht: "Wird wohl der BKV sein!?" Ich hätte erst mal den Fehler weiter eingegrenzt, mal ne halbe Stunde länger gesucht.
So wird das ne "Never Ending Story" und für den Kunden teuer.
Werkstatt angepisst, Kunde angepisst, Auto immer noch defekt. Scheiss Spiel!
Fundierte Fehlersuche wird ja auch oft zu sehr Überbewertet.😎
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Timmerings Jan
Darauf kann er eben nicht einfach so "immer" bestehen, sondern nur dann, wenn er auch tatsächlich eine Reparatur in Auftrag gebeben hatte. Seine Schilderung hört sich aber nicht wirklich danach an, als sei das hier der Fall gewesen. Es hat sich zunächst mal nicht um einen Auftrag, sondern um zwei gehandelt. Erster Auftrag war Fehlerdiagnose. Der wurde zur beiderseitigen Zufriedenheit erledigt, mit dem Resultat: Bremszylinder ist hin.Zitat:
Original geschrieben von myworld
Also nach alter Sitte ist so, das Du immer darauf bestehen kannst das er die Reparatur Ordnungsgemäss auzuführen hat und da ist es egal ob freie oder Vertragswerkstatt.Der zweite Auftrag hätte nun: "Na, dann reparieren Sie das!" lauten können. Hat er aber nicht. Er lautet "Hier hast du Teile; bau die mal ein!". Diesen Auftrag hat die Werkstatt im Wesentlichen korrekt erledigt. Für eine Forderung nach Nachbesserung wegen nicht ordnungsgemäßer Ausführung ist da nicht viel zu holen.
Zitat:
Original geschrieben von Timmerings Jan
Nur war eben allem Anschein nach gar keine Reparatur abgemacht, sondern nur ein Teile-Einbau.Zitat:
den wen er die abgemacht Reparatur nicht Ordnungsgemäss ausgeführt hat, kannst Du darauf bestehen das er Die Reparatur auf jeden Fall nachbessern muss.
Das ist genau das Problem, das sich der TE hier durch seine Spar-Bemühungen eingehandelt hat. Wer einen Anspruch auf ein repariertes Auto haben will, muss der Werkstatt auch den dazu passenden Auftrag gönnen.
________________________________Zum reinen Teileinbau gehört auch die Wiederherstellung der eigentlichen Funktion, die ja dabei-hier durch Belüften der Bremsanlage, öffnen - außer Funktion gesetzt wurde. Ich muss einer Werkstatt nicht noch extra einen Auftrag geben die Bremse anschließend zu entlüften. Dazu gehören u.a. auch Kenntnisse des Ablaufes, die nicht jeder weiß und überhaupt beinhalten solche Aufträge wie "Teiletausch" allgemein die Wiederherstellung des vorgefundenen Zustandes, hinterher nur mit neuen Teilen.
___________________________________________________________Woher allerdings Privatleute die heutzutage scheinbar doch recht häufige Überzeugung nehmen, dass sie hochgradig spezielle Ersatzteile "natürlich" billiger, bei trotzdem vernünftiger Qualität, beschaffen können als eine Profi-Werkstatt, die sich mit diesem Thema täglich auseinandersetzt, wird sich mir wohl nie erschließen. Dass Werkstätten solche Ansinnen, und dann noch bei absolut sicherheitskritischen Teilen wie der Bremsanlage, überhaupt nächer in Betracht ziehen, aber ebenso wenig.
________________________________________________________
Das sich Menschen über sinnlose Überteuerung beschweren, sieht man am Ölthread der schon etliche Jahre läuft für etwa 30-40€/Jahr Ersparnis.
Für gleiches aber mehr als 3x soviel zu bezahlen ist eben, auch aus käufmännischer Sicht, nicht für viele nachvollziehbar.
Beispiel? Luftmassenmesser(LMM) Fa.X im Netz für 37.-€+4,95 Versand , bei einer freien Werkstatt 135.- beim Vertragshändler 156.-€ . Zuzüglich Einbau- issklar.
Lassen wir den Vertragshändler mal außen vor, der LMM könnte von einer anderen Fa. kommen, ja, eventuell, vielleicht. Nicht aber die freie Werkstatt. Die bestellt genau da wo ich auch bestellte: bei einem Zulieferer, 30km weiter weg von hier, für eben diese u.a. Werkstätten im Umkreis.
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
@ flatfour,was für ein duseliges Zitat ohne Antwort!
Na dann lies doch mal in diesem "duseligen zitat" das kursiv Geschriebene und Bewerte deine Aussage nochmal neu!
Da gibt es überhaupt nichts neu zu bewerten. Wird doch doch möglich sein, nach dem "Quote" seinen Text zu platzieren. "Kursiv" ist meines Erachtens genau so dämlich wie "Fettschrift"
was ist eigentlich am zitieren so schwer?😁
[ quote ] ist der anfang
und muß zwingend mit
[ /quote ] abgeschlossen werden.
es müssen die anzahl der [ quote ]/[ /quote ] gleich sein.
steht doch auch rechts:
Zitat
[quote ]
Das ist einZitat
[/quote ]
so siehts aus:
Zitat:
Das ist einZitat
das ist ein zitat im Zitat:
[quote ]
Das ist einZitat
[quote ]
Das ist ein zitat im zitat
[/quote ]
[/quote ]
und so sieht das aus:
Zitat:
Das ist einZitat
Zitat:
Das ist ein zitat im zitat
und das ist mein senf dazu--> ist doch nicht so schwer😉
jedenfalls übersichtlicher als ein zitat/fett/kursivmischmasch. das kann kein schwein lesen.
end of off topic..😁
Schon mal verschiedene browser benutzt? Ich bau mir hier keinen browser, nur weil manche das geschreibsel blöde finden. Und nein, euern browser will ich nicht.
Dann bitte überlesen.